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Pflegedienst Haushaltshilfe: Was die Pflegekasse ab 2027 noch zahlt

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
19.10.2026
Inhaltsverzeichnis ▲

Heute gibt es zwei Wege, einen Pflegedienst für Hilfe im Haushalt zu bezahlen: über die Pflegesachleistung und über den Entlastungsbetrag. Nach dem Kabinettsentwurf zur Pflegereform schließt sich der zweite zum 1. Januar 2027.

Das Sozialraumbudget, das den Entlastungsbetrag ersetzen soll, ist bei ambulanten Pflegediensten nicht einlösbar. Was das praktisch bedeutet – und welche Feinheit im Entwurf dabei übersehen wird – steht hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Heute: Pflegedienst für Haushaltshilfe über Sachleistung oder Entlastungsbetrag
  • ✓ Schon jetzt gesperrt: Selbstversorgung über den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2
  • ✓ Ab 2027: Das Sozialraumbudget ist bei Pflegediensten nicht einlösbar
  • ✓ Auch Tagespflege und Kurzzeitpflege fallen als Verwendungszweck weg
  • ✓ Pflegegrad 1 bekommt gar kein Sozialraumbudget

Was ein Pflegedienst heute im Haushalt darf

WegHöheWas abgedeckt ist
Pflegesachleistung
§ 36 SGB XI
796 € bis 2.299 € pro MonatKörperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung
Entlastungsbetrag
§ 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3
131 € pro MonatBetreuung und Haushaltsführung – bei Pflegegrad 2 bis 5 ohne Selbstversorgung

Die zweite Zeile enthält eine Einschränkung, die viele nicht kennen und die genau umgekehrt wirkt, als man erwartet: Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie den Entlastungsbetrag beim Pflegedienst nicht für Selbstversorgung einsetzen – also nicht für Waschen, Anziehen oder Hilfe beim Essen. Bei Pflegegrad 1 greift diese Sperre nach dem Wortlaut nicht.

Für die Haushaltshilfe spielt das keine Rolle: Hilfen bei der Haushaltsführung sind über beide Wege abrechenbar. Was dazu im Einzelnen gehört, steht unter hauswirtschaftliche Versorgung.

Warum es über den Pflegedienst teuer wird

Ein Pflegedienst rechnet nicht nach Stunden ab, sondern in Leistungskomplexen – festen Paketen mit festen Preisen, die in den Landesrahmenverträgen vereinbart sind. Für reine Hauswirtschaft ist dieses Modell ungünstig:

  • Die Komplexe sind eng zugeschnitten. Fensterputzen, Gardinen abnehmen oder Großreinigung fallen häufig heraus.
  • Der Stundenpreis liegt höher als bei einem reinen Alltagshilfe-Anbieter, weil Pflegefachkräfte kalkuliert sind.
  • 131 € reichen damit für weniger Zeit als beim Entlastungsbetrag über einen anerkannten Anbieter.

Den Preisvergleich mit konkreten Zahlen haben wir unter Haushaltshilfe Pflegedienst Kosten aufgeschrieben.

Was sich 2027 ändert

Das Sozialraumbudget soll den Entlastungsbetrag ersetzen: 175 € im Monat, 300 € bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, für Pflegegrad 2 bis 5. Entscheidend ist, wofür es nicht gilt:

VerwendungszweckEntlastungsbetrag heuteSozialraumbudget ab 2027
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im AlltagJaJa
Anerkannte NachbarschaftshilfeJa, je nach BundeslandJa
Ambulanter PflegedienstJa, ohne SelbstversorgungNein
Tages- und NachtpflegeJaNein
KurzzeitpflegeJaNein – künftig Überbrückungsbudget
Pflegegrad 1Ja, 131 €Kein Anspruch

Pflegedienstleistungen sollen künftig vollständig über das Sachleistungsbudget laufen, das deutlich steigt – bei Pflegegrad 4 und 5 um 231 € im Monat. Es ist aber auf pflegerische Versorgung ausgerichtet, nicht auf Hauswirtschaft.

Hinzu kommt eine zweite Einschränkung: Das Sozialraumbudget ist nicht ansparbar. Nicht genutzte Monate verfallen, anders als beim heutigen Entlastungsbetrag, der bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar bleibt.

Die Feinheit, die meist übersehen wird

„Der Pflegedienst darf keine Haushaltshilfe mehr erbringen" ist die verkürzte Fassung. Genauer trifft es: Der Pflegedienst darf sie nicht mehr aus diesem Budget abrechnen. Zwei Punkte gehören dazu:

FrageNach dem Entwurf
Darf ein Pflegedienst Haushaltsführung weiterhin als Sachleistung erbringen?Ja – über das Sachleistungsbudget nach § 36, wie heute
Darf er das Sozialraumbudget abrechnen?Nein, als Pflegedienstleistung nicht
Könnte er ein eigenes anerkanntes Alltagsangebot betreiben?Grundsätzlich denkbar – aber die Zulassung nach § 72 soll die Anerkennung nach § 45a für dasselbe Angebot ausschließen

Dieser letzte Punkt ist im Entwurf noch nicht vollständig ausgeleuchtet, und die Quellen lesen ihn unterschiedlich. Ein Träger, der beides anbietet, müsste die Alltagshilfe jedenfalls organisatorisch trennen. Verlassen Sie sich darauf nicht – fragen Sie Ihren Dienst im Laufe des Jahres 2026 konkret, wie er ab Januar abrechnen will.

Was das für Sie praktisch heißt

Ihre SituationWas zu tun ist
Pflegedienst macht Pflege und Haushalt über den EntlastungsbetragFür die Haushaltshilfe einen anerkannten Anbieter suchen – am besten noch 2026
Pflegedienst macht nur Pflege, Haushalt läuft separatNichts zu tun, der Weg bleibt bestehen
Pflegegrad 1 mit Pflegedienst über den EntlastungsbetragAb 2027 entfällt das Budget ganz – 131 € monatlich jetzt ausschöpfen
Entlastungsbetrag aus 2026 noch offenBis 30. Juni 2027 nutzbar, danach verfällt er

Entschieden ist nichts: Der Bundestag soll am 11. Dezember 2026 abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember folgen. Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht. Den Überblick finden Sie unter Pflegereform 2027, die Finanzierungswege unter Alltagshilfe.

Warum wir kein Pflegedienst sind

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten – als nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Alltagshilfe, nicht als Pflegedienst. Wir übernehmen keine Körperpflege und keine Behandlungspflege; dafür ist ein Pflegedienst zuständig. Wir saugen, putzen Fenster, kaufen ein, kochen, machen Wäsche, hängen Gardinen auf, begleiten zu Terminen und leisten Gesellschaft.

Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 13 volle Stunden. Beides lässt sich parallel zum Pflegedienst nutzen – die Budgets sind getrennt.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Wuppertal, Haushaltshilfe in Lübeck, Putzhilfe in Essen und Seniorenbetreuung in Essen. JUHI ist der günstigste gewerbliche Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse: 32,75 € pro Stunde inklusive sämtlicher Kosten.

Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Wer Haushaltshilfe heute über den Pflegedienst und den Entlastungsbetrag bezieht, sollte sich 2026 umsehen. Nicht weil die Reform sicher kommt, sondern weil dieser Weg schon heute der teurere ist: Leistungskomplexe decken weniger ab und kosten pro Stunde mehr.

Die Pflege selbst bleibt beim Pflegedienst, daran ändert sich nichts. Es geht um die Trennung der beiden Aufgaben. Eine kurze Anfrage genügt, und wir sagen Ihnen, wie viel Zeit Ihr Entlastungsbetrag bei einem reinen Alltagshilfe-Anbieter ergibt.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Pflegedienst 2027 noch putzen?+

Als Sachleistung nach § 36 bleibt Haushaltsführung möglich. Über das Sozialraumbudget, das den Entlastungsbetrag ersetzt, ist der Pflegedienst dagegen nach dem Entwurf nicht mehr abrechenbar. Der günstigere Weg führt ohnehin über einen anerkannten Alltagshilfe-Anbieter.

Kann ich Pflegedienst und Alltagshilfe gleichzeitig haben?+

Ja, und das ist meist die sinnvollste Aufteilung. Die Budgets sind getrennt: Der Pflegedienst rechnet über die Sachleistung ab, die Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.

Warum darf ich den Entlastungsbetrag beim Pflegedienst nicht für Körperpflege nutzen?+

§ 45b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 SGB XI schließt Leistungen im Bereich der Selbstversorgung für die Pflegegrade 2 bis 5 ausdrücklich aus. Dafür ist die Pflegesachleistung gedacht. Bei Pflegegrad 1 greift diese Sperre nach dem Wortlaut nicht.

Was passiert mit meinem Pflegegrad 1 ab 2027?+

Nach dem Entwurf entfällt der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 ersatzlos, und ein Sozialraumbudget ist nicht vorgesehen. Der Pflegegrad selbst bleibt bestehen. Nutzen Sie die 131 € monatlich daher solange sie noch zur Verfügung stehen.

Ist das alles schon beschlossen?+

Nein. Es ist der Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Der Bundestag soll am 11. Dezember abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember folgen. Änderungen im Gesundheitsausschuss sind der Normalfall.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag, zulässige Verwendung in Absatz 1 Satz 3
  2. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung, Hilfen bei der Haushaltsführung
  3. pflege.de – Sozialraumbudget nach dem PNOG-Entwurf
  4. dco-care.de – Sozialraumbudget 2027: wer abrechnen darf
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Heute gibt es zwei Wege, einen Pflegedienst für Hilfe im Haushalt zu bezahlen: über die Pflegesachleistung und über den Entlastungsbetrag. Nach dem Kabinettsentwurf zur Pflegereform schließt sich der zweite zum 1. Januar 2027.

Das Sozialraumbudget, das den Entlastungsbetrag ersetzen soll, ist bei ambulanten Pflegediensten nicht einlösbar. Was das praktisch bedeutet – und welche Feinheit im Entwurf dabei übersehen wird – steht hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ Heute: Pflegedienst für Haushaltshilfe über Sachleistung oder Entlastungsbetrag
  • ✓ Schon jetzt gesperrt: Selbstversorgung über den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2
  • ✓ Ab 2027: Das Sozialraumbudget ist bei Pflegediensten nicht einlösbar
  • ✓ Auch Tagespflege und Kurzzeitpflege fallen als Verwendungszweck weg
  • ✓ Pflegegrad 1 bekommt gar kein Sozialraumbudget

Was ein Pflegedienst heute im Haushalt darf

WegHöheWas abgedeckt ist
Pflegesachleistung
§ 36 SGB XI
796 € bis 2.299 € pro MonatKörperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung
Entlastungsbetrag
§ 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3
131 € pro MonatBetreuung und Haushaltsführung – bei Pflegegrad 2 bis 5 ohne Selbstversorgung

Die zweite Zeile enthält eine Einschränkung, die viele nicht kennen und die genau umgekehrt wirkt, als man erwartet: Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie den Entlastungsbetrag beim Pflegedienst nicht für Selbstversorgung einsetzen – also nicht für Waschen, Anziehen oder Hilfe beim Essen. Bei Pflegegrad 1 greift diese Sperre nach dem Wortlaut nicht.

Für die Haushaltshilfe spielt das keine Rolle: Hilfen bei der Haushaltsführung sind über beide Wege abrechenbar. Was dazu im Einzelnen gehört, steht unter hauswirtschaftliche Versorgung.

Warum es über den Pflegedienst teuer wird

Ein Pflegedienst rechnet nicht nach Stunden ab, sondern in Leistungskomplexen – festen Paketen mit festen Preisen, die in den Landesrahmenverträgen vereinbart sind. Für reine Hauswirtschaft ist dieses Modell ungünstig:

  • Die Komplexe sind eng zugeschnitten. Fensterputzen, Gardinen abnehmen oder Großreinigung fallen häufig heraus.
  • Der Stundenpreis liegt höher als bei einem reinen Alltagshilfe-Anbieter, weil Pflegefachkräfte kalkuliert sind.
  • 131 € reichen damit für weniger Zeit als beim Entlastungsbetrag über einen anerkannten Anbieter.

Den Preisvergleich mit konkreten Zahlen haben wir unter Haushaltshilfe Pflegedienst Kosten aufgeschrieben.

Was sich 2027 ändert

Das Sozialraumbudget soll den Entlastungsbetrag ersetzen: 175 € im Monat, 300 € bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, für Pflegegrad 2 bis 5. Entscheidend ist, wofür es nicht gilt:

VerwendungszweckEntlastungsbetrag heuteSozialraumbudget ab 2027
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im AlltagJaJa
Anerkannte NachbarschaftshilfeJa, je nach BundeslandJa
Ambulanter PflegedienstJa, ohne SelbstversorgungNein
Tages- und NachtpflegeJaNein
KurzzeitpflegeJaNein – künftig Überbrückungsbudget
Pflegegrad 1Ja, 131 €Kein Anspruch

Pflegedienstleistungen sollen künftig vollständig über das Sachleistungsbudget laufen, das deutlich steigt – bei Pflegegrad 4 und 5 um 231 € im Monat. Es ist aber auf pflegerische Versorgung ausgerichtet, nicht auf Hauswirtschaft.

Hinzu kommt eine zweite Einschränkung: Das Sozialraumbudget ist nicht ansparbar. Nicht genutzte Monate verfallen, anders als beim heutigen Entlastungsbetrag, der bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar bleibt.

Die Feinheit, die meist übersehen wird

„Der Pflegedienst darf keine Haushaltshilfe mehr erbringen" ist die verkürzte Fassung. Genauer trifft es: Der Pflegedienst darf sie nicht mehr aus diesem Budget abrechnen. Zwei Punkte gehören dazu:

FrageNach dem Entwurf
Darf ein Pflegedienst Haushaltsführung weiterhin als Sachleistung erbringen?Ja – über das Sachleistungsbudget nach § 36, wie heute
Darf er das Sozialraumbudget abrechnen?Nein, als Pflegedienstleistung nicht
Könnte er ein eigenes anerkanntes Alltagsangebot betreiben?Grundsätzlich denkbar – aber die Zulassung nach § 72 soll die Anerkennung nach § 45a für dasselbe Angebot ausschließen

Dieser letzte Punkt ist im Entwurf noch nicht vollständig ausgeleuchtet, und die Quellen lesen ihn unterschiedlich. Ein Träger, der beides anbietet, müsste die Alltagshilfe jedenfalls organisatorisch trennen. Verlassen Sie sich darauf nicht – fragen Sie Ihren Dienst im Laufe des Jahres 2026 konkret, wie er ab Januar abrechnen will.

Was das für Sie praktisch heißt

Ihre SituationWas zu tun ist
Pflegedienst macht Pflege und Haushalt über den EntlastungsbetragFür die Haushaltshilfe einen anerkannten Anbieter suchen – am besten noch 2026
Pflegedienst macht nur Pflege, Haushalt läuft separatNichts zu tun, der Weg bleibt bestehen
Pflegegrad 1 mit Pflegedienst über den EntlastungsbetragAb 2027 entfällt das Budget ganz – 131 € monatlich jetzt ausschöpfen
Entlastungsbetrag aus 2026 noch offenBis 30. Juni 2027 nutzbar, danach verfällt er

Entschieden ist nichts: Der Bundestag soll am 11. Dezember 2026 abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember folgen. Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht. Den Überblick finden Sie unter Pflegereform 2027, die Finanzierungswege unter Alltagshilfe.

Warum wir kein Pflegedienst sind

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten – als nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Alltagshilfe, nicht als Pflegedienst. Wir übernehmen keine Körperpflege und keine Behandlungspflege; dafür ist ein Pflegedienst zuständig. Wir saugen, putzen Fenster, kaufen ein, kochen, machen Wäsche, hängen Gardinen auf, begleiten zu Terminen und leisten Gesellschaft.

Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 13 volle Stunden. Beides lässt sich parallel zum Pflegedienst nutzen – die Budgets sind getrennt.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Wuppertal, Haushaltshilfe in Lübeck, Putzhilfe in Essen und Seniorenbetreuung in Essen. JUHI ist der günstigste gewerbliche Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse: 32,75 € pro Stunde inklusive sämtlicher Kosten.

Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Wer Haushaltshilfe heute über den Pflegedienst und den Entlastungsbetrag bezieht, sollte sich 2026 umsehen. Nicht weil die Reform sicher kommt, sondern weil dieser Weg schon heute der teurere ist: Leistungskomplexe decken weniger ab und kosten pro Stunde mehr.

Die Pflege selbst bleibt beim Pflegedienst, daran ändert sich nichts. Es geht um die Trennung der beiden Aufgaben. Eine kurze Anfrage genügt, und wir sagen Ihnen, wie viel Zeit Ihr Entlastungsbetrag bei einem reinen Alltagshilfe-Anbieter ergibt.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Pflegedienst 2027 noch putzen?+

Als Sachleistung nach § 36 bleibt Haushaltsführung möglich. Über das Sozialraumbudget, das den Entlastungsbetrag ersetzt, ist der Pflegedienst dagegen nach dem Entwurf nicht mehr abrechenbar. Der günstigere Weg führt ohnehin über einen anerkannten Alltagshilfe-Anbieter.

Kann ich Pflegedienst und Alltagshilfe gleichzeitig haben?+

Ja, und das ist meist die sinnvollste Aufteilung. Die Budgets sind getrennt: Der Pflegedienst rechnet über die Sachleistung ab, die Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege.

Warum darf ich den Entlastungsbetrag beim Pflegedienst nicht für Körperpflege nutzen?+

§ 45b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 SGB XI schließt Leistungen im Bereich der Selbstversorgung für die Pflegegrade 2 bis 5 ausdrücklich aus. Dafür ist die Pflegesachleistung gedacht. Bei Pflegegrad 1 greift diese Sperre nach dem Wortlaut nicht.

Was passiert mit meinem Pflegegrad 1 ab 2027?+

Nach dem Entwurf entfällt der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 ersatzlos, und ein Sozialraumbudget ist nicht vorgesehen. Der Pflegegrad selbst bleibt bestehen. Nutzen Sie die 131 € monatlich daher solange sie noch zur Verfügung stehen.

Ist das alles schon beschlossen?+

Nein. Es ist der Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Der Bundestag soll am 11. Dezember abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember folgen. Änderungen im Gesundheitsausschuss sind der Normalfall.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag, zulässige Verwendung in Absatz 1 Satz 3
  2. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung, Hilfen bei der Haushaltsführung
  3. pflege.de – Sozialraumbudget nach dem PNOG-Entwurf
  4. dco-care.de – Sozialraumbudget 2027: wer abrechnen darf
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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