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Pflegegeld: So viel steht Ihnen wirklich zu und wie Sie es richtig einsetzen

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
01.04.2026
Inhaltsverzeichnis â–Č

Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland sind offiziell pflegebedĂŒrftig – und etwa drei Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. FĂŒr genau diese Situation gibt es das Pflegegeld: eine monatliche Zahlung der Pflegeversicherung, die Ihre Pflegeleistung finanziell anerkennt. Doch viele Familien verschenken jedes Jahr hunderte Euro, weil sie ihre AnsprĂŒche nicht kennen oder Leistungen falsch kombinieren.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie viel Pflegegeld Ihnen 2026 wirklich zusteht, welche Neuerungen es gibt und wie Sie das Maximum aus Ihren Leistungen herausholen.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • ✓ Pflegegeld 2026 bleibt unverĂ€ndert auf dem Stand von 2025 – keine Erhöhung (nĂ€chste Anpassung frĂŒhestens 2028)
  • ✓ Die monatlichen BetrĂ€ge liegen bei 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5)
  • ✓ Durch die Kombinationsleistung können Sie Pflegegeld und Pflegedienst mischen – und so mehrere hundert Euro zusĂ€tzlich herausholen
  • ✓ Neues Jahresbudget von 3.539 € fĂŒr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – flexibel einsetzbar
  • ✓ Das Pflegegeld ist komplett steuerfrei und wird bei Krankenhausaufenthalten jetzt bis zu 8 Wochen weitergezahlt

Was ist Pflegegeld eigentlich?

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es steht Menschen zu, die zu Hause gepflegt werden – und zwar nicht von einem professionellen Pflegedienst, sondern von Angehörigen, Freund:innen oder Nachbar:innen.

Kurz gesagt: Das Pflegegeld ist die finanzielle Anerkennung fĂŒr die Pflege, die Ihre Liebsten jeden Tag leisten. Die pflegebedĂŒrftige Person bekommt es direkt auf ihr Konto ĂŒberwiesen und kann frei darĂŒber verfĂŒgen – in der Regel wird es an die pflegende Person weitergegeben.

  • Wer bekommt es? PflegebedĂŒrftige ab Pflegegrad 2, die hĂ€uslich von nicht-professionellen Personen gepflegt werden
  • Wer zahlt? Die Pflegekasse (angegliedert an Ihre Krankenkasse)
  • Wie wird es ausgezahlt? Monatlich direkt an die pflegebedĂŒrftige Person
  • Ist es steuerfrei? Ja, komplett – mehr dazu in unserem Artikel Pflegegeld steuerpflichtig?

💡 Gut zu wissen

Mit Pflegegrad 1 haben Sie leider keinen Anspruch auf Pflegegeld. DafĂŒr steht Ihnen aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu – zum Beispiel fĂŒr eine Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.

Pflegegeld 2026: Alle BetrĂ€ge im Überblick

Direkt die wichtigste Info vorweg: 2026 ist ein Fortschreibungsjahr – das bedeutet, die Pflegegeld-BetrĂ€ge bleiben gegenĂŒber 2025 unverĂ€ndert. Die letzte Erhöhung um 4,5 % gab es zum 1. Januar 2025 durch das PflegeunterstĂŒtzungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die nĂ€chste regulĂ€re Anpassung ist frĂŒhestens fĂŒr den 1. Januar 2028 vorgesehen und orientiert sich dann an der Kerninflationsrate.

PflegegradPflegegeld / MonatPflegesachleistungen / Monat
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Seit 2017 gibt es ĂŒbrigens fĂŒnf Pflegegrade statt der alten Pflegestufen. Die Einstufung basiert auf der SelbststĂ€ndigkeit der betroffenen Person in sechs Lebensbereichen – nicht mehr auf dem reinen Zeitaufwand wie frĂŒher.

Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?

Ein Punkt, der immer wieder fĂŒr Verwirrung sorgt: Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei verschiedene Töpfe.

  • Pflegegeld: Erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Personen organisiert wird. Das Geld wird direkt an die pflegebedĂŒrftige Person ĂŒberwiesen und ist frei verfĂŒgbar.
  • Pflegesachleistungen: Sind fĂŒr die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst gedacht. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie sehen das Geld also gar nicht auf Ihrem Konto.

Und jetzt kommt der entscheidende Hebel: Die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Damit können Sie beide Töpfe gleichzeitig nutzen – und das lohnt sich richtig.

Die Kombinationsleistung: So holen Sie das Maximum heraus

Die Kombinationsleistung ist einer der smartesten Wege, das Beste aus beiden Welten zu verbinden. Das Prinzip ist simpel: Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, aber nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausschöpfen, bekommen Sie den restlichen Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

„Viele Familien nutzen nur Pflegegeld oder nur den Pflegedienst – und verschenken dadurch mehrere hundert Euro pro Monat an möglichen AnsprĂŒchen."

— HĂ€ufiger Beratungsfehler laut PflegestĂŒtzpunkten

Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

PositionBetrag
Maximale Sachleistung PG 31.497 €
Kosten Pflegedienst pro Monat749 € (= 50 %)
Restanspruch Pflegegeld (50 % von 599 €)299,50 €
Gesamtleistung pro Monat1.048,50 €

Die Kombinationsleistung mĂŒssen Sie aktiv bei Ihrer Pflegekasse beantragen – sie wird nicht automatisch gewĂ€hrt und kann auch nicht rĂŒckwirkend beantragt werden.

⚠ Antrag nicht vergessen

Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, sobald Sie wissen, dass sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind. Ein formloser schriftlicher Antrag reicht aus. Bei verÀnderter Pflegesituation können Sie die Aufteilung auch innerhalb des Zeitraums anpassen.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Diese Zusatzleistungen stehen Ihnen neben dem Pflegegeld zu

Das Pflegegeld ist nur ein Baustein in einem ganzen System von Leistungen. Und das Beste: Die meisten davon werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet – Sie können sie also zusĂ€tzlich nutzen.

LeistungBetrag 2026FĂŒr wen?
Entlastungsbetrag131 € / MonatPG 1–5
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / JahrPG 2–5
Pflegehilfsmittel42 € / MonatPG 1–5
Tagespflege (z. B. PG 3)1.357 € / MonatPG 2–5
Wohnraumanpassungbis 4.000 € je MaßnahmePG 1–5

Das gemeinsame Jahresbudget: 3.539 € flexibel nutzen

Seit Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € finanziert. Dieses Budget können Sie flexibel aufteilen – ganz nach Ihrem Bedarf. Besonders praktisch:

  • Die frĂŒher nötige Vorpflegezeit von sechs Monaten entfĂ€llt komplett
  • Die Verhinderungspflege kann jetzt bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden
  • WĂ€hrend der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld fĂŒr bis zu 8 Wochen hĂ€lftig weitergezahlt
  • Bei Verwandten als Ersatzpflegeperson: Aufwendungsersatz bis zum 2-fachen des monatlichen Pflegegeldes

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich fĂŒr den Alltag

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden (1 bis 5) zu und kann zum Beispiel fĂŒr anerkannte Betreuungsangebote, eine Haushaltshilfe in Ihrer NĂ€he oder Seniorenbetreuung eingesetzt werden. Der Betrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Wir von JUHI rechnen als anerkannter Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab – fĂŒr Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.

Was sich 2026 beim Pflegegeld konkret geÀndert hat

Auch wenn das Pflegegeld selbst nicht gestiegen ist, gibt es 2026 einige relevante Neuerungen, die Sie auf dem Schirm haben sollten:

  1. 1Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt: Das Pflegegeld wird jetzt bis zu 8 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedĂŒrftige Person ins Krankenhaus oder in die Reha muss. Vorher waren es nur 4 Wochen. Auch die RentenbeitrĂ€ge fĂŒr die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter.
  2. 2Weniger Pflichtberatungen bei PG 4 und 5: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss die BeratungseinsĂ€tze nur noch zweimal jĂ€hrlich nachweisen (statt vorher viermal). Freiwillig kann die Beratung natĂŒrlich weiterhin hĂ€ufiger genutzt werden.
  3. 3KĂŒrzere Abrechnungsfrist fĂŒr Verhinderungspflege: Die Kostenerstattung kann nur noch fĂŒr das laufende und das vorherige Kalenderjahr beantragt werden – nicht mehr rĂŒckwirkend ĂŒber vier Jahre.
  4. 4PrĂ€vention in der hĂ€uslichen Pflege: PflegefachkrĂ€fte können jetzt frĂŒhzeitig PrĂ€ventionsangebote der Krankenkassen empfehlen, z. B. zu Bewegung, ErnĂ€hrung oder Sturzprophylaxe. Die Kosten ĂŒbernehmen die Krankenkassen.
  5. 5Familienpflegegeld in Planung: Die Bundesregierung arbeitet an einer Art Lohnersatzleistung fĂŒr pflegende Angehörige, die ihre Arbeitszeit reduzieren. Details zu Höhe und Anspruch sind noch offen – es könnte aber schon Mitte 2026 so weit sein.

Pflegegeld beantragen: So geht's Schritt fĂŒr Schritt

Sie können das Pflegegeld nicht direkt beantragen – der Weg fĂŒhrt immer ĂŒber die Feststellung eines Pflegegrads. So lĂ€uft der Prozess ab:

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse stellen: Ein formloser Antrag reicht – am besten schriftlich. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Pflegegrad beantragen.
  2. 2Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prĂŒft die PflegebedĂŒrftigkeit anhand von sechs Lebensbereichen. Wer sich gut auf das Pflegegutachten vorbereitet – zum Beispiel mit einem Pflegetagebuch – hat deutlich bessere Chancen auf eine faire Einstufung.
  3. 3Pflegegrad erhalten: Ab 27 Punkten im Begutachtungsverfahren gibt es mindestens Pflegegrad 2 – und damit den Anspruch auf Pflegegeld.
  4. 4Auszahlung: Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedĂŒrftige Person ĂŒberwiesen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, muss keinen separaten Antrag stellen – die Auszahlung startet automatisch.

💡 Pflegegrad zu niedrig eingestuft?

Wenn der Pflegegrad nicht zur tatsĂ€chlichen Pflegesituation passt, lohnt sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad. Eine Hochstufung bedeutet oft mehrere hundert Euro mehr im Monat – sowohl beim Pflegegeld als auch bei allen anderen Leistungen.

Die 5 hĂ€ufigsten Fehler beim Pflegegeld – und wie Sie sie vermeiden

  1. 1Nur Pflegegeld ODER Pflegesachleistungen nutzen: Die Kombinationsleistung wird oft vergessen. Dabei kann sie – wie oben gezeigt – mehrere hundert Euro pro Monat zusĂ€tzlich bringen. PrĂŒfen Sie, ob ein Mix fĂŒr Sie Sinn ergibt.
  2. 2Entlastungsbetrag verfallen lassen: Die 131 € pro Monat verfallen, wenn sie nicht genutzt werden (mit Übertragungsmöglichkeit ins Folgejahr bis 30. Juni). Setzen Sie sie gezielt fĂŒr Alltagshilfe oder eine Zugehfrau ein.
  3. 3Pflegegrad nicht aktualisieren: Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, aber kein Höherstufungsantrag gestellt wird, verschenken Sie unter UmstĂ€nden mehrere hundert Euro monatlich. PrĂŒfen Sie regelmĂ€ĂŸig, ob der aktuelle Pflegegrad noch passt.
  4. 4BeratungseinsĂ€tze vergessen: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmĂ€ĂŸige BeratungseinsĂ€tze nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjĂ€hrlich, bei Pflegegrad 4 und 5 ab 2026 zweimal jĂ€hrlich. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kĂŒrzen oder einstellen.
  5. 5Fristen bei Verhinderungspflege verpassen: Seit 2026 kann die Erstattung nur noch fĂŒr das laufende und das Vorjahr eingereicht werden. Wer 2026 Verhinderungspflege nutzt, muss die Erstattung also bis spĂ€testens 31. Dezember 2027 beantragen.

Pflegegeld und Haushaltshilfe – passt das zusammen?

Absolut. Das Pflegegeld steht Ihnen fĂŒr die hĂ€usliche Pflege zu, aber daneben können Sie weitere Leistungen nutzen, die den Alltag enorm erleichtern. Wer sich beim Einkaufen, Putzen oder AufrĂ€umen unterstĂŒtzen lĂ€sst, gewinnt wertvolle Zeit fĂŒr die eigentliche Pflege – oder einfach mal fĂŒr sich selbst.

Über den Entlastungsbetrag lĂ€sst sich eine professionelle Haushaltshilfe oft zumindest teilweise ĂŒber die Pflegekasse finanzieren – ob in Berlin, MĂŒnchen, Köln oder Leipzig. Bei JUHI zum Beispiel unterstĂŒtzen Sie junge, geschulte Alltagshelfer:innen beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder bei Begleitungen zu Terminen – ab Pflegegrad 1 und mit direkter Kassenabrechnung. So bleibt mehr Zeit und Energie fĂŒr das, was wirklich zĂ€hlt.

Auch Tagespflege ist eine ideale ErgĂ€nzung: Sie lĂ€uft ĂŒber ein eigenes Budget und wird nicht auf Ihr Pflegegeld angerechnet. So können berufstĂ€tige Angehörige entlastet werden, ohne dass Pflegegeld verloren geht. Und wer sich fragt, wie es mit der tĂ€glichen Körperpflege aussieht – auch die Frage, wie oft Duschen bei Pflegegrad 2 vorgesehen ist, kommt im Pflegealltag hĂ€ufig auf.

Unser Fazit: Denken Sie in BaukÀsten, nicht in Entweder-oder

Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege – das Pflegesystem in Deutschland ist komplex. Aber genau darin liegt die Chance: Wer die einzelnen Bausteine kennt und clever kombiniert, kann die finanzielle Belastung deutlich senken und gleichzeitig fĂŒr bessere Versorgung sorgen.

Holen Sie sich UnterstĂŒtzung. Ob durch eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Ihre Pflegekasse oder uns von JUHI, die Sie mit Alltags- und Haushaltshilfe konkret im Alltag entlasten – niemand muss das allein stemmen. Pflege ist Teamarbeit, und Sie haben das Recht, jede Hilfe in Anspruch zu nehmen, die Ihnen zusteht.

HĂ€ufig gestellte Fragen zum Pflegegeld 2026

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?+

Alle Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?+

Nein. 2026 gibt es keine Erhöhung – es ist ein Fortschreibungsjahr. Die nĂ€chste geplante Dynamisierung kommt frĂŒhestens am 1. Januar 2028 und orientiert sich an der Kerninflationsrate der vorangegangenen drei Jahre.

Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?+

Ja, ĂŒber die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Der nicht ausgeschöpfte Anteil der Sachleistungen wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. So verbinden Sie professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?+

Seit 2026 wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedĂŒrftige Person im Krankenhaus oder in der Reha ist. Auch die RentenbeitrĂ€ge fĂŒr die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter.

Wie viele Pflegegrade gibt es?+

Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fĂŒnf Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt ĂŒber das Neue Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes und basiert auf der SelbststĂ€ndigkeit der betroffenen Person.

Ist das Pflegegeld steuerfrei?+

Ja, das Pflegegeld ist komplett steuerfrei und muss nicht in der SteuererklĂ€rung angegeben werden. Das gilt sowohl fĂŒr die pflegebedĂŒrftige Person als auch fĂŒr die Angehörigen, die es als Anerkennung erhalten.

Quellen

  1. § 37 SGB XI – Pflegegeld fĂŒr selbst beschaffte Pflegehilfen
  2. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  3. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  4. Bundesministerium fĂŒr Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  5. PflegeunterstĂŒtzungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung 2025/2026
  7. Medizinischer Dienst – Informationen zur Pflegebegutachtung
  8. wir pflegen e.V. – Was Ă€ndert sich 2026 fĂŒr pflegende Angehörige?

Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland sind offiziell pflegebedĂŒrftig – und etwa drei Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. FĂŒr genau diese Situation gibt es das Pflegegeld: eine monatliche Zahlung der Pflegeversicherung, die Ihre Pflegeleistung finanziell anerkennt. Doch viele Familien verschenken jedes Jahr hunderte Euro, weil sie ihre AnsprĂŒche nicht kennen oder Leistungen falsch kombinieren.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie viel Pflegegeld Ihnen 2026 wirklich zusteht, welche Neuerungen es gibt und wie Sie das Maximum aus Ihren Leistungen herausholen.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • ✓ Pflegegeld 2026 bleibt unverĂ€ndert auf dem Stand von 2025 – keine Erhöhung (nĂ€chste Anpassung frĂŒhestens 2028)
  • ✓ Die monatlichen BetrĂ€ge liegen bei 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5)
  • ✓ Durch die Kombinationsleistung können Sie Pflegegeld und Pflegedienst mischen – und so mehrere hundert Euro zusĂ€tzlich herausholen
  • ✓ Neues Jahresbudget von 3.539 € fĂŒr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – flexibel einsetzbar
  • ✓ Das Pflegegeld ist komplett steuerfrei und wird bei Krankenhausaufenthalten jetzt bis zu 8 Wochen weitergezahlt

Was ist Pflegegeld eigentlich?

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der sozialen Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es steht Menschen zu, die zu Hause gepflegt werden – und zwar nicht von einem professionellen Pflegedienst, sondern von Angehörigen, Freund:innen oder Nachbar:innen.

Kurz gesagt: Das Pflegegeld ist die finanzielle Anerkennung fĂŒr die Pflege, die Ihre Liebsten jeden Tag leisten. Die pflegebedĂŒrftige Person bekommt es direkt auf ihr Konto ĂŒberwiesen und kann frei darĂŒber verfĂŒgen – in der Regel wird es an die pflegende Person weitergegeben.

  • Wer bekommt es? PflegebedĂŒrftige ab Pflegegrad 2, die hĂ€uslich von nicht-professionellen Personen gepflegt werden
  • Wer zahlt? Die Pflegekasse (angegliedert an Ihre Krankenkasse)
  • Wie wird es ausgezahlt? Monatlich direkt an die pflegebedĂŒrftige Person
  • Ist es steuerfrei? Ja, komplett – mehr dazu in unserem Artikel Pflegegeld steuerpflichtig?

💡 Gut zu wissen

Mit Pflegegrad 1 haben Sie leider keinen Anspruch auf Pflegegeld. DafĂŒr steht Ihnen aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu – zum Beispiel fĂŒr eine Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.

Pflegegeld 2026: Alle BetrĂ€ge im Überblick

Direkt die wichtigste Info vorweg: 2026 ist ein Fortschreibungsjahr – das bedeutet, die Pflegegeld-BetrĂ€ge bleiben gegenĂŒber 2025 unverĂ€ndert. Die letzte Erhöhung um 4,5 % gab es zum 1. Januar 2025 durch das PflegeunterstĂŒtzungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die nĂ€chste regulĂ€re Anpassung ist frĂŒhestens fĂŒr den 1. Januar 2028 vorgesehen und orientiert sich dann an der Kerninflationsrate.

PflegegradPflegegeld / MonatPflegesachleistungen / Monat
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Seit 2017 gibt es ĂŒbrigens fĂŒnf Pflegegrade statt der alten Pflegestufen. Die Einstufung basiert auf der SelbststĂ€ndigkeit der betroffenen Person in sechs Lebensbereichen – nicht mehr auf dem reinen Zeitaufwand wie frĂŒher.

Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen – was ist der Unterschied?

Ein Punkt, der immer wieder fĂŒr Verwirrung sorgt: Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei verschiedene Töpfe.

  • Pflegegeld: Erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Personen organisiert wird. Das Geld wird direkt an die pflegebedĂŒrftige Person ĂŒberwiesen und ist frei verfĂŒgbar.
  • Pflegesachleistungen: Sind fĂŒr die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst gedacht. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie sehen das Geld also gar nicht auf Ihrem Konto.

Und jetzt kommt der entscheidende Hebel: Die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Damit können Sie beide Töpfe gleichzeitig nutzen – und das lohnt sich richtig.

Die Kombinationsleistung: So holen Sie das Maximum heraus

Die Kombinationsleistung ist einer der smartesten Wege, das Beste aus beiden Welten zu verbinden. Das Prinzip ist simpel: Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, aber nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausschöpfen, bekommen Sie den restlichen Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

„Viele Familien nutzen nur Pflegegeld oder nur den Pflegedienst – und verschenken dadurch mehrere hundert Euro pro Monat an möglichen AnsprĂŒchen."

— HĂ€ufiger Beratungsfehler laut PflegestĂŒtzpunkten

Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

PositionBetrag
Maximale Sachleistung PG 31.497 €
Kosten Pflegedienst pro Monat749 € (= 50 %)
Restanspruch Pflegegeld (50 % von 599 €)299,50 €
Gesamtleistung pro Monat1.048,50 €

Die Kombinationsleistung mĂŒssen Sie aktiv bei Ihrer Pflegekasse beantragen – sie wird nicht automatisch gewĂ€hrt und kann auch nicht rĂŒckwirkend beantragt werden.

⚠ Antrag nicht vergessen

Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, sobald Sie wissen, dass sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind. Ein formloser schriftlicher Antrag reicht aus. Bei verÀnderter Pflegesituation können Sie die Aufteilung auch innerhalb des Zeitraums anpassen.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Diese Zusatzleistungen stehen Ihnen neben dem Pflegegeld zu

Das Pflegegeld ist nur ein Baustein in einem ganzen System von Leistungen. Und das Beste: Die meisten davon werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet – Sie können sie also zusĂ€tzlich nutzen.

LeistungBetrag 2026FĂŒr wen?
Entlastungsbetrag131 € / MonatPG 1–5
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / JahrPG 2–5
Pflegehilfsmittel42 € / MonatPG 1–5
Tagespflege (z. B. PG 3)1.357 € / MonatPG 2–5
Wohnraumanpassungbis 4.000 € je MaßnahmePG 1–5

Das gemeinsame Jahresbudget: 3.539 € flexibel nutzen

Seit Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € finanziert. Dieses Budget können Sie flexibel aufteilen – ganz nach Ihrem Bedarf. Besonders praktisch:

  • Die frĂŒher nötige Vorpflegezeit von sechs Monaten entfĂ€llt komplett
  • Die Verhinderungspflege kann jetzt bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden
  • WĂ€hrend der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld fĂŒr bis zu 8 Wochen hĂ€lftig weitergezahlt
  • Bei Verwandten als Ersatzpflegeperson: Aufwendungsersatz bis zum 2-fachen des monatlichen Pflegegeldes

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich fĂŒr den Alltag

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden (1 bis 5) zu und kann zum Beispiel fĂŒr anerkannte Betreuungsangebote, eine Haushaltshilfe in Ihrer NĂ€he oder Seniorenbetreuung eingesetzt werden. Der Betrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Wir von JUHI rechnen als anerkannter Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab – fĂŒr Sie entstehen bei gesetzlicher Versicherung keine Kosten.

Was sich 2026 beim Pflegegeld konkret geÀndert hat

Auch wenn das Pflegegeld selbst nicht gestiegen ist, gibt es 2026 einige relevante Neuerungen, die Sie auf dem Schirm haben sollten:

  1. 1Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt: Das Pflegegeld wird jetzt bis zu 8 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedĂŒrftige Person ins Krankenhaus oder in die Reha muss. Vorher waren es nur 4 Wochen. Auch die RentenbeitrĂ€ge fĂŒr die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter.
  2. 2Weniger Pflichtberatungen bei PG 4 und 5: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss die BeratungseinsĂ€tze nur noch zweimal jĂ€hrlich nachweisen (statt vorher viermal). Freiwillig kann die Beratung natĂŒrlich weiterhin hĂ€ufiger genutzt werden.
  3. 3KĂŒrzere Abrechnungsfrist fĂŒr Verhinderungspflege: Die Kostenerstattung kann nur noch fĂŒr das laufende und das vorherige Kalenderjahr beantragt werden – nicht mehr rĂŒckwirkend ĂŒber vier Jahre.
  4. 4PrĂ€vention in der hĂ€uslichen Pflege: PflegefachkrĂ€fte können jetzt frĂŒhzeitig PrĂ€ventionsangebote der Krankenkassen empfehlen, z. B. zu Bewegung, ErnĂ€hrung oder Sturzprophylaxe. Die Kosten ĂŒbernehmen die Krankenkassen.
  5. 5Familienpflegegeld in Planung: Die Bundesregierung arbeitet an einer Art Lohnersatzleistung fĂŒr pflegende Angehörige, die ihre Arbeitszeit reduzieren. Details zu Höhe und Anspruch sind noch offen – es könnte aber schon Mitte 2026 so weit sein.

Pflegegeld beantragen: So geht's Schritt fĂŒr Schritt

Sie können das Pflegegeld nicht direkt beantragen – der Weg fĂŒhrt immer ĂŒber die Feststellung eines Pflegegrads. So lĂ€uft der Prozess ab:

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse stellen: Ein formloser Antrag reicht – am besten schriftlich. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Alle Infos dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Pflegegrad beantragen.
  2. 2Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prĂŒft die PflegebedĂŒrftigkeit anhand von sechs Lebensbereichen. Wer sich gut auf das Pflegegutachten vorbereitet – zum Beispiel mit einem Pflegetagebuch – hat deutlich bessere Chancen auf eine faire Einstufung.
  3. 3Pflegegrad erhalten: Ab 27 Punkten im Begutachtungsverfahren gibt es mindestens Pflegegrad 2 – und damit den Anspruch auf Pflegegeld.
  4. 4Auszahlung: Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedĂŒrftige Person ĂŒberwiesen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, muss keinen separaten Antrag stellen – die Auszahlung startet automatisch.

💡 Pflegegrad zu niedrig eingestuft?

Wenn der Pflegegrad nicht zur tatsĂ€chlichen Pflegesituation passt, lohnt sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad. Eine Hochstufung bedeutet oft mehrere hundert Euro mehr im Monat – sowohl beim Pflegegeld als auch bei allen anderen Leistungen.

Die 5 hĂ€ufigsten Fehler beim Pflegegeld – und wie Sie sie vermeiden

  1. 1Nur Pflegegeld ODER Pflegesachleistungen nutzen: Die Kombinationsleistung wird oft vergessen. Dabei kann sie – wie oben gezeigt – mehrere hundert Euro pro Monat zusĂ€tzlich bringen. PrĂŒfen Sie, ob ein Mix fĂŒr Sie Sinn ergibt.
  2. 2Entlastungsbetrag verfallen lassen: Die 131 € pro Monat verfallen, wenn sie nicht genutzt werden (mit Übertragungsmöglichkeit ins Folgejahr bis 30. Juni). Setzen Sie sie gezielt fĂŒr Alltagshilfe oder eine Zugehfrau ein.
  3. 3Pflegegrad nicht aktualisieren: Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, aber kein Höherstufungsantrag gestellt wird, verschenken Sie unter UmstĂ€nden mehrere hundert Euro monatlich. PrĂŒfen Sie regelmĂ€ĂŸig, ob der aktuelle Pflegegrad noch passt.
  4. 4BeratungseinsĂ€tze vergessen: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmĂ€ĂŸige BeratungseinsĂ€tze nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjĂ€hrlich, bei Pflegegrad 4 und 5 ab 2026 zweimal jĂ€hrlich. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kĂŒrzen oder einstellen.
  5. 5Fristen bei Verhinderungspflege verpassen: Seit 2026 kann die Erstattung nur noch fĂŒr das laufende und das Vorjahr eingereicht werden. Wer 2026 Verhinderungspflege nutzt, muss die Erstattung also bis spĂ€testens 31. Dezember 2027 beantragen.

Pflegegeld und Haushaltshilfe – passt das zusammen?

Absolut. Das Pflegegeld steht Ihnen fĂŒr die hĂ€usliche Pflege zu, aber daneben können Sie weitere Leistungen nutzen, die den Alltag enorm erleichtern. Wer sich beim Einkaufen, Putzen oder AufrĂ€umen unterstĂŒtzen lĂ€sst, gewinnt wertvolle Zeit fĂŒr die eigentliche Pflege – oder einfach mal fĂŒr sich selbst.

Über den Entlastungsbetrag lĂ€sst sich eine professionelle Haushaltshilfe oft zumindest teilweise ĂŒber die Pflegekasse finanzieren – ob in Berlin, MĂŒnchen, Köln oder Leipzig. Bei JUHI zum Beispiel unterstĂŒtzen Sie junge, geschulte Alltagshelfer:innen beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder bei Begleitungen zu Terminen – ab Pflegegrad 1 und mit direkter Kassenabrechnung. So bleibt mehr Zeit und Energie fĂŒr das, was wirklich zĂ€hlt.

Auch Tagespflege ist eine ideale ErgĂ€nzung: Sie lĂ€uft ĂŒber ein eigenes Budget und wird nicht auf Ihr Pflegegeld angerechnet. So können berufstĂ€tige Angehörige entlastet werden, ohne dass Pflegegeld verloren geht. Und wer sich fragt, wie es mit der tĂ€glichen Körperpflege aussieht – auch die Frage, wie oft Duschen bei Pflegegrad 2 vorgesehen ist, kommt im Pflegealltag hĂ€ufig auf.

Unser Fazit: Denken Sie in BaukÀsten, nicht in Entweder-oder

Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege – das Pflegesystem in Deutschland ist komplex. Aber genau darin liegt die Chance: Wer die einzelnen Bausteine kennt und clever kombiniert, kann die finanzielle Belastung deutlich senken und gleichzeitig fĂŒr bessere Versorgung sorgen.

Holen Sie sich UnterstĂŒtzung. Ob durch eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Ihre Pflegekasse oder uns von JUHI, die Sie mit Alltags- und Haushaltshilfe konkret im Alltag entlasten – niemand muss das allein stemmen. Pflege ist Teamarbeit, und Sie haben das Recht, jede Hilfe in Anspruch zu nehmen, die Ihnen zusteht.

HĂ€ufig gestellte Fragen zum Pflegegeld 2026

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?+

Alle Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?+

Nein. 2026 gibt es keine Erhöhung – es ist ein Fortschreibungsjahr. Die nĂ€chste geplante Dynamisierung kommt frĂŒhestens am 1. Januar 2028 und orientiert sich an der Kerninflationsrate der vorangegangenen drei Jahre.

Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?+

Ja, ĂŒber die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Der nicht ausgeschöpfte Anteil der Sachleistungen wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. So verbinden Sie professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige.

Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?+

Seit 2026 wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen weitergezahlt, wenn die pflegebedĂŒrftige Person im Krankenhaus oder in der Reha ist. Auch die RentenbeitrĂ€ge fĂŒr die Pflegeperson laufen in dieser Zeit weiter.

Wie viele Pflegegrade gibt es?+

Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fĂŒnf Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt ĂŒber das Neue Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes und basiert auf der SelbststĂ€ndigkeit der betroffenen Person.

Ist das Pflegegeld steuerfrei?+

Ja, das Pflegegeld ist komplett steuerfrei und muss nicht in der SteuererklĂ€rung angegeben werden. Das gilt sowohl fĂŒr die pflegebedĂŒrftige Person als auch fĂŒr die Angehörigen, die es als Anerkennung erhalten.

Quellen

  1. § 37 SGB XI – Pflegegeld fĂŒr selbst beschaffte Pflegehilfen
  2. § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
  3. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  4. Bundesministerium fĂŒr Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  5. PflegeunterstĂŒtzungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung 2025/2026
  7. Medizinischer Dienst – Informationen zur Pflegebegutachtung
  8. wir pflegen e.V. – Was Ă€ndert sich 2026 fĂŒr pflegende Angehörige?
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