Pflegegrad 1 Fallbeispiel: Wann reicht es – und wann nicht?


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Die Schwelle: 12,5 Punkte
- Fallbeispiel 1: Herr Vogel, 69 Jahre
- Fallbeispiel 2: Frau Lang, 83 Jahre
- Fallbeispiel 3: Frau Peters, 74 Jahre – abgelehnt
- Was Frau Peters von den anderen unterscheidet
- Das steht Ihnen mit Pflegegrad 1 zu
- Antrag abgelehnt? Ihre Optionen
- So hilft JUHI schon mit Pflegegrad 1
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe – und gleichzeitig die umstrittenste. Wer ihn bekommt, gilt als „gering beeinträchtigt in der Selbständigkeit". Doch wo genau verläuft die Grenze? Ab wann reicht es für Pflegegrad 1, und wann lehnt die Pflegekasse ab?
Wir zeigen Ihnen drei Fälle mit vollständiger Punkteverteilung – zwei, die Pflegegrad 1 erhalten haben, und einen, der abgelehnt wurde. Der direkte Vergleich macht deutlich, worauf es bei der Begutachtung wirklich ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegrad 1 bedeutet 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren
- ✓ Unter 12,5 Punkten wird der Antrag abgelehnt – es gibt dann keinen Pflegegrad
- ✓ Der häufigste Ablehnungsgrund: Alles dauert länger, gelingt aber noch selbständig
- ✓ Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie 131 € Entlastungsbetrag – das sind bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe pro Monat
- ✓ Nach einer Ablehnung lohnt sich häufig ein Widerspruch – die Frist beträgt einen Monat
Die Schwelle: 12,5 Punkte
Der Medizinische Dienst bewertet sechs Module und rechnet daraus einen Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Für Pflegegrad 1 genügen bereits 12,5 Punkte – das klingt nach wenig, ist in der Praxis aber eine echte Hürde:
| Ergebnis | Punkte | Folge |
|---|---|---|
| Kein Pflegegrad | 0 bis unter 12,5 | Antrag wird abgelehnt, keine Leistungen |
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Zusätzlich Pflegegeld und Verhinderungspflege |
Die vollständige Umrechnung aller Module finden Sie in der Pflegegrad-Punkte-Tabelle.
Fallbeispiel 1: Herr Vogel, 69 Jahre – nach der Hüft-Operation
Diagnosen: Zustand nach Hüft-Totalendoprothese vor vier Monaten, Bluthochdruck, Übergewicht
Wohnsituation: Lebt mit seiner Frau in einem Einfamilienhaus mit Treppe.
Der Alltag: Herr Vogel kommt allein aus dem Bett und läuft in der Wohnung ohne Hilfsmittel. Die Treppe schafft er nur langsam und mit Festhalten am Geländer. Beim Duschen braucht er einen Duschhocker, kommt aber allein zurecht – nur Socken und Schuhe kann er wegen der eingeschränkten Beugefähigkeit nicht selbst anziehen. Seine Medikamente nimmt er zuverlässig. Einkäufe und Gartenarbeit erledigt inzwischen seine Frau.
| Modul | Bewertung | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 1 – Mobilität | Treppensteigen nur mit Festhalten, sonst selbständig | 2,5 |
| 2 – Kognition | Voll orientiert | 0,0 |
| 3 – Verhalten | Keine Auffälligkeiten | 0,0 |
| 4 – Selbstversorgung | Hilfe nur beim Anziehen der Unterkörperbekleidung | 10,0 |
| 5 – Krankheitsbewältigung | Medikamente selbständig, gelegentliche Arztbesuche | 2,5 |
| 6 – Alltagsgestaltung | Tagesablauf selbständig, soziale Kontakte bestehen | 0,0 |
| Gesamtergebnis | 15,0 Punkte → Pflegegrad 1 | |
Knapp über der Schwelle. Ausschlaggebend war ein einziger Punkt in Modul 4: Weil Herr Vogel die Unterkörperbekleidung nicht allein anziehen kann, gilt er in diesem Teilbereich als „überwiegend unselbständig". Ohne diesen Punkt läge er bei 5 Punkten – und damit deutlich unter der Grenze.
💡 Nach einer Operation lohnt sich schnelles Handeln
Herr Vogel wird sich voraussichtlich weiter erholen. Wer nach einer Operation einen Pflegegrad beantragen möchte, sollte das zeitnah tun – die Begutachtung bildet immer den aktuellen Zustand ab. Umgekehrt bedeutet das: Der Medizinische Dienst wird in solchen Fällen häufig eine Wiederholungsbegutachtung empfehlen.
Fallbeispiel 2: Frau Lang, 83 Jahre – leichte Vergesslichkeit
Diagnosen: Leichte kognitive Beeinträchtigung, Schwerhörigkeit, Osteoporose, grauer Star
Wohnsituation: Lebt allein in einer Erdgeschosswohnung, der Sohn wohnt in derselben Stadt.
Der Alltag: Frau Lang versorgt sich körperlich noch selbst – waschen, anziehen, essen gelingt ohne Hilfe. Sie vergisst aber regelmäßig Termine, findet Gegenstände nicht wieder und ruft ihren Sohn mehrmals täglich mit denselben Fragen an. Ihre Medikamente muss er wöchentlich in eine Dosierbox sortieren, sonst nimmt sie sie doppelt oder gar nicht. Beim Einkaufen kauft sie Dinge, die sie schon hat.
| Modul | Bewertung | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 1 – Mobilität | Vollständig selbständig | 0,0 |
| 2 – Kognition | Zeitliche Orientierung und Gedächtnis eingeschränkt, Entscheidungen im Alltag erschwert | 3,75 |
| 3 – Verhalten | Keine relevanten Auffälligkeiten | – |
| 4 – Selbstversorgung | Körperpflege und Ankleiden selbständig | 0,0 |
| 5 – Krankheitsbewältigung | Medikamente müssen gestellt werden, Arzttermine müssen organisiert und begleitet werden | 10,0 |
| 6 – Alltagsgestaltung | Tagesstruktur nur mit Erinnerung, Kontakte werden nicht mehr selbst gepflegt | 7,5 |
| Gesamtergebnis | 21,25 Punkte → Pflegegrad 1 | |
Null Punkte in der Selbstversorgung – und trotzdem Pflegegrad 1. Frau Lang zeigt, dass körperliche Fitness kein Ausschlusskriterium ist. Ihre Punkte kommen fast vollständig aus den Modulen 5 und 6. Verschlechtert sich die kognitive Beeinträchtigung Richtung Demenz, wäre Pflegegrad 2 in Reichweite – ein Vergleichsfall dazu findet sich im Artikel Pflegegrad 2 Fallbeispiel.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerFallbeispiel 3: Frau Peters, 74 Jahre – Antrag abgelehnt
Diagnosen: Chronische Rückenschmerzen bei Bandscheibenvorfall, Kniearthrose beginnend, Schilddrüsenunterfunktion
Wohnsituation: Lebt allein in einer Wohnung im ersten Stock.
Der Alltag: Frau Peters hat täglich Schmerzen und braucht für alles länger als früher. Morgens dauert das Aufstehen zehn Minuten, das Duschen eine halbe Stunde. Sie schafft aber alles allein – waschen, anziehen, kochen, Wäsche. Nur den Großeinkauf und das Fensterputzen macht die Nachbarin. Ihre Schmerzmittel nimmt sie selbständig nach Plan.
| Modul | Bewertung | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 1 – Mobilität | Alles selbständig möglich, wenn auch verlangsamt | 2,5 |
| 2 – Kognition | Voll orientiert | 0,0 |
| 3 – Verhalten | Keine Auffälligkeiten | 0,0 |
| 4 – Selbstversorgung | Waschen, Ankleiden und Essen komplett selbständig | 0,0 |
| 5 – Krankheitsbewältigung | Medikamente selbständig, Arztbesuche allein | 2,5 |
| 6 – Alltagsgestaltung | Tagesablauf und Kontakte selbständig | 0,0 |
| Gesamtergebnis | 5,0 Punkte → kein Pflegegrad | |
Für Frau Peters ist das schwer nachvollziehbar – sie hat täglich Schmerzen und fühlt sich stark eingeschränkt. Aus Sicht der Begutachtung zählt aber nur eines: Sie kann alle Tätigkeiten der Selbstversorgung ohne personelle Hilfe ausführen. Dass es länger dauert und wehtut, führt zu keinen Punkten.
Was Frau Peters von den anderen unterscheidet
| Kriterium | Herr Vogel | Frau Lang | Frau Peters |
|---|---|---|---|
| Braucht personelle Hilfe? | Ja, beim Ankleiden | Ja, bei Medikamenten | Nein |
| Kognitive Einschränkung? | Nein | Ja | Nein |
| Tagesstruktur allein? | Ja | Nein | Ja |
| Punkte in Modul 4 | 10,0 | 0,0 | 0,0 |
| Ergebnis | 15,0 → PG 1 | 21,25 → PG 1 | 5,0 → abgelehnt |
PG = Pflegegrad. Alle Punktwerte sind gewichtete Werte nach dem Begutachtungsinstrument.
Das Muster ist eindeutig: Schmerzen, Langsamkeit und Anstrengung allein erzeugen keine Punkte. Entscheidend ist, ob eine andere Person eingreifen muss – durch Handreichung, Anleitung, Erinnerung oder Beaufsichtigung. Herr Vogel braucht jemanden zum Socken anziehen, Frau Lang jemanden für Medikamente und Tagesstruktur. Frau Peters braucht niemanden, auch wenn ihr Alltag deutlich beschwerlicher geworden ist.
Das steht Ihnen mit Pflegegrad 1 zu
| Leistung / Monat | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
| EB | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| VHP (anteilig) | – | 294 € | 294 € | 294 € | 294 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Stunden bei JUHI | mind. 4 | Bis zu 13 Stunden | |||
EB = Entlastungsbetrag, VHP = Verhinderungspflege, PG = Pflegegrad. Dazu kommt der Zuschuss zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 € je Maßnahme.
Wichtig zu wissen: Im Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 ist vorgesehen, den Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 zu streichen. Was das bedeutet und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, lesen Sie unter Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Antrag abgelehnt? Ihre Optionen
Wenn Ihr Antrag wie bei Frau Peters abgelehnt wurde, haben Sie drei Möglichkeiten:
- 1Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Fordern Sie zuerst das Gutachten an und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen erfasst wurden. Eine Vorlage finden Sie unter Widerspruch Pflegegrad Muster.
- 2Später neu beantragen: Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen – auch wenige Monate nach der Ablehnung.
- 3Vorbereitung verbessern: Führen Sie zwei Wochen ein Pflegetagebuch und arbeiten Sie den Fragenkatalog Pflegegrad durch. Viele Ablehnungen entstehen, weil beim Termin zu positiv geantwortet wurde.
Wie oft ein Widerspruch tatsächlich Erfolg hat, lesen Sie unter Widerspruch Pflegegrad Erfolgsaussichten. Eine erste Selbsteinschätzung liefert Ihnen der Pflegegradrechner.
So hilft JUHI schon mit Pflegegrad 1
Sowohl Herr Vogel als auch Frau Lang haben dasselbe Problem: Der Haushalt bleibt liegen. Genau dafür ist der Entlastungsbetrag gedacht – und mit ihm erhalten Sie bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe pro Monat, ohne einen Cent Eigenkosten.
JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Berlin, München, Frankfurt und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.
💡 Hilfe anzunehmen schadet Ihrem Pflegegrad nicht
Eine verbreitete Sorge bei Pflegegrad 1: Wer Unterstützung annimmt, könnte bei der nächsten Begutachtung schlechter dastehen. Das Gegenteil trifft zu. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft, nicht die persönliche Pflege – und dass Sie Putzen und Einkaufen nicht mehr allein schaffen, ist genau der Bedarf, den der Medizinische Dienst erfassen soll.
Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Personelle Hilfe ist der Maßstab
Die drei Fälle zeigen die entscheidende Linie: Für Pflegegrad 1 reicht es, wenn in mindestens einem Bereich regelmäßig eine andere Person eingreifen muss – sei es beim Ankleiden, beim Stellen der Medikamente oder bei der Tagesstruktur. Wer alles noch allein schafft, wenn auch langsam und unter Schmerzen, erreicht die 12,5 Punkte in der Regel nicht.
Wenn sich Ihr Zustand seit der Begutachtung verschlechtert hat, prüfen Sie eine Höherstufung. Und wenn Sie noch gar keinen Antrag gestellt haben: Eine kostenlose Beratung dazu erhalten Sie bei Afilio.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?+
Mindestens 12,5 und weniger als 27 Punkte. Unter 12,5 Punkten wird der Antrag abgelehnt und es besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Reichen chronische Schmerzen für einen Pflegegrad?+
Schmerzen allein führen zu keinen Punkten. Bewertet wird, ob Sie deshalb auf personelle Hilfe angewiesen sind. Wenn Schmerzen dazu führen, dass Sie sich nicht mehr allein waschen oder ankleiden können, entstehen Punkte in Modul 4 – dann ist ein Pflegegrad möglich.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?+
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat die wichtigste Leistung – dazu kommen Pflegehilfsmittel, der Zuschuss zur Wohnraumanpassung und die kostenlose Pflegeberatung.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe stehen mir mit Pflegegrad 1 zu?+
Mit dem Entlastungsbetrag erhalten Sie bei JUHI mindestens 4 Stunden pro Monat, ohne Eigenkosten. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu – dann sind bis zu 13 Stunden monatlich möglich.
Kann ich trotz körperlicher Fitness Pflegegrad 1 bekommen?+
Ja. Das Beispiel von Frau Lang zeigt das deutlich: Sie hat null Punkte in Mobilität und Selbstversorgung, erreicht aber über die Module Kognition, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung 21,25 Punkte. Kognitive Einschränkungen wiegen im Begutachtungsverfahren schwer.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?+
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Wird diese Frist überschritten, steht Ihnen eine Zahlung von 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe – und gleichzeitig die umstrittenste. Wer ihn bekommt, gilt als „gering beeinträchtigt in der Selbständigkeit". Doch wo genau verläuft die Grenze? Ab wann reicht es für Pflegegrad 1, und wann lehnt die Pflegekasse ab?
Wir zeigen Ihnen drei Fälle mit vollständiger Punkteverteilung – zwei, die Pflegegrad 1 erhalten haben, und einen, der abgelehnt wurde. Der direkte Vergleich macht deutlich, worauf es bei der Begutachtung wirklich ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegrad 1 bedeutet 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren
- ✓ Unter 12,5 Punkten wird der Antrag abgelehnt – es gibt dann keinen Pflegegrad
- ✓ Der häufigste Ablehnungsgrund: Alles dauert länger, gelingt aber noch selbständig
- ✓ Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie 131 € Entlastungsbetrag – das sind bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe pro Monat
- ✓ Nach einer Ablehnung lohnt sich häufig ein Widerspruch – die Frist beträgt einen Monat
Die Schwelle: 12,5 Punkte
Der Medizinische Dienst bewertet sechs Module und rechnet daraus einen Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Für Pflegegrad 1 genügen bereits 12,5 Punkte – das klingt nach wenig, ist in der Praxis aber eine echte Hürde:
| Ergebnis | Punkte | Folge |
|---|---|---|
| Kein Pflegegrad | 0 bis unter 12,5 | Antrag wird abgelehnt, keine Leistungen |
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Zusätzlich Pflegegeld und Verhinderungspflege |
Die vollständige Umrechnung aller Module finden Sie in der Pflegegrad-Punkte-Tabelle.
Fallbeispiel 1: Herr Vogel, 69 Jahre – nach der Hüft-Operation
Diagnosen: Zustand nach Hüft-Totalendoprothese vor vier Monaten, Bluthochdruck, Übergewicht
Wohnsituation: Lebt mit seiner Frau in einem Einfamilienhaus mit Treppe.
Der Alltag: Herr Vogel kommt allein aus dem Bett und läuft in der Wohnung ohne Hilfsmittel. Die Treppe schafft er nur langsam und mit Festhalten am Geländer. Beim Duschen braucht er einen Duschhocker, kommt aber allein zurecht – nur Socken und Schuhe kann er wegen der eingeschränkten Beugefähigkeit nicht selbst anziehen. Seine Medikamente nimmt er zuverlässig. Einkäufe und Gartenarbeit erledigt inzwischen seine Frau.
| Modul | Bewertung | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 1 – Mobilität | Treppensteigen nur mit Festhalten, sonst selbständig | 2,5 |
| 2 – Kognition | Voll orientiert | 0,0 |
| 3 – Verhalten | Keine Auffälligkeiten | 0,0 |
| 4 – Selbstversorgung | Hilfe nur beim Anziehen der Unterkörperbekleidung | 10,0 |
| 5 – Krankheitsbewältigung | Medikamente selbständig, gelegentliche Arztbesuche | 2,5 |
| 6 – Alltagsgestaltung | Tagesablauf selbständig, soziale Kontakte bestehen | 0,0 |
| Gesamtergebnis | 15,0 Punkte → Pflegegrad 1 | |
Knapp über der Schwelle. Ausschlaggebend war ein einziger Punkt in Modul 4: Weil Herr Vogel die Unterkörperbekleidung nicht allein anziehen kann, gilt er in diesem Teilbereich als „überwiegend unselbständig". Ohne diesen Punkt läge er bei 5 Punkten – und damit deutlich unter der Grenze.
💡 Nach einer Operation lohnt sich schnelles Handeln
Herr Vogel wird sich voraussichtlich weiter erholen. Wer nach einer Operation einen Pflegegrad beantragen möchte, sollte das zeitnah tun – die Begutachtung bildet immer den aktuellen Zustand ab. Umgekehrt bedeutet das: Der Medizinische Dienst wird in solchen Fällen häufig eine Wiederholungsbegutachtung empfehlen.
Fallbeispiel 2: Frau Lang, 83 Jahre – leichte Vergesslichkeit
Diagnosen: Leichte kognitive Beeinträchtigung, Schwerhörigkeit, Osteoporose, grauer Star
Wohnsituation: Lebt allein in einer Erdgeschosswohnung, der Sohn wohnt in derselben Stadt.
Der Alltag: Frau Lang versorgt sich körperlich noch selbst – waschen, anziehen, essen gelingt ohne Hilfe. Sie vergisst aber regelmäßig Termine, findet Gegenstände nicht wieder und ruft ihren Sohn mehrmals täglich mit denselben Fragen an. Ihre Medikamente muss er wöchentlich in eine Dosierbox sortieren, sonst nimmt sie sie doppelt oder gar nicht. Beim Einkaufen kauft sie Dinge, die sie schon hat.
| Modul | Bewertung | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 1 – Mobilität | Vollständig selbständig | 0,0 |
| 2 – Kognition | Zeitliche Orientierung und Gedächtnis eingeschränkt, Entscheidungen im Alltag erschwert | 3,75 |
| 3 – Verhalten | Keine relevanten Auffälligkeiten | – |
| 4 – Selbstversorgung | Körperpflege und Ankleiden selbständig | 0,0 |
| 5 – Krankheitsbewältigung | Medikamente müssen gestellt werden, Arzttermine müssen organisiert und begleitet werden | 10,0 |
| 6 – Alltagsgestaltung | Tagesstruktur nur mit Erinnerung, Kontakte werden nicht mehr selbst gepflegt | 7,5 |
| Gesamtergebnis | 21,25 Punkte → Pflegegrad 1 | |
Null Punkte in der Selbstversorgung – und trotzdem Pflegegrad 1. Frau Lang zeigt, dass körperliche Fitness kein Ausschlusskriterium ist. Ihre Punkte kommen fast vollständig aus den Modulen 5 und 6. Verschlechtert sich die kognitive Beeinträchtigung Richtung Demenz, wäre Pflegegrad 2 in Reichweite – ein Vergleichsfall dazu findet sich im Artikel Pflegegrad 2 Fallbeispiel.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerFallbeispiel 3: Frau Peters, 74 Jahre – Antrag abgelehnt
Diagnosen: Chronische Rückenschmerzen bei Bandscheibenvorfall, Kniearthrose beginnend, Schilddrüsenunterfunktion
Wohnsituation: Lebt allein in einer Wohnung im ersten Stock.
Der Alltag: Frau Peters hat täglich Schmerzen und braucht für alles länger als früher. Morgens dauert das Aufstehen zehn Minuten, das Duschen eine halbe Stunde. Sie schafft aber alles allein – waschen, anziehen, kochen, Wäsche. Nur den Großeinkauf und das Fensterputzen macht die Nachbarin. Ihre Schmerzmittel nimmt sie selbständig nach Plan.
| Modul | Bewertung | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| 1 – Mobilität | Alles selbständig möglich, wenn auch verlangsamt | 2,5 |
| 2 – Kognition | Voll orientiert | 0,0 |
| 3 – Verhalten | Keine Auffälligkeiten | 0,0 |
| 4 – Selbstversorgung | Waschen, Ankleiden und Essen komplett selbständig | 0,0 |
| 5 – Krankheitsbewältigung | Medikamente selbständig, Arztbesuche allein | 2,5 |
| 6 – Alltagsgestaltung | Tagesablauf und Kontakte selbständig | 0,0 |
| Gesamtergebnis | 5,0 Punkte → kein Pflegegrad | |
Für Frau Peters ist das schwer nachvollziehbar – sie hat täglich Schmerzen und fühlt sich stark eingeschränkt. Aus Sicht der Begutachtung zählt aber nur eines: Sie kann alle Tätigkeiten der Selbstversorgung ohne personelle Hilfe ausführen. Dass es länger dauert und wehtut, führt zu keinen Punkten.
Was Frau Peters von den anderen unterscheidet
| Kriterium | Herr Vogel | Frau Lang | Frau Peters |
|---|---|---|---|
| Braucht personelle Hilfe? | Ja, beim Ankleiden | Ja, bei Medikamenten | Nein |
| Kognitive Einschränkung? | Nein | Ja | Nein |
| Tagesstruktur allein? | Ja | Nein | Ja |
| Punkte in Modul 4 | 10,0 | 0,0 | 0,0 |
| Ergebnis | 15,0 → PG 1 | 21,25 → PG 1 | 5,0 → abgelehnt |
PG = Pflegegrad. Alle Punktwerte sind gewichtete Werte nach dem Begutachtungsinstrument.
Das Muster ist eindeutig: Schmerzen, Langsamkeit und Anstrengung allein erzeugen keine Punkte. Entscheidend ist, ob eine andere Person eingreifen muss – durch Handreichung, Anleitung, Erinnerung oder Beaufsichtigung. Herr Vogel braucht jemanden zum Socken anziehen, Frau Lang jemanden für Medikamente und Tagesstruktur. Frau Peters braucht niemanden, auch wenn ihr Alltag deutlich beschwerlicher geworden ist.
Das steht Ihnen mit Pflegegrad 1 zu
| Leistung / Monat | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
| EB | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| VHP (anteilig) | – | 294 € | 294 € | 294 € | 294 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Stunden bei JUHI | mind. 4 | Bis zu 13 Stunden | |||
EB = Entlastungsbetrag, VHP = Verhinderungspflege, PG = Pflegegrad. Dazu kommt der Zuschuss zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 € je Maßnahme.
Wichtig zu wissen: Im Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 ist vorgesehen, den Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 zu streichen. Was das bedeutet und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, lesen Sie unter Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Antrag abgelehnt? Ihre Optionen
Wenn Ihr Antrag wie bei Frau Peters abgelehnt wurde, haben Sie drei Möglichkeiten:
- 1Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids. Fordern Sie zuerst das Gutachten an und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen erfasst wurden. Eine Vorlage finden Sie unter Widerspruch Pflegegrad Muster.
- 2Später neu beantragen: Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen – auch wenige Monate nach der Ablehnung.
- 3Vorbereitung verbessern: Führen Sie zwei Wochen ein Pflegetagebuch und arbeiten Sie den Fragenkatalog Pflegegrad durch. Viele Ablehnungen entstehen, weil beim Termin zu positiv geantwortet wurde.
Wie oft ein Widerspruch tatsächlich Erfolg hat, lesen Sie unter Widerspruch Pflegegrad Erfolgsaussichten. Eine erste Selbsteinschätzung liefert Ihnen der Pflegegradrechner.
So hilft JUHI schon mit Pflegegrad 1
Sowohl Herr Vogel als auch Frau Lang haben dasselbe Problem: Der Haushalt bleibt liegen. Genau dafür ist der Entlastungsbetrag gedacht – und mit ihm erhalten Sie bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe pro Monat, ohne einen Cent Eigenkosten.
JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Berlin, München, Frankfurt und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.
💡 Hilfe anzunehmen schadet Ihrem Pflegegrad nicht
Eine verbreitete Sorge bei Pflegegrad 1: Wer Unterstützung annimmt, könnte bei der nächsten Begutachtung schlechter dastehen. Das Gegenteil trifft zu. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft, nicht die persönliche Pflege – und dass Sie Putzen und Einkaufen nicht mehr allein schaffen, ist genau der Bedarf, den der Medizinische Dienst erfassen soll.
Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Personelle Hilfe ist der Maßstab
Die drei Fälle zeigen die entscheidende Linie: Für Pflegegrad 1 reicht es, wenn in mindestens einem Bereich regelmäßig eine andere Person eingreifen muss – sei es beim Ankleiden, beim Stellen der Medikamente oder bei der Tagesstruktur. Wer alles noch allein schafft, wenn auch langsam und unter Schmerzen, erreicht die 12,5 Punkte in der Regel nicht.
Wenn sich Ihr Zustand seit der Begutachtung verschlechtert hat, prüfen Sie eine Höherstufung. Und wenn Sie noch gar keinen Antrag gestellt haben: Eine kostenlose Beratung dazu erhalten Sie bei Afilio.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?+
Mindestens 12,5 und weniger als 27 Punkte. Unter 12,5 Punkten wird der Antrag abgelehnt und es besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Reichen chronische Schmerzen für einen Pflegegrad?+
Schmerzen allein führen zu keinen Punkten. Bewertet wird, ob Sie deshalb auf personelle Hilfe angewiesen sind. Wenn Schmerzen dazu führen, dass Sie sich nicht mehr allein waschen oder ankleiden können, entstehen Punkte in Modul 4 – dann ist ein Pflegegrad möglich.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?+
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat die wichtigste Leistung – dazu kommen Pflegehilfsmittel, der Zuschuss zur Wohnraumanpassung und die kostenlose Pflegeberatung.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe stehen mir mit Pflegegrad 1 zu?+
Mit dem Entlastungsbetrag erhalten Sie bei JUHI mindestens 4 Stunden pro Monat, ohne Eigenkosten. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu – dann sind bis zu 13 Stunden monatlich möglich.
Kann ich trotz körperlicher Fitness Pflegegrad 1 bekommen?+
Ja. Das Beispiel von Frau Lang zeigt das deutlich: Sie hat null Punkte in Mobilität und Selbstversorgung, erreicht aber über die Module Kognition, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung 21,25 Punkte. Kognitive Einschränkungen wiegen im Begutachtungsverfahren schwer.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?+
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Wird diese Frist überschritten, steht Ihnen eine Zahlung von 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
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*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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