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Pflegegrad erhöhen: So gelingt die Höherstufung

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
09.07.2026
Inhaltsverzeichnis

Der Pflegegrad wurde vor zwei Jahren festgesetzt – und seitdem ist vieles schwieriger geworden. Das Duschen klappt nicht mehr allein, nachts geht das Licht an, die Medikamente muss jemand stellen. Die Leistungen sind aber dieselben geblieben. In dieser Situation hilft nur eines: ein Antrag auf Höherstufung.

Der ist formlos möglich und kostet nichts. Trotzdem scheitern viele Anträge – meist nicht, weil der Bedarf fehlt, sondern weil beim Begutachtungstermin zu positiv geantwortet wird. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, worauf es ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Antrag ist formlos – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt
  • Keine Wartefrist: Sie können jederzeit einen Antrag stellen, auch kurz nach der letzten Begutachtung
  • Rückwirkend ab Antragsmonat: Die höheren Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung
  • Achtung: Der gesamte Pflegebedarf wird neu bewertet – auch eine Herabstufung ist möglich
  • 25 Arbeitstage Frist: Danach steht Ihnen für jede angefangene Woche Verzögerung eine Zahlung von 70 € zu

Wann lohnt sich eine Höherstufung?

Ein Antrag ist sinnvoll, wenn sich die Selbständigkeit dauerhaft verschlechtert hat – nicht bei vorübergehenden Verschlechterungen wie einer Grippe. Diese Veränderungen führen erfahrungsgemäß am häufigsten zu einer höheren Einstufung:

VeränderungBetroffenes ModulAussicht
Neue Hilfe beim Waschen oder Ankleiden nötigModul 4 – Selbstversorgung (40 %)Sehr gut
Demenz diagnostiziert oder deutlich fortgeschrittenModule 2, 4 und 6Sehr gut
Inkontinenz neu aufgetretenModul 4 – SelbstversorgungGut
Nächtliche Unruhe, WeglauftendenzModul 3 – VerhaltenGut
Schlaganfall, Sturz mit Fraktur, AmputationModule 1 und 4Gut
Deutlich mehr Medikamente und ArzttermineModul 5 – KrankheitsbewältigungMittel
Gehstrecke kürzer, Rollator nötigModul 1 – Mobilität (nur 10 %)Allein zu wenig

Die Prozentwerte geben die Gewichtung des jeweiligen Moduls im Gesamtergebnis an.

💡 Modul 4 ist der Hebel

Die Selbstversorgung wird mit 40 % gewichtet – mehr als alle anderen Module zusammen bis auf eines. Wenn sich dort etwas verändert hat, ist eine Höherstufung deutlich wahrscheinlicher als bei reinen Mobilitätseinschränkungen. Die vollständige Gewichtung finden Sie in der Pflegegrad-Punkte-Tabelle.

Wie weit ist es bis zur nächsten Stufe?

VonNachBenötigte PunkteMehr Pflegegeld
PG 1PG 2ab 27+332 € / Monat
PG 2PG 3ab 47,5+267 € / Monat
PG 3PG 4ab 70+166 € / Monat
PG 4PG 5ab 90+182 € / Monat

PG = Pflegegrad. Angegeben ist die Erhöhung des Pflegegeldes; Sachleistungen und weitere Ansprüche steigen zusätzlich.

Der Sprung von Pflegegrad 1 auf 2 ist der wertvollste: Hier kommen Pflegegeld und Verhinderungspflege erstmals überhaupt dazu. Wie sich die Punkte in der Praxis verteilen, zeigen die Rechenbeispiele unter Pflegegrad 1 Fallbeispiel und Pflegegrad 2 Fallbeispiel.

In 6 Schritten zur Höherstufung

  1. 1Selbst einschätzen: Prüfen Sie zunächst, ob die Punktzahl realistisch reicht. Eine erste Orientierung gibt der Pflegegradrechner.
  2. 2Antrag stellen: Formlos bei der Pflegekasse – telefonisch, per Brief oder online. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich die Überprüfung des Pflegegrads wegen Verschlechterung des Gesundheitszustands." Das Datum ist wichtig, denn ab diesem Monat gelten später die höheren Leistungen.
  3. 3Pflegetagebuch führen: Ab sofort und mindestens zwei Wochen lang. Das ist der wichtigste Schritt überhaupt – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  4. 4Unterlagen sammeln: Aktuelle Arztberichte, Krankenhausentlassungsbriefe, Medikamentenplan, Therapieberichte. Je neuer die Diagnosen, desto besser.
  5. 5Begutachtungstermin vorbereiten: Sorgen Sie dafür, dass eine Vertrauensperson dabei ist. Gehen Sie vorher den Fragenkatalog Pflegegrad durch, damit Sie beim Termin nichts vergessen.
  6. 6Bescheid prüfen: Fordern Sie in jedem Fall das Pflegegutachten an – auch bei positivem Bescheid. Nur so sehen Sie, welche Module wie bewertet wurden.
i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Das Pflegetagebuch richtig führen

Das Pflegetagebuch entscheidet häufiger über den Ausgang als jedes Arztschreiben. Es zeigt dem Gutachter den Alltag, den er in 60 Minuten Hausbesuch niemals erfassen könnte. Wichtig ist dabei nicht die Dauer, sondern welche Art von Hilfe nötig war:

So nichtBesser so
„Mutter beim Waschen geholfen"„Musste Rücken und Beine waschen, Mutter schafft nur Gesicht und Arme"
„Beim Anziehen unterstützt"„Strümpfe, Schuhe und Hose angezogen, Knöpfe geschlossen"
„Ans Essen erinnert"„Dreimal aufgefordert, dann daneben gesessen, sonst hört sie nach drei Bissen auf"
„Nachts aufgestanden"„2:30 Uhr im Flur gefunden, wollte zur Arbeit, 20 Minuten beruhigt und zurück ins Bett"

Notieren Sie auch die schlechten Tage – nicht nur den Durchschnitt. Und halten Sie fest, was passiert, wenn Sie nicht da sind: Wenn die Medikamente dann doppelt oder gar nicht genommen werden, ist das ein wichtiger Hinweis auf fehlende Selbständigkeit.

Die 5 häufigsten Fehler

  1. 1Der gute Tag wird gezeigt. Viele Betroffene reißen sich beim Termin zusammen, weil ihnen die Situation unangenehm ist. Der Gutachter sieht dann eine Person, die deutlich selbständiger wirkt als im Alltag.
  2. 2„Das geht schon noch." Diese Formulierung kostet Punkte. Wenn etwas nur mit Anleitung, Erinnerung oder Aufsicht funktioniert, ist die Person in diesem Bereich nicht selbständig.
  3. 3Die Wohnung wird auf Hochglanz gebracht. Verständlich, aber kontraproduktiv – ein gemachtes Bett und ein aufgeräumtes Bad signalisieren Selbständigkeit, die gar nicht besteht.
  4. 4Modul 5 wird vergessen. Medikamente stellen, Blutzucker messen, Arztbesuche organisieren und begleiten, Verbände wechseln – das bringt bis zu 20 % des Gesamtergebnisses und wird regelmäßig nicht erwähnt.
  5. 5Niemand ist beim Termin dabei. Gerade bei Demenz schildern Betroffene ihre Situation oft völlig anders, als sie ist. Eine Vertrauensperson sollte immer anwesend sein.

Das Risiko: Herabstufung statt Höherstufung

⚠️ Es wird alles neu bewertet – nicht nur die Verschlechterung

Bei einem Höherstufungsantrag prüft der Medizinische Dienst den gesamten Pflegebedarf neu. Wenn sich ein Bereich verbessert hat – etwa nach einer erfolgreichen Operation oder Therapie – kann das Ergebnis auch eine niedrigere Einstufung sein. Bei Pflegegrad 1 ist im ungünstigsten Fall sogar der komplette Verlust möglich.

Das ist kein Grund, auf den Antrag zu verzichten – aber ein Grund, ihn gut vorzubereiten. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn:

  • die letzte Begutachtung kurz nach einer Operation stattfand und sich die Mobilität seitdem erholt hat
  • eine psychische Erkrankung inzwischen gut therapiert ist
  • ein Kind Entwicklungsrückstände aufgeholt hat

Bei chronisch fortschreitenden Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder Multipler Sklerose ist das Risiko dagegen sehr gering. Ausführlich beschreiben wir das unter Wie oft wird der Pflegegrad überprüft.

Fristen und Verzögerungsgeld

SituationFristWas gilt?
Normaler Antrag25 ArbeitstageAb Eingang bei der Pflegekasse bis zum Bescheid
Antrag im Krankenhaus oder in Reha1 WocheVerkürzte Frist bei absehbarer Entlassung
Person in Hospizversorgung1 WocheBeschleunigtes Verfahren
Fristüberschreitung70 € für jede angefangene Woche Verzögerung
Rückwirkende LeistungAb dem ersten Tag des Antragsmonats

Das Verzögerungsgeld nach § 18 Absatz 3b SGB XI müssen Sie nicht beantragen – die Pflegekasse zahlt es automatisch. Es entfällt allerdings, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa weil Sie einen Termin abgesagt haben.

Antrag abgelehnt? Was jetzt hilft

Eine Ablehnung ist keine endgültige Entscheidung. Sie haben einen Monat Zeit für einen Widerspruch – und der ist häufig erfolgreich, weil im Gutachten Einschränkungen übersehen oder zu positiv bewertet wurden.

  • Legen Sie zunächst formlos Widerspruch ein, um die Frist zu wahren – die Begründung können Sie nachreichen. Eine Vorlage finden Sie unter Widerspruch Pflegegrad Muster.
  • Gehen Sie das Gutachten Modul für Modul durch und markieren Sie jede Bewertung, die nicht zum Alltag passt.
  • Wie hoch die Chancen stehen und welche Argumente ziehen, lesen Sie unter Widerspruch Pflegegrad Erfolgsaussichten. Den allgemeinen Ablauf erklärt der Artikel Widerspruch Pflegegrad.

💡 Sie müssen das nicht allein machen

Für professionelle Hilfe wenden Sie sich mit Ihrem Widerspruch auch an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig – dort wird das Gutachten mit Ihnen durchgegangen und die Begründung gemeinsam formuliert.

Was sich mit dem höheren Pflegegrad ändert

Der wichtigste praktische Unterschied betrifft die Haushaltshilfe. Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen bei JUHI mindestens 4 Stunden pro Monat zu – ab Pflegegrad 2 sind es bis zu 13 volle Stunden, weil dann zusätzlich zum Entlastungsbetrag auch die Verhinderungspflege zur Verfügung steht.

In beiden Fällen zahlen Sie keinen Cent aus eigener Tasche. JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten, und Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, Leipzig, Kiel und Dortmund. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.

💡 JUHI beeinflusst Ihre Begutachtung nicht

Eine häufige Sorge vor der Höherstufung: Könnte die Haushaltshilfe dazu führen, dass die Person selbständiger wirkt? Nein. JUHI übernimmt ausschließlich Hauswirtschaft, keine persönliche Pflege. Bewertet wird in Modul 4 aber genau diese persönliche Selbstversorgung – Waschen, Ankleiden, Essen.

Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Vorbereitung entscheidet

Der Antrag selbst ist in fünf Minuten gestellt – über Erfolg oder Misserfolg entscheidet, was danach passiert. Führen Sie zwei Wochen ein aussagekräftiges Pflegetagebuch, sammeln Sie aktuelle Arztberichte und sorgen Sie dafür, dass beim Begutachtungstermin jemand dabei ist, der den Alltag realistisch schildert.

Und beschönigen Sie nichts. Der häufigste Grund für abgelehnte Höherstufungen ist nicht fehlender Bedarf, sondern der Satz „das geht schon noch irgendwie".

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrads?+

Formlos bei der Pflegekasse – telefonisch, schriftlich oder online. Ein Satz reicht aus: dass Sie wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustands eine Überprüfung des Pflegegrads beantragen. Ein spezielles Formular ist nicht nötig.

Wie lange muss ich nach der letzten Begutachtung warten?+

Es gibt keine gesetzliche Wartefrist. Sie können jederzeit einen Antrag stellen, auch wenige Wochen nach dem letzten Bescheid. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Situation tatsächlich verschlechtert hat.

Ab wann bekomme ich die höheren Leistungen?+

Rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist – nicht erst ab Bescheiddatum. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen und die Unterlagen später nachzureichen.

Kann mein Pflegegrad durch den Antrag gesenkt werden?+

Ja, das ist möglich. Der Medizinische Dienst bewertet den gesamten Pflegebedarf neu, nicht nur die Verschlechterung. Bei chronisch fortschreitenden Erkrankungen ist das Risiko allerdings sehr gering – bei Zuständen nach erfolgreicher Operation oder Therapie deutlich höher.

Was passiert, wenn die Pflegekasse zu lange braucht?+

Die Frist beträgt 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Wird sie überschritten, zahlt die Pflegekasse 70 € für jede angefangene Woche Verzögerung. Das geschieht automatisch, Sie müssen es nicht gesondert beantragen.

Brauche ich ein ärztliches Attest für den Antrag?+

Für den Antrag selbst nicht. Für die Begutachtung sind aktuelle Arztberichte aber sehr hilfreich – besonders bei neuen Diagnosen. Der Gutachter entscheidet zwar eigenständig, orientiert sich aber an vorliegenden Befunden.

Quellen

  1. § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  2. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  3. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Der Pflegegrad wurde vor zwei Jahren festgesetzt – und seitdem ist vieles schwieriger geworden. Das Duschen klappt nicht mehr allein, nachts geht das Licht an, die Medikamente muss jemand stellen. Die Leistungen sind aber dieselben geblieben. In dieser Situation hilft nur eines: ein Antrag auf Höherstufung.

Der ist formlos möglich und kostet nichts. Trotzdem scheitern viele Anträge – meist nicht, weil der Bedarf fehlt, sondern weil beim Begutachtungstermin zu positiv geantwortet wird. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, worauf es ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Antrag ist formlos – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt
  • Keine Wartefrist: Sie können jederzeit einen Antrag stellen, auch kurz nach der letzten Begutachtung
  • Rückwirkend ab Antragsmonat: Die höheren Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung
  • Achtung: Der gesamte Pflegebedarf wird neu bewertet – auch eine Herabstufung ist möglich
  • 25 Arbeitstage Frist: Danach steht Ihnen für jede angefangene Woche Verzögerung eine Zahlung von 70 € zu

Wann lohnt sich eine Höherstufung?

Ein Antrag ist sinnvoll, wenn sich die Selbständigkeit dauerhaft verschlechtert hat – nicht bei vorübergehenden Verschlechterungen wie einer Grippe. Diese Veränderungen führen erfahrungsgemäß am häufigsten zu einer höheren Einstufung:

VeränderungBetroffenes ModulAussicht
Neue Hilfe beim Waschen oder Ankleiden nötigModul 4 – Selbstversorgung (40 %)Sehr gut
Demenz diagnostiziert oder deutlich fortgeschrittenModule 2, 4 und 6Sehr gut
Inkontinenz neu aufgetretenModul 4 – SelbstversorgungGut
Nächtliche Unruhe, WeglauftendenzModul 3 – VerhaltenGut
Schlaganfall, Sturz mit Fraktur, AmputationModule 1 und 4Gut
Deutlich mehr Medikamente und ArzttermineModul 5 – KrankheitsbewältigungMittel
Gehstrecke kürzer, Rollator nötigModul 1 – Mobilität (nur 10 %)Allein zu wenig

Die Prozentwerte geben die Gewichtung des jeweiligen Moduls im Gesamtergebnis an.

💡 Modul 4 ist der Hebel

Die Selbstversorgung wird mit 40 % gewichtet – mehr als alle anderen Module zusammen bis auf eines. Wenn sich dort etwas verändert hat, ist eine Höherstufung deutlich wahrscheinlicher als bei reinen Mobilitätseinschränkungen. Die vollständige Gewichtung finden Sie in der Pflegegrad-Punkte-Tabelle.

Wie weit ist es bis zur nächsten Stufe?

VonNachBenötigte PunkteMehr Pflegegeld
PG 1PG 2ab 27+332 € / Monat
PG 2PG 3ab 47,5+267 € / Monat
PG 3PG 4ab 70+166 € / Monat
PG 4PG 5ab 90+182 € / Monat

PG = Pflegegrad. Angegeben ist die Erhöhung des Pflegegeldes; Sachleistungen und weitere Ansprüche steigen zusätzlich.

Der Sprung von Pflegegrad 1 auf 2 ist der wertvollste: Hier kommen Pflegegeld und Verhinderungspflege erstmals überhaupt dazu. Wie sich die Punkte in der Praxis verteilen, zeigen die Rechenbeispiele unter Pflegegrad 1 Fallbeispiel und Pflegegrad 2 Fallbeispiel.

In 6 Schritten zur Höherstufung

  1. 1Selbst einschätzen: Prüfen Sie zunächst, ob die Punktzahl realistisch reicht. Eine erste Orientierung gibt der Pflegegradrechner.
  2. 2Antrag stellen: Formlos bei der Pflegekasse – telefonisch, per Brief oder online. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich die Überprüfung des Pflegegrads wegen Verschlechterung des Gesundheitszustands." Das Datum ist wichtig, denn ab diesem Monat gelten später die höheren Leistungen.
  3. 3Pflegetagebuch führen: Ab sofort und mindestens zwei Wochen lang. Das ist der wichtigste Schritt überhaupt – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  4. 4Unterlagen sammeln: Aktuelle Arztberichte, Krankenhausentlassungsbriefe, Medikamentenplan, Therapieberichte. Je neuer die Diagnosen, desto besser.
  5. 5Begutachtungstermin vorbereiten: Sorgen Sie dafür, dass eine Vertrauensperson dabei ist. Gehen Sie vorher den Fragenkatalog Pflegegrad durch, damit Sie beim Termin nichts vergessen.
  6. 6Bescheid prüfen: Fordern Sie in jedem Fall das Pflegegutachten an – auch bei positivem Bescheid. Nur so sehen Sie, welche Module wie bewertet wurden.
i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Das Pflegetagebuch richtig führen

Das Pflegetagebuch entscheidet häufiger über den Ausgang als jedes Arztschreiben. Es zeigt dem Gutachter den Alltag, den er in 60 Minuten Hausbesuch niemals erfassen könnte. Wichtig ist dabei nicht die Dauer, sondern welche Art von Hilfe nötig war:

So nichtBesser so
„Mutter beim Waschen geholfen"„Musste Rücken und Beine waschen, Mutter schafft nur Gesicht und Arme"
„Beim Anziehen unterstützt"„Strümpfe, Schuhe und Hose angezogen, Knöpfe geschlossen"
„Ans Essen erinnert"„Dreimal aufgefordert, dann daneben gesessen, sonst hört sie nach drei Bissen auf"
„Nachts aufgestanden"„2:30 Uhr im Flur gefunden, wollte zur Arbeit, 20 Minuten beruhigt und zurück ins Bett"

Notieren Sie auch die schlechten Tage – nicht nur den Durchschnitt. Und halten Sie fest, was passiert, wenn Sie nicht da sind: Wenn die Medikamente dann doppelt oder gar nicht genommen werden, ist das ein wichtiger Hinweis auf fehlende Selbständigkeit.

Die 5 häufigsten Fehler

  1. 1Der gute Tag wird gezeigt. Viele Betroffene reißen sich beim Termin zusammen, weil ihnen die Situation unangenehm ist. Der Gutachter sieht dann eine Person, die deutlich selbständiger wirkt als im Alltag.
  2. 2„Das geht schon noch." Diese Formulierung kostet Punkte. Wenn etwas nur mit Anleitung, Erinnerung oder Aufsicht funktioniert, ist die Person in diesem Bereich nicht selbständig.
  3. 3Die Wohnung wird auf Hochglanz gebracht. Verständlich, aber kontraproduktiv – ein gemachtes Bett und ein aufgeräumtes Bad signalisieren Selbständigkeit, die gar nicht besteht.
  4. 4Modul 5 wird vergessen. Medikamente stellen, Blutzucker messen, Arztbesuche organisieren und begleiten, Verbände wechseln – das bringt bis zu 20 % des Gesamtergebnisses und wird regelmäßig nicht erwähnt.
  5. 5Niemand ist beim Termin dabei. Gerade bei Demenz schildern Betroffene ihre Situation oft völlig anders, als sie ist. Eine Vertrauensperson sollte immer anwesend sein.

Das Risiko: Herabstufung statt Höherstufung

⚠️ Es wird alles neu bewertet – nicht nur die Verschlechterung

Bei einem Höherstufungsantrag prüft der Medizinische Dienst den gesamten Pflegebedarf neu. Wenn sich ein Bereich verbessert hat – etwa nach einer erfolgreichen Operation oder Therapie – kann das Ergebnis auch eine niedrigere Einstufung sein. Bei Pflegegrad 1 ist im ungünstigsten Fall sogar der komplette Verlust möglich.

Das ist kein Grund, auf den Antrag zu verzichten – aber ein Grund, ihn gut vorzubereiten. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn:

  • die letzte Begutachtung kurz nach einer Operation stattfand und sich die Mobilität seitdem erholt hat
  • eine psychische Erkrankung inzwischen gut therapiert ist
  • ein Kind Entwicklungsrückstände aufgeholt hat

Bei chronisch fortschreitenden Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder Multipler Sklerose ist das Risiko dagegen sehr gering. Ausführlich beschreiben wir das unter Wie oft wird der Pflegegrad überprüft.

Fristen und Verzögerungsgeld

SituationFristWas gilt?
Normaler Antrag25 ArbeitstageAb Eingang bei der Pflegekasse bis zum Bescheid
Antrag im Krankenhaus oder in Reha1 WocheVerkürzte Frist bei absehbarer Entlassung
Person in Hospizversorgung1 WocheBeschleunigtes Verfahren
Fristüberschreitung70 € für jede angefangene Woche Verzögerung
Rückwirkende LeistungAb dem ersten Tag des Antragsmonats

Das Verzögerungsgeld nach § 18 Absatz 3b SGB XI müssen Sie nicht beantragen – die Pflegekasse zahlt es automatisch. Es entfällt allerdings, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa weil Sie einen Termin abgesagt haben.

Antrag abgelehnt? Was jetzt hilft

Eine Ablehnung ist keine endgültige Entscheidung. Sie haben einen Monat Zeit für einen Widerspruch – und der ist häufig erfolgreich, weil im Gutachten Einschränkungen übersehen oder zu positiv bewertet wurden.

  • Legen Sie zunächst formlos Widerspruch ein, um die Frist zu wahren – die Begründung können Sie nachreichen. Eine Vorlage finden Sie unter Widerspruch Pflegegrad Muster.
  • Gehen Sie das Gutachten Modul für Modul durch und markieren Sie jede Bewertung, die nicht zum Alltag passt.
  • Wie hoch die Chancen stehen und welche Argumente ziehen, lesen Sie unter Widerspruch Pflegegrad Erfolgsaussichten. Den allgemeinen Ablauf erklärt der Artikel Widerspruch Pflegegrad.

💡 Sie müssen das nicht allein machen

Für professionelle Hilfe wenden Sie sich mit Ihrem Widerspruch auch an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig – dort wird das Gutachten mit Ihnen durchgegangen und die Begründung gemeinsam formuliert.

Was sich mit dem höheren Pflegegrad ändert

Der wichtigste praktische Unterschied betrifft die Haushaltshilfe. Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen bei JUHI mindestens 4 Stunden pro Monat zu – ab Pflegegrad 2 sind es bis zu 13 volle Stunden, weil dann zusätzlich zum Entlastungsbetrag auch die Verhinderungspflege zur Verfügung steht.

In beiden Fällen zahlen Sie keinen Cent aus eigener Tasche. JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten, und Ihr Pflegegeld bleibt vollständig erhalten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, Leipzig, Kiel und Dortmund. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.

💡 JUHI beeinflusst Ihre Begutachtung nicht

Eine häufige Sorge vor der Höherstufung: Könnte die Haushaltshilfe dazu führen, dass die Person selbständiger wirkt? Nein. JUHI übernimmt ausschließlich Hauswirtschaft, keine persönliche Pflege. Bewertet wird in Modul 4 aber genau diese persönliche Selbstversorgung – Waschen, Ankleiden, Essen.

Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Vorbereitung entscheidet

Der Antrag selbst ist in fünf Minuten gestellt – über Erfolg oder Misserfolg entscheidet, was danach passiert. Führen Sie zwei Wochen ein aussagekräftiges Pflegetagebuch, sammeln Sie aktuelle Arztberichte und sorgen Sie dafür, dass beim Begutachtungstermin jemand dabei ist, der den Alltag realistisch schildert.

Und beschönigen Sie nichts. Der häufigste Grund für abgelehnte Höherstufungen ist nicht fehlender Bedarf, sondern der Satz „das geht schon noch irgendwie".

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrads?+

Formlos bei der Pflegekasse – telefonisch, schriftlich oder online. Ein Satz reicht aus: dass Sie wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustands eine Überprüfung des Pflegegrads beantragen. Ein spezielles Formular ist nicht nötig.

Wie lange muss ich nach der letzten Begutachtung warten?+

Es gibt keine gesetzliche Wartefrist. Sie können jederzeit einen Antrag stellen, auch wenige Wochen nach dem letzten Bescheid. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Situation tatsächlich verschlechtert hat.

Ab wann bekomme ich die höheren Leistungen?+

Rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist – nicht erst ab Bescheiddatum. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen und die Unterlagen später nachzureichen.

Kann mein Pflegegrad durch den Antrag gesenkt werden?+

Ja, das ist möglich. Der Medizinische Dienst bewertet den gesamten Pflegebedarf neu, nicht nur die Verschlechterung. Bei chronisch fortschreitenden Erkrankungen ist das Risiko allerdings sehr gering – bei Zuständen nach erfolgreicher Operation oder Therapie deutlich höher.

Was passiert, wenn die Pflegekasse zu lange braucht?+

Die Frist beträgt 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Wird sie überschritten, zahlt die Pflegekasse 70 € für jede angefangene Woche Verzögerung. Das geschieht automatisch, Sie müssen es nicht gesondert beantragen.

Brauche ich ein ärztliches Attest für den Antrag?+

Für den Antrag selbst nicht. Für die Begutachtung sind aktuelle Arztberichte aber sehr hilfreich – besonders bei neuen Diagnosen. Der Gutachter entscheidet zwar eigenständig, orientiert sich aber an vorliegenden Befunden.

Quellen

  1. § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  2. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  3. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen
  4. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  5. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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