Pflegepauschbetrag trotz Pflegegeld: Ja, beides geht – so funktioniert es

Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Pflegepauschbetrag und Pflegegeld – kurz erklärt
- Warum beides gleichzeitig geht
- Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
- Rechenbeispiel: So viel sparen Sie
- Steuererklärung: Wo eintragen?
- Wann der Pflegepauschbetrag entfällt
- So hilft JUHI – und was es steuerlich bedeutet
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Eine der häufigsten Fragen von pflegenden Angehörigen: „Kann ich den Pflegepauschbetrag in der Steuer geltend machen, obwohl ich Pflegegeld erhalte?" Die klare Antwort: Ja, beides geht gleichzeitig. Das Pflegegeld ist steuerfrei und schließt den Pflegepauschbetrag nicht aus. Trotzdem lassen viele Familien hunderte Euro liegen, weil sie unsicher sind.
In diesem Artikel erklären wir, warum beides gleichzeitig möglich ist, wie hoch die Ersparnis ausfällt und wo Sie den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung eintragen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegepauschbetrag + Pflegegeld = beides gleichzeitig möglich
- ✓ Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG) und zählt nicht als steuerpflichtige Einnahme
- ✓ Pflegepauschbetrag: PG 2 = 600 €, PG 3 = 1.100 €, PG 4/5 = 1.800 € Steuerfreibetrag / Jahr
- ✓ Steuerersparnis bei PG 3: ca. 275–390 € / Jahr (je nach Steuersatz)
- ✓ Eintragung: Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 16–19
Pflegepauschbetrag und Pflegegeld – kurz erklärt
Bevor wir klären, warum beides gleichzeitig funktioniert, ein kurzer Überblick:
| Leistung | Pflegepauschbetrag | Pflegegeld |
|---|---|---|
| Was ist das? | Steuerlicher Freibetrag für pflegende Angehörige | Monatliche Geldleistung der Pflegekasse |
| Rechtsgrundlage | § 33b Abs. 6 EStG | § 37 SGB XI |
| Wer bekommt es? | Die pflegende Person (Steuer) | Die pflegebedürftige Person (gibt es oft weiter) |
| Höhe bei PG 3 | 1.100 € Freibetrag / Jahr | 599 € / Monat (= 7.188 € / Jahr) |
| Steuerpflichtig? | Nein – ist ein Freibetrag | Nein – steuerfrei |
Ausführliche Informationen zum Pflegepauschbetrag – Voraussetzungen, Höhe nach Pflegegrad und Steuererklärung – finden Sie in unserem separaten Artikel.
Warum beides gleichzeitig geht
Viele pflegende Angehörige befürchten, dass das Pflegegeld den Pflegepauschbetrag ausschließt. Der Gedanke dahinter: Wer Geld für die Pflege bekommt, kann die Pflege nicht gleichzeitig als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Aber so ist die Rechtslage nicht.
Der Pflegepauschbetrag setzt voraus, dass Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist aber steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Steuerfreie Einnahmen gelten nach ständiger Finanzrechtsprechung nicht als „Einnahmen" im Sinne des § 33b EStG.
💡 In einfachen Worten
Das Pflegegeld ist steuerfrei → es zählt nicht als Einnahme → es blockiert den Pflegepauschbetrag nicht → Sie können beides nutzen.
Das gilt auch dann, wenn die pflegebedürftige Person das Pflegegeld komplett an Sie weitergibt. Ob Sie 100 €, 300 € oder das volle Pflegegeld erhalten – das steuerfreie Pflegegeld schließt den Pflegepauschbetrag nicht aus. Mehr zur Steuerpflicht erfahren Sie in unserem Artikel Pflegegeld steuerpflichtig?
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
Der Pflegepauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag – kein Geldbetrag, der ausgezahlt wird. Er senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und spart Ihnen damit Steuern. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerRechenbeispiel: So viel sparen Sie
Frau Weber pflegt ihren Vater (PG 3, Pflegegeld)
- Pflegegeld erhalten: 599 € / Monat = 7.188 € / Jahr (steuerfrei)
- Pflegepauschbetrag PG 3: 1.100 € Freibetrag
- Persönlicher Steuersatz: 30 %
Steuerersparnis: 1.100 € × 30 % = 330 € pro Jahr
Dazu kommen 7.188 € steuerfreies Pflegegeld. Frau Weber erhält also Pflegegeld und spart 330 € Steuern – ohne Widerspruch.
| Pflegegrad | Pflegepauschbetrag | Ersparnis bei 25 % Steuersatz | Ersparnis bei 35 % Steuersatz |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 600 € | 150 € | 210 € |
| PG 3 | 1.100 € | 275 € | 385 € |
| PG 4 / 5 | 1.800 € | 450 € | 630 € |
Steuererklärung: Wo eintragen?
Der Pflegepauschbetrag wird in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Sie brauchen keine Belege für einzelne Pflegekosten – der Pauschbetrag wird pauschal gewährt.
| Schritt | Was tun? |
|---|---|
| 1 | Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" öffnen (in ELSTER oder Papierformular) |
| 2 | Abschnitt „Pflege-Pauschbetrag" → Zeile 16–19 ausfüllen |
| 3 | Name, Adresse und Pflegegrad der gepflegten Person eintragen |
| 4 | Häkchen setzen: Pflege wird unentgeltlich erbracht (Pflegegeld zählt nicht als Entgelt) |
⚠️ Häufiger Fehler: „Unentgeltlich" falsch verstehen
„Unentgeltlich" bedeutet: Sie erhalten kein steuerpflichtiges Entgelt für die Pflege. Das steuerfreie Pflegegeld ist kein Entgelt im steuerlichen Sinne. Sie können also „unentgeltlich" ankreuzen, obwohl Sie Pflegegeld erhalten. Nur wenn Sie eine gewerbliche Vergütung (z. B. als angestellte Pflegekraft) bekommen, entfällt der Pflegepauschbetrag.
Wann der Pflegepauschbetrag entfällt
| Situation | Pflegepauschbetrag? |
|---|---|
| Sie pflegen Ihren Angehörigen und erhalten steuerfreies Pflegegeld | Ja – beides geht |
| Sie pflegen und nutzen gleichzeitig JUHI für die Hauswirtschaft | Ja – kein Problem |
| Zwei Personen pflegen dieselbe Person (Aufteilung möglich) | Ja – Pauschbetrag wird geteilt |
| Sie werden als Pflegekraft gewerblich vergütet | Nein – gewerbliche Einnahme |
| Die pflegebedürftige Person hat nur Pflegegrad 1 | Nein – erst ab PG 2 |
| Die pflegebedürftige Person lebt im Pflegeheim | Nein – nur bei häuslicher Pflege |
So hilft JUHI – und was es steuerlich bedeutet
Wenn JUHI die Hauswirtschaft übernimmt, bleibt Ihr Pflegepauschbetrag erhalten. JUHI ersetzt nicht Ihre persönliche Pflege, sondern unterstützt im Haushalt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat, finanziert über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, München, Dortmund und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.
💡 Alles kombinierbar
Pflegegeld + Pflegepauschbetrag + JUHI + Rentenbeiträge für Pflege – alles gleichzeitig möglich. Pflege lohnt sich finanziell mehr, als viele denken.
Unser Fazit: Pflegepauschbetrag und Pflegegeld – beides nutzen
Das Pflegegeld ist steuerfrei und blockiert den Pflegepauschbetrag nicht. Bei Pflegegrad 3 sparen Sie damit bis zu 385 € Steuern pro Jahr – zusätzlich zum steuerfreien Pflegegeld von 7.188 € jährlich. Tragen Sie den Pflegepauschbetrag in Ihrer nächsten Steuererklärung ein – es ist kein großer Aufwand, und Sie verschenken sonst bares Geld.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Pflegepauschbetrag und Pflegegeld gleichzeitig nutzen?+
Ja. Das Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG) und gilt nicht als „Einnahme" im Sinne des § 33b EStG. Beide Leistungen schließen sich nicht gegenseitig aus.
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 3?+
1.100 € Steuerfreibetrag pro Jahr. Das senkt Ihre Steuerlast um ca. 275–385 € – je nach persönlichem Steuersatz.
Muss ich bei „unentgeltlich" lügen, wenn ich Pflegegeld bekomme?+
Nein, Sie lügen nicht. „Unentgeltlich" im steuerlichen Sinne bedeutet: keine steuerpflichtige Vergütung. Das steuerfreie Pflegegeld ist kein steuerpflichtiges Entgelt. Sie können das Feld korrekt ankreuzen.
Verliere ich den Pflegepauschbetrag, wenn ich JUHI nutze?+
Nein. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft – nicht die persönliche Pflege. Solange Sie weiterhin persönlich pflegen, bleibt Ihr Anspruch auf den Pflegepauschbetrag bestehen.
Können zwei Personen den Pflegepauschbetrag teilen?+
Ja. Wenn zwei Angehörige dieselbe Person pflegen, wird der Pflegepauschbetrag auf beide aufgeteilt – zum Beispiel je 550 € bei Pflegegrad 3.
Gibt es den Pflegepauschbetrag auch bei Pflegegrad 1?+
Nein. Der Pflegepauschbetrag steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 können Sie allerdings tatsächlich angefallene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen – dann brauchen Sie aber Einzelnachweise.
Quellen
- § 33b Abs. 6 EStG – Pflegepauschbetrag
- § 3 Nr. 36 EStG – Steuerfreiheit des Pflegegeldes
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bundesfinanzministerium – Einkommensteuer
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Eine der häufigsten Fragen von pflegenden Angehörigen: „Kann ich den Pflegepauschbetrag in der Steuer geltend machen, obwohl ich Pflegegeld erhalte?" Die klare Antwort: Ja, beides geht gleichzeitig. Das Pflegegeld ist steuerfrei und schließt den Pflegepauschbetrag nicht aus. Trotzdem lassen viele Familien hunderte Euro liegen, weil sie unsicher sind.
In diesem Artikel erklären wir, warum beides gleichzeitig möglich ist, wie hoch die Ersparnis ausfällt und wo Sie den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung eintragen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegepauschbetrag + Pflegegeld = beides gleichzeitig möglich
- ✓ Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG) und zählt nicht als steuerpflichtige Einnahme
- ✓ Pflegepauschbetrag: PG 2 = 600 €, PG 3 = 1.100 €, PG 4/5 = 1.800 € Steuerfreibetrag / Jahr
- ✓ Steuerersparnis bei PG 3: ca. 275–390 € / Jahr (je nach Steuersatz)
- ✓ Eintragung: Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile 16–19
Pflegepauschbetrag und Pflegegeld – kurz erklärt
Bevor wir klären, warum beides gleichzeitig funktioniert, ein kurzer Überblick:
| Leistung | Pflegepauschbetrag | Pflegegeld |
|---|---|---|
| Was ist das? | Steuerlicher Freibetrag für pflegende Angehörige | Monatliche Geldleistung der Pflegekasse |
| Rechtsgrundlage | § 33b Abs. 6 EStG | § 37 SGB XI |
| Wer bekommt es? | Die pflegende Person (Steuer) | Die pflegebedürftige Person (gibt es oft weiter) |
| Höhe bei PG 3 | 1.100 € Freibetrag / Jahr | 599 € / Monat (= 7.188 € / Jahr) |
| Steuerpflichtig? | Nein – ist ein Freibetrag | Nein – steuerfrei |
Ausführliche Informationen zum Pflegepauschbetrag – Voraussetzungen, Höhe nach Pflegegrad und Steuererklärung – finden Sie in unserem separaten Artikel.
Warum beides gleichzeitig geht
Viele pflegende Angehörige befürchten, dass das Pflegegeld den Pflegepauschbetrag ausschließt. Der Gedanke dahinter: Wer Geld für die Pflege bekommt, kann die Pflege nicht gleichzeitig als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Aber so ist die Rechtslage nicht.
Der Pflegepauschbetrag setzt voraus, dass Sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist aber steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Steuerfreie Einnahmen gelten nach ständiger Finanzrechtsprechung nicht als „Einnahmen" im Sinne des § 33b EStG.
💡 In einfachen Worten
Das Pflegegeld ist steuerfrei → es zählt nicht als Einnahme → es blockiert den Pflegepauschbetrag nicht → Sie können beides nutzen.
Das gilt auch dann, wenn die pflegebedürftige Person das Pflegegeld komplett an Sie weitergibt. Ob Sie 100 €, 300 € oder das volle Pflegegeld erhalten – das steuerfreie Pflegegeld schließt den Pflegepauschbetrag nicht aus. Mehr zur Steuerpflicht erfahren Sie in unserem Artikel Pflegegeld steuerpflichtig?
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?
Der Pflegepauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag – kein Geldbetrag, der ausgezahlt wird. Er senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und spart Ihnen damit Steuern. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerRechenbeispiel: So viel sparen Sie
Frau Weber pflegt ihren Vater (PG 3, Pflegegeld)
- Pflegegeld erhalten: 599 € / Monat = 7.188 € / Jahr (steuerfrei)
- Pflegepauschbetrag PG 3: 1.100 € Freibetrag
- Persönlicher Steuersatz: 30 %
Steuerersparnis: 1.100 € × 30 % = 330 € pro Jahr
Dazu kommen 7.188 € steuerfreies Pflegegeld. Frau Weber erhält also Pflegegeld und spart 330 € Steuern – ohne Widerspruch.
| Pflegegrad | Pflegepauschbetrag | Ersparnis bei 25 % Steuersatz | Ersparnis bei 35 % Steuersatz |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 600 € | 150 € | 210 € |
| PG 3 | 1.100 € | 275 € | 385 € |
| PG 4 / 5 | 1.800 € | 450 € | 630 € |
Steuererklärung: Wo eintragen?
Der Pflegepauschbetrag wird in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Sie brauchen keine Belege für einzelne Pflegekosten – der Pauschbetrag wird pauschal gewährt.
| Schritt | Was tun? |
|---|---|
| 1 | Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" öffnen (in ELSTER oder Papierformular) |
| 2 | Abschnitt „Pflege-Pauschbetrag" → Zeile 16–19 ausfüllen |
| 3 | Name, Adresse und Pflegegrad der gepflegten Person eintragen |
| 4 | Häkchen setzen: Pflege wird unentgeltlich erbracht (Pflegegeld zählt nicht als Entgelt) |
⚠️ Häufiger Fehler: „Unentgeltlich" falsch verstehen
„Unentgeltlich" bedeutet: Sie erhalten kein steuerpflichtiges Entgelt für die Pflege. Das steuerfreie Pflegegeld ist kein Entgelt im steuerlichen Sinne. Sie können also „unentgeltlich" ankreuzen, obwohl Sie Pflegegeld erhalten. Nur wenn Sie eine gewerbliche Vergütung (z. B. als angestellte Pflegekraft) bekommen, entfällt der Pflegepauschbetrag.
Wann der Pflegepauschbetrag entfällt
| Situation | Pflegepauschbetrag? |
|---|---|
| Sie pflegen Ihren Angehörigen und erhalten steuerfreies Pflegegeld | Ja – beides geht |
| Sie pflegen und nutzen gleichzeitig JUHI für die Hauswirtschaft | Ja – kein Problem |
| Zwei Personen pflegen dieselbe Person (Aufteilung möglich) | Ja – Pauschbetrag wird geteilt |
| Sie werden als Pflegekraft gewerblich vergütet | Nein – gewerbliche Einnahme |
| Die pflegebedürftige Person hat nur Pflegegrad 1 | Nein – erst ab PG 2 |
| Die pflegebedürftige Person lebt im Pflegeheim | Nein – nur bei häuslicher Pflege |
So hilft JUHI – und was es steuerlich bedeutet
Wenn JUHI die Hauswirtschaft übernimmt, bleibt Ihr Pflegepauschbetrag erhalten. JUHI ersetzt nicht Ihre persönliche Pflege, sondern unterstützt im Haushalt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat, finanziert über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Köln, München, Dortmund und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage.
💡 Alles kombinierbar
Pflegegeld + Pflegepauschbetrag + JUHI + Rentenbeiträge für Pflege – alles gleichzeitig möglich. Pflege lohnt sich finanziell mehr, als viele denken.
Unser Fazit: Pflegepauschbetrag und Pflegegeld – beides nutzen
Das Pflegegeld ist steuerfrei und blockiert den Pflegepauschbetrag nicht. Bei Pflegegrad 3 sparen Sie damit bis zu 385 € Steuern pro Jahr – zusätzlich zum steuerfreien Pflegegeld von 7.188 € jährlich. Tragen Sie den Pflegepauschbetrag in Ihrer nächsten Steuererklärung ein – es ist kein großer Aufwand, und Sie verschenken sonst bares Geld.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Pflegepauschbetrag und Pflegegeld gleichzeitig nutzen?+
Ja. Das Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG) und gilt nicht als „Einnahme" im Sinne des § 33b EStG. Beide Leistungen schließen sich nicht gegenseitig aus.
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 3?+
1.100 € Steuerfreibetrag pro Jahr. Das senkt Ihre Steuerlast um ca. 275–385 € – je nach persönlichem Steuersatz.
Muss ich bei „unentgeltlich" lügen, wenn ich Pflegegeld bekomme?+
Nein, Sie lügen nicht. „Unentgeltlich" im steuerlichen Sinne bedeutet: keine steuerpflichtige Vergütung. Das steuerfreie Pflegegeld ist kein steuerpflichtiges Entgelt. Sie können das Feld korrekt ankreuzen.
Verliere ich den Pflegepauschbetrag, wenn ich JUHI nutze?+
Nein. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft – nicht die persönliche Pflege. Solange Sie weiterhin persönlich pflegen, bleibt Ihr Anspruch auf den Pflegepauschbetrag bestehen.
Können zwei Personen den Pflegepauschbetrag teilen?+
Ja. Wenn zwei Angehörige dieselbe Person pflegen, wird der Pflegepauschbetrag auf beide aufgeteilt – zum Beispiel je 550 € bei Pflegegrad 3.
Gibt es den Pflegepauschbetrag auch bei Pflegegrad 1?+
Nein. Der Pflegepauschbetrag steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 können Sie allerdings tatsächlich angefallene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen – dann brauchen Sie aber Einzelnachweise.
Quellen
- § 33b Abs. 6 EStG – Pflegepauschbetrag
- § 3 Nr. 36 EStG – Steuerfreiheit des Pflegegeldes
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
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*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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