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Pflegereform 2026: Was sich ändert und was das für Familien bedeutet

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Inhaltsverzeichnis

2026 ist in der Pflege ein Übergangsjahr. Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben auf dem Niveau von 2025, eine weitere Erhöhung kommt frühestens 2028. Gleichzeitig treten mehrere Einzelregelungen in Kraft – neue Abrechnungsfristen, vereinfachte Beratungspflichten, entbürokratisierte Pflegeanwendungen – und im Hintergrund arbeitet die Bund-Länder-Kommission an einer großen Strukturreform, die noch Ende 2026 als Gesetzentwurf vorliegen soll.

In diesem Artikel sortieren wir, was bereits beschlossen ist, was konkret geplant ist und was noch in der politischen Diskussion steckt – damit Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger genau wissen, worauf Sie sich 2026 einstellen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Leistungserhöhung 2026 – Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag bleiben auf dem Stand von 2025
  • Nächste Dynamisierung: 1. Januar 2028 – automatische Anpassung an die Preisentwicklung
  • Gemeinsames Jahresbudget VHP + KZP: 3.539 € gilt seit 1.7.2025 ganzjährig
  • BEEP-Gesetz: Entbürokratisierung, Pflegefachassistenz, vereinfachte DiPA
  • Zukunftspakt Pflege: Bund-Länder-Kommission erarbeitet Strukturreform – Gesetzentwurf Ende 2026 angestrebt

2026: Übergangsjahr ohne Leistungserhöhung

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben – im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Diese Beträge gelten unverändert im gesamten Jahr 2026. Eine weitere Dynamisierung ist gesetzlich erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen (§ 30 SGB XI). Das Pflegegeld bleibt also bei 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5).

Für Familien bedeutet das: Kein Grund zur Panik, aber auch keine Verbesserung. Die Inflation frisst langsam an den 2025 erhöhten Beträgen. Umso wichtiger, dass Sie alle bestehenden Leistungen voll ausschöpfen – viele Familien lassen hunderte Euro monatlich liegen.

Was bereits beschlossen ist

Folgende Änderungen sind 2026 bereits in Kraft oder treten im Laufe des Jahres in Kraft:

ÄnderungWas bedeutet das?Seit wann?
Gemeinsames Jahresbudget VHP + KZPVerhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem flexiblen Budget von 3.539 € zusammengefasstSeit 1.7.2025, gilt 2026 ganzjährig
Neue Abrechnungsfrist VHPKosten können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden – rückwirkende Abrechnung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht mehr möglichAb 1.1.2026
Beratungspflicht reduziertBei PG 4 und 5 reicht der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI künftig 2× statt 4× jährlichAb 2026
Strafzahlung bei FristversäumnisBearbeitet die Pflegekasse einen Antrag nicht fristgemäß, muss sie innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Strafzahlung leistenAb 1.1.2026
Pflegezeit-Zuschuss bei TodZuschuss zu KV/PV-Beiträgen während Pflegezeit endet erst 4 Wochen nach Tod des PflegebedürftigenAb 2026

⚠️ Neue Abrechnungsfrist: Jetzt handeln!

Wer noch nicht abgerechnete Verhinderungspflege aus den Jahren 2022 bis 2024 hat, sollte umgehend prüfen, ob diese Ansprüche noch geltend gemacht werden können. Ab 2026 gilt die neue Ausschlussfrist: nur noch laufendes + vorheriges Kalenderjahr. Die Pflegekassen handhaben die Übergangsfrist unterschiedlich – fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Das BEEP-Gesetz: Entbürokratisierung in der Pflege

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP-Gesetz) ist das zentrale Pflegegesetz 2026. Es bringt mehrere praktische Verbesserungen:

  • Pflegefachassistenz: Neuer Ausbildungsberuf mit 18-monatiger Ausbildung. Pflegefachassistenten übernehmen delegierbare Aufgaben und entlasten examinierte Pflegekräfte.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) vereinfacht: Das Budget wird aufgeteilt – bis zu 40 € monatlich für die App selbst, plus bis zu 30 € für die begleitende Unterstützung durch einen Pflegedienst. Auch Apps für pflegende Angehörige werden erstmals zugelassen.
  • Befugniserweiterung: Pflegefachkräfte dürfen bestimmte bisher ärztliche Leistungen eigenverantwortlich übernehmen – z. B. Wundversorgung und Medikamentenanpassung.
  • Weniger Dokumentation: Die Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß beschränkt. MD-Prüfintervalle bei hochqualitativen Einrichtungen werden auf zwei Jahre verlängert.
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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Beitragssatz und Finanzierung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 % des Bruttoeinkommens (seit 1.7.2025). Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,2 %. Für Familien mit Kindern sinkt der Beitrag gestaffelt: pro Kind unter 25 Jahren um 0,25 %, maximal um 1,0 % (bei 5+ Kindern).

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf eine Finanzierungslücke von mindestens 2 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung hin. Wie diese geschlossen wird – durch Bundesmittel, Einsparungen oder Strukturreformen – entscheidet sich in den anstehenden Haushaltsverhandlungen. Die Koalition hat sich politisch darauf verständigt, die Beiträge 2026 möglichst stabil zu halten.

Zukunftspakt Pflege: Was geplant ist (aber noch nicht beschlossen)

Der Zukunftspakt Pflege ist das große Reformprojekt der schwarz-roten Koalition. Eine Bund-Länder-Kommission erarbeitet seit Ende 2025 Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Ziel: Ein Reformgesetz möglichst Ende 2026. Die wichtigsten diskutierten Punkte:

ReformvorhabenStatus (Mai 2026)
Familienpflegegeld – elterngeldähnliche Lohnersatzleistung für pflegende AngehörigeIn Diskussion, von Familienministerin Prien (CDU) befürwortet – Höhe, Dauer und Ausgestaltung noch offen
Begrenzung der stationären Eigenanteile – Deckelung oder Bremse des Kostenanstiegs im PflegeheimIm Koalitionsvertrag vereinbart, verschiedene Modelle werden geprüft (Sockel-Spitze-Tausch, Dynamisierung)
Streichung Pflegegrad 1 – Wegfall des niedrigsten PflegegradsWird diskutiert, nicht beschlossen. Würde 131 € Entlastungsbetrag und weitere Zuschüsse für diese Gruppe entfallen lassen
Strukturreform der Finanzierung – nachhaltige Neuordnung der PflegeversicherungBund-Länder-Kommission erarbeitet Vorschläge, Gesetzentwurf Ende 2026 angestrebt
Stärkung der ambulanten Versorgung – weniger Bürokratie, mehr Flexibilität, bessere EntlastungsangeboteGrundsätzliches Reformziel, konkrete Maßnahmen noch offen

💡 Nicht abwarten – jetzt handeln

Reformdiskussionen können sich über Monate oder Jahre hinziehen. Wer 2026 auf bessere Leistungen wartet, verschenkt jeden Monat reales Geld. Nutzen Sie die bestehenden Leistungen jetzt vollständig aus – Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel. Jede Verbesserung durch die Reform kommt dann obendrauf.

Alle aktuellen Leistungen 2026 auf einen Blick

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Sachleistungen796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
VHP + KZP3.539 € / Jahr (gemeinsam)
Tages-/Nachtpflege721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Pflegehilfsmittel42 €42 €42 €42 €42 €

Alle Beträge sind identisch mit 2025. Der Entlastungsbetrag von 131 € ist ansparbar bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € kann flexibel zwischen beiden Leistungen aufgeteilt werden.

Was das für Familien mit JUHI bedeutet

An den Leistungen, die Sie für professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt nutzen können, ändert sich 2026 nichts. Der Entlastungsbetrag (131 €) und die Verhinderungspflege (ca. 294 € / Monat) stehen weiterhin zur Verfügung. Bei JUHI sind das zusammen bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft.

Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Frankfurt, Leipzig und Augsburg. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.

Unser Fazit: 2026 nutzen, nicht abwarten

2026 ist ein Übergangsjahr: keine Leistungserhöhung, aber auch keine Kürzungen. Die großen Reformpläne laufen im Hintergrund, aber konkrete Verbesserungen für den Pflegealltag lassen noch auf sich warten. Was jetzt zählt: Alle bestehenden Leistungen voll ausschöpfen. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegegeld – zusammen ein Paket, das die meisten Familien nur zur Hälfte nutzen.

Bei JUHI bekommen Sie bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – ohne Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung. Daran ändert auch die Pflegereform nichts. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?+

Nein. Die 2025 um 4,5 % erhöhten Pflegegeldbeträge gelten 2026 unverändert weiter. Die nächste gesetzliche Dynamisierung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Kürzungen sind ebenfalls nicht beschlossen.

Was ist das gemeinsame Jahresbudget für VHP und KZP?+

Seit 1. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget von 3.539 € pro Jahr zusammengefasst. Ab Pflegegrad 2 können Sie das Budget flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen. Die Vorpflegezeit entfällt, die Ersatzpflege ist für bis zu 8 Wochen/Jahr nutzbar.

Was ändert sich bei der Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege?+

Ab 2026 können Kosten der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Eine rückwirkende Abrechnung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht mehr möglich. Reichen Sie Ihre Abrechnungen daher zeitnah ein.

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?+

Das wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen (Stand Mai 2026). Würde Pflegegrad 1 abgeschafft, entfiele für Betroffene der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie weitere Zuschüsse. Solange es keinen Parlamentsbeschluss gibt, bleibt der Status quo erhalten.

Was ist das Familienpflegegeld?+

Ein geplantes, elterngeldähnliches Modell, das pflegende Angehörige finanziell unterstützen soll – als Lohnersatzleistung. Die Bundesfamilienministerin befürwortet den Einstieg, aber Höhe, Dauer und Ausgestaltung stehen noch nicht fest. Es gibt noch keinen Gesetzentwurf.

Was bringt das BEEP-Gesetz für Familien?+

Vor allem Entbürokratisierung: weniger Dokumentationspflichten, vereinfachte Pflegeberatung, neue Pflegefachassistenten und bessere digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Für pflegende Angehörige bedeutet das langfristig weniger Papierkram und bessere Unterstützungsangebote.

Quellen

  1. § 30 SGB XI – Dynamisierung der Leistungsbeträge
  2. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  3. Pflegewegweiser NRW – BEEP-Gesetz: Alle wichtigen Änderungen
  4. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  5. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
  6. pflege.de – Verhinderungspflege: Anspruch und Abrechnung 2026
  7. pflege-deutschland.de – Pflegeversicherung 2026: Drohen Kürzungen?
  8. gegen-hartz.de – Alle wichtigen Änderungen beim Pflegegeld ab 2026

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

2026 ist in der Pflege ein Übergangsjahr. Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben auf dem Niveau von 2025, eine weitere Erhöhung kommt frühestens 2028. Gleichzeitig treten mehrere Einzelregelungen in Kraft – neue Abrechnungsfristen, vereinfachte Beratungspflichten, entbürokratisierte Pflegeanwendungen – und im Hintergrund arbeitet die Bund-Länder-Kommission an einer großen Strukturreform, die noch Ende 2026 als Gesetzentwurf vorliegen soll.

In diesem Artikel sortieren wir, was bereits beschlossen ist, was konkret geplant ist und was noch in der politischen Diskussion steckt – damit Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger genau wissen, worauf Sie sich 2026 einstellen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Leistungserhöhung 2026 – Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag bleiben auf dem Stand von 2025
  • Nächste Dynamisierung: 1. Januar 2028 – automatische Anpassung an die Preisentwicklung
  • Gemeinsames Jahresbudget VHP + KZP: 3.539 € gilt seit 1.7.2025 ganzjährig
  • BEEP-Gesetz: Entbürokratisierung, Pflegefachassistenz, vereinfachte DiPA
  • Zukunftspakt Pflege: Bund-Länder-Kommission erarbeitet Strukturreform – Gesetzentwurf Ende 2026 angestrebt

2026: Übergangsjahr ohne Leistungserhöhung

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben – im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Diese Beträge gelten unverändert im gesamten Jahr 2026. Eine weitere Dynamisierung ist gesetzlich erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen (§ 30 SGB XI). Das Pflegegeld bleibt also bei 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) und 990 € (PG 5).

Für Familien bedeutet das: Kein Grund zur Panik, aber auch keine Verbesserung. Die Inflation frisst langsam an den 2025 erhöhten Beträgen. Umso wichtiger, dass Sie alle bestehenden Leistungen voll ausschöpfen – viele Familien lassen hunderte Euro monatlich liegen.

Was bereits beschlossen ist

Folgende Änderungen sind 2026 bereits in Kraft oder treten im Laufe des Jahres in Kraft:

ÄnderungWas bedeutet das?Seit wann?
Gemeinsames Jahresbudget VHP + KZPVerhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem flexiblen Budget von 3.539 € zusammengefasstSeit 1.7.2025, gilt 2026 ganzjährig
Neue Abrechnungsfrist VHPKosten können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden – rückwirkende Abrechnung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht mehr möglichAb 1.1.2026
Beratungspflicht reduziertBei PG 4 und 5 reicht der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI künftig 2× statt 4× jährlichAb 2026
Strafzahlung bei FristversäumnisBearbeitet die Pflegekasse einen Antrag nicht fristgemäß, muss sie innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Strafzahlung leistenAb 1.1.2026
Pflegezeit-Zuschuss bei TodZuschuss zu KV/PV-Beiträgen während Pflegezeit endet erst 4 Wochen nach Tod des PflegebedürftigenAb 2026

⚠️ Neue Abrechnungsfrist: Jetzt handeln!

Wer noch nicht abgerechnete Verhinderungspflege aus den Jahren 2022 bis 2024 hat, sollte umgehend prüfen, ob diese Ansprüche noch geltend gemacht werden können. Ab 2026 gilt die neue Ausschlussfrist: nur noch laufendes + vorheriges Kalenderjahr. Die Pflegekassen handhaben die Übergangsfrist unterschiedlich – fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Das BEEP-Gesetz: Entbürokratisierung in der Pflege

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP-Gesetz) ist das zentrale Pflegegesetz 2026. Es bringt mehrere praktische Verbesserungen:

  • Pflegefachassistenz: Neuer Ausbildungsberuf mit 18-monatiger Ausbildung. Pflegefachassistenten übernehmen delegierbare Aufgaben und entlasten examinierte Pflegekräfte.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) vereinfacht: Das Budget wird aufgeteilt – bis zu 40 € monatlich für die App selbst, plus bis zu 30 € für die begleitende Unterstützung durch einen Pflegedienst. Auch Apps für pflegende Angehörige werden erstmals zugelassen.
  • Befugniserweiterung: Pflegefachkräfte dürfen bestimmte bisher ärztliche Leistungen eigenverantwortlich übernehmen – z. B. Wundversorgung und Medikamentenanpassung.
  • Weniger Dokumentation: Die Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß beschränkt. MD-Prüfintervalle bei hochqualitativen Einrichtungen werden auf zwei Jahre verlängert.
i Info

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Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

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Beitragssatz und Finanzierung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 % des Bruttoeinkommens (seit 1.7.2025). Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,2 %. Für Familien mit Kindern sinkt der Beitrag gestaffelt: pro Kind unter 25 Jahren um 0,25 %, maximal um 1,0 % (bei 5+ Kindern).

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf eine Finanzierungslücke von mindestens 2 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung hin. Wie diese geschlossen wird – durch Bundesmittel, Einsparungen oder Strukturreformen – entscheidet sich in den anstehenden Haushaltsverhandlungen. Die Koalition hat sich politisch darauf verständigt, die Beiträge 2026 möglichst stabil zu halten.

Zukunftspakt Pflege: Was geplant ist (aber noch nicht beschlossen)

Der Zukunftspakt Pflege ist das große Reformprojekt der schwarz-roten Koalition. Eine Bund-Länder-Kommission erarbeitet seit Ende 2025 Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Ziel: Ein Reformgesetz möglichst Ende 2026. Die wichtigsten diskutierten Punkte:

ReformvorhabenStatus (Mai 2026)
Familienpflegegeld – elterngeldähnliche Lohnersatzleistung für pflegende AngehörigeIn Diskussion, von Familienministerin Prien (CDU) befürwortet – Höhe, Dauer und Ausgestaltung noch offen
Begrenzung der stationären Eigenanteile – Deckelung oder Bremse des Kostenanstiegs im PflegeheimIm Koalitionsvertrag vereinbart, verschiedene Modelle werden geprüft (Sockel-Spitze-Tausch, Dynamisierung)
Streichung Pflegegrad 1 – Wegfall des niedrigsten PflegegradsWird diskutiert, nicht beschlossen. Würde 131 € Entlastungsbetrag und weitere Zuschüsse für diese Gruppe entfallen lassen
Strukturreform der Finanzierung – nachhaltige Neuordnung der PflegeversicherungBund-Länder-Kommission erarbeitet Vorschläge, Gesetzentwurf Ende 2026 angestrebt
Stärkung der ambulanten Versorgung – weniger Bürokratie, mehr Flexibilität, bessere EntlastungsangeboteGrundsätzliches Reformziel, konkrete Maßnahmen noch offen

💡 Nicht abwarten – jetzt handeln

Reformdiskussionen können sich über Monate oder Jahre hinziehen. Wer 2026 auf bessere Leistungen wartet, verschenkt jeden Monat reales Geld. Nutzen Sie die bestehenden Leistungen jetzt vollständig aus – Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel. Jede Verbesserung durch die Reform kommt dann obendrauf.

Alle aktuellen Leistungen 2026 auf einen Blick

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Sachleistungen796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
VHP + KZP3.539 € / Jahr (gemeinsam)
Tages-/Nachtpflege721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Pflegehilfsmittel42 €42 €42 €42 €42 €

Alle Beträge sind identisch mit 2025. Der Entlastungsbetrag von 131 € ist ansparbar bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € kann flexibel zwischen beiden Leistungen aufgeteilt werden.

Was das für Familien mit JUHI bedeutet

An den Leistungen, die Sie für professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt nutzen können, ändert sich 2026 nichts. Der Entlastungsbetrag (131 €) und die Verhinderungspflege (ca. 294 € / Monat) stehen weiterhin zur Verfügung. Bei JUHI sind das zusammen bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft.

Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Frankfurt, Leipzig und Augsburg. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.

Unser Fazit: 2026 nutzen, nicht abwarten

2026 ist ein Übergangsjahr: keine Leistungserhöhung, aber auch keine Kürzungen. Die großen Reformpläne laufen im Hintergrund, aber konkrete Verbesserungen für den Pflegealltag lassen noch auf sich warten. Was jetzt zählt: Alle bestehenden Leistungen voll ausschöpfen. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegegeld – zusammen ein Paket, das die meisten Familien nur zur Hälfte nutzen.

Bei JUHI bekommen Sie bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – ohne Eigenkosten bei gesetzlicher Versicherung. Daran ändert auch die Pflegereform nichts. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?+

Nein. Die 2025 um 4,5 % erhöhten Pflegegeldbeträge gelten 2026 unverändert weiter. Die nächste gesetzliche Dynamisierung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Kürzungen sind ebenfalls nicht beschlossen.

Was ist das gemeinsame Jahresbudget für VHP und KZP?+

Seit 1. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Budget von 3.539 € pro Jahr zusammengefasst. Ab Pflegegrad 2 können Sie das Budget flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen. Die Vorpflegezeit entfällt, die Ersatzpflege ist für bis zu 8 Wochen/Jahr nutzbar.

Was ändert sich bei der Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege?+

Ab 2026 können Kosten der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Eine rückwirkende Abrechnung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht mehr möglich. Reichen Sie Ihre Abrechnungen daher zeitnah ein.

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?+

Das wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen (Stand Mai 2026). Würde Pflegegrad 1 abgeschafft, entfiele für Betroffene der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie weitere Zuschüsse. Solange es keinen Parlamentsbeschluss gibt, bleibt der Status quo erhalten.

Was ist das Familienpflegegeld?+

Ein geplantes, elterngeldähnliches Modell, das pflegende Angehörige finanziell unterstützen soll – als Lohnersatzleistung. Die Bundesfamilienministerin befürwortet den Einstieg, aber Höhe, Dauer und Ausgestaltung stehen noch nicht fest. Es gibt noch keinen Gesetzentwurf.

Was bringt das BEEP-Gesetz für Familien?+

Vor allem Entbürokratisierung: weniger Dokumentationspflichten, vereinfachte Pflegeberatung, neue Pflegefachassistenten und bessere digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Für pflegende Angehörige bedeutet das langfristig weniger Papierkram und bessere Unterstützungsangebote.

Quellen

  1. § 30 SGB XI – Dynamisierung der Leistungsbeträge
  2. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  3. Pflegewegweiser NRW – BEEP-Gesetz: Alle wichtigen Änderungen
  4. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  5. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
  6. pflege.de – Verhinderungspflege: Anspruch und Abrechnung 2026
  7. pflege-deutschland.de – Pflegeversicherung 2026: Drohen Kürzungen?
  8. gegen-hartz.de – Alle wichtigen Änderungen beim Pflegegeld ab 2026

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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