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Pflegereform 2027 wann wird entschieden: Der Fahrplan durch Bundestag und Bundesrat

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
19.10.2026
Inhaltsverzeichnis â–Č

Die kurze Antwort: Am 11. Dezember 2026. An diesem Tag soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ĂŒber das Pflegeneuordnungsgesetz abstimmen – das ist die Entscheidung, auf die es ankommt. Eine Woche spĂ€ter, am 18. Dezember, ist der Bundesrat am Zug, und damit fĂ€llt auch die Antwort auf die Frage, ob der 1. Januar 2027 als Starttermin hĂ€lt.

Bis dahin gilt unverĂ€ndert das Recht von 2026. Dieser Artikel zeigt den vollstĂ€ndigen Fahrplan, erklĂ€rt zwei Besonderheiten des Verfahrens, die den Zeitplan erst verstĂ€ndlich machen – und sagt, was Sie bis zur Entscheidung tun sollten.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • ✓ 11. Dezember 2026: Schlussabstimmung im Bundestag – der eigentliche Entscheidungstag
  • ✓ 18. Dezember 2026: letzte Bundesratssitzung des Jahres – danach wird der 1.1.2027 eng
  • ✓ Die Regierung hat den Entwurf als „besonders eilbedĂŒrftig" eingestuft – deshalb berĂ€t der Bundestag vor dem Bundesrat
  • ✓ Mehrere LĂ€nder haben Ablehnung angekĂŒndigt – verzögern können sie, verhindern wohl nicht
  • ✓ Bis zur VerkĂŒndung gilt das Recht von 2026 – Ihre AnsprĂŒche dieses Jahr sind unberĂŒhrt

Der Fahrplan im Überblick

DatumWas passiertStand
4. Juni 2026Referentenentwurf, Anhörung der VerbÀnde mit dreitÀgiger Fristerledigt
30. September 2026Kabinettsbeschluss – aus dem Referenten- wird der Regierungsentwurferledigt
9. Oktober 2026Zuleitung an den Bundesrat als Drucksache 587/26, gekennzeichnet als „besonders eilbedĂŒrftig"erledigt
14. Oktober 2026Strukturkommission Pflege eingesetzt, erste VorschlÀge Ende Januar 2027erledigt
6. November 20261. Lesung im Bundestag, Überweisung an den Gesundheitsausschussgeplant
11. oder 25. November 2026Anhörung der SachverstÀndigen im Gesundheitsausschussgeplant
20. November 20261. Durchgang im Bundesrat – Stellungnahme der LĂ€ndergeplant
11. Dezember 20262. und 3. Lesung im Bundestag – die Entscheidunggeplant
18. Dezember 20262. Durchgang im Bundesrat, letzte Sitzung des Jahresoffen
Ende Dezember 2026VerkĂŒndung im Bundesgesetzblattoffen
1. Januar 2027Inkrafttreten des Hauptteilsoffen

Die Termine ab November sind geplante, keine garantierten Daten – Tagesordnungen des Bundestags werden erst kurzfristig endgĂŒltig festgelegt. Den inhaltlichen Überblick ĂŒber das Vorhaben finden Sie unter Pflegereform 2027.

Warum der Bundestag vor dem Bundesrat berÀt

Im Fahrplan fĂ€llt eine Reihenfolge auf, die zunĂ€chst falsch aussieht: Die 1. Lesung im Bundestag am 6. November liegt vor dem 1. Durchgang im Bundesrat am 20. November. Normalerweise geht ein Regierungsentwurf zuerst an den Bundesrat, der sechs Wochen Zeit fĂŒr seine Stellungnahme hat.

Der Grund steht in Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes. Bezeichnet die Bundesregierung eine Vorlage bei der Zuleitung als „besonders eilbedĂŒrftig", darf sie den Entwurf bereits nach drei Wochen an den Bundestag weiterleiten – auch dann, wenn die Stellungnahme des Bundesrats noch nicht vorliegt. Sie muss sie nur nachreichen, sobald sie eintrifft.

Genau das ist hier passiert: Zuleitung am 9. Oktober, drei Wochen spĂ€ter ist der 30. Oktober, erste Lesung am 6. November. Die Kennzeichnung als eilbedĂŒrftig hat dem Verfahren rund drei Wochen gespart – und ohne diese drei Wochen wĂ€re der 1. Januar 2027 von Anfang an nicht erreichbar gewesen.

Kann der Bundesrat die Reform stoppen?

Diese Frage ist nicht theoretisch. Am 31. Juli 2026 haben die MinisterprĂ€sidenten Kretschmer, Schulze und Voigt in einer gemeinsamen ErklĂ€rung angekĂŒndigt, dem Vorhaben im Bundesrat nicht zuzustimmen, und tiefgreifende Änderungen gefordert.

Wie viel Gewicht das hat, hÀngt an einer juristischen Unterscheidung:

ZustimmungsgesetzEinspruchsgesetz
Bundesrat sagt NeinGesetz ist gescheitertGesetz kommt trotzdem
Was der Bundesrat kannblockierenVermittlungsausschuss anrufen, dann Einspruch einlegen
Und dann?Neuverhandlung oder EndeDer Bundestag kann den Einspruch mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurĂŒckweisen

Änderungen des Pflegeversicherungsrechts waren in der Vergangenheit regelmĂ€ĂŸig Einspruchsgesetze – das PflegeunterstĂŒtzungs- und -entlastungsgesetz von 2023 ebenso wie die PflegestĂ€rkungsgesetze I bis III. Trifft das auch hier zu, gilt: Die LĂ€nder können das Verfahren verzögern, aber nicht beenden.

FĂŒr Sie als Betroffene heißt das: Rechnen Sie nicht damit, dass die Reform im Bundesrat scheitert. Rechnen Sie eher damit, dass sie kommt – möglicherweise in Details verĂ€ndert, möglicherweise ein paar Wochen spĂ€ter. Welche VerbĂ€nde welche Punkte angegriffen haben, haben wir in unserer Stellungnahme zum PNOG aufgeschrieben.

Der 18. Dezember ist der echte Stichtag

Der 18. Dezember 2026 ist die letzte Bundesratssitzung des Jahres. Und daran hÀngt der Starttermin:

  • LĂ€sst der Bundesrat das Gesetz passieren, kann es noch im Dezember verkĂŒndet werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
  • Ruft er den Vermittlungsausschuss an, ist der 1. Januar praktisch nicht mehr zu halten. Vermittlungsverfahren, erneute Abstimmung im Bundestag und ein weiterer Bundesratsdurchgang lassen sich in den 13 Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr nicht unterbringen.

Ein verspĂ€teter Start bedeutet aber nicht, dass die Reform ausfĂ€llt. Er bedeutet, dass die neuen BetrĂ€ge erst spĂ€ter greifen – und dass die heutigen Leistungen entsprechend lĂ€nger gelten.

Was zu welchem Datum in Kraft tritt

Das Gesetz tritt nicht an einem Tag vollstÀndig in Kraft, sondern in drei Stufen:

Ab wannWas
1. Januar 2027Der Hauptteil: Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget, Sozialraumbudget und ÜberbrĂŒckungsbudget ersetzen die heutigen Einzelleistungen
1. Januar 2028Notdienst in der ambulanten Pflege sowie Änderungen im Beitragsrecht
1. Januar 2029Pflegebegleitung und die jÀhrliche Anpassung der LeistungsbetrÀge

Die Staffelung ist fĂŒr eine Gruppe besonders unangenehm: Wer heute Pflegegrad 1 hat, verliert den Entlastungsbetrag nach dem Entwurf zum 1. Januar 2027 – die Pflegebegleitung als Ersatzangebot kommt aber erst 2029. Dazwischen liegen zwei Jahre ohne beides. Welche AnsprĂŒche geschĂŒtzt bleiben, steht unter Pflegereform 2027.

Was Sie bis zur Entscheidung tun sollten

Solange das Gesetz nicht verkĂŒndet ist, gilt es nicht. Ihre AnsprĂŒche fĂŒr 2026 sind davon völlig unberĂŒhrt – und zwei von ihnen haben eigene Fristen, die mit der Reform nichts zu tun haben:

LeistungFristWas passiert sonst
Verhinderungspflege31. Dezember 2026Der nicht genutzte Teil verfĂ€llt – er ist nicht ĂŒbertragbar
Entlastungsbetragggf. bereits 31. Dezember 2026Bisher bis 30. Juni des Folgejahres ansparbar – die Frist könnte mit der Reform entfallen

Beim Entlastungsbetrag ist dabei Vorsicht geboten: Nach aktuellen EntwĂŒrfen soll der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes „Sozialraumbudget“ ersetzt werden. Dies könnte dazu fĂŒhren, dass die gewohnte Übertragungsfrist bis zum 30. Juni fĂŒr Restguthaben aus 2026 verkĂŒrzt wird oder ganz entfĂ€llt. Daraus folgt eine schlichte Empfehlung: Nutzen Sie das laufende Jahr aus, statt auf die Reform zu warten – und zwar noch bis Ende Dezember, bevor das Budget vollstĂ€ndig verfĂ€llt. Wer jetzt noch Budget offen hat, verschenkt es, wenn er bis zur Entscheidung im Dezember abwartet. Was sich bereits zum Jahreswechsel 2026 geĂ€ndert hat, haben wir unter Pflegereform 2026 zusammengestellt.

Wie Sie Ihr Budget jetzt noch einsetzen

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sĂ€mtlicher Kosten. Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 mit der Verhinderungspflege zusammen bis zu 13 volle Stunden – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, WĂ€sche, Gardinen aufhĂ€ngen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 fĂŒr Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns kĂŒnftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. FĂŒr Pflegegrad 1 entfĂ€llt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit ĂŒber 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in ĂŒber 40 StĂ€dten und 10 BundeslĂ€ndern, darunter Haushaltshilfe in Leipzig, Haushaltshilfe in Mannheim, Putzhilfe in Essen und Seniorenbetreuung in Dresden. JUHI ist der gĂŒnstigste gewerbliche Anbieter fĂŒr Alltagshilfe ĂŒber die Pflegekasse: 32,75 € pro Stunde inklusive sĂ€mtlicher Kosten.

Tipp

Informieren Sie sich frĂŒhzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frĂŒhzeitig, damit Sie weiterhin zuverlĂ€ssig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr ĂŒber das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genĂŒgt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Der Entscheidungstag ist der 11. Dezember 2026, der Risikotag der 18. Dezember. Dass die Reform grundsĂ€tzlich kommt, ist nach dem Kabinettsbeschluss und der Einstufung als eilbedĂŒrftig wahrscheinlich – offen sind Details und der genaue Starttermin.

FĂŒr Ihre Planung ist das zweitrangig. Entscheidend ist, dass Sie die Leistungen dieses Jahres nicht ungenutzt lassen, wĂ€hrend Sie auf Berlin schauen. Eine kurze Anfrage genĂŒgt, und wir klĂ€ren telefonisch, wie viel bei Ihnen noch offen ist und wie schnell wir starten können.

HĂ€ufig gestellte Fragen

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?+

Nein. Das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 30. September 2026 beschlossen – das ist aber nur der Vorschlag der Regierung. Beschlossen ist das Gesetz erst mit der Abstimmung im Bundestag, geplant fĂŒr den 11. Dezember 2026.

Kann sich am Entwurf noch etwas Àndern?+

Ja, und das ist der Normalfall. Änderungen entstehen im Gesundheitsausschuss zwischen erster und zweiter Lesung. Im Juni-Entwurf standen noch eine Halbierung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten und KĂŒrzungen bei der Rente pflegender Angehöriger – beides wurde bis zum Kabinettsbeschluss gestrichen.

Was ist, wenn das Gesetz erst 2027 verkĂŒndet wird?+

Dann verschiebt sich das Inkrafttreten des Hauptteils nach hinten, und die heutigen Leistungen gelten entsprechend lĂ€nger. Der Gesetzgeber mĂŒsste das Startdatum anpassen – ein rĂŒckwirkender Entzug bestehender Leistungen wĂ€re verfassungsrechtlich problematisch.

Muss ich jetzt etwas beantragen oder abwarten?+

Abwarten bringt nichts und kostet Geld. Die Verhinderungspflege verfÀllt zum 31. Dezember 2026, der Entlastungsbetrag aus 2026 ist noch bis zum 30. Juni 2027 ansparbar. Beides nutzen Sie besser jetzt.

Wo kann ich das Verfahren selbst verfolgen?+

Im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags unter dem Vorgang „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung" und beim Bundesrat unter der Drucksache 587/26. Dort erscheinen Tagesordnungen, Ausschussempfehlungen und BeschlĂŒsse jeweils kurz vor den Sitzungen.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dĂŒrfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. Artikel 76 Grundgesetz – Gesetzesvorlagen und die Frist fĂŒr „besonders eilbedĂŒrftige" Vorlagen
  2. Deutscher Bundestag – Glossar: Einspruchsgesetz
  3. Bundesrat – Drucksache 587/26, Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung
  4. AOK-Gesetzesmonitor – Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), Beratungsfolge
  5. Bundesministerium fĂŒr Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz

*In bestimmten BundeslÀndern ist der Preis etwas niedriger.

Die kurze Antwort: Am 11. Dezember 2026. An diesem Tag soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ĂŒber das Pflegeneuordnungsgesetz abstimmen – das ist die Entscheidung, auf die es ankommt. Eine Woche spĂ€ter, am 18. Dezember, ist der Bundesrat am Zug, und damit fĂ€llt auch die Antwort auf die Frage, ob der 1. Januar 2027 als Starttermin hĂ€lt.

Bis dahin gilt unverĂ€ndert das Recht von 2026. Dieser Artikel zeigt den vollstĂ€ndigen Fahrplan, erklĂ€rt zwei Besonderheiten des Verfahrens, die den Zeitplan erst verstĂ€ndlich machen – und sagt, was Sie bis zur Entscheidung tun sollten.

Das Wichtigste in KĂŒrze

  • ✓ 11. Dezember 2026: Schlussabstimmung im Bundestag – der eigentliche Entscheidungstag
  • ✓ 18. Dezember 2026: letzte Bundesratssitzung des Jahres – danach wird der 1.1.2027 eng
  • ✓ Die Regierung hat den Entwurf als „besonders eilbedĂŒrftig" eingestuft – deshalb berĂ€t der Bundestag vor dem Bundesrat
  • ✓ Mehrere LĂ€nder haben Ablehnung angekĂŒndigt – verzögern können sie, verhindern wohl nicht
  • ✓ Bis zur VerkĂŒndung gilt das Recht von 2026 – Ihre AnsprĂŒche dieses Jahr sind unberĂŒhrt

Der Fahrplan im Überblick

DatumWas passiertStand
4. Juni 2026Referentenentwurf, Anhörung der VerbÀnde mit dreitÀgiger Fristerledigt
30. September 2026Kabinettsbeschluss – aus dem Referenten- wird der Regierungsentwurferledigt
9. Oktober 2026Zuleitung an den Bundesrat als Drucksache 587/26, gekennzeichnet als „besonders eilbedĂŒrftig"erledigt
14. Oktober 2026Strukturkommission Pflege eingesetzt, erste VorschlÀge Ende Januar 2027erledigt
6. November 20261. Lesung im Bundestag, Überweisung an den Gesundheitsausschussgeplant
11. oder 25. November 2026Anhörung der SachverstÀndigen im Gesundheitsausschussgeplant
20. November 20261. Durchgang im Bundesrat – Stellungnahme der LĂ€ndergeplant
11. Dezember 20262. und 3. Lesung im Bundestag – die Entscheidunggeplant
18. Dezember 20262. Durchgang im Bundesrat, letzte Sitzung des Jahresoffen
Ende Dezember 2026VerkĂŒndung im Bundesgesetzblattoffen
1. Januar 2027Inkrafttreten des Hauptteilsoffen

Die Termine ab November sind geplante, keine garantierten Daten – Tagesordnungen des Bundestags werden erst kurzfristig endgĂŒltig festgelegt. Den inhaltlichen Überblick ĂŒber das Vorhaben finden Sie unter Pflegereform 2027.

Warum der Bundestag vor dem Bundesrat berÀt

Im Fahrplan fĂ€llt eine Reihenfolge auf, die zunĂ€chst falsch aussieht: Die 1. Lesung im Bundestag am 6. November liegt vor dem 1. Durchgang im Bundesrat am 20. November. Normalerweise geht ein Regierungsentwurf zuerst an den Bundesrat, der sechs Wochen Zeit fĂŒr seine Stellungnahme hat.

Der Grund steht in Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes. Bezeichnet die Bundesregierung eine Vorlage bei der Zuleitung als „besonders eilbedĂŒrftig", darf sie den Entwurf bereits nach drei Wochen an den Bundestag weiterleiten – auch dann, wenn die Stellungnahme des Bundesrats noch nicht vorliegt. Sie muss sie nur nachreichen, sobald sie eintrifft.

Genau das ist hier passiert: Zuleitung am 9. Oktober, drei Wochen spĂ€ter ist der 30. Oktober, erste Lesung am 6. November. Die Kennzeichnung als eilbedĂŒrftig hat dem Verfahren rund drei Wochen gespart – und ohne diese drei Wochen wĂ€re der 1. Januar 2027 von Anfang an nicht erreichbar gewesen.

Kann der Bundesrat die Reform stoppen?

Diese Frage ist nicht theoretisch. Am 31. Juli 2026 haben die MinisterprĂ€sidenten Kretschmer, Schulze und Voigt in einer gemeinsamen ErklĂ€rung angekĂŒndigt, dem Vorhaben im Bundesrat nicht zuzustimmen, und tiefgreifende Änderungen gefordert.

Wie viel Gewicht das hat, hÀngt an einer juristischen Unterscheidung:

ZustimmungsgesetzEinspruchsgesetz
Bundesrat sagt NeinGesetz ist gescheitertGesetz kommt trotzdem
Was der Bundesrat kannblockierenVermittlungsausschuss anrufen, dann Einspruch einlegen
Und dann?Neuverhandlung oder EndeDer Bundestag kann den Einspruch mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurĂŒckweisen

Änderungen des Pflegeversicherungsrechts waren in der Vergangenheit regelmĂ€ĂŸig Einspruchsgesetze – das PflegeunterstĂŒtzungs- und -entlastungsgesetz von 2023 ebenso wie die PflegestĂ€rkungsgesetze I bis III. Trifft das auch hier zu, gilt: Die LĂ€nder können das Verfahren verzögern, aber nicht beenden.

FĂŒr Sie als Betroffene heißt das: Rechnen Sie nicht damit, dass die Reform im Bundesrat scheitert. Rechnen Sie eher damit, dass sie kommt – möglicherweise in Details verĂ€ndert, möglicherweise ein paar Wochen spĂ€ter. Welche VerbĂ€nde welche Punkte angegriffen haben, haben wir in unserer Stellungnahme zum PNOG aufgeschrieben.

Der 18. Dezember ist der echte Stichtag

Der 18. Dezember 2026 ist die letzte Bundesratssitzung des Jahres. Und daran hÀngt der Starttermin:

  • LĂ€sst der Bundesrat das Gesetz passieren, kann es noch im Dezember verkĂŒndet werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
  • Ruft er den Vermittlungsausschuss an, ist der 1. Januar praktisch nicht mehr zu halten. Vermittlungsverfahren, erneute Abstimmung im Bundestag und ein weiterer Bundesratsdurchgang lassen sich in den 13 Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr nicht unterbringen.

Ein verspĂ€teter Start bedeutet aber nicht, dass die Reform ausfĂ€llt. Er bedeutet, dass die neuen BetrĂ€ge erst spĂ€ter greifen – und dass die heutigen Leistungen entsprechend lĂ€nger gelten.

Was zu welchem Datum in Kraft tritt

Das Gesetz tritt nicht an einem Tag vollstÀndig in Kraft, sondern in drei Stufen:

Ab wannWas
1. Januar 2027Der Hauptteil: Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget, Sozialraumbudget und ÜberbrĂŒckungsbudget ersetzen die heutigen Einzelleistungen
1. Januar 2028Notdienst in der ambulanten Pflege sowie Änderungen im Beitragsrecht
1. Januar 2029Pflegebegleitung und die jÀhrliche Anpassung der LeistungsbetrÀge

Die Staffelung ist fĂŒr eine Gruppe besonders unangenehm: Wer heute Pflegegrad 1 hat, verliert den Entlastungsbetrag nach dem Entwurf zum 1. Januar 2027 – die Pflegebegleitung als Ersatzangebot kommt aber erst 2029. Dazwischen liegen zwei Jahre ohne beides. Welche AnsprĂŒche geschĂŒtzt bleiben, steht unter Pflegereform 2027.

Was Sie bis zur Entscheidung tun sollten

Solange das Gesetz nicht verkĂŒndet ist, gilt es nicht. Ihre AnsprĂŒche fĂŒr 2026 sind davon völlig unberĂŒhrt – und zwei von ihnen haben eigene Fristen, die mit der Reform nichts zu tun haben:

LeistungFristWas passiert sonst
Verhinderungspflege31. Dezember 2026Der nicht genutzte Teil verfĂ€llt – er ist nicht ĂŒbertragbar
Entlastungsbetragggf. bereits 31. Dezember 2026Bisher bis 30. Juni des Folgejahres ansparbar – die Frist könnte mit der Reform entfallen

Beim Entlastungsbetrag ist dabei Vorsicht geboten: Nach aktuellen EntwĂŒrfen soll der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes „Sozialraumbudget“ ersetzt werden. Dies könnte dazu fĂŒhren, dass die gewohnte Übertragungsfrist bis zum 30. Juni fĂŒr Restguthaben aus 2026 verkĂŒrzt wird oder ganz entfĂ€llt. Daraus folgt eine schlichte Empfehlung: Nutzen Sie das laufende Jahr aus, statt auf die Reform zu warten – und zwar noch bis Ende Dezember, bevor das Budget vollstĂ€ndig verfĂ€llt. Wer jetzt noch Budget offen hat, verschenkt es, wenn er bis zur Entscheidung im Dezember abwartet. Was sich bereits zum Jahreswechsel 2026 geĂ€ndert hat, haben wir unter Pflegereform 2026 zusammengestellt.

Wie Sie Ihr Budget jetzt noch einsetzen

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sĂ€mtlicher Kosten. Ab Pflegegrad 1 sind das 4 volle Stunden Hilfe pro Monat, ab Pflegegrad 2 mit der Verhinderungspflege zusammen bis zu 13 volle Stunden – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, WĂ€sche, Gardinen aufhĂ€ngen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 fĂŒr Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns kĂŒnftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. FĂŒr Pflegegrad 1 entfĂ€llt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit ĂŒber 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in ĂŒber 40 StĂ€dten und 10 BundeslĂ€ndern, darunter Haushaltshilfe in Leipzig, Haushaltshilfe in Mannheim, Putzhilfe in Essen und Seniorenbetreuung in Dresden. JUHI ist der gĂŒnstigste gewerbliche Anbieter fĂŒr Alltagshilfe ĂŒber die Pflegekasse: 32,75 € pro Stunde inklusive sĂ€mtlicher Kosten.

Tipp

Informieren Sie sich frĂŒhzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frĂŒhzeitig, damit Sie weiterhin zuverlĂ€ssig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr ĂŒber das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genĂŒgt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Der Entscheidungstag ist der 11. Dezember 2026, der Risikotag der 18. Dezember. Dass die Reform grundsĂ€tzlich kommt, ist nach dem Kabinettsbeschluss und der Einstufung als eilbedĂŒrftig wahrscheinlich – offen sind Details und der genaue Starttermin.

FĂŒr Ihre Planung ist das zweitrangig. Entscheidend ist, dass Sie die Leistungen dieses Jahres nicht ungenutzt lassen, wĂ€hrend Sie auf Berlin schauen. Eine kurze Anfrage genĂŒgt, und wir klĂ€ren telefonisch, wie viel bei Ihnen noch offen ist und wie schnell wir starten können.

HĂ€ufig gestellte Fragen

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?+

Nein. Das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 30. September 2026 beschlossen – das ist aber nur der Vorschlag der Regierung. Beschlossen ist das Gesetz erst mit der Abstimmung im Bundestag, geplant fĂŒr den 11. Dezember 2026.

Kann sich am Entwurf noch etwas Àndern?+

Ja, und das ist der Normalfall. Änderungen entstehen im Gesundheitsausschuss zwischen erster und zweiter Lesung. Im Juni-Entwurf standen noch eine Halbierung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten und KĂŒrzungen bei der Rente pflegender Angehöriger – beides wurde bis zum Kabinettsbeschluss gestrichen.

Was ist, wenn das Gesetz erst 2027 verkĂŒndet wird?+

Dann verschiebt sich das Inkrafttreten des Hauptteils nach hinten, und die heutigen Leistungen gelten entsprechend lĂ€nger. Der Gesetzgeber mĂŒsste das Startdatum anpassen – ein rĂŒckwirkender Entzug bestehender Leistungen wĂ€re verfassungsrechtlich problematisch.

Muss ich jetzt etwas beantragen oder abwarten?+

Abwarten bringt nichts und kostet Geld. Die Verhinderungspflege verfÀllt zum 31. Dezember 2026, der Entlastungsbetrag aus 2026 ist noch bis zum 30. Juni 2027 ansparbar. Beides nutzen Sie besser jetzt.

Wo kann ich das Verfahren selbst verfolgen?+

Im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags unter dem Vorgang „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung" und beim Bundesrat unter der Drucksache 587/26. Dort erscheinen Tagesordnungen, Ausschussempfehlungen und BeschlĂŒsse jeweils kurz vor den Sitzungen.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dĂŒrfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. Artikel 76 Grundgesetz – Gesetzesvorlagen und die Frist fĂŒr „besonders eilbedĂŒrftige" Vorlagen
  2. Deutscher Bundestag – Glossar: Einspruchsgesetz
  3. Bundesrat – Drucksache 587/26, Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung
  4. AOK-Gesetzesmonitor – Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), Beratungsfolge
  5. Bundesministerium fĂŒr Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz

*In bestimmten BundeslÀndern ist der Preis etwas niedriger.

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