Pflegeunterstützungsgeld: Diese Soforthilfe kennen die wenigsten Angehörigen

Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
- Wer hat Anspruch?
- Wie viel Geld gibt es?
- Wann greift der Anspruch?
- So beantragen Sie es Schritt für Schritt
- Unter mehreren Angehörigen aufteilen
- Und nach den 10 Tagen?
- So unterstützt JUHI nach der akuten Phase
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Die Mutter stürzt, der Vater kommt ins Krankenhaus, die Schwiegermutter wird plötzlich verwirrt – und Sie stehen zwischen Beruf und Pflegenotfall. Genau für diese Situationen gibt es das Pflegeunterstützungsgeld: eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse, die Ihnen bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr finanziert, damit Sie die Pflege organisieren können. Ohne Urlaubstage zu opfern, ohne Gehaltseinbußen – und die wenigsten Familien wissen davon.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wer Anspruch hat, wie viel Geld es gibt, wie Sie es beantragen – und was passiert, wenn die 10 Tage nicht reichen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr – seit 2024 jährlich wiederholbar (früher einmalig)
- ✓ 90 % des Nettogehalts als Lohnersatz, maximal 135,63 € pro Tag (2026)
- ✓ Steuerfrei – muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden
- ✓ Kein Pflegegrad nötig – die akute Pflegesituation reicht als Auslöser
- ✓ Auf mehrere Angehörige aufteilbar – maximal 10 Tage insgesamt pro pflegebedürftiger Person
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI ist eine Entgeltersatzleistung der Pflegeversicherung. Es springt ein, wenn Beschäftigte kurzfristig ihrer Arbeit fernbleiben müssen, weil bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation eingetreten ist – oder sich eine bestehende Pflegebedürftigkeit plötzlich verschlimmert.
Die Idee dahinter: In den ersten Tagen nach einem Pflegenotfall muss vieles gleichzeitig organisiert werden – Arztbesuche, Pflegegrad beantragen, Pflegedienst suchen, Hilfsmittel beschaffen, Behördengänge. Das Pflegeunterstützungsgeld gibt Ihnen dafür bis zu 10 Arbeitstage Zeit, ohne dass Sie Urlaub nehmen oder auf Gehalt verzichten müssen.
💡 Seit 2024: Jährlich wiederholbar
Vor 2024 stand das Pflegeunterstützungsgeld nur einmalig zur Verfügung – egal wie oft eine akute Pflegesituation auftrat. Seit dem 1. Januar 2024 gilt: 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr pro pflegebedürftigem Angehörigen. Tritt im folgenden Jahr erneut eine akute Situation ein, haben Sie erneut Anspruch.
Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?
Der Anspruch richtet sich an Beschäftigte, die wegen einer akuten Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben müssen. Folgende Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Beschäftigungsverhältnis: Sie sind Arbeitnehmer:in, Azubi, in Heimarbeit oder geringfügig beschäftigt
- Akute Pflegesituation: Ein naher Angehöriger ist plötzlich pflegebedürftig oder eine bestehende Pflegebedürftigkeit hat sich akut verschlimmert
- Naher Angehöriger: Ehepartner:in, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Partner:in in eheähnlicher Gemeinschaft und weitere nach § 7 PflegeZG
- Keine andere Lohnfortzahlung: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum
- Ärztliche Bescheinigung: Ein Arzt oder seit 2026 auch eine Pflegefachperson bestätigt die akute Pflegesituation
⚠️ Kein Anspruch für Selbstständige und Beamte
Selbstständige, Beamte und Personen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Für Landwirte gibt es stattdessen eine Betriebshilfe nach § 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte.
Wie viel Geld gibt es?
Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts – allerdings gedeckelt auf maximal 70 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Für 2026 ergibt sich daraus ein Tageshöchstbetrag von 135,63 €.
Rechenbeispiel
Herr Bauer verdient 2.800 € netto im Monat. Seine Mutter stürzt und muss organisatorisch versorgt werden. Er nimmt 7 Tage Pflegeunterstützungsgeld.
- Tagesentgelt: 2.800 € ÷ 30 = 93,33 €
- 90 % davon: 84 € pro Tag
- 7 Tage × 84 €: 588 € Pflegeunterstützungsgeld
- Steuerfrei und nicht in der Steuererklärung anzugeben
Wichtig: Vom Pflegeunterstützungsgeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (Renten- und Krankenversicherung, jeweils hälftig). Die Pflegeversicherung bleibt beitragsfrei. Trotzdem bleibt ein erheblicher Teil des Nettoverdienstes erhalten.
Wann greift der Anspruch konkret?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist an eine akute Pflegesituation geknüpft – nicht an den Pflegealltag. Typische Auslöser sind:
- Erster Pflegefall: Die Mutter stürzt, bricht sich die Hüfte, kommt ins Krankenhaus – die Pflege muss zum ersten Mal organisiert werden
- Akute Verschlimmerung: Der Vater mit Pflegegrad 2 erleidet einen Schlaganfall – der Pflegebedarf steigt schlagartig
- Ausfall der Pflegeperson: Die Hauptpflegeperson verstirbt, zieht um oder wird selbst krank – die Pflege muss neu organisiert werden
- Entlassung aus dem Krankenhaus: Der Angehörige wird entlassen und es muss sofort häusliche Pflege organisiert werden
Nicht: „Ich brauche mal einen freien Tag, weil die Pflege anstrengend ist." Dafür gibt es die Verhinderungspflege – das Pflegeunterstützungsgeld ist ausschließlich für die erste Organisation in der Krise gedacht.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSo beantragen Sie Pflegeunterstützungsgeld Schritt für Schritt
- 1Arbeitgeber informieren: Unverzüglich mitteilen, dass eine akute Pflegesituation vorliegt und Sie kurzzeitig ausfallen. Sie brauchen keine Genehmigung – das Recht auf Freistellung besteht nach § 2 PflegeZG automatisch.
- 2Ärztliche Bescheinigung holen: Der behandelnde Arzt (seit 2026 auch eine Pflegefachperson) bestätigt die akute Pflegesituation. Tipp: Diese Bescheinigung kann auch nachgereicht werden.
- 3Antrag bei der Pflegekasse: Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen (nicht bei Ihrer eigenen). Telefonisch oder per Formular. Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung und eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers ein.
- 4Auszahlung abwarten: Die Pflegekasse überweist das Pflegeunterstützungsgeld direkt auf Ihr Konto. Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden – also so schnell wie möglich nach Eintritt der akuten Situation.
Unter mehreren Angehörigen aufteilen
Die 10 Arbeitstage müssen nicht von einer einzigen Person genommen werden. Wenn mehrere pflegende Angehörige die Pflege organisieren, lässt sich der Anspruch aufteilen – zum Beispiel: Die Tochter nimmt 6 Tage, der Sohn 4 Tage. Wichtig: Die Gesamtsumme pro pflegebedürftigem Angehörigen bleibt bei maximal 10 Tagen pro Kalenderjahr.
Und nach den 10 Tagen? Diese Leistungen helfen weiter
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Soforthilfe für die Krise – keine Dauerlösung. Nach den 10 Tagen müssen Sie nicht alleine weitermachen. Das deutsche Pflegesystem bietet eine ganze Reihe weiterführender Leistungen, und anerkannte Dienstleister wie JUHI helfen bei der praktischen Umsetzung im Alltag und Haushalt:
| Leistung | Was sie bietet | Ab wann? |
|---|---|---|
| Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) | Bis 6 Monate unbezahlte Freistellung bei Betrieben mit 15+ Beschäftigten | Ab Tag 1 |
| Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) | Bis 24 Monate Teilzeit (mind. 15 Std./Woche) bei Betrieben mit 26+ Beschäftigten | Ab Tag 1 |
| Pflegegeld | 347–990 € monatlich für häusliche Pflege durch Angehörige | Ab PG 2 |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich für anerkannte Alltagshilfen | Ab PG 1 |
| Verhinderungspflege | 3.539 € Jahresbudget für Ersatzpflege | Ab PG 2 |
| Kurzzeitpflege | 3.539 € Jahresbudget für stationäre Übergangsversorgung | Ab PG 2 |
Die wichtigste Empfehlung: Nutzen Sie die 10 Tage, um die langfristige Versorgung zu organisieren. Dazu gehören: Pflegegrad beantragen (wenn noch nicht vorhanden), ambulante Hilfe einrichten, Pflegegutachten vorbereiten und die langfristige Finanzierung klären. Wer bei der Antragstellung unsicher ist, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.
So unterstützt JUHI nach der akuten Phase
Wenn die 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld vorbei sind und der Pflegegrad bewilligt ist, beginnt die eigentliche Herausforderung: den Pflegealltag dauerhaft zu organisieren. Genau hier kommen wir von JUHI ins Spiel. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien im Alltag und Haushalt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Düsseldorf, Dresden, Kiel und München.
- Haushalt: Fenster putzen, Saugen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Aufräumen
- Einkaufen: Wocheneinkauf, Apotheke, Post, Besorgungen
- Begleitung: Zu Arztterminen, Behördengängen, Spaziergängen
- Gesellschaft: Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Aktivitäten
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.
Unser Fazit: 10 Tage die alles verändern können
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine der am wenigsten bekannten Leistungen der Pflegeversicherung – und gleichzeitig eine der wertvollsten in der akuten Krise. 10 Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr, 90 % des Nettogehalts, steuerfrei und ohne Pflegegrad nutzbar. Wer diesen Anspruch kennt, hat in der schwersten Phase die nötige Luft zum Atmen.
Nutzen Sie die 10 Tage klug: Pflegegrad beantragen, langfristige Hilfe organisieren, Haushaltshilfe beantragen. Und sobald der Pflegegrad steht, sind wir von JUHI für die dauerhafte Entlastung im Alltag und Haushalt da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld 2026?+
90 % des Nettoarbeitsentgelts, maximal 135,63 € pro Tag. Davon werden noch Sozialversicherungsbeiträge für Renten- und Krankenversicherung abgezogen (jeweils hälftig). Die Leistung ist steuerfrei.
Brauche ich einen Pflegegrad für das Pflegeunterstützungsgeld?+
Nein. Das Pflegeunterstützungsgeld ist an eine akute Pflegesituation geknüpft, nicht an einen bestehenden Pflegegrad. Auch wenn noch kein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie die Leistung beantragen – eine ärztliche Bescheinigung der akuten Situation genügt.
Kann ich das Pflegeunterstützungsgeld jedes Jahr nutzen?+
Ja, seit dem 1. Januar 2024. Der Anspruch besteht für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person. Vorher war die Leistung nur einmalig möglich.
Wo beantrage ich Pflegeunterstützungsgeld?+
Bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen – nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse. Der Antrag kann telefonisch oder per Formular gestellt werden und muss unverzüglich erfolgen.
Ist das Pflegeunterstützungsgeld steuerpflichtig?+
Nein. Das Pflegeunterstützungsgeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Was mache ich nach den 10 Tagen?+
Idealerweise nutzen Sie die 10 Tage, um die langfristige Versorgung zu organisieren: Pflegegrad beantragen, ambulante Hilfe einrichten, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nutzen. Für dauerhafte Unterstützung im Alltag und Haushalt können Sie einen anerkannten Dienstleister wie JUHI beauftragen – bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat.
Quellen
- § 44a SGB XI – Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
- § 2 PflegeZG – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 7 PflegeZG – Nahe Angehörige
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeunterstützungsgeld
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- pflege.de – Pflegeunterstützungsgeld: Höhe, Voraussetzungen und Antrag
- BMG – Leistungen der Pflegeversicherung
- sozialversicherung-kompetent.de – Pflegeunterstützungsgeld
Die Mutter stürzt, der Vater kommt ins Krankenhaus, die Schwiegermutter wird plötzlich verwirrt – und Sie stehen zwischen Beruf und Pflegenotfall. Genau für diese Situationen gibt es das Pflegeunterstützungsgeld: eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse, die Ihnen bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr finanziert, damit Sie die Pflege organisieren können. Ohne Urlaubstage zu opfern, ohne Gehaltseinbußen – und die wenigsten Familien wissen davon.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wer Anspruch hat, wie viel Geld es gibt, wie Sie es beantragen – und was passiert, wenn die 10 Tage nicht reichen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr – seit 2024 jährlich wiederholbar (früher einmalig)
- ✓ 90 % des Nettogehalts als Lohnersatz, maximal 135,63 € pro Tag (2026)
- ✓ Steuerfrei – muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden
- ✓ Kein Pflegegrad nötig – die akute Pflegesituation reicht als Auslöser
- ✓ Auf mehrere Angehörige aufteilbar – maximal 10 Tage insgesamt pro pflegebedürftiger Person
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI ist eine Entgeltersatzleistung der Pflegeversicherung. Es springt ein, wenn Beschäftigte kurzfristig ihrer Arbeit fernbleiben müssen, weil bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation eingetreten ist – oder sich eine bestehende Pflegebedürftigkeit plötzlich verschlimmert.
Die Idee dahinter: In den ersten Tagen nach einem Pflegenotfall muss vieles gleichzeitig organisiert werden – Arztbesuche, Pflegegrad beantragen, Pflegedienst suchen, Hilfsmittel beschaffen, Behördengänge. Das Pflegeunterstützungsgeld gibt Ihnen dafür bis zu 10 Arbeitstage Zeit, ohne dass Sie Urlaub nehmen oder auf Gehalt verzichten müssen.
💡 Seit 2024: Jährlich wiederholbar
Vor 2024 stand das Pflegeunterstützungsgeld nur einmalig zur Verfügung – egal wie oft eine akute Pflegesituation auftrat. Seit dem 1. Januar 2024 gilt: 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr pro pflegebedürftigem Angehörigen. Tritt im folgenden Jahr erneut eine akute Situation ein, haben Sie erneut Anspruch.
Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?
Der Anspruch richtet sich an Beschäftigte, die wegen einer akuten Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben müssen. Folgende Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Beschäftigungsverhältnis: Sie sind Arbeitnehmer:in, Azubi, in Heimarbeit oder geringfügig beschäftigt
- Akute Pflegesituation: Ein naher Angehöriger ist plötzlich pflegebedürftig oder eine bestehende Pflegebedürftigkeit hat sich akut verschlimmert
- Naher Angehöriger: Ehepartner:in, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Partner:in in eheähnlicher Gemeinschaft und weitere nach § 7 PflegeZG
- Keine andere Lohnfortzahlung: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber für diesen Zeitraum
- Ärztliche Bescheinigung: Ein Arzt oder seit 2026 auch eine Pflegefachperson bestätigt die akute Pflegesituation
⚠️ Kein Anspruch für Selbstständige und Beamte
Selbstständige, Beamte und Personen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Für Landwirte gibt es stattdessen eine Betriebshilfe nach § 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte.
Wie viel Geld gibt es?
Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts – allerdings gedeckelt auf maximal 70 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Für 2026 ergibt sich daraus ein Tageshöchstbetrag von 135,63 €.
Rechenbeispiel
Herr Bauer verdient 2.800 € netto im Monat. Seine Mutter stürzt und muss organisatorisch versorgt werden. Er nimmt 7 Tage Pflegeunterstützungsgeld.
- Tagesentgelt: 2.800 € ÷ 30 = 93,33 €
- 90 % davon: 84 € pro Tag
- 7 Tage × 84 €: 588 € Pflegeunterstützungsgeld
- Steuerfrei und nicht in der Steuererklärung anzugeben
Wichtig: Vom Pflegeunterstützungsgeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (Renten- und Krankenversicherung, jeweils hälftig). Die Pflegeversicherung bleibt beitragsfrei. Trotzdem bleibt ein erheblicher Teil des Nettoverdienstes erhalten.
Wann greift der Anspruch konkret?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist an eine akute Pflegesituation geknüpft – nicht an den Pflegealltag. Typische Auslöser sind:
- Erster Pflegefall: Die Mutter stürzt, bricht sich die Hüfte, kommt ins Krankenhaus – die Pflege muss zum ersten Mal organisiert werden
- Akute Verschlimmerung: Der Vater mit Pflegegrad 2 erleidet einen Schlaganfall – der Pflegebedarf steigt schlagartig
- Ausfall der Pflegeperson: Die Hauptpflegeperson verstirbt, zieht um oder wird selbst krank – die Pflege muss neu organisiert werden
- Entlassung aus dem Krankenhaus: Der Angehörige wird entlassen und es muss sofort häusliche Pflege organisiert werden
Nicht: „Ich brauche mal einen freien Tag, weil die Pflege anstrengend ist." Dafür gibt es die Verhinderungspflege – das Pflegeunterstützungsgeld ist ausschließlich für die erste Organisation in der Krise gedacht.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSo beantragen Sie Pflegeunterstützungsgeld Schritt für Schritt
- 1Arbeitgeber informieren: Unverzüglich mitteilen, dass eine akute Pflegesituation vorliegt und Sie kurzzeitig ausfallen. Sie brauchen keine Genehmigung – das Recht auf Freistellung besteht nach § 2 PflegeZG automatisch.
- 2Ärztliche Bescheinigung holen: Der behandelnde Arzt (seit 2026 auch eine Pflegefachperson) bestätigt die akute Pflegesituation. Tipp: Diese Bescheinigung kann auch nachgereicht werden.
- 3Antrag bei der Pflegekasse: Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen (nicht bei Ihrer eigenen). Telefonisch oder per Formular. Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung und eine Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers ein.
- 4Auszahlung abwarten: Die Pflegekasse überweist das Pflegeunterstützungsgeld direkt auf Ihr Konto. Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden – also so schnell wie möglich nach Eintritt der akuten Situation.
Unter mehreren Angehörigen aufteilen
Die 10 Arbeitstage müssen nicht von einer einzigen Person genommen werden. Wenn mehrere pflegende Angehörige die Pflege organisieren, lässt sich der Anspruch aufteilen – zum Beispiel: Die Tochter nimmt 6 Tage, der Sohn 4 Tage. Wichtig: Die Gesamtsumme pro pflegebedürftigem Angehörigen bleibt bei maximal 10 Tagen pro Kalenderjahr.
Und nach den 10 Tagen? Diese Leistungen helfen weiter
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Soforthilfe für die Krise – keine Dauerlösung. Nach den 10 Tagen müssen Sie nicht alleine weitermachen. Das deutsche Pflegesystem bietet eine ganze Reihe weiterführender Leistungen, und anerkannte Dienstleister wie JUHI helfen bei der praktischen Umsetzung im Alltag und Haushalt:
| Leistung | Was sie bietet | Ab wann? |
|---|---|---|
| Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) | Bis 6 Monate unbezahlte Freistellung bei Betrieben mit 15+ Beschäftigten | Ab Tag 1 |
| Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) | Bis 24 Monate Teilzeit (mind. 15 Std./Woche) bei Betrieben mit 26+ Beschäftigten | Ab Tag 1 |
| Pflegegeld | 347–990 € monatlich für häusliche Pflege durch Angehörige | Ab PG 2 |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich für anerkannte Alltagshilfen | Ab PG 1 |
| Verhinderungspflege | 3.539 € Jahresbudget für Ersatzpflege | Ab PG 2 |
| Kurzzeitpflege | 3.539 € Jahresbudget für stationäre Übergangsversorgung | Ab PG 2 |
Die wichtigste Empfehlung: Nutzen Sie die 10 Tage, um die langfristige Versorgung zu organisieren. Dazu gehören: Pflegegrad beantragen (wenn noch nicht vorhanden), ambulante Hilfe einrichten, Pflegegutachten vorbereiten und die langfristige Finanzierung klären. Wer bei der Antragstellung unsicher ist, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.
So unterstützt JUHI nach der akuten Phase
Wenn die 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld vorbei sind und der Pflegegrad bewilligt ist, beginnt die eigentliche Herausforderung: den Pflegealltag dauerhaft zu organisieren. Genau hier kommen wir von JUHI ins Spiel. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien im Alltag und Haushalt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Düsseldorf, Dresden, Kiel und München.
- Haushalt: Fenster putzen, Saugen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Aufräumen
- Einkaufen: Wocheneinkauf, Apotheke, Post, Besorgungen
- Begleitung: Zu Arztterminen, Behördengängen, Spaziergängen
- Gesellschaft: Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Aktivitäten
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.
Unser Fazit: 10 Tage die alles verändern können
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine der am wenigsten bekannten Leistungen der Pflegeversicherung – und gleichzeitig eine der wertvollsten in der akuten Krise. 10 Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr, 90 % des Nettogehalts, steuerfrei und ohne Pflegegrad nutzbar. Wer diesen Anspruch kennt, hat in der schwersten Phase die nötige Luft zum Atmen.
Nutzen Sie die 10 Tage klug: Pflegegrad beantragen, langfristige Hilfe organisieren, Haushaltshilfe beantragen. Und sobald der Pflegegrad steht, sind wir von JUHI für die dauerhafte Entlastung im Alltag und Haushalt da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld 2026?+
90 % des Nettoarbeitsentgelts, maximal 135,63 € pro Tag. Davon werden noch Sozialversicherungsbeiträge für Renten- und Krankenversicherung abgezogen (jeweils hälftig). Die Leistung ist steuerfrei.
Brauche ich einen Pflegegrad für das Pflegeunterstützungsgeld?+
Nein. Das Pflegeunterstützungsgeld ist an eine akute Pflegesituation geknüpft, nicht an einen bestehenden Pflegegrad. Auch wenn noch kein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie die Leistung beantragen – eine ärztliche Bescheinigung der akuten Situation genügt.
Kann ich das Pflegeunterstützungsgeld jedes Jahr nutzen?+
Ja, seit dem 1. Januar 2024. Der Anspruch besteht für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person. Vorher war die Leistung nur einmalig möglich.
Wo beantrage ich Pflegeunterstützungsgeld?+
Bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen – nicht bei Ihrer eigenen Krankenkasse. Der Antrag kann telefonisch oder per Formular gestellt werden und muss unverzüglich erfolgen.
Ist das Pflegeunterstützungsgeld steuerpflichtig?+
Nein. Das Pflegeunterstützungsgeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Was mache ich nach den 10 Tagen?+
Idealerweise nutzen Sie die 10 Tage, um die langfristige Versorgung zu organisieren: Pflegegrad beantragen, ambulante Hilfe einrichten, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nutzen. Für dauerhafte Unterstützung im Alltag und Haushalt können Sie einen anerkannten Dienstleister wie JUHI beauftragen – bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat.
Quellen
- § 44a SGB XI – Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
- § 2 PflegeZG – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 7 PflegeZG – Nahe Angehörige
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeunterstützungsgeld
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- pflege.de – Pflegeunterstützungsgeld: Höhe, Voraussetzungen und Antrag
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