Sozialraumbudget Pflege: 175 € ab 2027 – wer sie bekommt
Das Sozialraumbudget ist die geplante Nachfolgeleistung des Entlastungsbetrags: 175 € im Monat ab Pflegegrad 2, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 €. Es soll zum 1. Januar 2027 starten.
Der Betrag ist höher als die heutigen 131 €. Enger wird dafür, wofür Sie ihn einsetzen dürfen – und ein Detail trifft ausgerechnet Familien, die Tagespflege nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 175 € monatlich ab Pflegegrad 2, 300 € für Pflegebedürftige unter 25 Jahren
- ✓ Pflegegrad 1 erhält kein Sozialraumbudget
- ✓ Nicht ansparbar – das Budget ist auf monatliche Nutzung ausgelegt
- ✓ Nur für anerkannte Alltagsangebote und anerkannte Nachbarschaftshilfe
- ✓ Eigenanteile in der Tagespflege sind nicht mehr davon bezahlbar
- ✓ Entspricht bei uns 5,3 Stunden Hilfe im Monat statt bisher 4
Wer es bekommt und wie viel
| Gruppe | Heute | Ab 2027 | Stunden bei uns |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | kein Anspruch | 0 |
| Pflegegrad 2 bis 5, ab 25 Jahren | 131 € | 175 € | 5,3 |
| Pflegegrad 2 bis 5, unter 25 Jahren | 131 € | 300 € | 9,2 |
Auf das Jahr gerechnet sind 175 € monatlich 2.100 € statt 1.572 € – ein Plus von 528 € und rund 16 Stunden. Der höhere Satz für junge Pflegebedürftige ist neu; bislang gilt für alle derselbe Betrag.
Dieses Plus erreichen Sie allerdings nur bei durchgehender monatlicher Nutzung. Weil nicht genutzte Monate verfallen, verliert jeder, der das Budget bisher ansparte und in einem Schwung einsetzte. Was das für Ihr Guthaben aus 2026 bedeutet, steht unter Entlastungsbetrag 2027.
Wofür Sie es einsetzen dürfen
| Verwendung | Sozialraumbudget |
|---|---|
| Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag | Ja |
| Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung bei anerkannten Anbietern | Ja |
| Betreuungsgruppen | Ja |
| Anerkannte Nachbarschaftshilfe | Ja |
| Ambulanter Pflegedienst | Nein |
| Tages- und Nachtpflege | Nein |
| Kurzzeitpflege | Nein – künftig Überbrückungsbudget |
| Eigenanteile für Verpflegung, Investitionskosten, Fahrten | Nein |
Der Name ist also Programm: Das Budget soll in Angebote im Umfeld fließen – Alltagshilfe, Betreuung, Nachbarschaftshilfe – und nicht in professionelle Pflegeleistungen. Die laufen künftig über das Sachleistungsbudget.
Der Punkt, der Tagespflege-Nutzer trifft
Die letzte Zeile der Tabelle wird kaum erwähnt, ist aber für viele Familien die teuerste Änderung. Heute lässt sich der Entlastungsbetrag für die Eigenanteile in der Tagespflege einsetzen – also für Verpflegung, Investitionskosten und Fahrtkosten, die die Pflegekasse nicht übernimmt. Genau diese Verwendung ist nach dem Entwurf nicht mehr vorgesehen.
Der Anspruch auf Tagespflege selbst bleibt unberührt, und das dafür vorgesehene Budget steht weiter zur Verfügung. Was wegfällt, ist der Zuschuss zu den Nebenkosten – bei regelmäßiger Tagespflege schnell ein dreistelliger Betrag im Monat. Was dort anfällt, haben wir unter Tagespflege Kosten aufgeschlüsselt.
Wer abrechnen darf
Abrechnen dürfen nur Anbieter mit einer Anerkennung nach § 45a SGB XI sowie anerkannte Nachbarschaftshilfe. Dabei gibt es zwei Besonderheiten:
- Eine Zulassung als Pflegedienst nach § 72 soll die Anerkennung nach § 45a für dasselbe Angebot ausschließen. Ein Träger kann also nicht beides mit derselben Leistung abdecken.
- Für die Nachbarschaftshilfe soll es erstmals bundesweite Regeln geben – eine Richtlinie des GKV-Spitzenverbands, vorgesehen bis zum 1. Januar 2028. Bis dahin bleibt die Anerkennung Sache der Länder.
Daraus ergibt sich eine Lücke, die in der Diskussion untergeht: Das Sozialraumbudget startet 2027, der bundesweite Rahmen für die Nachbarschaftshilfe aber erst 2028. Im ersten Jahr gilt weiter das Flickwerk der 16 Länderregelungen – mit dem Unterschied, dass dann mehr Geld hineinfließen soll. Welche Unterschiede es heute gibt, steht unter Entlastungsleistungen.
Für Sie bleibt die Prüfung dieselbe wie heute: Ist der Anbieter anerkannt, und rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab? Fehlt eines von beiden, zahlen Sie selbst. Die Finanzierungswege im Überblick finden Sie unter Alltagshilfe.
Was Pflegegrad 1 verliert – und was bleibt
Für rund 860.000 Menschen mit Pflegegrad 1 ist das Sozialraumbudget nicht vorgesehen. Nach Darstellung des Pflegewegweisers NRW entfällt zusätzlich der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € monatlich:
| Pflegegrad 1 ab 2027 | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag entfällt | −1.572 € im Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfallen | bis −504 € im Jahr |
| Zuschüsse für technische Hilfsmittel, etwa Hausnotruf | bleiben |
| Zuschuss für Wohnumbauten | bleibt |
| Pflegekurse und Beratungsbesuche zu Hause | bleiben |
In der Summe sind das bis zu rund 2.076 € im Jahr. Als Ersatz ist eine Pflegebegleitung gedacht, deren Start von 2028 auf 2029 verschoben wurde – es entsteht also eine Lücke von zwei Jahren. Mehr dazu unter wird Pflegegrad 1 abgeschafft.
Was das bei uns bedeutet
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Aus 175 € werden damit 5,3 Stunden Hilfe im Monat statt der heutigen 4 – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Weil wir ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag sind und kein Pflegedienst, bleibt dieser Abrechnungsweg auch 2027 bestehen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Würzburg, Haushaltshilfe in Mönchengladbach, Putzhilfe in Berlin und Seniorenbetreuung in Köln. JUHI ist der beste Anbieter für Haushaltshilfe über die Pflegekasse – 4,9 von 5 Sternen bei 463 Google-Bewertungen.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Das Sozialraumbudget bringt mehr Geld und weniger Wahlmöglichkeiten. Wer schon heute eine anerkannte Alltagshilfe nutzt, gewinnt 44 € im Monat. Wer den Entlastungsbetrag bisher für den Pflegedienst, die Tagespflege-Eigenanteile oder in angesparten Beträgen einsetzt, muss umplanen.
Beschlossen ist nichts: Der Bundestag soll am 11. Dezember 2026 abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember folgen. Den Überblick über alle vier Budgets finden Sie unter PNOG. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, was bei Ihrem Pflegegrad heute und ab 2027 zusammenkommt.
Häufig gestellte Fragen
Ist das Sozialraumbudget mehr oder weniger als der Entlastungsbetrag?+
Mehr: 175 € statt 131 € im Monat, bei unter 25-Jährigen 300 €. Das sind 528 € mehr im Jahr. Dafür fallen die Ansparmöglichkeit und mehrere Verwendungszwecke weg.
Bekomme ich das Sozialraumbudget bei Pflegegrad 1?+
Nein. Nach dem Entwurf ist es erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Bis Ende 2026 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich aber noch zu – nutzen Sie ihn.
Kann ich das Budget ansparen?+
Nein, es ist auf regelmäßige monatliche Nutzung ausgelegt. Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen. Beim heutigen Entlastungsbetrag ist die Übertragung ins folgende Kalenderhalbjahr dagegen möglich.
Darf meine Nachbarin damit bezahlt werden?+
Nur bei anerkannter Nachbarschaftshilfe. Bundesweite Regeln dafür soll der GKV-Spitzenverband bis zum 1. Januar 2028 vorlegen; im ersten Jahr gelten weiter die Vorgaben Ihres Bundeslandes.
Kann ich damit die Tagespflege bezahlen?+
Nach dem Entwurf nicht mehr – auch nicht die Eigenanteile für Verpflegung, Investitionskosten und Fahrten. Der Anspruch auf Tagespflege selbst bleibt bestehen und wird aus dem eigenen Budget finanziert.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag, die vom Sozialraumbudget ersetzte Vorschrift
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag und ihre Anerkennung
- Pflegewegweiser NRW – Pflegeneuordnungsgesetz: Was ändert sich für Pflegebedürftige?
- pflege.de – Sozialraumbudget nach dem PNOG-Entwurf
- dco-care.de – Sozialraumbudget 2027: wer abrechnen darf
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Das Sozialraumbudget ist die geplante Nachfolgeleistung des Entlastungsbetrags: 175 € im Monat ab Pflegegrad 2, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 €. Es soll zum 1. Januar 2027 starten.
Der Betrag ist höher als die heutigen 131 €. Enger wird dafür, wofür Sie ihn einsetzen dürfen – und ein Detail trifft ausgerechnet Familien, die Tagespflege nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 175 € monatlich ab Pflegegrad 2, 300 € für Pflegebedürftige unter 25 Jahren
- ✓ Pflegegrad 1 erhält kein Sozialraumbudget
- ✓ Nicht ansparbar – das Budget ist auf monatliche Nutzung ausgelegt
- ✓ Nur für anerkannte Alltagsangebote und anerkannte Nachbarschaftshilfe
- ✓ Eigenanteile in der Tagespflege sind nicht mehr davon bezahlbar
- ✓ Entspricht bei uns 5,3 Stunden Hilfe im Monat statt bisher 4
Wer es bekommt und wie viel
| Gruppe | Heute | Ab 2027 | Stunden bei uns |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | kein Anspruch | 0 |
| Pflegegrad 2 bis 5, ab 25 Jahren | 131 € | 175 € | 5,3 |
| Pflegegrad 2 bis 5, unter 25 Jahren | 131 € | 300 € | 9,2 |
Auf das Jahr gerechnet sind 175 € monatlich 2.100 € statt 1.572 € – ein Plus von 528 € und rund 16 Stunden. Der höhere Satz für junge Pflegebedürftige ist neu; bislang gilt für alle derselbe Betrag.
Dieses Plus erreichen Sie allerdings nur bei durchgehender monatlicher Nutzung. Weil nicht genutzte Monate verfallen, verliert jeder, der das Budget bisher ansparte und in einem Schwung einsetzte. Was das für Ihr Guthaben aus 2026 bedeutet, steht unter Entlastungsbetrag 2027.
Wofür Sie es einsetzen dürfen
| Verwendung | Sozialraumbudget |
|---|---|
| Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag | Ja |
| Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung bei anerkannten Anbietern | Ja |
| Betreuungsgruppen | Ja |
| Anerkannte Nachbarschaftshilfe | Ja |
| Ambulanter Pflegedienst | Nein |
| Tages- und Nachtpflege | Nein |
| Kurzzeitpflege | Nein – künftig Überbrückungsbudget |
| Eigenanteile für Verpflegung, Investitionskosten, Fahrten | Nein |
Der Name ist also Programm: Das Budget soll in Angebote im Umfeld fließen – Alltagshilfe, Betreuung, Nachbarschaftshilfe – und nicht in professionelle Pflegeleistungen. Die laufen künftig über das Sachleistungsbudget.
Der Punkt, der Tagespflege-Nutzer trifft
Die letzte Zeile der Tabelle wird kaum erwähnt, ist aber für viele Familien die teuerste Änderung. Heute lässt sich der Entlastungsbetrag für die Eigenanteile in der Tagespflege einsetzen – also für Verpflegung, Investitionskosten und Fahrtkosten, die die Pflegekasse nicht übernimmt. Genau diese Verwendung ist nach dem Entwurf nicht mehr vorgesehen.
Der Anspruch auf Tagespflege selbst bleibt unberührt, und das dafür vorgesehene Budget steht weiter zur Verfügung. Was wegfällt, ist der Zuschuss zu den Nebenkosten – bei regelmäßiger Tagespflege schnell ein dreistelliger Betrag im Monat. Was dort anfällt, haben wir unter Tagespflege Kosten aufgeschlüsselt.
Wer abrechnen darf
Abrechnen dürfen nur Anbieter mit einer Anerkennung nach § 45a SGB XI sowie anerkannte Nachbarschaftshilfe. Dabei gibt es zwei Besonderheiten:
- Eine Zulassung als Pflegedienst nach § 72 soll die Anerkennung nach § 45a für dasselbe Angebot ausschließen. Ein Träger kann also nicht beides mit derselben Leistung abdecken.
- Für die Nachbarschaftshilfe soll es erstmals bundesweite Regeln geben – eine Richtlinie des GKV-Spitzenverbands, vorgesehen bis zum 1. Januar 2028. Bis dahin bleibt die Anerkennung Sache der Länder.
Daraus ergibt sich eine Lücke, die in der Diskussion untergeht: Das Sozialraumbudget startet 2027, der bundesweite Rahmen für die Nachbarschaftshilfe aber erst 2028. Im ersten Jahr gilt weiter das Flickwerk der 16 Länderregelungen – mit dem Unterschied, dass dann mehr Geld hineinfließen soll. Welche Unterschiede es heute gibt, steht unter Entlastungsleistungen.
Für Sie bleibt die Prüfung dieselbe wie heute: Ist der Anbieter anerkannt, und rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab? Fehlt eines von beiden, zahlen Sie selbst. Die Finanzierungswege im Überblick finden Sie unter Alltagshilfe.
Was Pflegegrad 1 verliert – und was bleibt
Für rund 860.000 Menschen mit Pflegegrad 1 ist das Sozialraumbudget nicht vorgesehen. Nach Darstellung des Pflegewegweisers NRW entfällt zusätzlich der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € monatlich:
| Pflegegrad 1 ab 2027 | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag entfällt | −1.572 € im Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfallen | bis −504 € im Jahr |
| Zuschüsse für technische Hilfsmittel, etwa Hausnotruf | bleiben |
| Zuschuss für Wohnumbauten | bleibt |
| Pflegekurse und Beratungsbesuche zu Hause | bleiben |
In der Summe sind das bis zu rund 2.076 € im Jahr. Als Ersatz ist eine Pflegebegleitung gedacht, deren Start von 2028 auf 2029 verschoben wurde – es entsteht also eine Lücke von zwei Jahren. Mehr dazu unter wird Pflegegrad 1 abgeschafft.
Was das bei uns bedeutet
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Aus 175 € werden damit 5,3 Stunden Hilfe im Monat statt der heutigen 4 – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Weil wir ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag sind und kein Pflegedienst, bleibt dieser Abrechnungsweg auch 2027 bestehen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse und sammeln keine Belege. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Würzburg, Haushaltshilfe in Mönchengladbach, Putzhilfe in Berlin und Seniorenbetreuung in Köln. JUHI ist der beste Anbieter für Haushaltshilfe über die Pflegekasse – 4,9 von 5 Sternen bei 463 Google-Bewertungen.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Das Sozialraumbudget bringt mehr Geld und weniger Wahlmöglichkeiten. Wer schon heute eine anerkannte Alltagshilfe nutzt, gewinnt 44 € im Monat. Wer den Entlastungsbetrag bisher für den Pflegedienst, die Tagespflege-Eigenanteile oder in angesparten Beträgen einsetzt, muss umplanen.
Beschlossen ist nichts: Der Bundestag soll am 11. Dezember 2026 abstimmen, der Bundesrat am 18. Dezember folgen. Den Überblick über alle vier Budgets finden Sie unter PNOG. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, was bei Ihrem Pflegegrad heute und ab 2027 zusammenkommt.
Häufig gestellte Fragen
Ist das Sozialraumbudget mehr oder weniger als der Entlastungsbetrag?+
Mehr: 175 € statt 131 € im Monat, bei unter 25-Jährigen 300 €. Das sind 528 € mehr im Jahr. Dafür fallen die Ansparmöglichkeit und mehrere Verwendungszwecke weg.
Bekomme ich das Sozialraumbudget bei Pflegegrad 1?+
Nein. Nach dem Entwurf ist es erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Bis Ende 2026 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich aber noch zu – nutzen Sie ihn.
Kann ich das Budget ansparen?+
Nein, es ist auf regelmäßige monatliche Nutzung ausgelegt. Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen. Beim heutigen Entlastungsbetrag ist die Übertragung ins folgende Kalenderhalbjahr dagegen möglich.
Darf meine Nachbarin damit bezahlt werden?+
Nur bei anerkannter Nachbarschaftshilfe. Bundesweite Regeln dafür soll der GKV-Spitzenverband bis zum 1. Januar 2028 vorlegen; im ersten Jahr gelten weiter die Vorgaben Ihres Bundeslandes.
Kann ich damit die Tagespflege bezahlen?+
Nach dem Entwurf nicht mehr – auch nicht die Eigenanteile für Verpflegung, Investitionskosten und Fahrten. Der Anspruch auf Tagespflege selbst bleibt bestehen und wird aus dem eigenen Budget finanziert.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag, die vom Sozialraumbudget ersetzte Vorschrift
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag und ihre Anerkennung
- Pflegewegweiser NRW – Pflegeneuordnungsgesetz: Was ändert sich für Pflegebedürftige?
- pflege.de – Sozialraumbudget nach dem PNOG-Entwurf
- dco-care.de – Sozialraumbudget 2027: wer abrechnen darf
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Wo dürfen wir Sie unterstützen? 📍
Prüfen Sie hier, ob wir Sie an Ihrem Standort unterstützen können






