Wird Pflegegrad 1 abgeschafft? Was sollten Sie jetzt machen, wenn Sie PG 1 haben

Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Wird Pflegegrad 1 abgeschafft? Der aktuelle Stand
- Das steht Ihnen mit Pflegegrad 1 heute zu
- 5 Schritte, die Sie jetzt gehen sollten
- Schritt 1: Höherstufung auf Pflegegrad 2 prüfen
- Schritt 2: Leistungen jetzt ausschöpfen
- Pflegegrad 1 und 2 im Vergleich
- So hilft JUHI schon mit Pflegegrad 1
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Rund 900.000 Menschen in Deutschland haben Pflegegrad 1 – und viele von ihnen sind gerade beunruhigt. Der Grund: Im Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 steht, dass der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 komplett gestrichen werden soll. Damit würde die einzige nennenswerte Geldleistung für diese Gruppe wegfallen.
Die gute Nachricht: Noch ist nichts entschieden – und Sie können jetzt handeln. In diesem Artikel erklären wir, was tatsächlich geplant ist und welche fünf Schritte Sie jetzt gehen sollten, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegrad 1 wird nicht abgeschafft – geplant ist aber die Streichung des Entlastungsbetrags
- ✓ Noch geltendes Recht: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat – das sind bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe
- ✓ Wichtigster Schritt: Prüfen, ob eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 möglich ist
- ✓ Zweitwichtigster Schritt: Den Entlastungsbetrag jetzt monatlich nutzen – ungenutztes Geld verfällt
- ✓ Bestandsschutz: Ihr bestehender Pflegegrad selbst bleibt unangetastet
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft? Der aktuelle Stand
Klare Antwort vorweg: Der Pflegegrad 1 als Einstufung bleibt bestehen. Niemand verliert seinen Pflegegrad. Was aber zur Debatte steht, ist die wichtigste Leistung, die daran hängt – der Entlastungsbetrag von derzeit 131 € pro Monat.
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, diesen Betrag für Pflegegrad 1 ersatzlos zu streichen. Der Hintergrund ist ein Finanzierungsdefizit der Pflegeversicherung von voraussichtlich 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027. Pflegegrad 1 ist dabei ein naheliegender Ansatzpunkt, weil hier die größte Gruppe mit der geringsten Pflegebedürftigkeit betroffen ist.
⚠️ Was das konkret bedeuten würde
Ohne Entlastungsbetrag hätten Menschen mit Pflegegrad 1 kein Budget mehr für Haushaltshilfe. Pflegegeld und Verhinderungspflege stehen dieser Gruppe ohnehin nicht zu. Übrig blieben im Wesentlichen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der Zuschuss zur Wohnraumanpassung und die Pflegeberatung.
Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um einen Referentenentwurf, nicht um geltendes Recht. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und gerade dieser Punkt wird von Sozialverbänden scharf kritisiert. Ob er das Verfahren übersteht, ist offen.
Das steht Ihnen mit Pflegegrad 1 heute zu
Solange die Reform nicht in Kraft ist, gilt das aktuelle Recht – und da haben Sie mehr Ansprüche, als viele denken:
| Leistung | Höhe | Wofür nutzbar? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung – mind. 4 Stunden bei JUHI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat | Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 € je Maßnahme | Barrierefreies Bad, Treppenlift, Rampe |
| Pflegeberatung | Kostenlos | Beratungsgespräch nach § 7a SGB XI |
| Hausnotruf | Zuschuss der Pflegekasse | Monatliche Grundgebühr |
| Pflegegeld | – | Steht bei Pflegegrad 1 nicht zu |
| Verhinderungspflege | – | Erst ab Pflegegrad 2 |
5 Schritte, die Sie jetzt gehen sollten
- 1Höherstufung prüfen: Hat sich Ihr Zustand seit der Begutachtung verschlechtert? Dann ist Pflegegrad 2 möglicherweise erreichbar – und damit deutlich mehr Leistungen.
- 2Entlastungsbetrag jeden Monat nutzen: Ungenutztes Geld ist ab dem 30. Juni des Folgejahres verloren. Wer nicht nutzt, verschenkt bis zu 1.572 € im Jahr.
- 3Pflegehilfsmittel beantragen: 42 € monatlich für Verbrauchsmittel – ein separater Anspruch, der oft vergessen wird.
- 4Wohnumbau jetzt angehen: Wenn ohnehin Haltegriffe, eine bodengleiche Dusche oder eine Rampe nötig sind – beantragen Sie den Zuschuss, bevor sich die Regeln ändern.
- 5Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie den täglichen Hilfebedarf. Das ist die Grundlage für jede spätere Höherstufung.
Schritt 1: Höherstufung auf Pflegegrad 2 prüfen
Für Pflegegrad 1 brauchen Sie 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren, für Pflegegrad 2 mindestens 27 Punkte. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 liegen näher an dieser Grenze, als sie ahnen – besonders, wenn die Erstbegutachtung schon länger her ist.
Typische Anzeichen, dass eine Höherstufung realistisch geworden ist:
- Sie brauchen inzwischen Hilfe beim Duschen, Ankleiden oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten
- Es sind neue Diagnosen hinzugekommen – etwa eine beginnende Demenz, Parkinson oder eine Depression
- Die Zahl der Medikamente und Arzttermine hat spürbar zugenommen
- Stürze häufen sich oder die Gehstrecke hat sich deutlich verkürzt
- Sie können nicht mehr sicher allein in der Wohnung bleiben
Eine erste Einschätzung liefert Ihnen der Pflegegradrechner. Zur Vorbereitung auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst hilft der Fragenkatalog Pflegegrad. Wie der Antrag genau abläuft, lesen Sie unter Pflegegrad erhöhen.
⚠️ Ein Risiko sollten Sie kennen
Bei einem Höherstufungsantrag wird der gesamte Pflegebedarf neu bewertet, nicht nur die Verschlechterung. Theoretisch kann das Ergebnis auch der Verlust des Pflegegrads sein, wenn Sie unter 12,5 Punkte fallen. Stellen Sie den Antrag deshalb nur, wenn sich Ihre Situation tatsächlich verschlechtert hat – und bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch gut vor.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSchritt 2: Leistungen jetzt ausschöpfen
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nicht ausgezahlt werden. Wer ihn nicht nutzt, verliert ihn – und das ist bei Pflegegrad 1 besonders häufig der Fall, weil viele gar nicht wissen, dass ihnen der Betrag zusteht.
Was Ihnen entgeht, wenn Sie den Entlastungsbetrag nicht nutzen
- Pro Monat: 131 € – das sind mindestens 4 Stunden Haushaltshilfe
- Pro Jahr: 1.572 € – rund 48 Stunden Hilfe im Haushalt
- Verfallsfrist: Guthaben aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni
Sollte der Entlastungsbetrag ab 2027 tatsächlich entfallen, wäre jeder nicht genutzte Monat bis dahin endgültig verloren.
Pflegegrad 1 und 2 im Vergleich
Der Sprung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 ist der größte in der gesamten Pflegeversicherung – hier kommen Pflegegeld und Verhinderungspflege erstmals dazu:
| Leistung / Monat | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
| EB | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| VHP (anteilig) | – | 294 € | 294 € | 294 € | 294 € |
| Stunden bei JUHI | mind. 4 | Bis zu 13 Stunden | |||
| Eigenkosten bei JUHI | 0 € | ||||
EB = Entlastungsbetrag, VHP = Verhinderungspflege, PG = Pflegegrad. Die Verhinderungspflege beträgt bis zu 3.539 € pro Jahr; der Monatswert ist ein rechnerischer Anteil.
So hilft JUHI schon mit Pflegegrad 1
Auch mit Pflegegrad 1 müssen Sie den Haushalt nicht allein stemmen. Mit dem Entlastungsbetrag erhalten Sie bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe pro Monat – ohne einen Cent Eigenkosten. Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Leipzig, Dortmund, Kiel und Bochum. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.
💡 Nutzung schadet Ihrem Pflegegrad nicht
Eine verbreitete Sorge: Wer Hilfe annimmt, wirkt bei der nächsten Begutachtung weniger pflegebedürftig. Das Gegenteil ist der Fall. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft, nicht die persönliche Pflege – und dass Sie den Haushalt nicht mehr allein schaffen, ist genau der Bedarf, den der Medizinische Dienst bewertet.
Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten
Pflegegrad 1 wird nicht abgeschafft – aber die geplante Streichung des Entlastungsbetrags würde die Gruppe hart treffen. Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, gilt: Nutzen Sie Ihre Ansprüche jetzt vollständig aus. Prüfen Sie eine Höherstufung, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert hat, und lassen Sie die 131 € pro Monat nicht ungenutzt verfallen.
Falls Sie noch gar keinen Pflegegrad haben, aber Bedarf besteht: Beantragen Sie ihn jetzt. Je früher die Begutachtung stattfindet, desto eher greift der Bestandsschutz. Eine kostenlose Beratung dazu erhalten Sie bei Afilio.
Häufig gestellte Fragen
Wird Pflegegrad 1 wirklich abgeschafft?+
Nein. Die Einstufung Pflegegrad 1 bleibt bestehen. Geplant ist im Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 allerdings die vollständige Streichung des Entlastungsbetrags für diese Gruppe. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich mit Pflegegrad 1?+
Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € erhalten Sie bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe pro Monat, ohne Eigenkosten. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu – dann sind es bis zu 13 Stunden monatlich.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?+
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die zentrale Leistung – zusammen mit Pflegehilfsmitteln, dem Zuschuss zur Wohnraumanpassung und der kostenlosen Pflegeberatung.
Verfällt mein Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?+
Ja. Nicht genutztes Guthaben aus einem Kalenderjahr können Sie nur bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfällt es endgültig. Über ein Jahr gerechnet sind das bis zu 1.572 €.
Sollte ich jetzt eine Höherstufung beantragen?+
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat: ja. Beachten Sie aber, dass dabei der gesamte Pflegebedarf neu bewertet wird. Führen Sie vorher mindestens zwei Wochen ein Pflegetagebuch und sammeln Sie aktuelle Arztberichte.
Was passiert mit meinem Pflegegrad, wenn die Reform kommt?+
Ihr Pflegegrad selbst bleibt bestehen – der Referentenentwurf sieht umfassenden Bestandsschutz für bestehende Einstufungen vor. Die strengeren Begutachtungskriterien sollen nur für Neuzugänge gelten. Betroffen wäre bei Pflegegrad 1 aber die Leistungshöhe.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 7a SGB XI – Pflegeberatung
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Rund 900.000 Menschen in Deutschland haben Pflegegrad 1 – und viele von ihnen sind gerade beunruhigt. Der Grund: Im Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 steht, dass der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 komplett gestrichen werden soll. Damit würde die einzige nennenswerte Geldleistung für diese Gruppe wegfallen.
Die gute Nachricht: Noch ist nichts entschieden – und Sie können jetzt handeln. In diesem Artikel erklären wir, was tatsächlich geplant ist und welche fünf Schritte Sie jetzt gehen sollten, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegrad 1 wird nicht abgeschafft – geplant ist aber die Streichung des Entlastungsbetrags
- ✓ Noch geltendes Recht: 131 € Entlastungsbetrag pro Monat – das sind bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe
- ✓ Wichtigster Schritt: Prüfen, ob eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 möglich ist
- ✓ Zweitwichtigster Schritt: Den Entlastungsbetrag jetzt monatlich nutzen – ungenutztes Geld verfällt
- ✓ Bestandsschutz: Ihr bestehender Pflegegrad selbst bleibt unangetastet
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft? Der aktuelle Stand
Klare Antwort vorweg: Der Pflegegrad 1 als Einstufung bleibt bestehen. Niemand verliert seinen Pflegegrad. Was aber zur Debatte steht, ist die wichtigste Leistung, die daran hängt – der Entlastungsbetrag von derzeit 131 € pro Monat.
Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, diesen Betrag für Pflegegrad 1 ersatzlos zu streichen. Der Hintergrund ist ein Finanzierungsdefizit der Pflegeversicherung von voraussichtlich 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027. Pflegegrad 1 ist dabei ein naheliegender Ansatzpunkt, weil hier die größte Gruppe mit der geringsten Pflegebedürftigkeit betroffen ist.
⚠️ Was das konkret bedeuten würde
Ohne Entlastungsbetrag hätten Menschen mit Pflegegrad 1 kein Budget mehr für Haushaltshilfe. Pflegegeld und Verhinderungspflege stehen dieser Gruppe ohnehin nicht zu. Übrig blieben im Wesentlichen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der Zuschuss zur Wohnraumanpassung und die Pflegeberatung.
Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um einen Referentenentwurf, nicht um geltendes Recht. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und gerade dieser Punkt wird von Sozialverbänden scharf kritisiert. Ob er das Verfahren übersteht, ist offen.
Das steht Ihnen mit Pflegegrad 1 heute zu
Solange die Reform nicht in Kraft ist, gilt das aktuelle Recht – und da haben Sie mehr Ansprüche, als viele denken:
| Leistung | Höhe | Wofür nutzbar? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Haushaltshilfe, Einkauf, Begleitung – mind. 4 Stunden bei JUHI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat | Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 € je Maßnahme | Barrierefreies Bad, Treppenlift, Rampe |
| Pflegeberatung | Kostenlos | Beratungsgespräch nach § 7a SGB XI |
| Hausnotruf | Zuschuss der Pflegekasse | Monatliche Grundgebühr |
| Pflegegeld | – | Steht bei Pflegegrad 1 nicht zu |
| Verhinderungspflege | – | Erst ab Pflegegrad 2 |
5 Schritte, die Sie jetzt gehen sollten
- 1Höherstufung prüfen: Hat sich Ihr Zustand seit der Begutachtung verschlechtert? Dann ist Pflegegrad 2 möglicherweise erreichbar – und damit deutlich mehr Leistungen.
- 2Entlastungsbetrag jeden Monat nutzen: Ungenutztes Geld ist ab dem 30. Juni des Folgejahres verloren. Wer nicht nutzt, verschenkt bis zu 1.572 € im Jahr.
- 3Pflegehilfsmittel beantragen: 42 € monatlich für Verbrauchsmittel – ein separater Anspruch, der oft vergessen wird.
- 4Wohnumbau jetzt angehen: Wenn ohnehin Haltegriffe, eine bodengleiche Dusche oder eine Rampe nötig sind – beantragen Sie den Zuschuss, bevor sich die Regeln ändern.
- 5Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie den täglichen Hilfebedarf. Das ist die Grundlage für jede spätere Höherstufung.
Schritt 1: Höherstufung auf Pflegegrad 2 prüfen
Für Pflegegrad 1 brauchen Sie 12,5 bis unter 27 Punkte im Begutachtungsverfahren, für Pflegegrad 2 mindestens 27 Punkte. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 liegen näher an dieser Grenze, als sie ahnen – besonders, wenn die Erstbegutachtung schon länger her ist.
Typische Anzeichen, dass eine Höherstufung realistisch geworden ist:
- Sie brauchen inzwischen Hilfe beim Duschen, Ankleiden oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten
- Es sind neue Diagnosen hinzugekommen – etwa eine beginnende Demenz, Parkinson oder eine Depression
- Die Zahl der Medikamente und Arzttermine hat spürbar zugenommen
- Stürze häufen sich oder die Gehstrecke hat sich deutlich verkürzt
- Sie können nicht mehr sicher allein in der Wohnung bleiben
Eine erste Einschätzung liefert Ihnen der Pflegegradrechner. Zur Vorbereitung auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst hilft der Fragenkatalog Pflegegrad. Wie der Antrag genau abläuft, lesen Sie unter Pflegegrad erhöhen.
⚠️ Ein Risiko sollten Sie kennen
Bei einem Höherstufungsantrag wird der gesamte Pflegebedarf neu bewertet, nicht nur die Verschlechterung. Theoretisch kann das Ergebnis auch der Verlust des Pflegegrads sein, wenn Sie unter 12,5 Punkte fallen. Stellen Sie den Antrag deshalb nur, wenn sich Ihre Situation tatsächlich verschlechtert hat – und bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch gut vor.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerSchritt 2: Leistungen jetzt ausschöpfen
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nicht ausgezahlt werden. Wer ihn nicht nutzt, verliert ihn – und das ist bei Pflegegrad 1 besonders häufig der Fall, weil viele gar nicht wissen, dass ihnen der Betrag zusteht.
Was Ihnen entgeht, wenn Sie den Entlastungsbetrag nicht nutzen
- Pro Monat: 131 € – das sind mindestens 4 Stunden Haushaltshilfe
- Pro Jahr: 1.572 € – rund 48 Stunden Hilfe im Haushalt
- Verfallsfrist: Guthaben aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni
Sollte der Entlastungsbetrag ab 2027 tatsächlich entfallen, wäre jeder nicht genutzte Monat bis dahin endgültig verloren.
Pflegegrad 1 und 2 im Vergleich
Der Sprung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 ist der größte in der gesamten Pflegeversicherung – hier kommen Pflegegeld und Verhinderungspflege erstmals dazu:
| Leistung / Monat | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
| EB | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| VHP (anteilig) | – | 294 € | 294 € | 294 € | 294 € |
| Stunden bei JUHI | mind. 4 | Bis zu 13 Stunden | |||
| Eigenkosten bei JUHI | 0 € | ||||
EB = Entlastungsbetrag, VHP = Verhinderungspflege, PG = Pflegegrad. Die Verhinderungspflege beträgt bis zu 3.539 € pro Jahr; der Monatswert ist ein rechnerischer Anteil.
So hilft JUHI schon mit Pflegegrad 1
Auch mit Pflegegrad 1 müssen Sie den Haushalt nicht allein stemmen. Mit dem Entlastungsbetrag erhalten Sie bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe pro Monat – ohne einen Cent Eigenkosten. Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Leipzig, Dortmund, Kiel und Bochum. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.
💡 Nutzung schadet Ihrem Pflegegrad nicht
Eine verbreitete Sorge: Wer Hilfe annimmt, wirkt bei der nächsten Begutachtung weniger pflegebedürftig. Das Gegenteil ist der Fall. JUHI übernimmt die Hauswirtschaft, nicht die persönliche Pflege – und dass Sie den Haushalt nicht mehr allein schaffen, ist genau der Bedarf, den der Medizinische Dienst bewertet.
Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten
Pflegegrad 1 wird nicht abgeschafft – aber die geplante Streichung des Entlastungsbetrags würde die Gruppe hart treffen. Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, gilt: Nutzen Sie Ihre Ansprüche jetzt vollständig aus. Prüfen Sie eine Höherstufung, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert hat, und lassen Sie die 131 € pro Monat nicht ungenutzt verfallen.
Falls Sie noch gar keinen Pflegegrad haben, aber Bedarf besteht: Beantragen Sie ihn jetzt. Je früher die Begutachtung stattfindet, desto eher greift der Bestandsschutz. Eine kostenlose Beratung dazu erhalten Sie bei Afilio.
Häufig gestellte Fragen
Wird Pflegegrad 1 wirklich abgeschafft?+
Nein. Die Einstufung Pflegegrad 1 bleibt bestehen. Geplant ist im Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 allerdings die vollständige Streichung des Entlastungsbetrags für diese Gruppe. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich mit Pflegegrad 1?+
Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € erhalten Sie bei JUHI mindestens 4 Stunden Hilfe pro Monat, ohne Eigenkosten. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege dazu – dann sind es bis zu 13 Stunden monatlich.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?+
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die zentrale Leistung – zusammen mit Pflegehilfsmitteln, dem Zuschuss zur Wohnraumanpassung und der kostenlosen Pflegeberatung.
Verfällt mein Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?+
Ja. Nicht genutztes Guthaben aus einem Kalenderjahr können Sie nur bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfällt es endgültig. Über ein Jahr gerechnet sind das bis zu 1.572 €.
Sollte ich jetzt eine Höherstufung beantragen?+
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat: ja. Beachten Sie aber, dass dabei der gesamte Pflegebedarf neu bewertet wird. Führen Sie vorher mindestens zwei Wochen ein Pflegetagebuch und sammeln Sie aktuelle Arztberichte.
Was passiert mit meinem Pflegegrad, wenn die Reform kommt?+
Ihr Pflegegrad selbst bleibt bestehen – der Referentenentwurf sieht umfassenden Bestandsschutz für bestehende Einstufungen vor. Die strengeren Begutachtungskriterien sollen nur für Neuzugänge gelten. Betroffen wäre bei Pflegegrad 1 aber die Leistungshöhe.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 7a SGB XI – Pflegeberatung
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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