Pflegegrad 1 Haushaltshilfe: Was 2026 noch geht – und 2027 wegfällt
Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe – finanziert über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Das sind rund vier volle Stunden Hilfe, bei gesetzlicher Versicherung ohne Eigenkosten.
Der Haken steht im Regierungsentwurf zur Pflegereform: Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag zum 1. Januar 2027 ersatzlos entfallen. Ein Sozialraumbudget ist erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Dieser Artikel zeigt, was 2026 noch geht, was danach bleibt – und was Sie jetzt tun können.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 131 € im Monat – bei JUHI rund 4 volle Stunden Haushaltshilfe, ohne Eigenkosten
- ✓ Keine Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1 – der Entlastungsbetrag ist das einzige Budget dafür
- ✓ Dafür gilt bei Pflegegrad 1 keine Einschränkung – das Budget deckt auch körperbezogene Pflege ab, anders als ab Pflegegrad 2
- ✓ Ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres – aus 2026 werden so bis zu 1.572 € auf einmal
- ✓ Ab 2027 soll der Betrag ersatzlos entfallen – Bundestag und Bundesrat entscheiden noch
Was Ihnen bei Pflegegrad 1 zusteht
Pflegegrad 1 ist der einzige Pflegegrad ohne Pflegegeld und ohne Pflegesachleistungen. Was bleibt, ist eine überschaubare Liste – und genau deshalb ist es wichtig, sie vollständig zu kennen:
| Leistung | Höhe | Wofür |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung – und bei Pflegegrad 1 auch Pflegedienstleistungen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Zuschuss je Maßnahme | Barrierefreies Bad, Treppenlift, Türverbreiterung |
| Pflegeberatung | kostenfrei | Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI auf Wunsch |
| Hausnotruf | Grundgebühr möglich | Unter bestimmten Voraussetzungen |
| Pflegegeld | – | Kein Anspruch bei Pflegegrad 1 |
| Verhinderungspflege | – | Kein Anspruch bei Pflegegrad 1 |
Für die Haushaltshilfe bedeutet das: Der Entlastungsbetrag ist Ihr einziges Budget. Während Familien ab Pflegegrad 2 den Betrag mit der stundenweisen Verhinderungspflege kombinieren und so auf rund 425 € im Monat kommen, bleibt es bei Pflegegrad 1 bei den 131 €.
Die Besonderheit, die kaum jemand kennt
An einer Stelle ist Pflegegrad 1 besser gestellt als alle höheren Pflegegrade. Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie den Entlastungsbetrag für sämtliche Leistungen eines Pflegedienstes einsetzen – auch für körperbezogene Pflege wie Waschen, Duschen oder Hilfe beim Anziehen.
Ab Pflegegrad 2 ist genau das ausgeschlossen. Dort darf der Entlastungsbetrag nur noch für Alltagshilfen, Betreuung und Haushaltsführung verwendet werden, weil der Gesetzgeber für die körperbezogene Pflege die Sachleistungen vorsieht – die es bei Pflegegrad 1 aber nicht gibt.
💡 Was das praktisch heißt
Sie haben bei Pflegegrad 1 die freie Wahl, wofür Sie die 131 € einsetzen. Die meisten Familien entscheiden sich für Haushaltshilfe, weil dort der Bedarf am größten ist und weil vier Stunden Unterstützung im Haushalt spürbar mehr verändern als vier Stunden verteilte Pflegeleistungen.
Wie viele Stunden das sind
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Daraus ergibt sich:
| Zeitraum | Budget | Stunden Haushaltshilfe |
|---|---|---|
| Pro Monat | 131 € | rund 4 volle Stunden |
| Pro Jahr | 1.572 € | rund 48 Stunden |
| Mit angespartem Vorjahr | bis zu 3.144 € | rund 96 Stunden |
Der Entlastungsbetrag ist bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparbar – das ist für größere Einsätze interessant: Frühjahrsputz, Fenster im ganzen Haus, Keller entrümpeln. Für das Guthaben aus 2026 sollten Sie damit aber nicht mehr planen. Nach aktuellen Entwürfen soll der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes „Sozialraumbudget“ ersetzt werden. Dies könnte dazu führen, dass die gewohnte Übertragungsfrist bis zum 30. Juni für Restguthaben aus 2026 verkürzt wird oder ganz entfällt. Eine Ansparmöglichkeit ist im Entwurf nicht vorgesehen – der angesparte Teil aus 2026 lässt sich 2027 nach aktuellem Stand also voraussichtlich nicht mehr nutzen.
Wer die Haushaltshilfe erbringen darf
Nicht jede Hilfe lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen. Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen von Anbietern, die nach § 45a SGB XI anerkannt sind – oder von zugelassenen Pflegediensten.
- Anerkannte Alltagshilfen wie JUHI – rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse.
- Zugelassene Pflegedienste – bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflege abrechenbar.
- Anerkannte Nachbarschaftshilfe – die Regeln dafür legt jedes Bundesland eigenständig fest.
- Nicht abrechenbar: Angehörige bis zum zweiten Grad, Personen im selben Haushalt und die Reinigungskraft ohne Anerkennung.
Was 2027 wegfällt
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Für Pflegegrad 1 sieht er folgendes vor:
| Leistung | Heute | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | Entfällt ersatzlos |
| Sozialraumbudget | – | Erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | Nicht mehr als eigene Leistung vorgesehen |
| Pflegeberatung und Pflegebegleitung | kostenfrei | Bleibt, soll Schwerpunkt werden |
| Technische Pflegehilfsmittel | auf Antrag | Bleibt |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Zuschuss je Maßnahme | Bleibt |
Unterm Strich verliert Pflegegrad 1 damit rund 173 € im Monat. Übrig bleiben Beratung und Hilfsmittel – also Leistungen, mit denen sich keine Haushaltshilfe finanzieren lässt. Ob der Pflegegrad 1 selbst abgeschafft wird, ist eine andere Frage; die beantworten wir unter wird Pflegegrad 1 abgeschafft.
Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, Details können sich im Verfahren ändern. Den Gesamtüberblick finden Sie unter Pflegereform 2027.
Was Sie jetzt tun können
Zwei Dinge sind konkret und zeitkritisch:
Erstens: Den Anspruch noch dieses Jahr aufbrauchen. Was Sie in diesem Jahr nicht abrufen, ist nach heutigem Recht bis 30. Juni 2027 nutzbar. Nach aktuellen Entwürfen soll der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes „Sozialraumbudget“ ersetzt werden. Dies könnte dazu führen, dass die gewohnte Übertragungsfrist bis zum 30. Juni für Restguthaben aus 2026 verkürzt wird oder ganz entfällt. Warten Sie damit also nicht bis ins nächste Jahr – nutzen Sie Ihr Budget bis Ende Dezember 2026, dann geht nichts verloren.
Zweitens: Eine Höherstufung prüfen lassen. Ab Pflegegrad 2 bleibt ein Budget bestehen – künftig das Sozialraumbudget mit bis zu 175 € im Monat, dazu Pflegegeld und Verhinderungspflege. Der Pflegegrad wird nicht von allein angepasst, Sie müssen den Antrag selbst stellen. Wie das abläuft, steht unter Pflegegrad erhöhen. Bis zum Gutachtertermin vergehen meist mehrere Wochen.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft – mit einer festen Hilfsperson statt wechselnder Gesichter. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Dresden, Reinigungskraft in München, Putzhilfe in Leipzig und Seniorenbetreuung in Köln. Als spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse kümmern wir uns ausschließlich um diese eine Aufgabe.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Vier Stunden Haushaltshilfe im Monat klingen nach wenig – für viele Menschen mit Pflegegrad 1 sind sie aber genau der Unterschied zwischen „geht noch" und „geht nicht mehr". Und sie kosten bei gesetzlicher Versicherung keinen Cent Eigenanteil.
Dass dieser Anspruch ab 2027 wegfallen soll, macht 2026 zum entscheidenden Jahr: Wer ihn jetzt nicht nutzt, nutzt ihn womöglich nie. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, was Ihnen zusteht – und ob eine Höherstufung in Ihrem Fall realistisch ist.
Häufig gestellte Fragen
Steht mir bei Pflegegrad 1 überhaupt eine Haushaltshilfe zu?+
Ja. Über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat lässt sich eine Haushaltshilfe bei einem nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter finanzieren. Einen gesonderten Antrag brauchen Sie dafür nicht, der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Verhinderungspflege?+
Nein, die Verhinderungspflege beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag das einzige Budget für Hilfe im Haushalt.
Kann meine Nachbarin die Haushaltshilfe übernehmen?+
Nur wenn sie als Nachbarschaftshilfe anerkannt ist – und die Regeln dafür legt jedes Bundesland eigenständig fest. Ohne Anerkennung erstattet die Pflegekasse nichts. Angehörige bis zum zweiten Grad und Personen im selben Haushalt sind generell ausgeschlossen.
Was passiert mit meinem angesparten Guthaben, wenn 2027 der Betrag entfällt?+
Nach aktuellen Entwürfen soll der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes „Sozialraumbudget“ ersetzt werden. Dies könnte dazu führen, dass die gewohnte Übertragungsfrist bis zum 30. Juni für Restguthaben aus 2026 verkürzt wird oder ganz entfällt. Wer sichergehen will, ruft sein Budget noch bis Ende Dezember 2026 ab. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Pflegekasse.
Lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?+
Wenn sich der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung erhöht hat, ja – ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Verhinderungspflege und ab 2027 das Sozialraumbudget dazu. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen ist die beste Vorbereitung auf den Gutachtertermin.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- pflege.de – Pflegeneuordnungsgesetz und die Folgen für Pflegegrad 1
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe – finanziert über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Das sind rund vier volle Stunden Hilfe, bei gesetzlicher Versicherung ohne Eigenkosten.
Der Haken steht im Regierungsentwurf zur Pflegereform: Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag zum 1. Januar 2027 ersatzlos entfallen. Ein Sozialraumbudget ist erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Dieser Artikel zeigt, was 2026 noch geht, was danach bleibt – und was Sie jetzt tun können.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 131 € im Monat – bei JUHI rund 4 volle Stunden Haushaltshilfe, ohne Eigenkosten
- ✓ Keine Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1 – der Entlastungsbetrag ist das einzige Budget dafür
- ✓ Dafür gilt bei Pflegegrad 1 keine Einschränkung – das Budget deckt auch körperbezogene Pflege ab, anders als ab Pflegegrad 2
- ✓ Ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres – aus 2026 werden so bis zu 1.572 € auf einmal
- ✓ Ab 2027 soll der Betrag ersatzlos entfallen – Bundestag und Bundesrat entscheiden noch
Was Ihnen bei Pflegegrad 1 zusteht
Pflegegrad 1 ist der einzige Pflegegrad ohne Pflegegeld und ohne Pflegesachleistungen. Was bleibt, ist eine überschaubare Liste – und genau deshalb ist es wichtig, sie vollständig zu kennen:
| Leistung | Höhe | Wofür |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung – und bei Pflegegrad 1 auch Pflegedienstleistungen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Zuschuss je Maßnahme | Barrierefreies Bad, Treppenlift, Türverbreiterung |
| Pflegeberatung | kostenfrei | Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI auf Wunsch |
| Hausnotruf | Grundgebühr möglich | Unter bestimmten Voraussetzungen |
| Pflegegeld | – | Kein Anspruch bei Pflegegrad 1 |
| Verhinderungspflege | – | Kein Anspruch bei Pflegegrad 1 |
Für die Haushaltshilfe bedeutet das: Der Entlastungsbetrag ist Ihr einziges Budget. Während Familien ab Pflegegrad 2 den Betrag mit der stundenweisen Verhinderungspflege kombinieren und so auf rund 425 € im Monat kommen, bleibt es bei Pflegegrad 1 bei den 131 €.
Die Besonderheit, die kaum jemand kennt
An einer Stelle ist Pflegegrad 1 besser gestellt als alle höheren Pflegegrade. Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie den Entlastungsbetrag für sämtliche Leistungen eines Pflegedienstes einsetzen – auch für körperbezogene Pflege wie Waschen, Duschen oder Hilfe beim Anziehen.
Ab Pflegegrad 2 ist genau das ausgeschlossen. Dort darf der Entlastungsbetrag nur noch für Alltagshilfen, Betreuung und Haushaltsführung verwendet werden, weil der Gesetzgeber für die körperbezogene Pflege die Sachleistungen vorsieht – die es bei Pflegegrad 1 aber nicht gibt.
💡 Was das praktisch heißt
Sie haben bei Pflegegrad 1 die freie Wahl, wofür Sie die 131 € einsetzen. Die meisten Familien entscheiden sich für Haushaltshilfe, weil dort der Bedarf am größten ist und weil vier Stunden Unterstützung im Haushalt spürbar mehr verändern als vier Stunden verteilte Pflegeleistungen.
Wie viele Stunden das sind
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Daraus ergibt sich:
| Zeitraum | Budget | Stunden Haushaltshilfe |
|---|---|---|
| Pro Monat | 131 € | rund 4 volle Stunden |
| Pro Jahr | 1.572 € | rund 48 Stunden |
| Mit angespartem Vorjahr | bis zu 3.144 € | rund 96 Stunden |
Der Entlastungsbetrag ist bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparbar – das ist für größere Einsätze interessant: Frühjahrsputz, Fenster im ganzen Haus, Keller entrümpeln. Für das Guthaben aus 2026 sollten Sie damit aber nicht mehr planen. Nach aktuellen Entwürfen soll der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes „Sozialraumbudget“ ersetzt werden. Dies könnte dazu führen, dass die gewohnte Übertragungsfrist bis zum 30. Juni für Restguthaben aus 2026 verkürzt wird oder ganz entfällt. Eine Ansparmöglichkeit ist im Entwurf nicht vorgesehen – der angesparte Teil aus 2026 lässt sich 2027 nach aktuellem Stand also voraussichtlich nicht mehr nutzen.
Wer die Haushaltshilfe erbringen darf
Nicht jede Hilfe lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen. Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen von Anbietern, die nach § 45a SGB XI anerkannt sind – oder von zugelassenen Pflegediensten.
- Anerkannte Alltagshilfen wie JUHI – rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse.
- Zugelassene Pflegedienste – bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflege abrechenbar.
- Anerkannte Nachbarschaftshilfe – die Regeln dafür legt jedes Bundesland eigenständig fest.
- Nicht abrechenbar: Angehörige bis zum zweiten Grad, Personen im selben Haushalt und die Reinigungskraft ohne Anerkennung.
Was 2027 wegfällt
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Für Pflegegrad 1 sieht er folgendes vor:
| Leistung | Heute | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | Entfällt ersatzlos |
| Sozialraumbudget | – | Erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | Nicht mehr als eigene Leistung vorgesehen |
| Pflegeberatung und Pflegebegleitung | kostenfrei | Bleibt, soll Schwerpunkt werden |
| Technische Pflegehilfsmittel | auf Antrag | Bleibt |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Zuschuss je Maßnahme | Bleibt |
Unterm Strich verliert Pflegegrad 1 damit rund 173 € im Monat. Übrig bleiben Beratung und Hilfsmittel – also Leistungen, mit denen sich keine Haushaltshilfe finanzieren lässt. Ob der Pflegegrad 1 selbst abgeschafft wird, ist eine andere Frage; die beantworten wir unter wird Pflegegrad 1 abgeschafft.
Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, Details können sich im Verfahren ändern. Den Gesamtüberblick finden Sie unter Pflegereform 2027.
Was Sie jetzt tun können
Zwei Dinge sind konkret und zeitkritisch:
Erstens: Den Anspruch noch dieses Jahr aufbrauchen. Was Sie in diesem Jahr nicht abrufen, ist nach heutigem Recht bis 30. Juni 2027 nutzbar. Nach aktuellen Entwürfen soll der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes „Sozialraumbudget“ ersetzt werden. Dies könnte dazu führen, dass die gewohnte Übertragungsfrist bis zum 30. Juni für Restguthaben aus 2026 verkürzt wird oder ganz entfällt. Warten Sie damit also nicht bis ins nächste Jahr – nutzen Sie Ihr Budget bis Ende Dezember 2026, dann geht nichts verloren.
Zweitens: Eine Höherstufung prüfen lassen. Ab Pflegegrad 2 bleibt ein Budget bestehen – künftig das Sozialraumbudget mit bis zu 175 € im Monat, dazu Pflegegeld und Verhinderungspflege. Der Pflegegrad wird nicht von allein angepasst, Sie müssen den Antrag selbst stellen. Wie das abläuft, steht unter Pflegegrad erhöhen. Bis zum Gutachtertermin vergehen meist mehrere Wochen.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Wir übernehmen Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft – mit einer festen Hilfsperson statt wechselnder Gesichter. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Dresden, Reinigungskraft in München, Putzhilfe in Leipzig und Seniorenbetreuung in Köln. Als spezialisierter Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse kümmern wir uns ausschließlich um diese eine Aufgabe.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
Vier Stunden Haushaltshilfe im Monat klingen nach wenig – für viele Menschen mit Pflegegrad 1 sind sie aber genau der Unterschied zwischen „geht noch" und „geht nicht mehr". Und sie kosten bei gesetzlicher Versicherung keinen Cent Eigenanteil.
Dass dieser Anspruch ab 2027 wegfallen soll, macht 2026 zum entscheidenden Jahr: Wer ihn jetzt nicht nutzt, nutzt ihn womöglich nie. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, was Ihnen zusteht – und ob eine Höherstufung in Ihrem Fall realistisch ist.
Häufig gestellte Fragen
Steht mir bei Pflegegrad 1 überhaupt eine Haushaltshilfe zu?+
Ja. Über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat lässt sich eine Haushaltshilfe bei einem nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter finanzieren. Einen gesonderten Antrag brauchen Sie dafür nicht, der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Verhinderungspflege?+
Nein, die Verhinderungspflege beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag das einzige Budget für Hilfe im Haushalt.
Kann meine Nachbarin die Haushaltshilfe übernehmen?+
Nur wenn sie als Nachbarschaftshilfe anerkannt ist – und die Regeln dafür legt jedes Bundesland eigenständig fest. Ohne Anerkennung erstattet die Pflegekasse nichts. Angehörige bis zum zweiten Grad und Personen im selben Haushalt sind generell ausgeschlossen.
Was passiert mit meinem angesparten Guthaben, wenn 2027 der Betrag entfällt?+
Nach aktuellen Entwürfen soll der Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar 2027 durch ein sogenanntes „Sozialraumbudget“ ersetzt werden. Dies könnte dazu führen, dass die gewohnte Übertragungsfrist bis zum 30. Juni für Restguthaben aus 2026 verkürzt wird oder ganz entfällt. Wer sichergehen will, ruft sein Budget noch bis Ende Dezember 2026 ab. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Pflegekasse.
Lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?+
Wenn sich der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung erhöht hat, ja – ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Verhinderungspflege und ab 2027 das Sozialraumbudget dazu. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen ist die beste Vorbereitung auf den Gutachtertermin.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- pflege.de – Pflegeneuordnungsgesetz und die Folgen für Pflegegrad 1
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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