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Pflegegrad bei Kindern: So beantragen Sie Leistungen für Ihr Kind

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
01.06.2026
Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad – das klingt nach älteren Menschen, nach Pflegeheim und Rollstuhl. Doch in Deutschland haben hunderttausende Kinder und Jugendliche einen anerkannten Pflegegrad. Bei Frühgeborenen, Kindern mit ADHS, Autismus, Down-Syndrom oder chronischen Erkrankungen stehen der Familie dieselben Leistungen zu wie bei erwachsenen Pflegebedürftigen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und mehr.

In diesem Artikel erklären wir, was bei der Begutachtung von Kindern anders ist, welche Sonderregelungen nach Alter gelten, bei welchen Diagnosen ein Pflegegrad realistisch ist – und wie Sie den Antrag für Ihr Kind erfolgreich stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Kinder können ab Geburt einen Pflegegrad erhalten – die Leistungen sind identisch mit Erwachsenen
  • Unter 18 Monaten: Automatisch ein Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder mit gleichem Befund
  • 18 Monate – 11 Jahre: Vergleich mit gesunden, gleichaltrigen Kindern als Maßstab
  • Ab 11 Jahren: Begutachtung wie bei Erwachsenen, aber kindgerechtes Formular bis 18
  • Speziell geschulte Gutachter mit Qualifikation in Kinder- und Jugendpflege

Was bei Kindern anders ist als bei Erwachsenen

Das Grundprinzip der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI gilt für Kinder genauso wie für Erwachsene: Es wird geprüft, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Der entscheidende Unterschied: Kinder entwickeln erst Selbstständigkeit – ein Dreijähriger kann sich naturgemäß nicht alleine anziehen. Deshalb wird bei Kindern nicht die absolute Selbstständigkeit gemessen, sondern die Abweichung von gesunden Kindern im gleichen Alter.

Ein Beispiel: Dass ein zweijähriges Kind nachts Windeln braucht, ist normal. Dass ein zweijähriges Kind nicht schlucken kann und über eine Sonde ernährt werden muss, weicht deutlich von der altersgerechten Entwicklung ab – und begründet einen Pflegegrad.

Weitere wichtige Unterschiede: Die Begutachtung wird von speziell geschulten Gutachtern durchgeführt, die eine Qualifikation in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege haben. Und bis zum 18. Lebensjahr wird ein kindgerechtes Begutachtungsformular verwendet.

Begutachtung nach Altersgruppe

Kinder unter 18 Monaten

Babys und Kleinkinder sind von Natur aus in fast allen Lebensbereichen unselbstständig – ein gesundes Baby muss gefüttert, gewickelt und getragen werden. Deshalb gelten Sonderregeln:

  • Nur die Module 3 (Verhaltensweisen) und 5 (krankheitsbedingte Anforderungen) werden geprüft
  • Zusatzfrage: „Bestehen gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme?" – bei „Ja" pauschal 20 Punkte
  • Automatisch ein Pflegegrad höher als bei älteren Kindern oder Erwachsenen mit der gleichen Punktzahl
  • Nach dem 18. Lebensmonat entfällt die Höherstufung – dann erfolgt automatisch eine neue Einstufung
PunktePflegegrad ab 18 Monate / ErwachsenePflegegrad unter 18 Monate
12,5 – 26PG 1PG 2
27 – 47,5PG 2PG 3
47,5 – 70PG 3PG 4
70 – 90PG 4PG 5
90 – 100PG 5PG 5

Kinder von 18 Monaten bis 11 Jahren

Ab dem 19. Lebensmonat werden alle sechs Module geprüft – allerdings immer im Vergleich zu gesunden Kindern im gleichen Alter. Der Gutachter nutzt dafür vorgegebene Altersstufen, die automatisch berücksichtigen, was ein Kind in welchem Alter können sollte. Nur die Module 3 (Verhaltensweisen) und 5 (krankheitsbedingte Anforderungen) werden ohne Altersvergleich bewertet – dort zählt der absolute Bedarf.

Kinder und Jugendliche ab 11 Jahren

Ab dem 11. Geburtstag gelten die gleichen Bewertungsmaßstäbe wie bei Erwachsenen, weil Kinder in diesem Alter grundsätzlich in allen Lebensbereichen selbstständig sein können. Bis zum 18. Lebensjahr wird jedoch weiterhin das kindgerechte Begutachtungsformular verwendet – mit altersgerechter Sprache und besonderer Sensibilität.

💡 Neue Einstufung nach 18 Monaten

Wenn Ihr Kind vor dem 18. Lebensmonat einen Pflegegrad erhalten hat, findet danach automatisch eine neue Einstufung statt – ohne dass Sie erneut einen Antrag stellen müssen. Der Pflegegrad kann dann gleich bleiben, sinken oder auch steigen, je nach Entwicklung.

Häufige Diagnosen, bei denen ein Pflegegrad infrage kommt

Diagnose / EinschränkungTypischer PflegegradWorauf es bei der Begutachtung ankommt
ADHS (schwere Form)PG 1–3Module 2 + 3: Verhaltensauffälligkeiten, Impulsivität, Strukturierungsbedarf
Autismus-SpektrumPG 2–4Module 2, 3 + 6: soziale Interaktion, Kommunikation, Alltagsgestaltung
Down-SyndromPG 2–5Abhängig vom Schweregrad – alle Module können betroffen sein
Frühgeburt mit FolgenPG 1–4Modul 5: Medikamente, Therapien, Sauerstoff, Monitoring
Epilepsie (schwere Form)PG 2–4Module 3 + 5: Anfälle, Medikation, Überwachungsbedarf
Diabetes Typ 1PG 1–2Modul 5: Blutzuckermessung, Insulin, Ernährungskontrolle
Schwere Allergien / NeurodermitisPG 1–2Modul 5: Pflegeroutinen, Medikation, Diätkontrolle
Körperliche BehinderungPG 2–5Module 1 + 4: Mobilität und Selbstversorgung

⚠️ Kein Automatismus bei Diagnose

Eine Diagnose allein begründet keinen Pflegegrad. Entscheidend ist immer der konkrete Hilfebedarf im Alltag – nicht die Diagnose auf dem Arztbrief. Ein Kind mit ADHS, das den Schulalltag mit Unterstützung bewältigt, bekommt möglicherweise PG 1 oder keinen Pflegegrad. Ein Kind mit derselben Diagnose, das nachts betreut werden muss und den Tagesablauf nicht strukturieren kann, bekommt PG 3.

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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Welche Leistungen stehen Ihrem Kind zu?

Die Leistungen der Pflegekasse sind bei Kindern identisch mit denen für Erwachsene – es gibt kein separates System. Hier die wichtigsten Budgets 2026:

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Sachleistungen796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungspflege3.539 € / Jahr
Pflegehilfsmittel42 €42 €42 €42 €42 €
WohnraumanpassungBis 4.180 € pro Maßnahme

Zusätzlich haben pflegende Eltern Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge (ab PG 2, wenn mind. 10 Stunden/Woche gepflegt wird), das Pflegeunterstützungsgeld bei akuten Krisensituationen (10 Tage/Jahr) und den Pflege-Pauschbetrag bei der Steuer (600–1.800 € je nach PG).

So beantragen Sie den Pflegegrad für Ihr Kind

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos (telefonisch, per Mail oder Brief) bei der Pflegekasse Ihres Kindes. Das Kind ist über Ihre Familienversicherung mitversichert – die Pflegekasse ist also Ihre eigene.
  2. 2Unterlagen sammeln: Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Diagnosen, Therapiepläne, Entwicklungsberichte (Frühförderung, Kindergarten, Schule). Je konkreter, desto besser.
  3. 3Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens 2 Wochen lang, welche Hilfe Ihr Kind braucht – und was gesunde gleichaltrige Kinder alleine können. Für jedes Modul: Was geht? Was geht nicht?
  4. 4Begutachtung vorbereiten: Der Medizinische Dienst kündigt den Hausbesuch an. Bitten Sie um einen speziell in Kinderpflege geschulten Gutachter. Schildern Sie den schlechtesten Tag, nicht den besten.
  5. 5Bescheid prüfen: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Nicht einverstanden? Ein Widerspruch lohnt sich – gerade bei Kindern werden Pflegegrade häufig zu niedrig angesetzt.

Wer Unterstützung beim Antrag braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.

5 Tipps für die Begutachtung Ihres Kindes

  1. 1Gutachter mit Kindererfahrung verlangen: Sie haben das Recht, einen Gutachter zu fordern, der speziell in der Begutachtung von Kindern geschult ist. Das ist bei der Pflegekasse oder beim MD formlos möglich.
  2. 2Den schlechtesten Tag schildern: Kinder haben gute und schlechte Tage. Der Gutachter muss den realistischen Alltag sehen – nicht den Tag, an dem alles gut klappt.
  3. 3Nachtarbeit nicht vergessen: Nächtliches Aufstehen, Monitoring, Medikamentengabe, Beruhigung – all das fließt in Modul 5 ein und wird bei Kindern oft übersehen.
  4. 4Alle Therapien auflisten: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung – jede regelmäßige Therapie erhöht den Punktwert in Modul 5.
  5. 5Verhalten dokumentieren: Wutausbrüche, Selbst- oder Fremdgefährdung, Weglauftendenzen, Schlafstörungen – Modul 3 wird bei psychischen und Verhaltensauffälligkeiten oft unterschätzt.

So hilft JUHI Familien mit Pflegegrad

Wenn der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob der Pflegegrad für Ihr Kind, für Sie selbst oder für einen Angehörigen gilt. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad, unabhängig vom Alter. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und unterstützen im Alltag und Haushalt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Leipzig, Frankfurt, Düsseldorf und Bochum.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Gerade für Familien mit pflegebedürftigen Kindern ist die Entlastung im Haushalt oft der größte Hebel: Wenn jemand regelmäßig beim Einkaufen, Fenster putzen und Saugen hilft, bleibt mehr Zeit und Kraft für die Betreuung Ihres Kindes.

Unser Fazit: Ein Pflegegrad für Ihr Kind ist kein Stigma – er ist ein Werkzeug

Viele Eltern scheuen den Antrag, weil sie das Wort „pflegebedürftig" mit Alter und Gebrechlichkeit verbinden – oder sich schämen, dass Sie Hilfe bei Ihrem pflegebedürftigen Kind benötigen. Doch ein Pflegegrad für Ihr Kind bedeutet: finanzielle Unterstützung, Entlastung im Alltag und Anerkennung des Mehraufwands, den Sie als Familie täglich leisten. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Rentenansprüche – das alles steht Ihnen zu, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.

Und für die praktische Entlastung im Alltag und Haushalt sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter kann mein Kind einen Pflegegrad bekommen?+

Ab Geburt. Auch Säuglinge können einen Pflegegrad erhalten – zum Beispiel bei Frühgeburt mit Sondenbedarf, schweren Herzfehlern oder Stoffwechselerkrankungen. Kinder unter 18 Monaten werden automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft.

Bekommt mein Kind mit ADHS einen Pflegegrad?+

Möglich, aber nicht automatisch. Es kommt auf den konkreten Hilfebedarf an. Bei schwerer ADHS mit Verhaltensauffälligkeiten, Schlafstörungen und fehlendem Strukturierungsvermögen ist Pflegegrad 1–3 realistisch. Entscheidend sind die Module 2 (kognitive Fähigkeiten), 3 (Verhaltensweisen) und 5 (Therapiebedarf).

Was passiert nach dem 18. Lebensmonat meines Kindes?+

Die automatische Höherstufung entfällt und es findet eine reguläre Einstufung statt – ohne erneuten Antrag. Der Pflegegrad kann gleich bleiben, sinken oder steigen. Nur bei Veränderungen des Gesundheitszustands ist eine neue Begutachtung nötig.

Kann ich einen speziellen Kinder-Gutachter verlangen?+

Ja. Sie können bei der Pflegekasse oder beim Medizinischen Dienst formlos darum bitten, dass ein Gutachter mit Qualifikation in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege die Begutachtung durchführt. Das ist keine Garantie, aber in der Praxis wird dem häufig entsprochen.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich für mein Kind?+

Genau wie bei Erwachsenen: 347 € bei PG 2, 599 € bei PG 3, 800 € bei PG 4 und 990 € bei PG 5. Bei PG 1 gibt es kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld ist steuerfrei.

Hilft JUHI auch bei Familien mit pflegebedürftigen Kindern?+

Ja. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Gerade für Familien mit pflegebedürftigen Kindern ist die Entlastung im Haushalt besonders wertvoll: Wenn jemand regelmäßig beim Einkaufen, Saugen und Aufräumen hilft, bleibt mehr Zeit und Energie für die Betreuung des Kindes.

Quellen

  1. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  2. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  3. AOK Gesundheitspartner – Pflegebedürftigkeit bei Kindern
  4. Pflegeberatung.de – Kindergutachten bei Pflegebedürftigkeit
  5. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftigkeit
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Pflegegrad – das klingt nach älteren Menschen, nach Pflegeheim und Rollstuhl. Doch in Deutschland haben hunderttausende Kinder und Jugendliche einen anerkannten Pflegegrad. Bei Frühgeborenen, Kindern mit ADHS, Autismus, Down-Syndrom oder chronischen Erkrankungen stehen der Familie dieselben Leistungen zu wie bei erwachsenen Pflegebedürftigen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und mehr.

In diesem Artikel erklären wir, was bei der Begutachtung von Kindern anders ist, welche Sonderregelungen nach Alter gelten, bei welchen Diagnosen ein Pflegegrad realistisch ist – und wie Sie den Antrag für Ihr Kind erfolgreich stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Kinder können ab Geburt einen Pflegegrad erhalten – die Leistungen sind identisch mit Erwachsenen
  • Unter 18 Monaten: Automatisch ein Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder mit gleichem Befund
  • 18 Monate – 11 Jahre: Vergleich mit gesunden, gleichaltrigen Kindern als Maßstab
  • Ab 11 Jahren: Begutachtung wie bei Erwachsenen, aber kindgerechtes Formular bis 18
  • Speziell geschulte Gutachter mit Qualifikation in Kinder- und Jugendpflege

Was bei Kindern anders ist als bei Erwachsenen

Das Grundprinzip der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI gilt für Kinder genauso wie für Erwachsene: Es wird geprüft, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Der entscheidende Unterschied: Kinder entwickeln erst Selbstständigkeit – ein Dreijähriger kann sich naturgemäß nicht alleine anziehen. Deshalb wird bei Kindern nicht die absolute Selbstständigkeit gemessen, sondern die Abweichung von gesunden Kindern im gleichen Alter.

Ein Beispiel: Dass ein zweijähriges Kind nachts Windeln braucht, ist normal. Dass ein zweijähriges Kind nicht schlucken kann und über eine Sonde ernährt werden muss, weicht deutlich von der altersgerechten Entwicklung ab – und begründet einen Pflegegrad.

Weitere wichtige Unterschiede: Die Begutachtung wird von speziell geschulten Gutachtern durchgeführt, die eine Qualifikation in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege haben. Und bis zum 18. Lebensjahr wird ein kindgerechtes Begutachtungsformular verwendet.

Begutachtung nach Altersgruppe

Kinder unter 18 Monaten

Babys und Kleinkinder sind von Natur aus in fast allen Lebensbereichen unselbstständig – ein gesundes Baby muss gefüttert, gewickelt und getragen werden. Deshalb gelten Sonderregeln:

  • Nur die Module 3 (Verhaltensweisen) und 5 (krankheitsbedingte Anforderungen) werden geprüft
  • Zusatzfrage: „Bestehen gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme?" – bei „Ja" pauschal 20 Punkte
  • Automatisch ein Pflegegrad höher als bei älteren Kindern oder Erwachsenen mit der gleichen Punktzahl
  • Nach dem 18. Lebensmonat entfällt die Höherstufung – dann erfolgt automatisch eine neue Einstufung
PunktePflegegrad ab 18 Monate / ErwachsenePflegegrad unter 18 Monate
12,5 – 26PG 1PG 2
27 – 47,5PG 2PG 3
47,5 – 70PG 3PG 4
70 – 90PG 4PG 5
90 – 100PG 5PG 5

Kinder von 18 Monaten bis 11 Jahren

Ab dem 19. Lebensmonat werden alle sechs Module geprüft – allerdings immer im Vergleich zu gesunden Kindern im gleichen Alter. Der Gutachter nutzt dafür vorgegebene Altersstufen, die automatisch berücksichtigen, was ein Kind in welchem Alter können sollte. Nur die Module 3 (Verhaltensweisen) und 5 (krankheitsbedingte Anforderungen) werden ohne Altersvergleich bewertet – dort zählt der absolute Bedarf.

Kinder und Jugendliche ab 11 Jahren

Ab dem 11. Geburtstag gelten die gleichen Bewertungsmaßstäbe wie bei Erwachsenen, weil Kinder in diesem Alter grundsätzlich in allen Lebensbereichen selbstständig sein können. Bis zum 18. Lebensjahr wird jedoch weiterhin das kindgerechte Begutachtungsformular verwendet – mit altersgerechter Sprache und besonderer Sensibilität.

💡 Neue Einstufung nach 18 Monaten

Wenn Ihr Kind vor dem 18. Lebensmonat einen Pflegegrad erhalten hat, findet danach automatisch eine neue Einstufung statt – ohne dass Sie erneut einen Antrag stellen müssen. Der Pflegegrad kann dann gleich bleiben, sinken oder auch steigen, je nach Entwicklung.

Häufige Diagnosen, bei denen ein Pflegegrad infrage kommt

Diagnose / EinschränkungTypischer PflegegradWorauf es bei der Begutachtung ankommt
ADHS (schwere Form)PG 1–3Module 2 + 3: Verhaltensauffälligkeiten, Impulsivität, Strukturierungsbedarf
Autismus-SpektrumPG 2–4Module 2, 3 + 6: soziale Interaktion, Kommunikation, Alltagsgestaltung
Down-SyndromPG 2–5Abhängig vom Schweregrad – alle Module können betroffen sein
Frühgeburt mit FolgenPG 1–4Modul 5: Medikamente, Therapien, Sauerstoff, Monitoring
Epilepsie (schwere Form)PG 2–4Module 3 + 5: Anfälle, Medikation, Überwachungsbedarf
Diabetes Typ 1PG 1–2Modul 5: Blutzuckermessung, Insulin, Ernährungskontrolle
Schwere Allergien / NeurodermitisPG 1–2Modul 5: Pflegeroutinen, Medikation, Diätkontrolle
Körperliche BehinderungPG 2–5Module 1 + 4: Mobilität und Selbstversorgung

⚠️ Kein Automatismus bei Diagnose

Eine Diagnose allein begründet keinen Pflegegrad. Entscheidend ist immer der konkrete Hilfebedarf im Alltag – nicht die Diagnose auf dem Arztbrief. Ein Kind mit ADHS, das den Schulalltag mit Unterstützung bewältigt, bekommt möglicherweise PG 1 oder keinen Pflegegrad. Ein Kind mit derselben Diagnose, das nachts betreut werden muss und den Tagesablauf nicht strukturieren kann, bekommt PG 3.

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Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Welche Leistungen stehen Ihrem Kind zu?

Die Leistungen der Pflegekasse sind bei Kindern identisch mit denen für Erwachsene – es gibt kein separates System. Hier die wichtigsten Budgets 2026:

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Sachleistungen796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungspflege3.539 € / Jahr
Pflegehilfsmittel42 €42 €42 €42 €42 €
WohnraumanpassungBis 4.180 € pro Maßnahme

Zusätzlich haben pflegende Eltern Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge (ab PG 2, wenn mind. 10 Stunden/Woche gepflegt wird), das Pflegeunterstützungsgeld bei akuten Krisensituationen (10 Tage/Jahr) und den Pflege-Pauschbetrag bei der Steuer (600–1.800 € je nach PG).

So beantragen Sie den Pflegegrad für Ihr Kind

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse: Formlos (telefonisch, per Mail oder Brief) bei der Pflegekasse Ihres Kindes. Das Kind ist über Ihre Familienversicherung mitversichert – die Pflegekasse ist also Ihre eigene.
  2. 2Unterlagen sammeln: Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Diagnosen, Therapiepläne, Entwicklungsberichte (Frühförderung, Kindergarten, Schule). Je konkreter, desto besser.
  3. 3Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens 2 Wochen lang, welche Hilfe Ihr Kind braucht – und was gesunde gleichaltrige Kinder alleine können. Für jedes Modul: Was geht? Was geht nicht?
  4. 4Begutachtung vorbereiten: Der Medizinische Dienst kündigt den Hausbesuch an. Bitten Sie um einen speziell in Kinderpflege geschulten Gutachter. Schildern Sie den schlechtesten Tag, nicht den besten.
  5. 5Bescheid prüfen: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Nicht einverstanden? Ein Widerspruch lohnt sich – gerade bei Kindern werden Pflegegrade häufig zu niedrig angesetzt.

Wer Unterstützung beim Antrag braucht, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.

5 Tipps für die Begutachtung Ihres Kindes

  1. 1Gutachter mit Kindererfahrung verlangen: Sie haben das Recht, einen Gutachter zu fordern, der speziell in der Begutachtung von Kindern geschult ist. Das ist bei der Pflegekasse oder beim MD formlos möglich.
  2. 2Den schlechtesten Tag schildern: Kinder haben gute und schlechte Tage. Der Gutachter muss den realistischen Alltag sehen – nicht den Tag, an dem alles gut klappt.
  3. 3Nachtarbeit nicht vergessen: Nächtliches Aufstehen, Monitoring, Medikamentengabe, Beruhigung – all das fließt in Modul 5 ein und wird bei Kindern oft übersehen.
  4. 4Alle Therapien auflisten: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung – jede regelmäßige Therapie erhöht den Punktwert in Modul 5.
  5. 5Verhalten dokumentieren: Wutausbrüche, Selbst- oder Fremdgefährdung, Weglauftendenzen, Schlafstörungen – Modul 3 wird bei psychischen und Verhaltensauffälligkeiten oft unterschätzt.

So hilft JUHI Familien mit Pflegegrad

Wenn der Pflegegrad bewilligt ist, können Sie professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob der Pflegegrad für Ihr Kind, für Sie selbst oder für einen Angehörigen gilt. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad, unabhängig vom Alter. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und unterstützen im Alltag und Haushalt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Leipzig, Frankfurt, Düsseldorf und Bochum.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Gerade für Familien mit pflegebedürftigen Kindern ist die Entlastung im Haushalt oft der größte Hebel: Wenn jemand regelmäßig beim Einkaufen, Fenster putzen und Saugen hilft, bleibt mehr Zeit und Kraft für die Betreuung Ihres Kindes.

Unser Fazit: Ein Pflegegrad für Ihr Kind ist kein Stigma – er ist ein Werkzeug

Viele Eltern scheuen den Antrag, weil sie das Wort „pflegebedürftig" mit Alter und Gebrechlichkeit verbinden – oder sich schämen, dass Sie Hilfe bei Ihrem pflegebedürftigen Kind benötigen. Doch ein Pflegegrad für Ihr Kind bedeutet: finanzielle Unterstützung, Entlastung im Alltag und Anerkennung des Mehraufwands, den Sie als Familie täglich leisten. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Rentenansprüche – das alles steht Ihnen zu, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.

Und für die praktische Entlastung im Alltag und Haushalt sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter kann mein Kind einen Pflegegrad bekommen?+

Ab Geburt. Auch Säuglinge können einen Pflegegrad erhalten – zum Beispiel bei Frühgeburt mit Sondenbedarf, schweren Herzfehlern oder Stoffwechselerkrankungen. Kinder unter 18 Monaten werden automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft.

Bekommt mein Kind mit ADHS einen Pflegegrad?+

Möglich, aber nicht automatisch. Es kommt auf den konkreten Hilfebedarf an. Bei schwerer ADHS mit Verhaltensauffälligkeiten, Schlafstörungen und fehlendem Strukturierungsvermögen ist Pflegegrad 1–3 realistisch. Entscheidend sind die Module 2 (kognitive Fähigkeiten), 3 (Verhaltensweisen) und 5 (Therapiebedarf).

Was passiert nach dem 18. Lebensmonat meines Kindes?+

Die automatische Höherstufung entfällt und es findet eine reguläre Einstufung statt – ohne erneuten Antrag. Der Pflegegrad kann gleich bleiben, sinken oder steigen. Nur bei Veränderungen des Gesundheitszustands ist eine neue Begutachtung nötig.

Kann ich einen speziellen Kinder-Gutachter verlangen?+

Ja. Sie können bei der Pflegekasse oder beim Medizinischen Dienst formlos darum bitten, dass ein Gutachter mit Qualifikation in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege die Begutachtung durchführt. Das ist keine Garantie, aber in der Praxis wird dem häufig entsprochen.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich für mein Kind?+

Genau wie bei Erwachsenen: 347 € bei PG 2, 599 € bei PG 3, 800 € bei PG 4 und 990 € bei PG 5. Bei PG 1 gibt es kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld ist steuerfrei.

Hilft JUHI auch bei Familien mit pflegebedürftigen Kindern?+

Ja. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Gerade für Familien mit pflegebedürftigen Kindern ist die Entlastung im Haushalt besonders wertvoll: Wenn jemand regelmäßig beim Einkaufen, Saugen und Aufräumen hilft, bleibt mehr Zeit und Energie für die Betreuung des Kindes.

Quellen

  1. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
  2. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  3. AOK Gesundheitspartner – Pflegebedürftigkeit bei Kindern
  4. Pflegeberatung.de – Kindergutachten bei Pflegebedürftigkeit
  5. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftigkeit
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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