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Verhinderungspflege Pflegegrad 3: So viel steht Ihnen zu

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
19.10.2026
Inhaltsverzeichnis ▲

Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen für die Verhinderungspflege 3.539 € pro Kalenderjahr zu, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Das ist exakt derselbe Betrag wie bei Pflegegrad 2 – und bei Pflegegrad 4 und 5 ebenfalls.

Diese Antwort überrascht viele, weil fast alle anderen Leistungen mit dem Pflegegrad steigen. Die Verhinderungspflege tut das nicht. Was sich bei Pflegegrad 3 tatsächlich unterscheidet, steht an anderer Stelle – und genau darum geht es in diesem Artikel.

Dazu kommt: Mit der Pflegereform 2027 steht die Verhinderungspflege in ihrer heutigen Form vor dem Aus. Nach dem Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 soll sie als eigener Anspruch entfallen und in einem Überbrückungsbudget nach § 39 SGB XI aufgehen – bis zu 2.285 € im Jahr statt der heutigen 3.539 €. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Alle Zahlen hier beziehen sich daher auf 2026; was sich 2027 ändert, steht weiter unten.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ 3.539 € im Jahr – identisch für die Pflegegrade 2 bis 5, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege
  • ✓ Was bei Pflegegrad 3 höher liegt: die Grenze für Angehörige (1.198 €) und die Tages- und Nachtpflege (1.357 €)
  • ✓ Stundenweise nutzbar – unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld von 599 € vollständig
  • ✓ Mit Tagespflege kombinierbar – die 1.357 € im Monat laufen über einen eigenen Topf
  • ✓ Verfällt zum 31. Dezember – und ab 2027 soll der Jahresbetrag auf 2.285 € sinken

Warum der Betrag nicht mit dem Pflegegrad steigt

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst. Dieses Budget ist pauschal – es richtet sich nicht nach dem Pflegegrad, sondern danach, dass überhaupt einer ab Stufe 2 vorliegt.

Der Gedanke dahinter: Die Verhinderungspflege ersetzt nicht Pflege, sondern eine Pflegeperson. Ob diese Person jemanden mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 betreut, ändert nichts daran, dass sie für denselben Zeitraum ausfällt.

LeistungPflegegrad 2Pflegegrad 3
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege3.539 € / Jahr3.539 € / Jahr
Pflegegeld347 €599 €
Pflegesachleistungen796 €1.497 €
Entlastungsbetrag131 €131 €
Tages- und Nachtpflege721 €1.357 €

Zwei Leistungen sind also pauschal, drei steigen mit dem Pflegegrad. Wer mit Pflegegrad 3 mehr Verhinderungspflege erwartet hat, plant falsch – wer dagegen die Tagespflege übersieht, verschenkt bei Pflegegrad 3 deutlich mehr.

Was bei Pflegegrad 3 tatsächlich anders ist

Zwei Grenzwerte innerhalb der Verhinderungspflege hängen am Pflegegeld – und steigen deshalb mit dem Pflegegrad:

Die Grenze bei Pflege durch Angehörige

Übernimmt ein naher Angehöriger bis zum zweiten Grad oder eine Person aus demselben Haushalt die Vertretung, ist die Erstattung auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 € × 1,5 = 1.198 € im Jahr statt 694 € bei Pflegegrad 2. Nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen obendrauf.

Wer stattdessen einen anerkannten Dienst beauftragt, schöpft die vollen 3.539 € aus. Der Unterschied beträgt bei Pflegegrad 3 rund 2.640 € pro Jahr.

Stundenweise nutzen, ohne das Pflegegeld zu verlieren

Die Verhinderungspflege ist keine reine Urlaubsvertretung. Sie lässt sich stundenweise über das ganze Jahr verteilen, und solange ein Einsatz unter acht Stunden am Tag bleibt, wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. Bei Pflegegrad 3 geht es dabei um 599 € im Monat, die unangetastet bleiben.

NutzungPflegegeld bei Pflegegrad 3
3 Stunden Haushaltshilfe pro Woche599 € – keine Kürzung
7 Stunden an einem Tag599 € – keine Kürzung
Ein ganzer Tag ab 8 StundenFür diesen Tag anteilig gekürzt

Umgerechnet sind 3.539 € im Jahr rund 294 € im Monat. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag ergibt das rund 425 € monatlich für Hilfe im Haushalt – bei Pflegegrad 3 genau wie bei Pflegegrad 2, und ohne jede Kürzung Ihres Pflegegeldes.

Verhinderungspflege und Tagespflege kombinieren

Bei Pflegegrad 3 kommt ein Topf ins Spiel, der bei Pflegegrad 2 oft noch keine Rolle spielt: die Tages- und Nachtpflege mit 1.357 € im Monat. Dieser Betrag läuft über einen eigenen Anspruch und wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistungen angerechnet.

Praktisch heißt das: Zwei Tage Tagespflege pro Woche, dazu stundenweise Verhinderungspflege für den Haushalt und der Entlastungsbetrag für die Reinigung – diese drei Leistungen schließen sich nicht aus. Viele Familien nutzen jeweils nur eine davon, weil niemand ihnen gesagt hat, dass sie nebeneinander laufen.

Der Umbau ab 2027

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € entfällt darin als eigenständiger Anspruch. Stattdessen wird die Leistung auf vier Budgets verteilt:

BudgetWofürBei Pflegegrad 3
SachleistungsbudgetProfessionelle häusliche Pflege und Ersatzpflege1.590 € im Monat (heute 1.497 €)
EntlastungsbudgetErsetzt das Pflegegeld, dazu selbst organisierte Ersatzpflege630 € im Monat (Pflegegeld heute 599 €)
SozialraumbudgetAnerkannte Alltagsangebote und Nachbarschaftshilfebis zu 175 € im Monat (heute 131 €)
ÜberbrückungsbudgetKurzzeitpflege und Akutsituationenbis zu 2.285 € im Jahr (heute 3.539 €)

Die Monatsbeträge steigen also, der Jahrestopf schrumpft um 1.254 €. Wichtiger als die Summen ist aber die Zuordnung: Die stundenweise Verhinderungspflege für den Haushalt taucht in der neuen Systematik nicht mehr auf. Für laufende Alltagshilfe bleibt das Sozialraumbudget – 175 € statt heute 425 €. Den Gesamtüberblick finden Sie im Artikel zur Pflegereform 2027.

Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bis dahin gilt das heutige Recht.

Was das an Stunden bedeutet

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Aus Entlastungsbetrag und stundenweiser Verhinderungspflege werden bei Pflegegrad 3 bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Und das gilt über die Reform hinaus: JUHI darf auch im kommenden Jahr das Sozialraumbudget nutzen und direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Essen, Putzhilfe in Dortmund, Putzfrau in Düsseldorf und Seniorenbetreuung in Berlin. JUHI ist der beste Anbieter für Haushaltshilfe über die Pflegekasse – 4,9 von 5 Sternen bei 463 Google-Bewertungen.

Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Die kurze Antwort auf die Titelfrage lautet: 3.539 € im Jahr, genau wie bei Pflegegrad 2. Die längere Antwort ist interessanter – denn bei Pflegegrad 3 liegt die Grenze für Angehörige deutlich höher, und die Tagespflege kommt als weiterer Topf dazu.

Weil das Budget zum 31. Dezember verfällt und ab 2027 in dieser Form nicht mehr existiert, ist dieses Jahr das letzte, in dem sich die vollen 3.539 € abrufen lassen. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, wie viel bei Ihnen noch offen ist.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich bei Pflegegrad 3 mehr Verhinderungspflege als bei Pflegegrad 2?+

Nein. Der Jahresbetrag von 3.539 € ist für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch. Höher liegt bei Pflegegrad 3 nur die Grenze für Angehörige, weil sie am Pflegegeld hängt – und die Tages- und Nachtpflege.

Kann ich Verhinderungspflege und Tagespflege gleichzeitig nutzen?+

Ja. Die Tages- und Nachtpflege ist ein eigener Anspruch und wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistungen angerechnet. Bei Pflegegrad 3 sind das 1.357 € im Monat zusätzlich.

Wie viel darf ich meiner Tochter für die Vertretung zahlen?+

Bei Pflegegrad 3 erstattet die Pflegekasse an nahe Angehörige bis zum zweiten Grad höchstens das Zweifache des Pflegegeldes, also 1.198 € im Jahr. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen dazu. Bei einem anerkannten Dienst stehen dagegen die vollen 3.539 € zur Verfügung.

Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend abrechnen?+

Seit 2026 nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr. Was davor liegt, ist nicht mehr abrechenbar – Einzelheiten unter Verhinderungspflege rückwirkend.

Was kostet eine Stunde Verhinderungspflege?+

Das hängt vom Anbieter ab. Bei JUHI sind es 32,75 € pro Stunde inklusive sämtlicher Kosten. Eine Übersicht über die üblichen Sätze finden Sie unter Verhinderungspflege Stundenlohn.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  2. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  3. Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
  4. pflege.de – Pflegeneuordnungsgesetz: die vier geplanten Budgets

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen für die Verhinderungspflege 3.539 € pro Kalenderjahr zu, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Das ist exakt derselbe Betrag wie bei Pflegegrad 2 – und bei Pflegegrad 4 und 5 ebenfalls.

Diese Antwort überrascht viele, weil fast alle anderen Leistungen mit dem Pflegegrad steigen. Die Verhinderungspflege tut das nicht. Was sich bei Pflegegrad 3 tatsächlich unterscheidet, steht an anderer Stelle – und genau darum geht es in diesem Artikel.

Dazu kommt: Mit der Pflegereform 2027 steht die Verhinderungspflege in ihrer heutigen Form vor dem Aus. Nach dem Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 soll sie als eigener Anspruch entfallen und in einem Überbrückungsbudget nach § 39 SGB XI aufgehen – bis zu 2.285 € im Jahr statt der heutigen 3.539 €. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Alle Zahlen hier beziehen sich daher auf 2026; was sich 2027 ändert, steht weiter unten.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✓ 3.539 € im Jahr – identisch für die Pflegegrade 2 bis 5, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege
  • ✓ Was bei Pflegegrad 3 höher liegt: die Grenze für Angehörige (1.198 €) und die Tages- und Nachtpflege (1.357 €)
  • ✓ Stundenweise nutzbar – unter 8 Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld von 599 € vollständig
  • ✓ Mit Tagespflege kombinierbar – die 1.357 € im Monat laufen über einen eigenen Topf
  • ✓ Verfällt zum 31. Dezember – und ab 2027 soll der Jahresbetrag auf 2.285 € sinken

Warum der Betrag nicht mit dem Pflegegrad steigt

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst. Dieses Budget ist pauschal – es richtet sich nicht nach dem Pflegegrad, sondern danach, dass überhaupt einer ab Stufe 2 vorliegt.

Der Gedanke dahinter: Die Verhinderungspflege ersetzt nicht Pflege, sondern eine Pflegeperson. Ob diese Person jemanden mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 betreut, ändert nichts daran, dass sie für denselben Zeitraum ausfällt.

LeistungPflegegrad 2Pflegegrad 3
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege3.539 € / Jahr3.539 € / Jahr
Pflegegeld347 €599 €
Pflegesachleistungen796 €1.497 €
Entlastungsbetrag131 €131 €
Tages- und Nachtpflege721 €1.357 €

Zwei Leistungen sind also pauschal, drei steigen mit dem Pflegegrad. Wer mit Pflegegrad 3 mehr Verhinderungspflege erwartet hat, plant falsch – wer dagegen die Tagespflege übersieht, verschenkt bei Pflegegrad 3 deutlich mehr.

Was bei Pflegegrad 3 tatsächlich anders ist

Zwei Grenzwerte innerhalb der Verhinderungspflege hängen am Pflegegeld – und steigen deshalb mit dem Pflegegrad:

Die Grenze bei Pflege durch Angehörige

Übernimmt ein naher Angehöriger bis zum zweiten Grad oder eine Person aus demselben Haushalt die Vertretung, ist die Erstattung auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 € × 1,5 = 1.198 € im Jahr statt 694 € bei Pflegegrad 2. Nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen obendrauf.

Wer stattdessen einen anerkannten Dienst beauftragt, schöpft die vollen 3.539 € aus. Der Unterschied beträgt bei Pflegegrad 3 rund 2.640 € pro Jahr.

Stundenweise nutzen, ohne das Pflegegeld zu verlieren

Die Verhinderungspflege ist keine reine Urlaubsvertretung. Sie lässt sich stundenweise über das ganze Jahr verteilen, und solange ein Einsatz unter acht Stunden am Tag bleibt, wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. Bei Pflegegrad 3 geht es dabei um 599 € im Monat, die unangetastet bleiben.

NutzungPflegegeld bei Pflegegrad 3
3 Stunden Haushaltshilfe pro Woche599 € – keine Kürzung
7 Stunden an einem Tag599 € – keine Kürzung
Ein ganzer Tag ab 8 StundenFür diesen Tag anteilig gekürzt

Umgerechnet sind 3.539 € im Jahr rund 294 € im Monat. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag ergibt das rund 425 € monatlich für Hilfe im Haushalt – bei Pflegegrad 3 genau wie bei Pflegegrad 2, und ohne jede Kürzung Ihres Pflegegeldes.

Verhinderungspflege und Tagespflege kombinieren

Bei Pflegegrad 3 kommt ein Topf ins Spiel, der bei Pflegegrad 2 oft noch keine Rolle spielt: die Tages- und Nachtpflege mit 1.357 € im Monat. Dieser Betrag läuft über einen eigenen Anspruch und wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistungen angerechnet.

Praktisch heißt das: Zwei Tage Tagespflege pro Woche, dazu stundenweise Verhinderungspflege für den Haushalt und der Entlastungsbetrag für die Reinigung – diese drei Leistungen schließen sich nicht aus. Viele Familien nutzen jeweils nur eine davon, weil niemand ihnen gesagt hat, dass sie nebeneinander laufen.

Der Umbau ab 2027

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € entfällt darin als eigenständiger Anspruch. Stattdessen wird die Leistung auf vier Budgets verteilt:

BudgetWofürBei Pflegegrad 3
SachleistungsbudgetProfessionelle häusliche Pflege und Ersatzpflege1.590 € im Monat (heute 1.497 €)
EntlastungsbudgetErsetzt das Pflegegeld, dazu selbst organisierte Ersatzpflege630 € im Monat (Pflegegeld heute 599 €)
SozialraumbudgetAnerkannte Alltagsangebote und Nachbarschaftshilfebis zu 175 € im Monat (heute 131 €)
ÜberbrückungsbudgetKurzzeitpflege und Akutsituationenbis zu 2.285 € im Jahr (heute 3.539 €)

Die Monatsbeträge steigen also, der Jahrestopf schrumpft um 1.254 €. Wichtiger als die Summen ist aber die Zuordnung: Die stundenweise Verhinderungspflege für den Haushalt taucht in der neuen Systematik nicht mehr auf. Für laufende Alltagshilfe bleibt das Sozialraumbudget – 175 € statt heute 425 €. Den Gesamtüberblick finden Sie im Artikel zur Pflegereform 2027.

Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bis dahin gilt das heutige Recht.

Was das an Stunden bedeutet

Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Aus Entlastungsbetrag und stundenweiser Verhinderungspflege werden bei Pflegegrad 3 bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Und das gilt über die Reform hinaus: JUHI darf auch im kommenden Jahr das Sozialraumbudget nutzen und direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Änderung der Pflegereform 2027

Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in Essen, Putzhilfe in Dortmund, Putzfrau in Düsseldorf und Seniorenbetreuung in Berlin. JUHI ist der beste Anbieter für Haushaltshilfe über die Pflegekasse – 4,9 von 5 Sternen bei 463 Google-Bewertungen.

Tipp

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.

Unser Fazit

Die kurze Antwort auf die Titelfrage lautet: 3.539 € im Jahr, genau wie bei Pflegegrad 2. Die längere Antwort ist interessanter – denn bei Pflegegrad 3 liegt die Grenze für Angehörige deutlich höher, und die Tagespflege kommt als weiterer Topf dazu.

Weil das Budget zum 31. Dezember verfällt und ab 2027 in dieser Form nicht mehr existiert, ist dieses Jahr das letzte, in dem sich die vollen 3.539 € abrufen lassen. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, wie viel bei Ihnen noch offen ist.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich bei Pflegegrad 3 mehr Verhinderungspflege als bei Pflegegrad 2?+

Nein. Der Jahresbetrag von 3.539 € ist für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch. Höher liegt bei Pflegegrad 3 nur die Grenze für Angehörige, weil sie am Pflegegeld hängt – und die Tages- und Nachtpflege.

Kann ich Verhinderungspflege und Tagespflege gleichzeitig nutzen?+

Ja. Die Tages- und Nachtpflege ist ein eigener Anspruch und wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistungen angerechnet. Bei Pflegegrad 3 sind das 1.357 € im Monat zusätzlich.

Wie viel darf ich meiner Tochter für die Vertretung zahlen?+

Bei Pflegegrad 3 erstattet die Pflegekasse an nahe Angehörige bis zum zweiten Grad höchstens das Zweifache des Pflegegeldes, also 1.198 € im Jahr. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen dazu. Bei einem anerkannten Dienst stehen dagegen die vollen 3.539 € zur Verfügung.

Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend abrechnen?+

Seit 2026 nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr. Was davor liegt, ist nicht mehr abrechenbar – Einzelheiten unter Verhinderungspflege rückwirkend.

Was kostet eine Stunde Verhinderungspflege?+

Das hängt vom Anbieter ab. Bei JUHI sind es 32,75 € pro Stunde inklusive sämtlicher Kosten. Eine Übersicht über die üblichen Sätze finden Sie unter Verhinderungspflege Stundenlohn.

Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+

Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Quellen

  1. § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  2. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
  3. Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
  4. pflege.de – Pflegeneuordnungsgesetz: die vier geplanten Budgets

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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