Nachteile Pflegegeld: Was viele erst zu spät merken


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Geldvergleich: mehr als die Hälfte weniger
- Nachteil 1: Sie verschenken Leistungswert
- Nachteil 2: Der Beratungseinsatz ist Pflicht
- Nachteil 3: Kürzung bei ganztägiger Vertretung
- Nachteil 4: Die Last liegt bei den Angehörigen
- Weitere Fallstricke im Überblick
- Wann Pflegegeld trotzdem die richtige Wahl ist
- Die Lösung: Kombinationsleistung
- Was JUHI daran ändert
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Beim Bewilligungsbescheid steht die Frage im Raum: Pflegegeld oder Sachleistungen? Die meisten Familien entscheiden sich intuitiv für das Pflegegeld – es kommt aufs Konto, ist frei verwendbar und fühlt sich nach Selbstbestimmung an.
In vielen Fällen ist das auch richtig. Aber es gibt Nachteile, die im ersten Moment nicht sichtbar sind und sich erst nach Monaten bemerkbar machen. Wir haben sie zusammengetragen – nicht, um Ihnen das Pflegegeld auszureden, sondern damit Sie die Entscheidung mit allen Informationen treffen können.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegeld ist deutlich niedriger als der Sachleistungsbetrag – bei Pflegegrad 2 sind es 332 € statt 760 €
- ✓ Der Beratungseinsatz ist Pflicht – wer ihn versäumt, riskiert die Kürzung des Pflegegeldes
- ✓ Bei ganztägiger Vertretung wird gekürzt – bei stundenweiser Hilfe dagegen nicht
- ✓ Die Verantwortung bleibt bei der Familie – mit allen Risiken der Überlastung
- ✓ Der Entlastungsbetrag bleibt davon unberührt – bis zu 13 Stunden Haushaltshilfe monatlich, ohne Kürzung des Pflegegeldes
Der Geldvergleich: mehr als die Hälfte weniger
Der auffälligste Unterschied zeigt sich direkt in den Beträgen. Wer sich für das Pflegegeld entscheidet, verzichtet auf den deutlich höheren Wert der Pflegesachleistungen:
| Pflegegrad | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
| Sachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
| Differenz | 428 € | 832 € | 1.013 € | 1.253 € |
PG = Pflegegrad. Monatsbeträge. Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und nicht ausgezahlt.
Bei Pflegegrad 3 entspricht das über ein Jahr gerechnet einer Differenz von rund 10.000 €. Der Grund ist nachvollziehbar: Professionelle Pflege kostet mehr, als eine Geldleistung an Angehörige. Der Betrag steht Ihnen aber nur zur Verfügung, wenn Sie ihn auch für einen Pflegedienst nutzen.
Nachteil 1: Sie verschenken Leistungswert
Viele Familien wählen das Pflegegeld, obwohl bereits ein Pflegedienst kommt oder absehbar kommen wird. Dann zahlen sie dessen Leistungen aus eigener Tasche, während parallel ein Sachleistungsbudget ungenutzt bleibt.
Beispiel: Familie Wagner, Pflegegrad 3
- Die Mutter erhält 599 € Pflegegeld monatlich
- Ein Pflegedienst kommt dreimal wöchentlich zum Duschen – rund 480 € im Monat, privat bezahlt
- Vom Pflegegeld bleiben effektiv 119 €
- Über die Kombinationsleistung wären die 480 € vollständig gedeckt gewesen – plus rund 260 € Restpflegegeld
Nachteil 2: Der Beratungseinsatz ist Pflicht
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich. Der Termin ist kostenlos, aber verbindlich.
⚠️ Versäumte Termine kosten Geld
Wird der Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz einstellen. Wer Sachleistungen bezieht, ist davon nicht betroffen – dort ist der Pflegedienst ohnehin regelmäßig vor Ort. Mehr dazu unter Pflegegeld ohne Pflegeperson.
Nachteil 3: Kürzung bei ganztägiger Vertretung
Wenn die Pflegeperson ausfällt und eine Vertretung ganztägig übernimmt, wird das Pflegegeld für diese Zeit auf 50 % gekürzt. Das trifft Familien häufig unvorbereitet – etwa im Urlaub oder bei Krankheit der pflegenden Person.
| Situation | Pflegegeld |
|---|---|
| Stundenweise Hilfe unter 8 Stunden pro Tag | Bleibt vollständig erhalten |
| Ganztägige Vertretung über Verhinderungspflege | Wird auf 50 % gekürzt |
| Erster und letzter Tag der Vertretung | Volles Pflegegeld |
| Krankenhausaufenthalt | Weiterzahlung für bis zu 4 Wochen |
| Dauerhafte vollstationäre Pflege | Entfällt vollständig |
Die erste Zeile ist der entscheidende Punkt: Bei stundenweiser Unterstützung bleibt Ihr Pflegegeld ungekürzt. Genau in diesem Rahmen arbeitet JUHI – dazu weiter unten mehr.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerNachteil 4: Die Last liegt bei den Angehörigen
Das ist der Nachteil, der sich nicht in Zahlen ausdrücken lässt – und der langfristig am schwersten wiegt. Wer Pflegegeld bezieht, übernimmt die Versorgung selbst. Bei Pflegegrad 3 sind das nach Erfahrungswerten 30 bis 45 Stunden pro Woche inklusive Haushalt und Organisation.
| Was Pflegegeld nicht abdeckt | Konsequenz |
|---|---|
| Fachliche Anleitung | Falsche Hebetechnik führt häufig zu Rückenschäden bei Angehörigen |
| Behandlungspflege | Injektionen und Verbandswechsel laufen über die Krankenkasse, nicht über das Pflegegeld |
| Vertretung im Krankheitsfall | Fällt die pflegende Person aus, steht die Versorgung sofort infrage |
| Kontrolle der Pflegequalität | Verschlechterungen werden oft spät bemerkt |
Rund ein Drittel der pflegenden Angehörigen berichtet von erheblicher gesundheitlicher Belastung. Wer die eigene Gesundheit über Jahre zurückstellt, gefährdet am Ende die Versorgung beider Seiten. Wenn Sie merken, dass es zu viel wird, sprechen Sie das früh an – bei der Pflegekasse, beim Hausarzt oder in einem Pflegestützpunkt.
Weitere Fallstricke im Überblick
| Fallstrick | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Rentenpunkte nur nach Meldung | Ohne ausgefüllten Fragebogen entstehen keine Ansprüche – siehe eingetragene Pflegeperson |
| Anrechnung bei Sozialleistungen | Weitergegebenes Pflegegeld kann bei manchen Leistungen als Einkommen zählen – Details unter Pflegegeld und Einkommen |
| Wechsel nur zum Monatsersten | Der Umstieg auf Sachleistungen wirkt erst zum Beginn des Folgemonats |
| Sechsmonatige Bindung | Nach einem Wechsel zur Kombinationsleistung sind Sie an die gewählte Aufteilung gebunden |
| Kein Nachweis, aber Verantwortung | Die Verwendung wird nicht geprüft – die Sicherstellung der Pflege aber sehr wohl |
Ein häufiges Missverständnis lässt sich hier gleich ausräumen: Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei. Wann das gilt und wann nicht, erklärt der Artikel Pflegegeld steuerpflichtig.
Wann Pflegegeld trotzdem die richtige Wahl ist
Bei aller Kritik: Für viele Familien bleibt das Pflegegeld die passende Lösung. Es spricht dafür, wenn:
- ein Angehöriger die Pflege ohnehin übernimmt und dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten soll
- kein Pflegedienst gebraucht wird, etwa weil hauptsächlich Betreuung und Beaufsichtigung nötig sind
- Flexibilität im Vordergrund steht – niemand muss sich nach den Zeiten eines Dienstes richten
- fremde Personen im Haushalt belastend wären, was bei Demenz eine reale Überlegung ist
Die Lösung: Kombinationsleistung
Sie müssen sich nicht zwischen zwei Extremen entscheiden. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt beides gleichzeitig: Ein Pflegedienst übernimmt einen Teil, Sie erhalten anteilig weiterhin Pflegegeld.
So rechnet die Kasse bei Pflegegrad 3
- Sachleistungsbudget: 1.431 € pro Monat
- Der Pflegedienst rechnet 480 € ab, das sind rund 34 %
- Sie erhalten 66 % des Pflegegeldes: rund 395 €
Statt 119 € wie im Beispiel oben bleiben so 395 € – bei identischer Pflegeleistung. Zusätzlicher Vorteil: Der separate Beratungseinsatz entfällt.
Was JUHI daran ändert
Einen Teil der beschriebenen Nachteile können Sie unabhängig von Ihrer Entscheidung abfedern – denn der Entlastungsbetrag läuft parallel zu allem anderen.
JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Ab Pflegegrad 2 sind das bis zu 13 volle Stunden pro Monat, bei Pflegegrad 1 mindestens 4 Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Ihr Pflegegeld bleibt dabei ungekürzt
Weil JUHI stundenweise und unter 8 Stunden pro Tag arbeitet, greift die 50-Prozent-Kürzung nicht. Sie erhalten also weiterhin das volle Pflegegeld und die Haushaltshilfe. Außerdem nutzt JUHI das Verhinderungspflege-Budget nicht vollständig aus, damit im Notfall ein Rest für eine Vertretung der Hauptpflegeperson bleibt.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, Leipzig, Dresden und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Prüfen Sie die Kombination
Das Pflegegeld hat seine Berechtigung – aber wer bereits einen Pflegedienst bezahlt oder absehbar brauchen wird, verschenkt damit erhebliche Beträge. Rechnen Sie einmal durch, wie viel Sie monatlich privat für Pflegeleistungen aufwenden. Liegt der Betrag über null, lohnt sich der Blick auf die Kombinationsleistung.
Und unabhängig von dieser Entscheidung: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag. Er wird nicht angerechnet, kürzt Ihr Pflegegeld nicht und verfällt, wenn Sie ihn liegen lassen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der größte Nachteil des Pflegegeldes?+
Der deutlich niedrigere Betrag im Vergleich zu den Sachleistungen. Bei Pflegegrad 3 stehen 599 € Pflegegeld einem Sachleistungsbudget von 1.431 € gegenüber – eine Differenz von rund 10.000 € pro Jahr, wenn tatsächlich professionelle Pflege benötigt wird.
Kann ich später von Pflegegeld auf Sachleistungen wechseln?+
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich und wirkt zum Beginn des Folgemonats. Bei der Kombinationsleistung sind Sie allerdings sechs Monate an die gewählte Aufteilung gebunden – überlegen Sie sich das Verhältnis also in Ruhe.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn eine Haushaltshilfe kommt?+
Nein, solange die Hilfe stundenweise und unter 8 Stunden pro Tag erfolgt. Die 50-Prozent-Kürzung greift nur bei ganztägiger Vertretung der Pflegeperson. Bei JUHI bleibt Ihr Pflegegeld deshalb vollständig erhalten.
Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?+
Nein, das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei – auch dann, wenn es an eine pflegende Person weitergegeben wird. Es blockiert auch nicht den Pflegepauschbetrag.
Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?+
Das Pflegegeld wird für bis zu vier Wochen weitergezahlt. Dauert der Aufenthalt länger, entfällt es ab der fünften Woche und lebt nach der Rückkehr nach Hause wieder auf.
Muss ich den Beratungseinsatz wirklich machen?+
Ja, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich. Der Termin ist kostenlos. Wer ihn versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 3 Nr. 36 EStG – Steuerfreiheit des Pflegegeldes
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Beim Bewilligungsbescheid steht die Frage im Raum: Pflegegeld oder Sachleistungen? Die meisten Familien entscheiden sich intuitiv für das Pflegegeld – es kommt aufs Konto, ist frei verwendbar und fühlt sich nach Selbstbestimmung an.
In vielen Fällen ist das auch richtig. Aber es gibt Nachteile, die im ersten Moment nicht sichtbar sind und sich erst nach Monaten bemerkbar machen. Wir haben sie zusammengetragen – nicht, um Ihnen das Pflegegeld auszureden, sondern damit Sie die Entscheidung mit allen Informationen treffen können.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Pflegegeld ist deutlich niedriger als der Sachleistungsbetrag – bei Pflegegrad 2 sind es 332 € statt 760 €
- ✓ Der Beratungseinsatz ist Pflicht – wer ihn versäumt, riskiert die Kürzung des Pflegegeldes
- ✓ Bei ganztägiger Vertretung wird gekürzt – bei stundenweiser Hilfe dagegen nicht
- ✓ Die Verantwortung bleibt bei der Familie – mit allen Risiken der Überlastung
- ✓ Der Entlastungsbetrag bleibt davon unberührt – bis zu 13 Stunden Haushaltshilfe monatlich, ohne Kürzung des Pflegegeldes
Der Geldvergleich: mehr als die Hälfte weniger
Der auffälligste Unterschied zeigt sich direkt in den Beträgen. Wer sich für das Pflegegeld entscheidet, verzichtet auf den deutlich höheren Wert der Pflegesachleistungen:
| Pflegegrad | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 332 € | 599 € | 765 € | 947 € |
| Sachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
| Differenz | 428 € | 832 € | 1.013 € | 1.253 € |
PG = Pflegegrad. Monatsbeträge. Sachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und nicht ausgezahlt.
Bei Pflegegrad 3 entspricht das über ein Jahr gerechnet einer Differenz von rund 10.000 €. Der Grund ist nachvollziehbar: Professionelle Pflege kostet mehr, als eine Geldleistung an Angehörige. Der Betrag steht Ihnen aber nur zur Verfügung, wenn Sie ihn auch für einen Pflegedienst nutzen.
Nachteil 1: Sie verschenken Leistungswert
Viele Familien wählen das Pflegegeld, obwohl bereits ein Pflegedienst kommt oder absehbar kommen wird. Dann zahlen sie dessen Leistungen aus eigener Tasche, während parallel ein Sachleistungsbudget ungenutzt bleibt.
Beispiel: Familie Wagner, Pflegegrad 3
- Die Mutter erhält 599 € Pflegegeld monatlich
- Ein Pflegedienst kommt dreimal wöchentlich zum Duschen – rund 480 € im Monat, privat bezahlt
- Vom Pflegegeld bleiben effektiv 119 €
- Über die Kombinationsleistung wären die 480 € vollständig gedeckt gewesen – plus rund 260 € Restpflegegeld
Nachteil 2: Der Beratungseinsatz ist Pflicht
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich. Der Termin ist kostenlos, aber verbindlich.
⚠️ Versäumte Termine kosten Geld
Wird der Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz einstellen. Wer Sachleistungen bezieht, ist davon nicht betroffen – dort ist der Pflegedienst ohnehin regelmäßig vor Ort. Mehr dazu unter Pflegegeld ohne Pflegeperson.
Nachteil 3: Kürzung bei ganztägiger Vertretung
Wenn die Pflegeperson ausfällt und eine Vertretung ganztägig übernimmt, wird das Pflegegeld für diese Zeit auf 50 % gekürzt. Das trifft Familien häufig unvorbereitet – etwa im Urlaub oder bei Krankheit der pflegenden Person.
| Situation | Pflegegeld |
|---|---|
| Stundenweise Hilfe unter 8 Stunden pro Tag | Bleibt vollständig erhalten |
| Ganztägige Vertretung über Verhinderungspflege | Wird auf 50 % gekürzt |
| Erster und letzter Tag der Vertretung | Volles Pflegegeld |
| Krankenhausaufenthalt | Weiterzahlung für bis zu 4 Wochen |
| Dauerhafte vollstationäre Pflege | Entfällt vollständig |
Die erste Zeile ist der entscheidende Punkt: Bei stundenweiser Unterstützung bleibt Ihr Pflegegeld ungekürzt. Genau in diesem Rahmen arbeitet JUHI – dazu weiter unten mehr.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerNachteil 4: Die Last liegt bei den Angehörigen
Das ist der Nachteil, der sich nicht in Zahlen ausdrücken lässt – und der langfristig am schwersten wiegt. Wer Pflegegeld bezieht, übernimmt die Versorgung selbst. Bei Pflegegrad 3 sind das nach Erfahrungswerten 30 bis 45 Stunden pro Woche inklusive Haushalt und Organisation.
| Was Pflegegeld nicht abdeckt | Konsequenz |
|---|---|
| Fachliche Anleitung | Falsche Hebetechnik führt häufig zu Rückenschäden bei Angehörigen |
| Behandlungspflege | Injektionen und Verbandswechsel laufen über die Krankenkasse, nicht über das Pflegegeld |
| Vertretung im Krankheitsfall | Fällt die pflegende Person aus, steht die Versorgung sofort infrage |
| Kontrolle der Pflegequalität | Verschlechterungen werden oft spät bemerkt |
Rund ein Drittel der pflegenden Angehörigen berichtet von erheblicher gesundheitlicher Belastung. Wer die eigene Gesundheit über Jahre zurückstellt, gefährdet am Ende die Versorgung beider Seiten. Wenn Sie merken, dass es zu viel wird, sprechen Sie das früh an – bei der Pflegekasse, beim Hausarzt oder in einem Pflegestützpunkt.
Weitere Fallstricke im Überblick
| Fallstrick | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Rentenpunkte nur nach Meldung | Ohne ausgefüllten Fragebogen entstehen keine Ansprüche – siehe eingetragene Pflegeperson |
| Anrechnung bei Sozialleistungen | Weitergegebenes Pflegegeld kann bei manchen Leistungen als Einkommen zählen – Details unter Pflegegeld und Einkommen |
| Wechsel nur zum Monatsersten | Der Umstieg auf Sachleistungen wirkt erst zum Beginn des Folgemonats |
| Sechsmonatige Bindung | Nach einem Wechsel zur Kombinationsleistung sind Sie an die gewählte Aufteilung gebunden |
| Kein Nachweis, aber Verantwortung | Die Verwendung wird nicht geprüft – die Sicherstellung der Pflege aber sehr wohl |
Ein häufiges Missverständnis lässt sich hier gleich ausräumen: Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei. Wann das gilt und wann nicht, erklärt der Artikel Pflegegeld steuerpflichtig.
Wann Pflegegeld trotzdem die richtige Wahl ist
Bei aller Kritik: Für viele Familien bleibt das Pflegegeld die passende Lösung. Es spricht dafür, wenn:
- ein Angehöriger die Pflege ohnehin übernimmt und dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten soll
- kein Pflegedienst gebraucht wird, etwa weil hauptsächlich Betreuung und Beaufsichtigung nötig sind
- Flexibilität im Vordergrund steht – niemand muss sich nach den Zeiten eines Dienstes richten
- fremde Personen im Haushalt belastend wären, was bei Demenz eine reale Überlegung ist
Die Lösung: Kombinationsleistung
Sie müssen sich nicht zwischen zwei Extremen entscheiden. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt beides gleichzeitig: Ein Pflegedienst übernimmt einen Teil, Sie erhalten anteilig weiterhin Pflegegeld.
So rechnet die Kasse bei Pflegegrad 3
- Sachleistungsbudget: 1.431 € pro Monat
- Der Pflegedienst rechnet 480 € ab, das sind rund 34 %
- Sie erhalten 66 % des Pflegegeldes: rund 395 €
Statt 119 € wie im Beispiel oben bleiben so 395 € – bei identischer Pflegeleistung. Zusätzlicher Vorteil: Der separate Beratungseinsatz entfällt.
Was JUHI daran ändert
Einen Teil der beschriebenen Nachteile können Sie unabhängig von Ihrer Entscheidung abfedern – denn der Entlastungsbetrag läuft parallel zu allem anderen.
JUHI übernimmt Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft. Ab Pflegegrad 2 sind das bis zu 13 volle Stunden pro Monat, bei Pflegegrad 1 mindestens 4 Stunden – ohne einen Cent Eigenkosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.
💡 Ihr Pflegegeld bleibt dabei ungekürzt
Weil JUHI stundenweise und unter 8 Stunden pro Tag arbeitet, greift die 50-Prozent-Kürzung nicht. Sie erhalten also weiterhin das volle Pflegegeld und die Haushaltshilfe. Außerdem nutzt JUHI das Verhinderungspflege-Budget nicht vollständig aus, damit im Notfall ein Rest für eine Vertretung der Hauptpflegeperson bleibt.
JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Köln, Leipzig, Dresden und Neumünster. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter. Ihren Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.
Unser Fazit: Prüfen Sie die Kombination
Das Pflegegeld hat seine Berechtigung – aber wer bereits einen Pflegedienst bezahlt oder absehbar brauchen wird, verschenkt damit erhebliche Beträge. Rechnen Sie einmal durch, wie viel Sie monatlich privat für Pflegeleistungen aufwenden. Liegt der Betrag über null, lohnt sich der Blick auf die Kombinationsleistung.
Und unabhängig von dieser Entscheidung: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag. Er wird nicht angerechnet, kürzt Ihr Pflegegeld nicht und verfällt, wenn Sie ihn liegen lassen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der größte Nachteil des Pflegegeldes?+
Der deutlich niedrigere Betrag im Vergleich zu den Sachleistungen. Bei Pflegegrad 3 stehen 599 € Pflegegeld einem Sachleistungsbudget von 1.431 € gegenüber – eine Differenz von rund 10.000 € pro Jahr, wenn tatsächlich professionelle Pflege benötigt wird.
Kann ich später von Pflegegeld auf Sachleistungen wechseln?+
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich und wirkt zum Beginn des Folgemonats. Bei der Kombinationsleistung sind Sie allerdings sechs Monate an die gewählte Aufteilung gebunden – überlegen Sie sich das Verhältnis also in Ruhe.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn eine Haushaltshilfe kommt?+
Nein, solange die Hilfe stundenweise und unter 8 Stunden pro Tag erfolgt. Die 50-Prozent-Kürzung greift nur bei ganztägiger Vertretung der Pflegeperson. Bei JUHI bleibt Ihr Pflegegeld deshalb vollständig erhalten.
Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?+
Nein, das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei – auch dann, wenn es an eine pflegende Person weitergegeben wird. Es blockiert auch nicht den Pflegepauschbetrag.
Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?+
Das Pflegegeld wird für bis zu vier Wochen weitergezahlt. Dauert der Aufenthalt länger, entfällt es ab der fünften Woche und lebt nach der Rückkehr nach Hause wieder auf.
Muss ich den Beratungseinsatz wirklich machen?+
Ja, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich. Der Termin ist kostenlos. Wer ihn versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 3 Nr. 36 EStG – Steuerfreiheit des Pflegegeldes
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause: Leistungen im Überblick
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
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