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Pflegende Angehörige: Diese Rechte und Leistungen stehen Ihnen zu

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Inhaltsverzeichnis

Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegen einen Angehörigen zu Hause – die meisten davon neben dem Beruf, der eigenen Familie und ohne professionelle Unterstützung. Was dabei fast immer zu kurz kommt: das Wissen um die eigenen Rechte und Ansprüche. Denn pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine ganze Reihe finanzieller Leistungen, arbeitsrechtlicher Schutzrechte und steuerlicher Vorteile – die meisten davon werden nicht abgerufen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche konkreten Rechte und Leistungen Ihnen als pflegender Angehöriger 2026 zustehen – von Pflegegeld über Rentenversicherungsbeiträge bis hin zur professionellen Entlastung im Alltag und Haushalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld (347–990 € / Monat) steht dem Pflegebedürftigen zu – wird in der Praxis oft an Angehörige weitergegeben
  • Rentenversicherungsbeiträge zahlt die Pflegekasse, wenn Sie mindestens 10 Std./Woche pflegen
  • Pflegezeit + Familienpflegezeit: Bis 6 Monate Freistellung bzw. 24 Monate Teilzeit
  • Pflege-Pauschbetrag: 600–1.800 € jährlich steuerlich absetzbar
  • Entlastung durch JUHI: Bis zu 13 volle Stunden Haushaltshilfe pro Monat – ohne Eigenkosten

Finanzielle Leistungen für pflegende Angehörige

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Leistung für die häusliche Pflege. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und von dieser in der Regel an die pflegenden Angehörigen weitergegeben – als Anerkennung für den Pflegeaufwand. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

PflegegradPflegegeld 2026
PG 2347 €
PG 3599 €
PG 4800 €
PG 5990 €

Das Pflegegeld ist in der Regel steuerfrei – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Person, die es erhält. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Pflegeunterstützungsgeld

Bei einer akuten Pflegesituation können Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen: 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr, 90 % des Nettogehalts, maximal 135,63 € pro Tag. Steuerfrei und seit 2024 jährlich wiederholbar.

Rechte im Berufsleben

Pflegende Angehörige genießen besondere arbeitsrechtliche Schutzrechte – und die wenigsten kennen alle:

RechtDauerVoraussetzung
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)Bis 10 ArbeitstageAkute Pflegesituation, sofort wirksam
Pflegezeit (§ 3 PflegeZG)Bis 6 MonateBetrieb mit 15+ Beschäftigten, unbezahlt
Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG)Bis 24 MonateBetrieb mit 26+ Beschäftigten, mind. 15 Std./Woche
SonderkündigungsschutzWährend Pflegezeit / FPZAutomatisch, keine Kündigung möglich

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage) greift sofort – Sie brauchen keine Genehmigung des Arbeitgebers, nur eine unverzügliche Mitteilung. Der Lohnersatz kommt über das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse. Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen dagegen mindestens 10 Tage vorher angekündigt werden.

💡 Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren

Pflegezeit (6 Monate Freistellung) und Familienpflegezeit (24 Monate Teilzeit) lassen sich nacheinander nutzen – insgesamt bis zu 24 Monate. So können Sie die Pflege langfristig organisieren, ohne den Job komplett aufzugeben. Während beider Phasen besteht Kündigungsschutz.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Rentenversicherung und soziale Absicherung

Einer der wertvollsten und am wenigsten bekannten Ansprüche: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Voraussetzungen:

  • Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig (keine professionelle Pflegekraft)
  • Die Pflegeperson arbeitet maximal 30 Stunden pro Woche in einem Beschäftigungsverhältnis

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege. Bei Pflegegrad 5 mit ausschließlicher Pflege durch Angehörige fließen monatlich über 600 € in die Rentenversicherung – das entspricht einem Durchschnittsverdienst von rund 3.400 € brutto. Auch die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung greifen automatisch während der Pflege.

Steuerliche Vorteile

SteuervorteilBetrag / JahrVoraussetzung
Pflege-Pauschbetrag600 € (PG 2), 1.100 € (PG 3), 1.800 € (PG 4/5)Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis nötig
Außergewöhnliche BelastungenIndividuellEinzelnachweis aller pflegebedingten Kosten
Haushaltsnahe Dienstleistungbis 4.000 € (20 % von max. 20.000 €)Rechnungen für professionelle Haushaltshilfe

Der Pflege-Pauschbetrag ist besonders attraktiv: Er lässt sich ohne einen einzigen Beleg geltend machen. Pflegen Sie eine Person mit Pflegegrad 4 oder 5, sind das 1.800 € weniger zu versteuerndes Einkommen. Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Entlastungsangebote: So bekommen Sie Luft zum Atmen

Die Pflegeversicherung bietet mehrere Budgets, die speziell zur Entlastung pflegender Angehöriger gedacht sind:

EntlastungsleistungBetrag 2026Wofür?
Entlastungsbetrag131 € / MonatProfessionelle Alltagshilfe im Haushalt (ab PG 1)
Verhinderungspflege3.539 € / JahrWenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit braucht (ab PG 2)
Kurzzeitpflege3.539 € / JahrVorübergehende stationäre Unterbringung (ab PG 2)
Tages- und Nachtpflege728–2.096 € / MonatTeilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts (ab PG 2)
Kostenlose PflegekurseKostenlosSchulungen für Angehörige durch die Pflegekasse (ab PG 1)

Die Verhinderungspflege ist das wichtigste Instrument für die Auszeit pflegender Angehöriger: Sie können sich stundenweise oder tageweise vertreten lassen – und bei stundenweiser Nutzung (unter 8 Std./Tag) läuft das Pflegegeld sogar ungekürzt weiter. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag ergibt das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden professionelle Hilfe pro Monat im Alltag und Haushalt.

Die 5 häufigsten Fehler pflegender Angehöriger

  1. 1Alles alleine machen wollen: Pflege ist kein Ein-Personen-Job. Wer keine Hilfe annimmt, riskiert Burnout, gesundheitliche Probleme und den Zusammenbruch der gesamten Versorgungssituation.
  2. 2Entlastungsbetrag nicht nutzen: 131 € monatlich – fast die Hälfte aller Berechtigten lässt dieses Budget ungenutzt verfallen. Das sind 1.572 € pro Jahr für professionelle Hilfe.
  3. 3Verhinderungspflege ignorieren: 3.539 € Jahresbudget für Auszeiten – stundenweise nutzbar, ohne Pflegegeld-Kürzung. Die meisten Familien nutzen davon keinen Cent.
  4. 4Rentenansprüche nicht prüfen: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge – aber nur wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Pflege gemeldet ist. Prüfen Sie Ihren Rentenbescheid.
  5. 5Pflege-Pauschbetrag in der Steuer vergessen: 600 bis 1.800 € pro Jahr – ohne Belege. Ein Kreuz in der Steuererklärung genügt.

So entlastet JUHI pflegende Angehörige

Die beste Unterstützung für pflegende Angehörige ist konkrete, regelmäßige Entlastung im Alltag und Haushalt. Nicht noch ein Formular, nicht noch ein Ratgeber – sondern jemand, der kommt und hilft. Genau das ist unser Kerngeschäft bei JUHI. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Essen, Berlin und Neumünster.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Was wir nicht machen: körperbezogene Pflege und medizinische Leistungen – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.

Unser Fazit: Sie leisten Großes – nutzen Sie Ihre Ansprüche

Pflegende Angehörige tragen das deutsche Pflegesystem. Ohne die rund 5 Millionen Menschen, die zu Hause pflegen, wäre die professionelle Pflege-Infrastruktur längst überlastet. Umso wichtiger: Kennen Sie Ihre Rechte. Pflegegeld, Rentenversicherungsbeiträge, Pflegezeit, Pflege-Pauschbetrag, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege – zusammen bilden sie ein Paket, das pflegende Angehörige finanziell und praktisch spürbar entlastet.

Und für die praktische Entlastung im Alltag und Haushalt sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich als pflegender Angehöriger Geld?+

Direkt nicht – das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. In der Praxis geben die meisten Pflegebedürftigen das Geld aber an die pflegenden Angehörigen weiter. Bei PG 2 sind das 347 €, bei PG 5 bis zu 990 € monatlich. Bei einer akuten Pflegesituation erhalten Sie zusätzlich Pflegeunterstützungsgeld (90 % des Netto, bis 10 Tage/Jahr).

Zahlt die Pflegekasse meine Rentenbeiträge?+

Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen, die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege.

Kann ich für die Pflege von der Arbeit freigestellt werden?+

Ja, auf drei Wegen: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage, sofort), Pflegezeit (bis 6 Monate, bei Betrieben ab 15 Beschäftigten) und Familienpflegezeit (bis 24 Monate Teilzeit, bei Betrieben ab 26 Beschäftigten). Während Pflegezeit und Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz.

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?+

600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Er mindert das zu versteuernde Einkommen direkt – ohne Belege, ohne Nachweise. Sie müssen lediglich unentgeltlich häuslich pflegen.

Bin ich als pflegender Angehöriger unfallversichert?+

Ja. Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – auch auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person. Sie müssen sich nicht extra anmelden.

Wie entlastet JUHI pflegende Angehörige?+

JUHI übernimmt die Aufgaben im Alltag und Haushalt, die pflegende Angehörige oft zusätzlich zur eigentlichen Pflege erledigen: Fenster putzen, Einkaufen, Saugen, Begleitung zum Arzt. Das sind bis zu 13 volle Stunden pro Monat über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege – bei gesetzlicher Versicherung ohne Eigenkosten.

Quellen

  1. § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  2. § 2 PflegeZG – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  3. § 3 PflegeZG – Pflegezeit
  4. § 2 FPfZG – Familienpflegezeit
  5. § 33b EStG – Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegen einen Angehörigen zu Hause – die meisten davon neben dem Beruf, der eigenen Familie und ohne professionelle Unterstützung. Was dabei fast immer zu kurz kommt: das Wissen um die eigenen Rechte und Ansprüche. Denn pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine ganze Reihe finanzieller Leistungen, arbeitsrechtlicher Schutzrechte und steuerlicher Vorteile – die meisten davon werden nicht abgerufen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche konkreten Rechte und Leistungen Ihnen als pflegender Angehöriger 2026 zustehen – von Pflegegeld über Rentenversicherungsbeiträge bis hin zur professionellen Entlastung im Alltag und Haushalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld (347–990 € / Monat) steht dem Pflegebedürftigen zu – wird in der Praxis oft an Angehörige weitergegeben
  • Rentenversicherungsbeiträge zahlt die Pflegekasse, wenn Sie mindestens 10 Std./Woche pflegen
  • Pflegezeit + Familienpflegezeit: Bis 6 Monate Freistellung bzw. 24 Monate Teilzeit
  • Pflege-Pauschbetrag: 600–1.800 € jährlich steuerlich absetzbar
  • Entlastung durch JUHI: Bis zu 13 volle Stunden Haushaltshilfe pro Monat – ohne Eigenkosten

Finanzielle Leistungen für pflegende Angehörige

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Leistung für die häusliche Pflege. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und von dieser in der Regel an die pflegenden Angehörigen weitergegeben – als Anerkennung für den Pflegeaufwand. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

PflegegradPflegegeld 2026
PG 2347 €
PG 3599 €
PG 4800 €
PG 5990 €

Das Pflegegeld ist in der Regel steuerfrei – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Person, die es erhält. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.

Pflegeunterstützungsgeld

Bei einer akuten Pflegesituation können Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen: 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr, 90 % des Nettogehalts, maximal 135,63 € pro Tag. Steuerfrei und seit 2024 jährlich wiederholbar.

Rechte im Berufsleben

Pflegende Angehörige genießen besondere arbeitsrechtliche Schutzrechte – und die wenigsten kennen alle:

RechtDauerVoraussetzung
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG)Bis 10 ArbeitstageAkute Pflegesituation, sofort wirksam
Pflegezeit (§ 3 PflegeZG)Bis 6 MonateBetrieb mit 15+ Beschäftigten, unbezahlt
Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG)Bis 24 MonateBetrieb mit 26+ Beschäftigten, mind. 15 Std./Woche
SonderkündigungsschutzWährend Pflegezeit / FPZAutomatisch, keine Kündigung möglich

Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage) greift sofort – Sie brauchen keine Genehmigung des Arbeitgebers, nur eine unverzügliche Mitteilung. Der Lohnersatz kommt über das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse. Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen dagegen mindestens 10 Tage vorher angekündigt werden.

💡 Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren

Pflegezeit (6 Monate Freistellung) und Familienpflegezeit (24 Monate Teilzeit) lassen sich nacheinander nutzen – insgesamt bis zu 24 Monate. So können Sie die Pflege langfristig organisieren, ohne den Job komplett aufzugeben. Während beider Phasen besteht Kündigungsschutz.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Rentenversicherung und soziale Absicherung

Einer der wertvollsten und am wenigsten bekannten Ansprüche: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Voraussetzungen:

  • Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig (keine professionelle Pflegekraft)
  • Die Pflegeperson arbeitet maximal 30 Stunden pro Woche in einem Beschäftigungsverhältnis

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege. Bei Pflegegrad 5 mit ausschließlicher Pflege durch Angehörige fließen monatlich über 600 € in die Rentenversicherung – das entspricht einem Durchschnittsverdienst von rund 3.400 € brutto. Auch die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung greifen automatisch während der Pflege.

Steuerliche Vorteile

SteuervorteilBetrag / JahrVoraussetzung
Pflege-Pauschbetrag600 € (PG 2), 1.100 € (PG 3), 1.800 € (PG 4/5)Unentgeltliche häusliche Pflege, kein Nachweis nötig
Außergewöhnliche BelastungenIndividuellEinzelnachweis aller pflegebedingten Kosten
Haushaltsnahe Dienstleistungbis 4.000 € (20 % von max. 20.000 €)Rechnungen für professionelle Haushaltshilfe

Der Pflege-Pauschbetrag ist besonders attraktiv: Er lässt sich ohne einen einzigen Beleg geltend machen. Pflegen Sie eine Person mit Pflegegrad 4 oder 5, sind das 1.800 € weniger zu versteuerndes Einkommen. Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Entlastungsangebote: So bekommen Sie Luft zum Atmen

Die Pflegeversicherung bietet mehrere Budgets, die speziell zur Entlastung pflegender Angehöriger gedacht sind:

EntlastungsleistungBetrag 2026Wofür?
Entlastungsbetrag131 € / MonatProfessionelle Alltagshilfe im Haushalt (ab PG 1)
Verhinderungspflege3.539 € / JahrWenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit braucht (ab PG 2)
Kurzzeitpflege3.539 € / JahrVorübergehende stationäre Unterbringung (ab PG 2)
Tages- und Nachtpflege728–2.096 € / MonatTeilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts (ab PG 2)
Kostenlose PflegekurseKostenlosSchulungen für Angehörige durch die Pflegekasse (ab PG 1)

Die Verhinderungspflege ist das wichtigste Instrument für die Auszeit pflegender Angehöriger: Sie können sich stundenweise oder tageweise vertreten lassen – und bei stundenweiser Nutzung (unter 8 Std./Tag) läuft das Pflegegeld sogar ungekürzt weiter. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag ergibt das bei JUHI bis zu 13 volle Stunden professionelle Hilfe pro Monat im Alltag und Haushalt.

Die 5 häufigsten Fehler pflegender Angehöriger

  1. 1Alles alleine machen wollen: Pflege ist kein Ein-Personen-Job. Wer keine Hilfe annimmt, riskiert Burnout, gesundheitliche Probleme und den Zusammenbruch der gesamten Versorgungssituation.
  2. 2Entlastungsbetrag nicht nutzen: 131 € monatlich – fast die Hälfte aller Berechtigten lässt dieses Budget ungenutzt verfallen. Das sind 1.572 € pro Jahr für professionelle Hilfe.
  3. 3Verhinderungspflege ignorieren: 3.539 € Jahresbudget für Auszeiten – stundenweise nutzbar, ohne Pflegegeld-Kürzung. Die meisten Familien nutzen davon keinen Cent.
  4. 4Rentenansprüche nicht prüfen: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge – aber nur wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Pflege gemeldet ist. Prüfen Sie Ihren Rentenbescheid.
  5. 5Pflege-Pauschbetrag in der Steuer vergessen: 600 bis 1.800 € pro Jahr – ohne Belege. Ein Kreuz in der Steuererklärung genügt.

So entlastet JUHI pflegende Angehörige

Die beste Unterstützung für pflegende Angehörige ist konkrete, regelmäßige Entlastung im Alltag und Haushalt. Nicht noch ein Formular, nicht noch ein Ratgeber – sondern jemand, der kommt und hilft. Genau das ist unser Kerngeschäft bei JUHI. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien bundesweit in über 30 Städten, darunter München, Essen, Berlin und Neumünster.

Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Was wir nicht machen: körperbezogene Pflege und medizinische Leistungen – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.

Unser Fazit: Sie leisten Großes – nutzen Sie Ihre Ansprüche

Pflegende Angehörige tragen das deutsche Pflegesystem. Ohne die rund 5 Millionen Menschen, die zu Hause pflegen, wäre die professionelle Pflege-Infrastruktur längst überlastet. Umso wichtiger: Kennen Sie Ihre Rechte. Pflegegeld, Rentenversicherungsbeiträge, Pflegezeit, Pflege-Pauschbetrag, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege – zusammen bilden sie ein Paket, das pflegende Angehörige finanziell und praktisch spürbar entlastet.

Und für die praktische Entlastung im Alltag und Haushalt sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich als pflegender Angehöriger Geld?+

Direkt nicht – das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. In der Praxis geben die meisten Pflegebedürftigen das Geld aber an die pflegenden Angehörigen weiter. Bei PG 2 sind das 347 €, bei PG 5 bis zu 990 € monatlich. Bei einer akuten Pflegesituation erhalten Sie zusätzlich Pflegeunterstützungsgeld (90 % des Netto, bis 10 Tage/Jahr).

Zahlt die Pflegekasse meine Rentenbeiträge?+

Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen, die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege.

Kann ich für die Pflege von der Arbeit freigestellt werden?+

Ja, auf drei Wegen: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis 10 Tage, sofort), Pflegezeit (bis 6 Monate, bei Betrieben ab 15 Beschäftigten) und Familienpflegezeit (bis 24 Monate Teilzeit, bei Betrieben ab 26 Beschäftigten). Während Pflegezeit und Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz.

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?+

600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Er mindert das zu versteuernde Einkommen direkt – ohne Belege, ohne Nachweise. Sie müssen lediglich unentgeltlich häuslich pflegen.

Bin ich als pflegender Angehöriger unfallversichert?+

Ja. Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – auch auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person. Sie müssen sich nicht extra anmelden.

Wie entlastet JUHI pflegende Angehörige?+

JUHI übernimmt die Aufgaben im Alltag und Haushalt, die pflegende Angehörige oft zusätzlich zur eigentlichen Pflege erledigen: Fenster putzen, Einkaufen, Saugen, Begleitung zum Arzt. Das sind bis zu 13 volle Stunden pro Monat über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege – bei gesetzlicher Versicherung ohne Eigenkosten.

Quellen

  1. § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
  2. § 2 PflegeZG – Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  3. § 3 PflegeZG – Pflegezeit
  4. § 2 FPfZG – Familienpflegezeit
  5. § 33b EStG – Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
  6. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  7. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
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