Verhinderungspflege Pflegegrad 2: Höhe, Anspruch und der Umbau ab 2027
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege gemeinsam 3.539 € pro Kalenderjahr zu. Umgerechnet sind das rund 294 € im Monat – und anders als beim Entlastungsbetrag müssen Sie den Betrag nicht für einen Urlaub aufsparen.
Dieser Artikel erklärt, wie hoch der Anspruch genau ist, wer die Vertretung übernehmen darf und warum die stundenweise Nutzung der entscheidende Hebel ist. Und er zeigt, was der Regierungsentwurf zur Pflegereform ab 2027 daraus machen würde – denn den gemeinsamen Jahresbetrag soll es dann nicht mehr geben.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 3.539 € im Jahr – gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege, frei aufteilbar
- ✓ Keine Vorpflegezeit mehr – der Anspruch besteht ab dem ersten Tag mit Pflegegrad 2
- ✓ Stundenweise nutzbar – unter 8 Stunden am Tag bleibt Ihr Pflegegeld in voller Höhe
- ✓ Verfällt zum 31. Dezember – anders als der Entlastungsbetrag ist das Budget nicht ansparbar
- ✓ Ab 2027 geplant: Aufteilung auf vier Budgets, der Jahresbetrag sinkt auf 2.285 €
Höhe und Anspruch bei Pflegegrad 2
Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Das hat drei Dinge verändert, die vorher regelmäßig für Ärger gesorgt haben:
| Punkt | Früher | Seit 1. Juli 2025 |
|---|---|---|
| Budget | Getrennte Töpfe, umständlich übertragbar | 3.539 € gemeinsam, frei aufteilbar |
| Vorpflegezeit | 6 Monate häusliche Pflege nötig | Entfällt vollständig |
| Dauer | Bis zu 6 Wochen im Jahr | Bis zu 8 Wochen im Jahr |
Wichtig: Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege – dort bleibt nur der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Stundenweise nutzen – der entscheidende Hebel
Der häufigste Irrtum bei der Verhinderungspflege: Viele halten sie für eine Urlaubsvertretung. Tatsächlich lässt sie sich stundenweise über das ganze Jahr verteilen, und genau darin liegt ihr Wert für den Alltag.
Die Regel, auf die es dabei ankommt: Solange die Vertretung unter acht Stunden am Tag bleibt, wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. Erst ab acht Stunden gilt der Tag als voller Verhinderungspflegetag, und für diesen Tag sinkt das Pflegegeld anteilig.
| Nutzung | Wirkung auf das Pflegegeld |
|---|---|
| 2 Stunden Haushaltshilfe pro Woche | Keine Kürzung – Pflegegeld bleibt vollständig |
| 7 Stunden an einem Tag | Keine Kürzung – unter der Acht-Stunden-Grenze |
| Ein ganzer Tag Vertretung (8 Stunden oder mehr) | Pflegegeld wird für diesen Tag anteilig gekürzt |
| Zwei Wochen Urlaubsvertretung | Pflegegeld wird für diese Tage anteilig gekürzt |
Rechnerisch sind 3.539 € im Jahr rund 294 € im Monat. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag von 131 € ergibt das ein monatliches Budget von rund 425 € für Hilfe im Haushalt – ohne dass Pflegegeld oder Sachleistungen angetastet werden. Wie Sie das Budget vollständig ausschöpfen, haben wir unter Verhinderungspflege voll ausschöpfen Schritt für Schritt aufgeschrieben.
Wer die Vertretung übernehmen darf
Hier entscheidet sich, wie viel vom Budget tatsächlich ankommt. Das Gesetz unterscheidet nach dem Verhältnis zur pflegebedürftigen Person:
- Erwerbsmäßige Anbieter – anerkannte Alltagshilfen, Pflegedienste, Betreuungsdienste: Das volle Jahresbudget steht zur Verfügung.
- Nahe Angehörige bis zum zweiten Grad oder Personen im selben Haushalt – hier ist die Erstattung auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt, bei Pflegegrad 2 also auf rund 694 € im Jahr. Nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen obendrauf.
- Nachbarn, Bekannte, entferntere Verwandte – gelten nicht als nahe Angehörige, das volle Budget bleibt nutzbar.
Wer das Budget also an die eigene Tochter auszahlen lassen will, kommt bei Pflegegrad 2 auf rund 694 € im Jahr. Wer stattdessen einen anerkannten Dienst beauftragt, schöpft die vollen 3.539 € aus. Das ist kein Detail, sondern ein Unterschied von mehr als 3.000 € pro Jahr.
Fristen: Was wann verfällt
Die Verhinderungspflege ist ein Kalenderjahr-Budget. Was Sie bis zum 31. Dezember nicht abgerufen haben, ist am 1. Januar weg – anders als beim Entlastungsbetrag gibt es keine Ansparmöglichkeit ins Folgejahr.
⚠️ Neue Abrechnungsfrist seit 2026
Kosten der Verhinderungspflege können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Wer noch Rechnungen aus früheren Jahren liegen hat, sollte umgehend prüfen, ob sie überhaupt noch eingereicht werden können. Die Pflegekassen handhaben die Übergangsregelung unterschiedlich – fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.
Der Umbau ab 2027
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Danach entfällt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € als eigenständiger Anspruch. Die Verhinderungspflege wird stattdessen auf vier Budgets verteilt – je nachdem, wer die Vertretung übernimmt:
| Budget | Wofür | Höhe bei Pflegegrad 2 |
|---|---|---|
| Sachleistungsbudget | Professionelle häusliche Pflege und professionelle Ersatzpflege | 890 € im Monat (heute 796 €) |
| Entlastungsbudget | Ersetzt das Pflegegeld, finanziert zusätzlich selbst organisierte Ersatzpflege | 380 € im Monat (Pflegegeld heute 347 €) |
| Sozialraumbudget | Anerkannte Alltagsangebote und Nachbarschaftshilfe | bis zu 175 € im Monat (heute 131 € Entlastungsbetrag) |
| Überbrückungsbudget | Kurzzeitpflege und pflegerische Akutsituationen | bis zu 2.285 € im Jahr (heute 3.539 € gemeinsam) |
Die ehrliche Einordnung: Die Monatsbeträge steigen, der Jahrestopf schrumpft. Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag würden bei Pflegegrad 2 jeweils mehr – zusammen rund 170 € mehr im Monat. Der gemeinsame Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sinkt dagegen von 3.539 € auf 2.285 €, also um 1.254 € im Jahr.
Entscheidend ist aber nicht die Summe, sondern die Zuordnung. Die stundenweise Verhinderungspflege, mit der heute Haushaltshilfe finanziert wird, taucht in dieser Systematik nicht mehr auf: Professionelle Ersatzpflege wandert ins Sachleistungsbudget, selbst organisierte Hilfe ins Entlastungsbudget, anerkannte Alltagsangebote ins Sozialraumbudget. Für laufende Alltagshilfe bleibt damit das Sozialraumbudget – und das sind 175 € statt heute 425 €. Den Gesamtüberblick zur Pflegereform 2027 finden Sie in einem eigenen Artikel.
Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert.
Was das für Ihre Stunden bedeutet
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Aus Entlastungsbetrag und stundenweiser Verhinderungspflege werden damit bei Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Ihr Pflegegeld bleibt dabei unangetastet, solange die Hilfe unter acht Stunden am Tag bleibt.
Und das gilt über die Reform hinaus: JUHI darf auch im kommenden Jahr das Sozialraumbudget nutzen und direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe ändert sich für Sie beim Übergang 2027 nichts – dieselbe Ansprechpartnerin, dieselbe Abrechnung über die Kasse.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten und kein Papierkram. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in München, Reinigungskraft in Berlin, Putzhilfe in Köln und Seniorenbetreuung in Düsseldorf. JUHI ist der größte Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse in Deutschland.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
3.539 € im Jahr sind bei Pflegegrad 2 der mit Abstand größte Posten, den Familien ungenutzt lassen – meist weil sie Verhinderungspflege für eine Urlaubsvertretung halten. Stundenweise eingesetzt, über das Jahr verteilt und kombiniert mit dem Entlastungsbetrag, sind es rund 425 € im Monat für Hilfe im Haushalt.
Mit der Reform verschwindet diese Konstruktion. 2026 ist das letzte Kalenderjahr mit dem gemeinsamen Jahresbudget, und weil es zum 31. Dezember verfällt, ist es auch das letzte Jahr, in dem sich das volle Budget noch abrufen lässt. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, wie viel bei Ihnen noch offen ist.
Häufig gestellte Fragen
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Verhinderungspflege nutze?+
Nur bei Einsätzen ab acht Stunden am Tag. Bleibt die Vertretung darunter, erhalten Sie Ihr Pflegegeld in voller Höhe weiter. Genau deshalb ist die stundenweise Nutzung für den Alltag so interessant.
Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?+
Ein Antrag vorab ist nicht zwingend, die Abrechnung läuft über Rechnungen oder über eine Abtretungserklärung. Wie der Weg im Einzelnen aussieht, steht unter Verhinderungspflege beantragen.
Gibt es Verhinderungspflege auch bei Pflegegrad 1?+
Nein. Der Anspruch beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat – und der soll nach dem Regierungsentwurf ab 2027 ersatzlos entfallen.
Kontrolliert die Pflegekasse, wofür ich das Geld verwendet habe?+
Die Abrechnung läuft über Nachweise, Stichproben sind möglich. Was dabei geprüft wird und was Sie aufbewahren sollten, haben wir unter wird Verhinderungspflege überprüft zusammengefasst.
Muss ich die Verhinderungspflege versteuern?+
Für die pflegebedürftige Person ist die Leistung steuerfrei. Anders kann es aussehen, wenn eine Privatperson die Vertretung übernimmt und dafür Geld erhält – die Details stehen unter meldet die Krankenkasse Verhinderungspflege dem Finanzamt.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- pflege.de – Pflegeneuordnungsgesetz: die vier geplanten Budgets
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege gemeinsam 3.539 € pro Kalenderjahr zu. Umgerechnet sind das rund 294 € im Monat – und anders als beim Entlastungsbetrag müssen Sie den Betrag nicht für einen Urlaub aufsparen.
Dieser Artikel erklärt, wie hoch der Anspruch genau ist, wer die Vertretung übernehmen darf und warum die stundenweise Nutzung der entscheidende Hebel ist. Und er zeigt, was der Regierungsentwurf zur Pflegereform ab 2027 daraus machen würde – denn den gemeinsamen Jahresbetrag soll es dann nicht mehr geben.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ 3.539 € im Jahr – gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege, frei aufteilbar
- ✓ Keine Vorpflegezeit mehr – der Anspruch besteht ab dem ersten Tag mit Pflegegrad 2
- ✓ Stundenweise nutzbar – unter 8 Stunden am Tag bleibt Ihr Pflegegeld in voller Höhe
- ✓ Verfällt zum 31. Dezember – anders als der Entlastungsbetrag ist das Budget nicht ansparbar
- ✓ Ab 2027 geplant: Aufteilung auf vier Budgets, der Jahresbetrag sinkt auf 2.285 €
Höhe und Anspruch bei Pflegegrad 2
Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Das hat drei Dinge verändert, die vorher regelmäßig für Ärger gesorgt haben:
| Punkt | Früher | Seit 1. Juli 2025 |
|---|---|---|
| Budget | Getrennte Töpfe, umständlich übertragbar | 3.539 € gemeinsam, frei aufteilbar |
| Vorpflegezeit | 6 Monate häusliche Pflege nötig | Entfällt vollständig |
| Dauer | Bis zu 6 Wochen im Jahr | Bis zu 8 Wochen im Jahr |
Wichtig: Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege – dort bleibt nur der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Stundenweise nutzen – der entscheidende Hebel
Der häufigste Irrtum bei der Verhinderungspflege: Viele halten sie für eine Urlaubsvertretung. Tatsächlich lässt sie sich stundenweise über das ganze Jahr verteilen, und genau darin liegt ihr Wert für den Alltag.
Die Regel, auf die es dabei ankommt: Solange die Vertretung unter acht Stunden am Tag bleibt, wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. Erst ab acht Stunden gilt der Tag als voller Verhinderungspflegetag, und für diesen Tag sinkt das Pflegegeld anteilig.
| Nutzung | Wirkung auf das Pflegegeld |
|---|---|
| 2 Stunden Haushaltshilfe pro Woche | Keine Kürzung – Pflegegeld bleibt vollständig |
| 7 Stunden an einem Tag | Keine Kürzung – unter der Acht-Stunden-Grenze |
| Ein ganzer Tag Vertretung (8 Stunden oder mehr) | Pflegegeld wird für diesen Tag anteilig gekürzt |
| Zwei Wochen Urlaubsvertretung | Pflegegeld wird für diese Tage anteilig gekürzt |
Rechnerisch sind 3.539 € im Jahr rund 294 € im Monat. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag von 131 € ergibt das ein monatliches Budget von rund 425 € für Hilfe im Haushalt – ohne dass Pflegegeld oder Sachleistungen angetastet werden. Wie Sie das Budget vollständig ausschöpfen, haben wir unter Verhinderungspflege voll ausschöpfen Schritt für Schritt aufgeschrieben.
Wer die Vertretung übernehmen darf
Hier entscheidet sich, wie viel vom Budget tatsächlich ankommt. Das Gesetz unterscheidet nach dem Verhältnis zur pflegebedürftigen Person:
- Erwerbsmäßige Anbieter – anerkannte Alltagshilfen, Pflegedienste, Betreuungsdienste: Das volle Jahresbudget steht zur Verfügung.
- Nahe Angehörige bis zum zweiten Grad oder Personen im selben Haushalt – hier ist die Erstattung auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt, bei Pflegegrad 2 also auf rund 694 € im Jahr. Nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen obendrauf.
- Nachbarn, Bekannte, entferntere Verwandte – gelten nicht als nahe Angehörige, das volle Budget bleibt nutzbar.
Wer das Budget also an die eigene Tochter auszahlen lassen will, kommt bei Pflegegrad 2 auf rund 694 € im Jahr. Wer stattdessen einen anerkannten Dienst beauftragt, schöpft die vollen 3.539 € aus. Das ist kein Detail, sondern ein Unterschied von mehr als 3.000 € pro Jahr.
Fristen: Was wann verfällt
Die Verhinderungspflege ist ein Kalenderjahr-Budget. Was Sie bis zum 31. Dezember nicht abgerufen haben, ist am 1. Januar weg – anders als beim Entlastungsbetrag gibt es keine Ansparmöglichkeit ins Folgejahr.
⚠️ Neue Abrechnungsfrist seit 2026
Kosten der Verhinderungspflege können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Wer noch Rechnungen aus früheren Jahren liegen hat, sollte umgehend prüfen, ob sie überhaupt noch eingereicht werden können. Die Pflegekassen handhaben die Übergangsregelung unterschiedlich – fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.
Der Umbau ab 2027
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Danach entfällt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € als eigenständiger Anspruch. Die Verhinderungspflege wird stattdessen auf vier Budgets verteilt – je nachdem, wer die Vertretung übernimmt:
| Budget | Wofür | Höhe bei Pflegegrad 2 |
|---|---|---|
| Sachleistungsbudget | Professionelle häusliche Pflege und professionelle Ersatzpflege | 890 € im Monat (heute 796 €) |
| Entlastungsbudget | Ersetzt das Pflegegeld, finanziert zusätzlich selbst organisierte Ersatzpflege | 380 € im Monat (Pflegegeld heute 347 €) |
| Sozialraumbudget | Anerkannte Alltagsangebote und Nachbarschaftshilfe | bis zu 175 € im Monat (heute 131 € Entlastungsbetrag) |
| Überbrückungsbudget | Kurzzeitpflege und pflegerische Akutsituationen | bis zu 2.285 € im Jahr (heute 3.539 € gemeinsam) |
Die ehrliche Einordnung: Die Monatsbeträge steigen, der Jahrestopf schrumpft. Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag würden bei Pflegegrad 2 jeweils mehr – zusammen rund 170 € mehr im Monat. Der gemeinsame Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sinkt dagegen von 3.539 € auf 2.285 €, also um 1.254 € im Jahr.
Entscheidend ist aber nicht die Summe, sondern die Zuordnung. Die stundenweise Verhinderungspflege, mit der heute Haushaltshilfe finanziert wird, taucht in dieser Systematik nicht mehr auf: Professionelle Ersatzpflege wandert ins Sachleistungsbudget, selbst organisierte Hilfe ins Entlastungsbudget, anerkannte Alltagsangebote ins Sozialraumbudget. Für laufende Alltagshilfe bleibt damit das Sozialraumbudget – und das sind 175 € statt heute 425 €. Den Gesamtüberblick zur Pflegereform 2027 finden Sie in einem eigenen Artikel.
Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert.
Was das für Ihre Stunden bedeutet
Bei JUHI kostet die Stunde 32,75 €* inklusive sämtlicher Kosten. Aus Entlastungsbetrag und stundenweiser Verhinderungspflege werden damit bei Pflegegrad 2 bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Wäsche, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Ihr Pflegegeld bleibt dabei unangetastet, solange die Hilfe unter acht Stunden am Tag bleibt.
Und das gilt über die Reform hinaus: JUHI darf auch im kommenden Jahr das Sozialraumbudget nutzen und direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe ändert sich für Sie beim Übergang 2027 nichts – dieselbe Ansprechpartnerin, dieselbe Abrechnung über die Kasse.
Änderung der Pflegereform 2027
Nach aktuellem Stand wird der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ab dem 01.01.2027 für Pflegegrad 2–5 durch das Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 5 volle Stunden Hilfe pro Monat. Für Pflegegrad 1 entfällt Stand jetzt der Entlastungsbetrag. Zudem wichtig zu wissen: Der Pflegedienst darf die Haushaltshilfe ab 2027 nicht mehr erbringen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten und kein Papierkram. Seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt, bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Haushaltshilfe in München, Reinigungskraft in Berlin, Putzhilfe in Köln und Seniorenbetreuung in Düsseldorf. JUHI ist der größte Anbieter für Alltagshilfe über die Pflegekasse in Deutschland.
Tipp
Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihr Anbieter die Alltagshilfe/ Haushaltshilfe im kommenden Jahr weiterhin erbringen darf und falls nicht wechseln Sie frühzeitig, damit Sie weiterhin zuverlässig im Alltag und Haushalt entlastet werden können. JUHI darf auch im kommenden Jahr über das Sozialraumbudget abrechnen. Eine kurze Anfrage genügt. Wir entlasten Sie gern.
Unser Fazit
3.539 € im Jahr sind bei Pflegegrad 2 der mit Abstand größte Posten, den Familien ungenutzt lassen – meist weil sie Verhinderungspflege für eine Urlaubsvertretung halten. Stundenweise eingesetzt, über das Jahr verteilt und kombiniert mit dem Entlastungsbetrag, sind es rund 425 € im Monat für Hilfe im Haushalt.
Mit der Reform verschwindet diese Konstruktion. 2026 ist das letzte Kalenderjahr mit dem gemeinsamen Jahresbudget, und weil es zum 31. Dezember verfällt, ist es auch das letzte Jahr, in dem sich das volle Budget noch abrufen lässt. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, wie viel bei Ihnen noch offen ist.
Häufig gestellte Fragen
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Verhinderungspflege nutze?+
Nur bei Einsätzen ab acht Stunden am Tag. Bleibt die Vertretung darunter, erhalten Sie Ihr Pflegegeld in voller Höhe weiter. Genau deshalb ist die stundenweise Nutzung für den Alltag so interessant.
Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?+
Ein Antrag vorab ist nicht zwingend, die Abrechnung läuft über Rechnungen oder über eine Abtretungserklärung. Wie der Weg im Einzelnen aussieht, steht unter Verhinderungspflege beantragen.
Gibt es Verhinderungspflege auch bei Pflegegrad 1?+
Nein. Der Anspruch beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat – und der soll nach dem Regierungsentwurf ab 2027 ersatzlos entfallen.
Kontrolliert die Pflegekasse, wofür ich das Geld verwendet habe?+
Die Abrechnung läuft über Nachweise, Stichproben sind möglich. Was dabei geprüft wird und was Sie aufbewahren sollten, haben wir unter wird Verhinderungspflege überprüft zusammengefasst.
Muss ich die Verhinderungspflege versteuern?+
Für die pflegebedürftige Person ist die Leistung steuerfrei. Anders kann es aussehen, wenn eine Privatperson die Vertretung übernimmt und dafür Geld erhält – die Details stehen unter meldet die Krankenkasse Verhinderungspflege dem Finanzamt.
Darf JUHI das Sozialraumbudget erbringen?+
Ja, als anerkannter Anbieter im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe dürfen wir das Sozialraumbudget nutzen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- pflege.de – Pflegeneuordnungsgesetz: die vier geplanten Budgets
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
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