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Welche Vergünstigungen bei Pflegegrad 3? Diese Liste überrascht viele

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Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad 3 bedeutet „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit" – und damit Zugang zu einem breiten Leistungspaket, das weit über das Pflegegeld hinausgeht. Viele Familien schöpfen nur einen Bruchteil ihrer Ansprüche aus, weil sie die Vergünstigungen schlicht nicht kennen: Steuervorteile, kostenlose Fahrten, Wohngeld-Freibeträge, Zuschüsse für den Hausumbau und professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt.

In diesem Artikel listen wir alle Vergünstigungen bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 auf – von den offensichtlichen Kassenleistungen bis zu den versteckten Vorteilen, die kaum jemand nutzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 599 € Pflegegeld monatlich – frei verwendbar bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • 131 € Entlastungsbetrag + 294 € Verhinderungspflege monatlich für professionelle Alltagshilfe
  • Pflege-Pauschbetrag 1.100 € jährlich für pflegende Angehörige (steuerfrei)
  • Fahrtkostenübernahme zum Arzt durch die Krankenkasse (bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung)
  • Wohngeld-Freibeträge, Mehrbedarf bei Sozialleistungen und weitere versteckte Vorteile

1. Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 3

Das Fundament: Die Leistungen der Pflegeversicherung. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen 2026 folgende Budgets zu:

LeistungBetrag 2026Besonderheit
Pflegegeld599 € / MonatFrei verwendbar, steuerfrei
Pflegesachleistungen1.497 € / MonatFür ambulante Pflegedienste
Entlastungsbetrag131 € / MonatFür anerkannte Alltagshilfen, ansparbar
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege3.539 € / JahrGemeinsames Budget, flexibel einsetzbar
Tages- und Nachtpflege1.357 € / MonatZusätzlich zu Pflegegeld, keine Anrechnung
Pflegehilfsmittel42 € / MonatHandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz
Wohnraumanpassungbis 4.180 €Einmalig pro Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungenbis 53 € / MonatFür zugelassene Pflege-Apps

Der wichtigste Punkt: Die meisten dieser Leistungen laufen zusätzlich zueinander. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, die Tages- und Nachtpflege nicht auf die Pflegesachleistungen. Wer alle Budgets konsequent kombiniert, bekommt deutlich mehr Unterstützung als die meisten Familien nutzen.

💡 Rechenbeispiel: Häusliche Pflege bei PG 3

Wer bei Pflegegrad 3 alle ambulanten Leistungen kombiniert, kommt auf ein monatliches Budget von über 2.000 €: 599 € Pflegegeld + 1.357 € Tagespflege + 131 € Entlastungsbetrag + ca. 294 € Verhinderungspflege + 42 € Pflegehilfsmittel. Hinzu kommen steuerliche Vorteile und Fahrkostenübernahmen.

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Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

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2. Steuerliche Vergünstigungen

Die steuerlichen Vorteile werden häufig übersehen – dabei können sie jährlich hunderte Euro ausmachen:

SteuervorteilBetrag / JahrFür wen?
Pflege-Pauschbetrag1.100 €Pflegende Angehörige, die unentgeltlich zu Hause pflegen
Behinderten-Pauschbetragabhängig vom GdBPflegebedürftige mit Schwerbehindertenausweis
Außergewöhnliche BelastungenindividuellPflegebedürftige und Angehörige (für nicht abgedeckte Kosten)
Haushaltshilfe absetzenbis 4.000 € / JahrAlle Pflegebedürftigen (20 % von max. 20.000 €)

Der Pflege-Pauschbetrag ist besonders wertvoll: Angehörige, die eine Person mit Pflegegrad 3 unentgeltlich zu Hause pflegen, können pauschal 1.100 € von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen – ohne einen einzigen Beleg. Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind es sogar 1.800 €. Und das Pflegegeld selbst? Ist in der Regel steuerfrei.

3. Mobilität und Fahrkosten

Bei Pflegegrad 3 gibt es mehrere Vergünstigungen rund um die Mobilität – teils über die Krankenkasse, teils über den Schwerbehindertenausweis:

  • Fahrtkosten zum Arzt: Die Krankenkasse übernimmt Taxifahrten zur ambulanten Behandlung, wenn bei PG 3 eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich bestätigt ist oder Merkzeichen aG, Bl oder H vorliegen
  • Merkzeichen B: Begleitperson fährt kostenlos im ÖPNV und Fernverkehr mit
  • ÖPNV-Freifahrt: Mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl und Wertmarke (46 €/Halbjahr oder kostenlos bei H/Bl)
  • Kfz-Steuerermäßigung: 50 % mit Merkzeichen G (Verzicht auf ÖPNV) oder 100 % bei Merkzeichen H, Bl, aG
  • Fahrtkostenpauschale: 900 € (Merkzeichen G + GdB 70) oder 4.500 € (aG, Bl, H) jährlich steuerlich absetzbar

4. Vorteile für pflegende Angehörige im Beruf

Nicht nur der Pflegebedürftige selbst hat Ansprüche – auch die pflegenden Angehörigen werden unterstützt:

  • Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei akuter Pflegesituation, 90 % des Nettogehalts
  • Pflegezeit: Bis 6 Monate unbezahlte Freistellung (Betriebe mit 15+ Beschäftigten)
  • Familienpflegezeit: Bis 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Std./Woche (Betriebe mit 26+ Beschäftigten)
  • Rentenversicherungsbeiträge: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige, die mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen
  • Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind während der Pflege automatisch unfallversichert

5. Sozialleistungen und Wohngeld

  • Wohngeld-Freibeträge: Pflegebedürftige Haushalte erhalten besondere Freibeträge im Wohngeldgesetz – das kann das Wohngeld spürbar erhöhen oder überhaupt erst ermöglichen
  • Mehrbedarf bei Bürgergeld / Grundsicherung: 17 % Zuschlag mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis
  • Hilfe zur Pflege: Wer die Pflegekosten nicht aus eigener Tasche tragen kann, hat Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII – das Sozialamt übernimmt den Eigenanteil
  • Befreiung von Rezeptgebühren: Unter bestimmten Einkommensgrenzen möglich (Belastungsgrenze 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %)

6. Die 5 Vergünstigungen, die kaum jemand kennt

  1. 1Kostenlose Pflegeberatung: Sie haben Anspruch auf eine umfassende, individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – komplett kostenlos, auch mehrfach.
  2. 2Kostenlose Pflegekurse: Die Pflegekasse bietet Angehörigen kostenlose Schulungen an – zu Hause oder in Gruppen, auch online.
  3. 3Entlastungsbetrag ansparen: Viele wissen nicht, dass der Entlastungsbetrag nicht verfällt, sondern bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden kann. Das sind bis zu 2.358 € auf einmal.
  4. 4Wohngruppenzuschlag: Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält zusätzlich 224 € monatlich für eine organisatorische Ansprechperson.
  5. 5Verhinderungspflege stundenweise: Bei weniger als 8 Stunden pro Tag wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt – die meisten Familien nutzen diese Kombination nicht, obwohl sie rund 294 € zusätzlich pro Monat bringt.

So hilft JUHI bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 haben Sie Zugang zu einem umfangreichen Leistungspaket – aber die praktische Umsetzung im Alltag und Haushalt ist die eigentliche Herausforderung. Genau hier kommen wir von JUHI ins Spiel. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen bundesweit in über 30 Städten, darunter Berlin, Essen, München und Neumünster.

Über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanzieren Sie bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Arztterminen und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.

Wie viele Stunden Ihnen konkret zustehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3.

Unser Fazit: Mehr Ansprüche als die meisten ahnen

Pflegegrad 3 ist nicht nur eine Zahl – er öffnet die Tür zu einem breiten Leistungspaket aus Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, steuerlichen Vorteilen, Mobilitätshilfen und Sozialleistungen. Die meisten Familien nutzen davon nur einen Bruchteil, weil sie die Vergünstigungen nicht kennen oder den Aufwand scheuen.

Der wichtigste Schritt: Alle Leistungen kennen, aktiv beantragen und konsequent kombinieren. Und für die praktische Entlastung im Alltag und Haushalt sind wir von JUHI da – das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 3?+

599 € Pflegegeld monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, ca. 294 € Verhinderungspflege monatlich, 42 € Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen. Wer alle Budgets nutzt, kommt auf deutlich über 1.000 € monatliche Unterstützung.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei Pflegegrad 3?+

Pflegende Angehörige können den Pflege-Pauschbetrag von 1.100 € nutzen. Pflegebedürftige mit Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag (je nach GdB). Das Pflegegeld ist in der Regel steuerfrei. Zusätzlich kann eine Haushaltshilfe steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.

Zahlt die Krankenkasse Fahrten zum Arzt bei Pflegegrad 3?+

Ja, wenn zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich bestätigt ist oder Merkzeichen aG, Bl oder H vorliegen. Sie brauchen für jede Fahrt eine ärztliche Verordnung. Der Eigenanteil beträgt 10 % (min. 5 €, max. 10 € pro Fahrt).

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich bei Pflegegrad 3?+

Über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege zusammen bis zu 13 volle Stunden pro Monat bei JUHI (Stundensatz 32,75 €). Allein über den Entlastungsbetrag sind mindestens 4 Stunden monatlich drin.

Kann ich mehrere Vergünstigungen gleichzeitig nutzen?+

Ja, fast alle Leistungen laufen zusätzlich zueinander. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, die Tages- und Nachtpflege nicht auf die Pflegesachleistungen. Auch steuerliche Vorteile und Mobilitätshilfen sind unabhängig von den Kassenleistungen nutzbar.

Lohnt sich ein Schwerbehindertenausweis bei Pflegegrad 3?+

In den meisten Fällen ja. Bei Pflegegrad 3 liegen oft die Voraussetzungen für einen GdB von 50 oder mehr vor. Der Ausweis bringt zusätzliche Steuervorteile, Mobilitätsvergünstigungen und eventuell Merkzeichen mit weiteren Ansprüchen. Prüfen Sie das beim Versorgungsamt.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  4. § 33b EStG – Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Fahrkosten
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. pflege.de – Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge

Pflegegrad 3 bedeutet „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit" – und damit Zugang zu einem breiten Leistungspaket, das weit über das Pflegegeld hinausgeht. Viele Familien schöpfen nur einen Bruchteil ihrer Ansprüche aus, weil sie die Vergünstigungen schlicht nicht kennen: Steuervorteile, kostenlose Fahrten, Wohngeld-Freibeträge, Zuschüsse für den Hausumbau und professionelle Hilfe im Alltag und Haushalt.

In diesem Artikel listen wir alle Vergünstigungen bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 auf – von den offensichtlichen Kassenleistungen bis zu den versteckten Vorteilen, die kaum jemand nutzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 599 € Pflegegeld monatlich – frei verwendbar bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • 131 € Entlastungsbetrag + 294 € Verhinderungspflege monatlich für professionelle Alltagshilfe
  • Pflege-Pauschbetrag 1.100 € jährlich für pflegende Angehörige (steuerfrei)
  • Fahrtkostenübernahme zum Arzt durch die Krankenkasse (bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung)
  • Wohngeld-Freibeträge, Mehrbedarf bei Sozialleistungen und weitere versteckte Vorteile

1. Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 3

Das Fundament: Die Leistungen der Pflegeversicherung. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen 2026 folgende Budgets zu:

LeistungBetrag 2026Besonderheit
Pflegegeld599 € / MonatFrei verwendbar, steuerfrei
Pflegesachleistungen1.497 € / MonatFür ambulante Pflegedienste
Entlastungsbetrag131 € / MonatFür anerkannte Alltagshilfen, ansparbar
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege3.539 € / JahrGemeinsames Budget, flexibel einsetzbar
Tages- und Nachtpflege1.357 € / MonatZusätzlich zu Pflegegeld, keine Anrechnung
Pflegehilfsmittel42 € / MonatHandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz
Wohnraumanpassungbis 4.180 €Einmalig pro Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungenbis 53 € / MonatFür zugelassene Pflege-Apps

Der wichtigste Punkt: Die meisten dieser Leistungen laufen zusätzlich zueinander. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, die Tages- und Nachtpflege nicht auf die Pflegesachleistungen. Wer alle Budgets konsequent kombiniert, bekommt deutlich mehr Unterstützung als die meisten Familien nutzen.

💡 Rechenbeispiel: Häusliche Pflege bei PG 3

Wer bei Pflegegrad 3 alle ambulanten Leistungen kombiniert, kommt auf ein monatliches Budget von über 2.000 €: 599 € Pflegegeld + 1.357 € Tagespflege + 131 € Entlastungsbetrag + ca. 294 € Verhinderungspflege + 42 € Pflegehilfsmittel. Hinzu kommen steuerliche Vorteile und Fahrkostenübernahmen.

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Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

2. Steuerliche Vergünstigungen

Die steuerlichen Vorteile werden häufig übersehen – dabei können sie jährlich hunderte Euro ausmachen:

SteuervorteilBetrag / JahrFür wen?
Pflege-Pauschbetrag1.100 €Pflegende Angehörige, die unentgeltlich zu Hause pflegen
Behinderten-Pauschbetragabhängig vom GdBPflegebedürftige mit Schwerbehindertenausweis
Außergewöhnliche BelastungenindividuellPflegebedürftige und Angehörige (für nicht abgedeckte Kosten)
Haushaltshilfe absetzenbis 4.000 € / JahrAlle Pflegebedürftigen (20 % von max. 20.000 €)

Der Pflege-Pauschbetrag ist besonders wertvoll: Angehörige, die eine Person mit Pflegegrad 3 unentgeltlich zu Hause pflegen, können pauschal 1.100 € von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen – ohne einen einzigen Beleg. Bei Pflegegrad 4 oder 5 sind es sogar 1.800 €. Und das Pflegegeld selbst? Ist in der Regel steuerfrei.

3. Mobilität und Fahrkosten

Bei Pflegegrad 3 gibt es mehrere Vergünstigungen rund um die Mobilität – teils über die Krankenkasse, teils über den Schwerbehindertenausweis:

  • Fahrtkosten zum Arzt: Die Krankenkasse übernimmt Taxifahrten zur ambulanten Behandlung, wenn bei PG 3 eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich bestätigt ist oder Merkzeichen aG, Bl oder H vorliegen
  • Merkzeichen B: Begleitperson fährt kostenlos im ÖPNV und Fernverkehr mit
  • ÖPNV-Freifahrt: Mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl und Wertmarke (46 €/Halbjahr oder kostenlos bei H/Bl)
  • Kfz-Steuerermäßigung: 50 % mit Merkzeichen G (Verzicht auf ÖPNV) oder 100 % bei Merkzeichen H, Bl, aG
  • Fahrtkostenpauschale: 900 € (Merkzeichen G + GdB 70) oder 4.500 € (aG, Bl, H) jährlich steuerlich absetzbar

4. Vorteile für pflegende Angehörige im Beruf

Nicht nur der Pflegebedürftige selbst hat Ansprüche – auch die pflegenden Angehörigen werden unterstützt:

  • Pflegeunterstützungsgeld: 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei akuter Pflegesituation, 90 % des Nettogehalts
  • Pflegezeit: Bis 6 Monate unbezahlte Freistellung (Betriebe mit 15+ Beschäftigten)
  • Familienpflegezeit: Bis 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Std./Woche (Betriebe mit 26+ Beschäftigten)
  • Rentenversicherungsbeiträge: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige, die mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen
  • Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind während der Pflege automatisch unfallversichert

5. Sozialleistungen und Wohngeld

  • Wohngeld-Freibeträge: Pflegebedürftige Haushalte erhalten besondere Freibeträge im Wohngeldgesetz – das kann das Wohngeld spürbar erhöhen oder überhaupt erst ermöglichen
  • Mehrbedarf bei Bürgergeld / Grundsicherung: 17 % Zuschlag mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis
  • Hilfe zur Pflege: Wer die Pflegekosten nicht aus eigener Tasche tragen kann, hat Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII – das Sozialamt übernimmt den Eigenanteil
  • Befreiung von Rezeptgebühren: Unter bestimmten Einkommensgrenzen möglich (Belastungsgrenze 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %)

6. Die 5 Vergünstigungen, die kaum jemand kennt

  1. 1Kostenlose Pflegeberatung: Sie haben Anspruch auf eine umfassende, individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – komplett kostenlos, auch mehrfach.
  2. 2Kostenlose Pflegekurse: Die Pflegekasse bietet Angehörigen kostenlose Schulungen an – zu Hause oder in Gruppen, auch online.
  3. 3Entlastungsbetrag ansparen: Viele wissen nicht, dass der Entlastungsbetrag nicht verfällt, sondern bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden kann. Das sind bis zu 2.358 € auf einmal.
  4. 4Wohngruppenzuschlag: Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält zusätzlich 224 € monatlich für eine organisatorische Ansprechperson.
  5. 5Verhinderungspflege stundenweise: Bei weniger als 8 Stunden pro Tag wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt – die meisten Familien nutzen diese Kombination nicht, obwohl sie rund 294 € zusätzlich pro Monat bringt.

So hilft JUHI bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 haben Sie Zugang zu einem umfangreichen Leistungspaket – aber die praktische Umsetzung im Alltag und Haushalt ist die eigentliche Herausforderung. Genau hier kommen wir von JUHI ins Spiel. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und helfen pflegebedürftigen Menschen bundesweit in über 30 Städten, darunter Berlin, Essen, München und Neumünster.

Über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanzieren Sie bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung zu Arztterminen und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.

Wie viele Stunden Ihnen konkret zustehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3.

Unser Fazit: Mehr Ansprüche als die meisten ahnen

Pflegegrad 3 ist nicht nur eine Zahl – er öffnet die Tür zu einem breiten Leistungspaket aus Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, steuerlichen Vorteilen, Mobilitätshilfen und Sozialleistungen. Die meisten Familien nutzen davon nur einen Bruchteil, weil sie die Vergünstigungen nicht kennen oder den Aufwand scheuen.

Der wichtigste Schritt: Alle Leistungen kennen, aktiv beantragen und konsequent kombinieren. Und für die praktische Entlastung im Alltag und Haushalt sind wir von JUHI da – das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 3?+

599 € Pflegegeld monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, ca. 294 € Verhinderungspflege monatlich, 42 € Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen. Wer alle Budgets nutzt, kommt auf deutlich über 1.000 € monatliche Unterstützung.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei Pflegegrad 3?+

Pflegende Angehörige können den Pflege-Pauschbetrag von 1.100 € nutzen. Pflegebedürftige mit Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag (je nach GdB). Das Pflegegeld ist in der Regel steuerfrei. Zusätzlich kann eine Haushaltshilfe steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.

Zahlt die Krankenkasse Fahrten zum Arzt bei Pflegegrad 3?+

Ja, wenn zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich bestätigt ist oder Merkzeichen aG, Bl oder H vorliegen. Sie brauchen für jede Fahrt eine ärztliche Verordnung. Der Eigenanteil beträgt 10 % (min. 5 €, max. 10 € pro Fahrt).

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich bei Pflegegrad 3?+

Über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege zusammen bis zu 13 volle Stunden pro Monat bei JUHI (Stundensatz 32,75 €). Allein über den Entlastungsbetrag sind mindestens 4 Stunden monatlich drin.

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Ja, fast alle Leistungen laufen zusätzlich zueinander. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, die Tages- und Nachtpflege nicht auf die Pflegesachleistungen. Auch steuerliche Vorteile und Mobilitätshilfen sind unabhängig von den Kassenleistungen nutzbar.

Lohnt sich ein Schwerbehindertenausweis bei Pflegegrad 3?+

In den meisten Fällen ja. Bei Pflegegrad 3 liegen oft die Voraussetzungen für einen GdB von 50 oder mehr vor. Der Ausweis bringt zusätzliche Steuervorteile, Mobilitätsvergünstigungen und eventuell Merkzeichen mit weiteren Ansprüchen. Prüfen Sie das beim Versorgungsamt.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  4. § 33b EStG – Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene
  5. Bundesministerium für Gesundheit – Fahrkosten
  6. GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
  7. pflege.de – Pflegegrad 3: Leistungen und Voraussetzungen
  8. Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
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