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Welcher Pflegegrad bei Palliativ? Schnellverfahren nutzen

Lina Heimann
Veröffentlicht am:
09.07.2026
Inhaltsverzeichnis

Wenn eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist, verschiebt sich alles. Es geht nicht mehr um Genesung, sondern um Linderung, Ruhe und darum, die verbleibende Zeit so gut wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig müssen Familien plötzlich Anträge stellen, Zuständigkeiten klären und Formulare ausfüllen – in einer Phase, in der dafür eigentlich keine Kraft bleibt.

Der Gesetzgeber hat das berücksichtigt: In palliativen Situationen gilt ein beschleunigtes Verfahren. Statt der üblichen 25 Arbeitstage muss die Pflegekasse innerhalb einer Woche entscheiden. Dieser Artikel erklärt, wie Sie das nutzen und welche Leistungen Ihnen zustehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen automatischen Pflegegrad gibt es nicht – auch in palliativen Situationen wird die Selbständigkeit bewertet
  • In der Praxis meist Pflegegrad 4 oder 5, weil der Hilfebedarf sehr hoch ist
  • Schnellverfahren: eine Woche statt 25 Arbeitstage – Sie müssen aber darauf hinweisen
  • Pflege- und Krankenkasse zahlen getrennt – die spezialisierte Palliativversorgung läuft über die Krankenkasse
  • Leistungen gelten ab dem Antragsmonat – jeder Tag Verzögerung kostet Budget

Gibt es einen automatischen Pflegegrad?

Nein. Auch bei einer palliativen Erkrankung entscheidet nicht die Diagnose über den Pflegegrad, sondern wie stark die Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Der Medizinische Dienst bewertet dieselben sechs Module wie bei allen anderen Anträgen auch.

In der Praxis führt das jedoch fast immer zu einem hohen Pflegegrad, weil in palliativen Situationen typischerweise mehrere Module gleichzeitig stark betroffen sind: Mobilität, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung. Wie das Verfahren im Detail abläuft, erklärt der Artikel Pflegegutachten.

💡 Die Begutachtung kann nach Aktenlage erfolgen

In palliativen Situationen ist ein Hausbesuch häufig nicht zumutbar. Der Medizinische Dienst kann dann nach Aktenlage entscheiden – auf Grundlage von Arztberichten, Krankenhausunterlagen und Angaben des Pflegedienstes. Weisen Sie im Antrag ausdrücklich darauf hin, wenn ein Termin die Person belasten würde.

Welcher Pflegegrad ist realistisch?

SituationRealistisch
Erkrankung fortgeschritten, Alltag noch weitgehend selbständig möglichPflegegrad 2
Deutlich eingeschränkte Mobilität, Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden nötigPflegegrad 3
Überwiegend bettlägerig, umfassende Hilfe bei allen Verrichtungen, hoher MedikationsaufwandPflegegrad 4
Vollständige Übernahme aller Verrichtungen, dauerhafte Anwesenheit erforderlichPflegegrad 5

Weil sich der Zustand in palliativen Situationen oft schnell verändert, kann ein zunächst niedriger eingestufter Pflegegrad rasch nicht mehr passen. Ein Antrag auf Höherstufung ist jederzeit möglich und unterliegt keiner Wartefrist.

Das Schnellverfahren: eine Woche statt fünf

Nach § 18 SGB XI muss die Pflegekasse in bestimmten Situationen deutlich schneller entscheiden als üblich:

SituationFrist
Regelfall25 Arbeitstage
Person befindet sich in ambulanter Palliativversorgung1 Woche
Person wird im Hospiz versorgt1 Woche
Antrag im Krankenhaus oder in der Reha bei absehbarer Entlassung1 Woche
Angehörige stellen Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Aussicht2 Wochen

⚠️ Die Kasse weiß es nicht von allein

Das Schnellverfahren greift nicht automatisch. Sie müssen die palliative Situation ausdrücklich mitteilen – am besten telefonisch und zusätzlich schriftlich. Ein ärztliches Attest oder die Bestätigung des Palliativdienstes beschleunigt die Bearbeitung zusätzlich.

Wird die Frist überschritten, steht Ihnen für jede angefangene Woche Verzögerung eine Zahlung von 70 € zu. Diese wird automatisch geleistet und muss nicht gesondert beantragt werden.

So beantragen Sie den Pflegegrad

  1. 1Sofort telefonisch beantragen. Rufen Sie die Pflegekasse an und nennen Sie ausdrücklich die palliative Situation. Das Datum des Anrufs zählt – Leistungen gelten ab diesem Monat.
  2. 2Schriftlich nachreichen. Ein kurzes Schreiben mit Bezug auf das Telefonat, dem Sie ärztliche Unterlagen beilegen.
  3. 3Den Sozialdienst einbinden. Bei einem Krankenhausaufenthalt übernimmt der Sozialdienst die Antragstellung häufig komplett – fragen Sie danach.
  4. 4Auf Begutachtung nach Aktenlage hinwirken, wenn ein Hausbesuch die Person belasten würde. Der behandelnde Arzt kann das mit wenigen Zeilen bestätigen.
  5. 5Parallel die Krankenkasse informieren. Palliativversorgung, Hospizdienst und Behandlungspflege laufen dort – siehe übernächster Abschnitt.

Den vollständigen Ablauf beschreibt der Artikel Pflegegrad beantragen. Eine kostenlose Beratung dazu erhalten Sie bei Afilio.

i Info

Pflegegrad vorhanden?

Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!

Hier geht es zum Rechner

Leistungen der Pflegekasse

Leistung / Monat PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld332 €599 €765 €947 €
Sachleistungen760 €1.431 €1.778 €2.200 €
EB131 €131 €131 €131 €131 €
VHP (anteilig)294 €294 €294 €294 €
Pflegehilfsmittel42 €42 €42 €42 €42 €

EB = Entlastungsbetrag, VHP = Verhinderungspflege, PG = Pflegegrad. Dazu kommt der Zuschuss zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 € je Maßnahme – relevant etwa für ein Pflegebett oder eine bodengleiche Dusche.

Was zusätzlich die Krankenkasse zahlt

Ein häufiges Missverständnis: Palliativversorgung ist keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern der Krankenversicherung. Beide Systeme laufen parallel und schließen sich nicht aus.

LeistungRechtsgrundlageWas sie umfasst
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung§ 37b SGB VPalliativteam aus Ärzten und Pflegekräften, rund um die Uhr erreichbar, Schmerztherapie zu Hause
Ambulanter Hospizdienst§ 39a SGB VEhrenamtliche Begleitung für Betroffene und Angehörige – für Sie kostenfrei
Stationäres Hospiz§ 39a SGB VKranken- und Pflegekasse übernehmen die Kosten gemeinsam, kein Eigenanteil
Häusliche Krankenpflege§ 37 SGB VMedizinische Versorgung wie Injektionen, Verbandswechsel, Portversorgung

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird vom behandelnden Arzt oder vom Krankenhaus verordnet. Sie kostet Sie nichts und ist unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad besteht.

Unterstützung für Angehörige

Auch für Sie als Angehörige gibt es Ansprüche, die in dieser Situation oft untergehen:

  • Bis zu 10 Arbeitstage kurzfristige Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz – für die akute Organisationsphase
  • Familienpflegezeit mit reduzierter Arbeitszeit und zinslosem Darlehen
  • Rentenbeiträge der Pflegekasse ab 10 Stunden Pflege pro Woche
  • Begleitung durch den Hospizdienst – auch für Sie, nicht nur für die erkrankte Person

Einen Überblick über alle Ansprüche finden Sie unter pflegende Angehörige. Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung anzunehmen – die Belastung in dieser Phase ist erheblich, und Sie müssen sie nicht allein tragen.

Wie JUHI den Haushalt übernimmt

Medizinische Versorgung leistet JUHI nicht – dafür sind Palliativteam und Pflegedienst zuständig. Was wir übernehmen können, ist der Haushalt, der in dieser Zeit unweigerlich liegen bleibt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft.

Ab Pflegegrad 2 sind das bis zu 13 volle Stunden pro Monat, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflegeohne einen Cent Eigenkosten. Das Pflegegeld bleibt vollständig erhalten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Berlin, Köln, Dortmund und Augsburg. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.

💡 Zeit ist in dieser Phase das Wertvollste

Jede Stunde, die nicht für Wäsche und Einkäufe draufgeht, bleibt für das, worauf es jetzt ankommt. Genau dafür ist der Entlastungsbetrag gedacht – und er verfällt, wenn er ungenutzt bleibt.

Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Schnell handeln, aber nicht allein

Stellen Sie den Antrag noch heute telefonisch und weisen Sie ausdrücklich auf die palliative Situation hin – das verkürzt die Frist von 25 Arbeitstagen auf eine Woche. Bitten Sie um eine Begutachtung nach Aktenlage, wenn ein Termin die erkrankte Person belasten würde.

Und nutzen Sie beide Systeme: Die Pflegekasse für Pflegegeld, Sachleistungen und Haushaltshilfe, die Krankenkasse für die spezialisierte Palliativversorgung und den Hospizdienst. Der Sozialdienst im Krankenhaus und die Pflegestützpunkte vor Ort helfen kostenlos bei der Koordination – nehmen Sie diese Unterstützung an.

Häufig gestellte Fragen

Bekommt man bei einer palliativen Erkrankung automatisch Pflegegrad 5?+

Nein. Auch hier entscheidet die tatsächliche Selbständigkeit im Alltag, nicht die Diagnose. In der Praxis werden aber häufig Pflegegrad 4 oder 5 erreicht, weil in palliativen Situationen meist mehrere Bereiche gleichzeitig stark eingeschränkt sind.

Wie schnell entscheidet die Pflegekasse?+

Bei ambulanter Palliativversorgung oder Hospizversorgung innerhalb einer Woche statt der üblichen 25 Arbeitstage. Wichtig: Sie müssen die Situation ausdrücklich mitteilen, sonst greift die verkürzte Frist nicht.

Muss ein Gutachter zu uns nach Hause kommen?+

Nicht zwingend. In palliativen Situationen kann der Medizinische Dienst nach Aktenlage entscheiden, wenn ein Hausbesuch die Person zu sehr belasten würde. Ein entsprechender Hinweis im Antrag und eine kurze ärztliche Bestätigung genügen meist.

Was kostet die Palliativversorgung?+

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und der ambulante Hospizdienst sind für Sie kostenfrei – die Krankenkasse übernimmt sie vollständig. Auch bei einem stationären Hospiz entsteht kein Eigenanteil, hier teilen sich Kranken- und Pflegekasse die Kosten.

Lohnt sich der Antrag noch, wenn die Zeit knapp ist?+

Ja. Die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung, und das beschleunigte Verfahren sorgt für eine Entscheidung binnen einer Woche. Auch für einen kurzen Zeitraum stehen Pflegegeld, Sachleistungen und Hilfsmittel zur Verfügung.

Kann ich Pflegeleistungen und Palliativversorgung gleichzeitig nutzen?+

Ja, beides läuft parallel. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel. Die Krankenkasse übernimmt die spezialisierte Palliativversorgung, den Hospizdienst und die häusliche Krankenpflege. Die Systeme rechnen sich nicht gegeneinander an.

Quellen

  1. § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37b SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  3. § 39a SGB V – Stationäre und ambulante Hospizleistungen
  4. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  5. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  6. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. Deutscher Hospiz- und PalliativVerband – Informationen und Adressen

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

Wenn eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist, verschiebt sich alles. Es geht nicht mehr um Genesung, sondern um Linderung, Ruhe und darum, die verbleibende Zeit so gut wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig müssen Familien plötzlich Anträge stellen, Zuständigkeiten klären und Formulare ausfüllen – in einer Phase, in der dafür eigentlich keine Kraft bleibt.

Der Gesetzgeber hat das berücksichtigt: In palliativen Situationen gilt ein beschleunigtes Verfahren. Statt der üblichen 25 Arbeitstage muss die Pflegekasse innerhalb einer Woche entscheiden. Dieser Artikel erklärt, wie Sie das nutzen und welche Leistungen Ihnen zustehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen automatischen Pflegegrad gibt es nicht – auch in palliativen Situationen wird die Selbständigkeit bewertet
  • In der Praxis meist Pflegegrad 4 oder 5, weil der Hilfebedarf sehr hoch ist
  • Schnellverfahren: eine Woche statt 25 Arbeitstage – Sie müssen aber darauf hinweisen
  • Pflege- und Krankenkasse zahlen getrennt – die spezialisierte Palliativversorgung läuft über die Krankenkasse
  • Leistungen gelten ab dem Antragsmonat – jeder Tag Verzögerung kostet Budget

Gibt es einen automatischen Pflegegrad?

Nein. Auch bei einer palliativen Erkrankung entscheidet nicht die Diagnose über den Pflegegrad, sondern wie stark die Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Der Medizinische Dienst bewertet dieselben sechs Module wie bei allen anderen Anträgen auch.

In der Praxis führt das jedoch fast immer zu einem hohen Pflegegrad, weil in palliativen Situationen typischerweise mehrere Module gleichzeitig stark betroffen sind: Mobilität, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung. Wie das Verfahren im Detail abläuft, erklärt der Artikel Pflegegutachten.

💡 Die Begutachtung kann nach Aktenlage erfolgen

In palliativen Situationen ist ein Hausbesuch häufig nicht zumutbar. Der Medizinische Dienst kann dann nach Aktenlage entscheiden – auf Grundlage von Arztberichten, Krankenhausunterlagen und Angaben des Pflegedienstes. Weisen Sie im Antrag ausdrücklich darauf hin, wenn ein Termin die Person belasten würde.

Welcher Pflegegrad ist realistisch?

SituationRealistisch
Erkrankung fortgeschritten, Alltag noch weitgehend selbständig möglichPflegegrad 2
Deutlich eingeschränkte Mobilität, Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden nötigPflegegrad 3
Überwiegend bettlägerig, umfassende Hilfe bei allen Verrichtungen, hoher MedikationsaufwandPflegegrad 4
Vollständige Übernahme aller Verrichtungen, dauerhafte Anwesenheit erforderlichPflegegrad 5

Weil sich der Zustand in palliativen Situationen oft schnell verändert, kann ein zunächst niedriger eingestufter Pflegegrad rasch nicht mehr passen. Ein Antrag auf Höherstufung ist jederzeit möglich und unterliegt keiner Wartefrist.

Das Schnellverfahren: eine Woche statt fünf

Nach § 18 SGB XI muss die Pflegekasse in bestimmten Situationen deutlich schneller entscheiden als üblich:

SituationFrist
Regelfall25 Arbeitstage
Person befindet sich in ambulanter Palliativversorgung1 Woche
Person wird im Hospiz versorgt1 Woche
Antrag im Krankenhaus oder in der Reha bei absehbarer Entlassung1 Woche
Angehörige stellen Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Aussicht2 Wochen

⚠️ Die Kasse weiß es nicht von allein

Das Schnellverfahren greift nicht automatisch. Sie müssen die palliative Situation ausdrücklich mitteilen – am besten telefonisch und zusätzlich schriftlich. Ein ärztliches Attest oder die Bestätigung des Palliativdienstes beschleunigt die Bearbeitung zusätzlich.

Wird die Frist überschritten, steht Ihnen für jede angefangene Woche Verzögerung eine Zahlung von 70 € zu. Diese wird automatisch geleistet und muss nicht gesondert beantragt werden.

So beantragen Sie den Pflegegrad

  1. 1Sofort telefonisch beantragen. Rufen Sie die Pflegekasse an und nennen Sie ausdrücklich die palliative Situation. Das Datum des Anrufs zählt – Leistungen gelten ab diesem Monat.
  2. 2Schriftlich nachreichen. Ein kurzes Schreiben mit Bezug auf das Telefonat, dem Sie ärztliche Unterlagen beilegen.
  3. 3Den Sozialdienst einbinden. Bei einem Krankenhausaufenthalt übernimmt der Sozialdienst die Antragstellung häufig komplett – fragen Sie danach.
  4. 4Auf Begutachtung nach Aktenlage hinwirken, wenn ein Hausbesuch die Person belasten würde. Der behandelnde Arzt kann das mit wenigen Zeilen bestätigen.
  5. 5Parallel die Krankenkasse informieren. Palliativversorgung, Hospizdienst und Behandlungspflege laufen dort – siehe übernächster Abschnitt.

Den vollständigen Ablauf beschreibt der Artikel Pflegegrad beantragen. Eine kostenlose Beratung dazu erhalten Sie bei Afilio.

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Leistungen der Pflegekasse

Leistung / Monat PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld332 €599 €765 €947 €
Sachleistungen760 €1.431 €1.778 €2.200 €
EB131 €131 €131 €131 €131 €
VHP (anteilig)294 €294 €294 €294 €
Pflegehilfsmittel42 €42 €42 €42 €42 €

EB = Entlastungsbetrag, VHP = Verhinderungspflege, PG = Pflegegrad. Dazu kommt der Zuschuss zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 € je Maßnahme – relevant etwa für ein Pflegebett oder eine bodengleiche Dusche.

Was zusätzlich die Krankenkasse zahlt

Ein häufiges Missverständnis: Palliativversorgung ist keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern der Krankenversicherung. Beide Systeme laufen parallel und schließen sich nicht aus.

LeistungRechtsgrundlageWas sie umfasst
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung§ 37b SGB VPalliativteam aus Ärzten und Pflegekräften, rund um die Uhr erreichbar, Schmerztherapie zu Hause
Ambulanter Hospizdienst§ 39a SGB VEhrenamtliche Begleitung für Betroffene und Angehörige – für Sie kostenfrei
Stationäres Hospiz§ 39a SGB VKranken- und Pflegekasse übernehmen die Kosten gemeinsam, kein Eigenanteil
Häusliche Krankenpflege§ 37 SGB VMedizinische Versorgung wie Injektionen, Verbandswechsel, Portversorgung

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung wird vom behandelnden Arzt oder vom Krankenhaus verordnet. Sie kostet Sie nichts und ist unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad besteht.

Unterstützung für Angehörige

Auch für Sie als Angehörige gibt es Ansprüche, die in dieser Situation oft untergehen:

  • Bis zu 10 Arbeitstage kurzfristige Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz – für die akute Organisationsphase
  • Familienpflegezeit mit reduzierter Arbeitszeit und zinslosem Darlehen
  • Rentenbeiträge der Pflegekasse ab 10 Stunden Pflege pro Woche
  • Begleitung durch den Hospizdienst – auch für Sie, nicht nur für die erkrankte Person

Einen Überblick über alle Ansprüche finden Sie unter pflegende Angehörige. Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung anzunehmen – die Belastung in dieser Phase ist erheblich, und Sie müssen sie nicht allein tragen.

Wie JUHI den Haushalt übernimmt

Medizinische Versorgung leistet JUHI nicht – dafür sind Palliativteam und Pflegedienst zuständig. Was wir übernehmen können, ist der Haushalt, der in dieser Zeit unweigerlich liegen bleibt: Saugen, Fenster putzen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, leichte Gartenarbeiten, Begleitung und Gesellschaft.

Ab Pflegegrad 2 sind das bis zu 13 volle Stunden pro Monat, finanziert über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflegeohne einen Cent Eigenkosten. Das Pflegegeld bleibt vollständig erhalten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 €* inkl. sämtlicher Kosten.

JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 40 Städten und 10 Bundesländern, darunter Berlin, Köln, Dortmund und Augsburg. JUHI hilft allen Menschen mit Pflegegrad – unabhängig vom Alter.

💡 Zeit ist in dieser Phase das Wertvollste

Jede Stunde, die nicht für Wäsche und Einkäufe draufgeht, bleibt für das, worauf es jetzt ankommt. Genau dafür ist der Entlastungsbetrag gedacht – und er verfällt, wenn er ungenutzt bleibt.

Ihren genauen Stundenanspruch zeigt Ihnen der JUHI-Rechner. Stellen Sie gerne eine kurze Anfrage – wir melden uns innerhalb weniger Stunden.

Unser Fazit: Schnell handeln, aber nicht allein

Stellen Sie den Antrag noch heute telefonisch und weisen Sie ausdrücklich auf die palliative Situation hin – das verkürzt die Frist von 25 Arbeitstagen auf eine Woche. Bitten Sie um eine Begutachtung nach Aktenlage, wenn ein Termin die erkrankte Person belasten würde.

Und nutzen Sie beide Systeme: Die Pflegekasse für Pflegegeld, Sachleistungen und Haushaltshilfe, die Krankenkasse für die spezialisierte Palliativversorgung und den Hospizdienst. Der Sozialdienst im Krankenhaus und die Pflegestützpunkte vor Ort helfen kostenlos bei der Koordination – nehmen Sie diese Unterstützung an.

Häufig gestellte Fragen

Bekommt man bei einer palliativen Erkrankung automatisch Pflegegrad 5?+

Nein. Auch hier entscheidet die tatsächliche Selbständigkeit im Alltag, nicht die Diagnose. In der Praxis werden aber häufig Pflegegrad 4 oder 5 erreicht, weil in palliativen Situationen meist mehrere Bereiche gleichzeitig stark eingeschränkt sind.

Wie schnell entscheidet die Pflegekasse?+

Bei ambulanter Palliativversorgung oder Hospizversorgung innerhalb einer Woche statt der üblichen 25 Arbeitstage. Wichtig: Sie müssen die Situation ausdrücklich mitteilen, sonst greift die verkürzte Frist nicht.

Muss ein Gutachter zu uns nach Hause kommen?+

Nicht zwingend. In palliativen Situationen kann der Medizinische Dienst nach Aktenlage entscheiden, wenn ein Hausbesuch die Person zu sehr belasten würde. Ein entsprechender Hinweis im Antrag und eine kurze ärztliche Bestätigung genügen meist.

Was kostet die Palliativversorgung?+

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und der ambulante Hospizdienst sind für Sie kostenfrei – die Krankenkasse übernimmt sie vollständig. Auch bei einem stationären Hospiz entsteht kein Eigenanteil, hier teilen sich Kranken- und Pflegekasse die Kosten.

Lohnt sich der Antrag noch, wenn die Zeit knapp ist?+

Ja. Die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung, und das beschleunigte Verfahren sorgt für eine Entscheidung binnen einer Woche. Auch für einen kurzen Zeitraum stehen Pflegegeld, Sachleistungen und Hilfsmittel zur Verfügung.

Kann ich Pflegeleistungen und Palliativversorgung gleichzeitig nutzen?+

Ja, beides läuft parallel. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel. Die Krankenkasse übernimmt die spezialisierte Palliativversorgung, den Hospizdienst und die häusliche Krankenpflege. Die Systeme rechnen sich nicht gegeneinander an.

Quellen

  1. § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  2. § 37b SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  3. § 39a SGB V – Stationäre und ambulante Hospizleistungen
  4. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  5. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  6. Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
  7. Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
  8. Deutscher Hospiz- und PalliativVerband – Informationen und Adressen

*In bestimmten Bundesländern ist der Preis etwas niedriger.

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