Häusliche Pflege Kosten: Was wirklich auf Familien zukommt

Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Welche Kosten fallen bei häuslicher Pflege an?
- Ambulanter Pflegedienst: Was er kostet
- Sogenannte 24-Stunden-Pflege
- Was die Pflegekasse übernimmt
- Häusliche Pflege vs. Pflegeheim: Der Kostenvergleich
- So senken Sie Ihre Kosten
- JUHI: Haushaltshilfe ohne Eigenkosten
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
„Was wird uns die Pflege zu Hause kosten?" – diese Frage stellen sich Millionen Familien, wenn klar wird, dass ein Angehöriger Unterstützung braucht. Die Antwort hängt davon ab, wie viel Pflege nötig ist, wer sie übernimmt und welche Kassenleistungen genutzt werden. Die gute Nachricht: Häusliche Pflege ist in fast allen Fällen deutlich günstiger als ein Pflegeheim – und bei klugem Einsatz der Kassenleistungen kann der Eigenanteil auf null sinken.
In diesem Artikel zeigen wir, welche Kosten bei häuslicher Pflege wirklich anfallen, was die Pflegekasse übernimmt, wie sich häusliche Pflege im Vergleich zum Pflegeheim rechnet – und warum die Haushaltshilfe bei JUHI für gesetzlich Versicherte kostenlos ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Ambulanter Pflegedienst: 500–2.500 € / Monat, Eigenanteil nach Kassenleistung 300–1.200 €
- ✓ Sog. 24-Stunden-Pflege: Ab ca. 1.300–1.700 € Eigenanteil monatlich
- ✓ Pflege durch Angehörige + Haushaltshilfe: Bei JUHI 0 € Eigenkosten bei GKV
- ✓ Pflegeheim zum Vergleich: Ø 3.245 € Eigenanteil monatlich (Bundesdurchschnitt 2026)
- ✓ Kassenleistungen kombinieren: Pflegegeld + Entlastungsbetrag + VHP = bis zu 1.100 € monatlich bei PG 3
Welche Kosten fallen bei häuslicher Pflege an?
Die Kosten für häusliche Pflege setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen – nicht alle fallen in jeder Familie an:
| Kostenfaktor | Typische Spanne | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Ambulanter Pflegedienst (Grundpflege, Behandlungspflege) | 500–2.500 € / Monat | Pflegekasse (Sachleistungen) + Eigenanteil |
| Haushaltshilfe / Alltagsbegleitung | 0 € bei anerkanntem Dienstleister + GKV | Pflegekasse (Entlastungsbetrag + VHP) |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat | Pflegekasse (Pauschale) |
| Wohnraumanpassung | Einmalig bis 4.180 € | Pflegekasse (Zuschuss) |
| Medikamente, Zuzahlungen | Individuell | Krankenkasse + Eigenanteil |
| Sog. 24-Stunden-Pflege | 2.500–3.500 € / Monat | Eigenanteil ab ca. 1.300 € nach Kassenleistungen |
| Verdienstausfall Angehörige | Individuell | Teilweise über Pflegegeld, Pflegezeit, Rentenversicherung |
Ambulanter Pflegedienst: Was er kostet
Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst sind schwer pauschal zu beziffern, weil sie von drei Faktoren abhängen: dem Bundesland (eigenes Punktesystem), dem individuellen Pflegebedarf und dem Pflegedienst-Vertrag. Eine Orientierung:
| Pflegegrad | Typische Kosten Pflegedienst | Sachleistung der Kasse | Eigenanteil (Orientierung) |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 800–1.400 € | 796 € | 0–600 € |
| PG 3 | 1.200–2.000 € | 1.497 € | 0–500 € |
| PG 4 | 1.800–2.500 € | 1.859 € | 0–700 € |
| PG 5 | 2.200–3.000 € | 2.299 € | 0–700 € |
Die Pflegekasse zahlt die Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst. Übersteigen die Kosten den Kassenhöchstbetrag, zahlen Sie die Differenz selbst. Bei geringem Pflegebedarf bleibt oft ein Restbetrag übrig, den Sie als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt bekommen (Kombinationsleistung).
💡 Pflegedienst ≠ Haushaltshilfe
Der ambulante Pflegedienst übernimmt körperbezogene Pflege (Waschen, Anziehen, Medikamente) und medizinische Behandlungspflege. Die Haushaltshilfe (Fenster putzen, Einkaufen, Begleitung) ist ein eigener Bereich und wird über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanziert – nicht über die Sachleistungen. Beides ergänzt sich.
Sogenannte 24-Stunden-Pflege: Kosten und Realität
Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege wohnt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Die Gesamtkosten liegen typischerweise bei 2.500–3.500 € pro Monat. Nach Abzug von Pflegegeld und Verhinderungspflege bleibt ein Eigenanteil von etwa 1.300–1.700 €.
⚠️ Rechtliche Grauzone
Der Begriff „24-Stunden-Pflege" ist irreführend: Niemand darf 24 Stunden am Tag arbeiten. Die meisten Modelle basieren auf Arbeitnehmerentsendung aus Osteuropa. Achten Sie auf legale Vertragsgestaltung, Einhaltung des Mindestlohns und klare Arbeits- und Ruhezeiten. Die DIN SPEC 33454 bietet einen Qualitätsstandard.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas die Pflegekasse übernimmt – alle Leistungen 2026
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| VHP + KZP | – | 3.539 € / Jahr (gemeinsam) | |||
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnraumanpassung | Bis 4.180 € pro Maßnahme | ||||
Die meisten Leistungen laufen zusätzlich zueinander. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, die Verhinderungspflege nicht auf die Sachleistungen. Wer alle Budgets konsequent kombiniert, kann den Eigenanteil für die häusliche Pflege auf ein Minimum oder sogar auf null reduzieren.
Häusliche Pflege vs. Pflegeheim: Der Kostenvergleich
| Kriterium | Häusliche Pflege | Pflegeheim |
|---|---|---|
| Ø Eigenanteil / Monat | 0–1.200 € (ambulant) bzw. 1.300–1.700 € (24-Std.) | 3.245 € (Bundesdurchschnitt 2026) |
| Pflegegeld? | Ja (bei Pflege durch Angehörige) | Nein |
| Verhinderungspflege? | Ja | Eingeschränkt |
| Gewohnte Umgebung? | Ja | Nein |
| Leistungszuschlag? | Nein | 15–75 % (nach Aufenthaltsdauer) |
Die Zahlen sprechen deutlich: Häusliche Pflege ist in den meisten Fällen weniger als die Hälfte der Pflegeheimkosten – und die pflegebedürftige Person bleibt in ihrer vertrauten Umgebung. Für den Fall, dass die häusliche Pflege finanziell trotzdem nicht tragbar ist, gibt es die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.
So senken Sie Ihre Kosten bei häuslicher Pflege
- 1Alle Kassenleistungen nutzen: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung. Viele Familien verschenken hunderte Euro monatlich.
- 2Anerkannten Dienstleister für die Haushaltshilfe: Bei JUHI entstehen 0 € Eigenkosten – die Haushaltshilfe wird über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanziert.
- 3Höherstufung prüfen: Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, lohnt sich ein Höherstufungsantrag – das bedeutet mehr Pflegegeld und Sachleistungen.
- 4Steuerliche Vorteile nutzen: Pflege-Pauschbetrag (600–1.800 €), Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung (bis 4.000 €/Jahr), Pflegegeld ist steuerfrei.
- 5Kombination statt Entweder-oder: Angehörige + ambulanter Pflegedienst + Haushaltshilfe (JUHI) + Tagespflege – alles gleichzeitig möglich und finanzierbar.
JUHI: Haushaltshilfe ohne Eigenkosten
Die Haushaltshilfe ist oft der Baustein, der den Unterschied macht – weil er pflegende Angehörige entlastet und gleichzeitig null Eigenkosten verursacht. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Essen, Dresden, Köln und Augsburg.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.
Unser Fazit: Häusliche Pflege ist fast immer günstiger
Die Kosten für häusliche Pflege erscheinen auf den ersten Blick komplex – aber im Vergleich zum Pflegeheim (Ø 3.245 € Eigenanteil / Monat) sind sie fast immer deutlich niedriger. Wer alle Kassenleistungen nutzt, den Haushalt über einen anerkannten Dienstleister wie JUHI organisiert und steuerliche Vorteile mitnimmt, kann den Eigenanteil für die häusliche Pflege auf ein Minimum senken.
Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet häusliche Pflege pro Monat?+
Je nach Modell und Pflegegrad: 0 € (wenn Angehörige pflegen + JUHI als Haushaltshilfe), 300–1.200 € (ambulanter Pflegedienst) oder 1.300–1.700 € (sogenannte 24-Stunden-Pflege). Im Vergleich: Das Pflegeheim kostet durchschnittlich 3.245 € Eigenanteil pro Monat.
Muss ich als Angehöriger für die Pflege bezahlen?+
Nicht zwingend. Wenn Sie selbst pflegen, erhalten Sie das Pflegegeld (347–990 € je nach PG). Für die Haushaltshilfe über einen anerkannten Dienstleister wie JUHI fallen bei GKV keine Eigenkosten an. Nur wenn der Pflegedienst teurer ist als die Sachleistungen der Kasse, entsteht ein Eigenanteil.
Ist häusliche Pflege günstiger als ein Pflegeheim?+
In fast allen Fällen ja. Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt 2026 bei 3.245 € monatlich. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige mit professioneller Haushaltshilfe kann der Eigenanteil bei null liegen. Selbst mit ambulantem Pflegedienst ist er meistens deutlich niedriger.
Was kostet die Haushaltshilfe bei JUHI?+
Bei gesetzlicher Versicherung: 0 €. Der Stundensatz von 32,75 € wird vollständig über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanziert. Das sind bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – ohne einen Cent Eigenkosten.
Kann ich ambulanten Pflegedienst und JUHI gleichzeitig nutzen?+
Ja. Der Pflegedienst wird über die Pflegesachleistungen finanziert, die Haushaltshilfe bei JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Beide Budgets sind unabhängig voneinander – Sie können beides parallel nutzen.
Was passiert, wenn wir die häusliche Pflege nicht mehr finanzieren können?+
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach SGB XII infrage: Das Sozialamt übernimmt die Differenz. Das Schonvermögen liegt bei 10.000 € (allein) bzw. 20.000 € (Paar), das Eigenheim ist in der Regel geschützt, und Kinder werden erst ab 100.000 € Bruttojahreseinkommen herangezogen.
Quellen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- pflege.de – Pflegeheimkosten: Eigenanteil und Finanzierung
- vdek – Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
„Was wird uns die Pflege zu Hause kosten?" – diese Frage stellen sich Millionen Familien, wenn klar wird, dass ein Angehöriger Unterstützung braucht. Die Antwort hängt davon ab, wie viel Pflege nötig ist, wer sie übernimmt und welche Kassenleistungen genutzt werden. Die gute Nachricht: Häusliche Pflege ist in fast allen Fällen deutlich günstiger als ein Pflegeheim – und bei klugem Einsatz der Kassenleistungen kann der Eigenanteil auf null sinken.
In diesem Artikel zeigen wir, welche Kosten bei häuslicher Pflege wirklich anfallen, was die Pflegekasse übernimmt, wie sich häusliche Pflege im Vergleich zum Pflegeheim rechnet – und warum die Haushaltshilfe bei JUHI für gesetzlich Versicherte kostenlos ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Ambulanter Pflegedienst: 500–2.500 € / Monat, Eigenanteil nach Kassenleistung 300–1.200 €
- ✓ Sog. 24-Stunden-Pflege: Ab ca. 1.300–1.700 € Eigenanteil monatlich
- ✓ Pflege durch Angehörige + Haushaltshilfe: Bei JUHI 0 € Eigenkosten bei GKV
- ✓ Pflegeheim zum Vergleich: Ø 3.245 € Eigenanteil monatlich (Bundesdurchschnitt 2026)
- ✓ Kassenleistungen kombinieren: Pflegegeld + Entlastungsbetrag + VHP = bis zu 1.100 € monatlich bei PG 3
Welche Kosten fallen bei häuslicher Pflege an?
Die Kosten für häusliche Pflege setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen – nicht alle fallen in jeder Familie an:
| Kostenfaktor | Typische Spanne | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Ambulanter Pflegedienst (Grundpflege, Behandlungspflege) | 500–2.500 € / Monat | Pflegekasse (Sachleistungen) + Eigenanteil |
| Haushaltshilfe / Alltagsbegleitung | 0 € bei anerkanntem Dienstleister + GKV | Pflegekasse (Entlastungsbetrag + VHP) |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat | Pflegekasse (Pauschale) |
| Wohnraumanpassung | Einmalig bis 4.180 € | Pflegekasse (Zuschuss) |
| Medikamente, Zuzahlungen | Individuell | Krankenkasse + Eigenanteil |
| Sog. 24-Stunden-Pflege | 2.500–3.500 € / Monat | Eigenanteil ab ca. 1.300 € nach Kassenleistungen |
| Verdienstausfall Angehörige | Individuell | Teilweise über Pflegegeld, Pflegezeit, Rentenversicherung |
Ambulanter Pflegedienst: Was er kostet
Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst sind schwer pauschal zu beziffern, weil sie von drei Faktoren abhängen: dem Bundesland (eigenes Punktesystem), dem individuellen Pflegebedarf und dem Pflegedienst-Vertrag. Eine Orientierung:
| Pflegegrad | Typische Kosten Pflegedienst | Sachleistung der Kasse | Eigenanteil (Orientierung) |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 800–1.400 € | 796 € | 0–600 € |
| PG 3 | 1.200–2.000 € | 1.497 € | 0–500 € |
| PG 4 | 1.800–2.500 € | 1.859 € | 0–700 € |
| PG 5 | 2.200–3.000 € | 2.299 € | 0–700 € |
Die Pflegekasse zahlt die Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst. Übersteigen die Kosten den Kassenhöchstbetrag, zahlen Sie die Differenz selbst. Bei geringem Pflegebedarf bleibt oft ein Restbetrag übrig, den Sie als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt bekommen (Kombinationsleistung).
💡 Pflegedienst ≠ Haushaltshilfe
Der ambulante Pflegedienst übernimmt körperbezogene Pflege (Waschen, Anziehen, Medikamente) und medizinische Behandlungspflege. Die Haushaltshilfe (Fenster putzen, Einkaufen, Begleitung) ist ein eigener Bereich und wird über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanziert – nicht über die Sachleistungen. Beides ergänzt sich.
Sogenannte 24-Stunden-Pflege: Kosten und Realität
Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege wohnt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Die Gesamtkosten liegen typischerweise bei 2.500–3.500 € pro Monat. Nach Abzug von Pflegegeld und Verhinderungspflege bleibt ein Eigenanteil von etwa 1.300–1.700 €.
⚠️ Rechtliche Grauzone
Der Begriff „24-Stunden-Pflege" ist irreführend: Niemand darf 24 Stunden am Tag arbeiten. Die meisten Modelle basieren auf Arbeitnehmerentsendung aus Osteuropa. Achten Sie auf legale Vertragsgestaltung, Einhaltung des Mindestlohns und klare Arbeits- und Ruhezeiten. Die DIN SPEC 33454 bietet einen Qualitätsstandard.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerWas die Pflegekasse übernimmt – alle Leistungen 2026
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| VHP + KZP | – | 3.539 € / Jahr (gemeinsam) | |||
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnraumanpassung | Bis 4.180 € pro Maßnahme | ||||
Die meisten Leistungen laufen zusätzlich zueinander. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, die Verhinderungspflege nicht auf die Sachleistungen. Wer alle Budgets konsequent kombiniert, kann den Eigenanteil für die häusliche Pflege auf ein Minimum oder sogar auf null reduzieren.
Häusliche Pflege vs. Pflegeheim: Der Kostenvergleich
| Kriterium | Häusliche Pflege | Pflegeheim |
|---|---|---|
| Ø Eigenanteil / Monat | 0–1.200 € (ambulant) bzw. 1.300–1.700 € (24-Std.) | 3.245 € (Bundesdurchschnitt 2026) |
| Pflegegeld? | Ja (bei Pflege durch Angehörige) | Nein |
| Verhinderungspflege? | Ja | Eingeschränkt |
| Gewohnte Umgebung? | Ja | Nein |
| Leistungszuschlag? | Nein | 15–75 % (nach Aufenthaltsdauer) |
Die Zahlen sprechen deutlich: Häusliche Pflege ist in den meisten Fällen weniger als die Hälfte der Pflegeheimkosten – und die pflegebedürftige Person bleibt in ihrer vertrauten Umgebung. Für den Fall, dass die häusliche Pflege finanziell trotzdem nicht tragbar ist, gibt es die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.
So senken Sie Ihre Kosten bei häuslicher Pflege
- 1Alle Kassenleistungen nutzen: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung. Viele Familien verschenken hunderte Euro monatlich.
- 2Anerkannten Dienstleister für die Haushaltshilfe: Bei JUHI entstehen 0 € Eigenkosten – die Haushaltshilfe wird über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanziert.
- 3Höherstufung prüfen: Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, lohnt sich ein Höherstufungsantrag – das bedeutet mehr Pflegegeld und Sachleistungen.
- 4Steuerliche Vorteile nutzen: Pflege-Pauschbetrag (600–1.800 €), Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung (bis 4.000 €/Jahr), Pflegegeld ist steuerfrei.
- 5Kombination statt Entweder-oder: Angehörige + ambulanter Pflegedienst + Haushaltshilfe (JUHI) + Tagespflege – alles gleichzeitig möglich und finanzierbar.
JUHI: Haushaltshilfe ohne Eigenkosten
Die Haushaltshilfe ist oft der Baustein, der den Unterschied macht – weil er pflegende Angehörige entlastet und gleichzeitig null Eigenkosten verursacht. Bei JUHI sind wir seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen anerkannt – bundesweit in über 30 Städten, darunter Essen, Dresden, Köln und Augsburg.
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – Fenster putzen, Saugen, Einkaufen, Gardinen aufhängen, Begleitung und Gesellschaft. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten.
Unser Fazit: Häusliche Pflege ist fast immer günstiger
Die Kosten für häusliche Pflege erscheinen auf den ersten Blick komplex – aber im Vergleich zum Pflegeheim (Ø 3.245 € Eigenanteil / Monat) sind sie fast immer deutlich niedriger. Wer alle Kassenleistungen nutzt, den Haushalt über einen anerkannten Dienstleister wie JUHI organisiert und steuerliche Vorteile mitnimmt, kann den Eigenanteil für die häusliche Pflege auf ein Minimum senken.
Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet häusliche Pflege pro Monat?+
Je nach Modell und Pflegegrad: 0 € (wenn Angehörige pflegen + JUHI als Haushaltshilfe), 300–1.200 € (ambulanter Pflegedienst) oder 1.300–1.700 € (sogenannte 24-Stunden-Pflege). Im Vergleich: Das Pflegeheim kostet durchschnittlich 3.245 € Eigenanteil pro Monat.
Muss ich als Angehöriger für die Pflege bezahlen?+
Nicht zwingend. Wenn Sie selbst pflegen, erhalten Sie das Pflegegeld (347–990 € je nach PG). Für die Haushaltshilfe über einen anerkannten Dienstleister wie JUHI fallen bei GKV keine Eigenkosten an. Nur wenn der Pflegedienst teurer ist als die Sachleistungen der Kasse, entsteht ein Eigenanteil.
Ist häusliche Pflege günstiger als ein Pflegeheim?+
In fast allen Fällen ja. Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt 2026 bei 3.245 € monatlich. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige mit professioneller Haushaltshilfe kann der Eigenanteil bei null liegen. Selbst mit ambulantem Pflegedienst ist er meistens deutlich niedriger.
Was kostet die Haushaltshilfe bei JUHI?+
Bei gesetzlicher Versicherung: 0 €. Der Stundensatz von 32,75 € wird vollständig über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege finanziert. Das sind bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat – ohne einen Cent Eigenkosten.
Kann ich ambulanten Pflegedienst und JUHI gleichzeitig nutzen?+
Ja. Der Pflegedienst wird über die Pflegesachleistungen finanziert, die Haushaltshilfe bei JUHI über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Beide Budgets sind unabhängig voneinander – Sie können beides parallel nutzen.
Was passiert, wenn wir die häusliche Pflege nicht mehr finanzieren können?+
Dann kommt die Hilfe zur Pflege nach SGB XII infrage: Das Sozialamt übernimmt die Differenz. Das Schonvermögen liegt bei 10.000 € (allein) bzw. 20.000 € (Paar), das Eigenheim ist in der Regel geschützt, und Kinder werden erst ab 100.000 € Bruttojahreseinkommen herangezogen.
Quellen
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- pflege.de – Pflegeheimkosten: Eigenanteil und Finanzierung
- vdek – Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge
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