Pflegeversicherung: Was Sie wirklich zahlen und was Sie dafür bekommen


Inhaltsverzeichnis ▲
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist die Pflegeversicherung?
- Was Sie jeden Monat zahlen
- Was Sie dafür bekommen
- Pflegegrade und Leistungshöhe
- Leistungen für die häusliche Pflege
- Leistungen für stationäre Pflege
- Die Pflegelücke
- So hilft JUHI bei der Nutzung Ihrer Leistungen
- Unser Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland zahlt monatlich in die Pflegeversicherung ein – und die meisten haben keine Ahnung, was sie dafür eigentlich bekommen. Dabei steckt hinter den paar Prozent vom Brutto ein ganzes Leistungspaket: Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und mehr.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie viel Sie tatsächlich in die Pflegeversicherung einzahlen, welche Leistungen Sie oder Ihre Angehörigen im Pflegefall bekommen – und wo die Pflegeversicherung an ihre Grenzen stößt. Denn eines ist klar: Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Den Rest müssen Familien selbst tragen – oder klug kombinieren.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Beitragssatz 2026: 3,6 % des Bruttoeinkommens (Kinderlose: 4,2 %)
- ✓ Pflichtversicherung: Jeder gesetzlich und privat Versicherte zahlt ein
- ✓ Leistungen ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag 131 € monatlich, ab PG 2–5 stehen weitere Budgets wie Verhinderungspflege zur Verfügung
- ✓ Pflegegeld 2026: 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) monatlich
- ✓ Die Pflegelücke: Im Pflegeheim zahlen Betroffene durchschnittlich 3.245 € monatlich aus eigener Tasche
Was ist die Pflegeversicherung?
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) ist seit 1995 die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung – neben Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Sie soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen die nötige Unterstützung bekommen, ohne dafür sofort vom Sozialamt abhängig zu sein.
Wichtig: Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung, keine Vollkasko. Sie übernimmt einen festgelegten Anteil der Pflegekosten – aber eben nicht alle. Dieses Grundprinzip sorgt regelmäßig für böse Überraschungen, wenn Familien zum ersten Mal mit dem Thema Pflege konfrontiert werden.
💡 Gesetzlich oder privat?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen – die Leistungen sind identisch, nur die Beitragsberechnung unterscheidet sich.
Was Sie jeden Monat wirklich zahlen
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 % des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten dazu – also insgesamt 4,2 %. Familien mit mehreren Kindern unter 25 erhalten dagegen Abschläge.
| Situation | Beitragssatz 2026 | Beispiel bei 3.500 € brutto |
|---|---|---|
| Eltern (1 Kind oder mehr) | 3,6 % | 126 € (Arbeitnehmeranteil: 63 €) |
| 2 Kinder unter 25 | 3,35 % | 117,25 € (AN: ca. 54 €) |
| 3 Kinder unter 25 | 3,10 % | 108,50 € (AN: ca. 45 €) |
| Kinderlos ab 23 | 4,2 % | 147 € (AN: 84 €) |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag – der Arbeitgeberanteil liegt immer bei 1,8 % (in Sachsen 1,3 %). Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich) berechnet. Wer mehr verdient, zahlt keinen höheren Beitrag.
Was bedeutet das konkret?
Ein Durchschnittsverdiener mit einem Kind zahlt rund 63 € monatlich für die Pflegeversicherung. Ein Kinderloser bei gleichem Gehalt bereits 84 €. Über ein ganzes Berufsleben gerechnet fließen schnell fünfstellige Beträge in die Pflegeversicherung – umso wichtiger, dass Sie im Pflegefall alle Leistungen kennen und ausschöpfen.
Was Sie dafür bekommen: Alle Leistungen im Überblick
Die Pflegeversicherung bietet ein breites Leistungspaket – aber nur, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen. Hier die wichtigsten Bausteine:
| Leistung | Betrag 2026 | Für wen? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347–990 € / Monat | Ab PG 2 bei häuslicher Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistungen | 796–2.299 € / Monat | Ab PG 2 für ambulante Pflegedienste |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Ab PG 1 für anerkannte Alltagshilfen |
| Verhinderungspflege | 3.539 € / Jahr | Ab PG 2 (gemeinsam mit Kurzzeitpflege) |
| Kurzzeitpflege | 3.539 € / Jahr | Ab PG 2 (gemeinsam mit Verhinderungspflege) |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat | Ab PG 1 für Verbrauchsmaterialien |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € einmalig | Ab PG 1 für barrierefreie Umbauten |
| Pflegeunterstützungsgeld | 90 % des Nettogehalts | Bis 10 Arbeitstage bei akuter Pflegesituation |
Pflegegrade und Leistungshöhe: Was steht Ihnen konkret zu?
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt der alten drei Pflegestufen. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst ermittelt – anhand eines Punktesystems in sechs Lebensbereichen.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| PG 1 | – | – | 131 € |
| PG 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind Alternativen oder können als Kombinationsleistung anteilig genutzt werden. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege laufen zusätzlich – sie werden nicht angerechnet. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 stabil. Die nächste offizielle Dynamisierung ist erst 2028 vorgesehen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerLeistungen für die häusliche Pflege im Detail
Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt – rund 80 %. Für diesen Fall bietet die Pflegeversicherung mehrere Bausteine, die sich kombinieren lassen:
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist frei verwendbar. Die meisten Familien nutzen es, um pflegende Angehörige zu entschädigen. Wichtig: Es ist in der Regel steuerfrei.
Entlastungsbetrag
131 € monatlich ab Pflegegrad 1 – zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Haushalt. Dazu zählen professionelle Haushaltshilfen wie JUHI. Der Betrag ist nicht auszahlbar, kann aber bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Nicht genutzter übertragener Restanspruch aus dem Vorjahr verfällt danach.
Verhinderungspflege
Aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € ab Pflegegrad 2 – wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Besonders wertvoll: Bei stundenweiser Nutzung unter 8 Stunden pro Tag läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Umgerechnet sind das rund 294 € pro Monat.
Pflegehilfsmittel
42 € monatlich für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Viele Familien wissen nicht, dass sie diesen Betrag auch als Pauschale auszahlen lassen können.
Leistungen für stationäre Pflege
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr reicht, zahlt die Pflegeversicherung auch für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung – allerdings nur einen Zuschuss. Die Pflegeversicherung übernimmt den pflegebedingten Anteil, den Rest (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) tragen die Bewohner selbst.
| Pflegegrad | Zuschuss vollstationär | Zuschlag im 1. Jahr | Zuschlag ab 2. Jahr |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 131 € | – | – |
| PG 2 | 805 € | 15 % | 30 % |
| PG 3 | 1.319 € | 15 % | 30 % |
| PG 4 | 1.855 € | 15 % | 30 % |
| PG 5 | 2.096 € | 15 % | 30 % |
Die Leistungszuschläge (15 % im 1. Jahr, 30 % ab dem 2. Jahr, 50 % ab dem 3. Jahr, 75 % ab dem 4. Jahr) reduzieren den Eigenanteil spürbar. Trotzdem bleibt der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim 2026 bundesweit bei durchschnittlich 3.245 €. Viele Familien entscheiden sich deshalb bewusst für die häusliche Pflege mit professioneller Unterstützung.
Die Pflegelücke: Was die Versicherung nicht zahlt
Hier liegt das größte Missverständnis: Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie deckt einen Teil der Kosten – aber eben nicht alles. Die Differenz zwischen dem, was die Pflege tatsächlich kostet, und dem, was die Kasse zahlt, heißt Pflegelücke.
⚠️ Die Pflegelücke in Zahlen
Im Pflegeheim zahlen Betroffene 2026 durchschnittlich 3.245 € monatlich aus eigener Tasche – für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den nicht gedeckten Pflegeanteil. Bei häuslicher Pflege fällt die Lücke kleiner aus, aber auch hier entstehen Kosten, die über die Kassenleistungen hinausgehen.
Die Pflegelücke lässt sich durch kluge Kombination der Leistungen deutlich reduzieren. Wer Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege konsequent nutzt, bekommt bei einem anerkannten Dienstleister wie JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat im Alltag und Haushalt – ohne eigene Zuzahlung bei gesetzlicher Versicherung. Das kann den Bedarf an teurer stationärer Pflege hinauszögern oder ganz vermeiden.
So hilft JUHI bei der Nutzung Ihrer Pflegeversicherungs-Leistungen
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vorhanden – aber viele Familien schöpfen sie nicht aus. Genau hier kommen wir von JUHI ins Spiel. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und bundesweit in über 30 Städten aktiv – darunter Köln, Dresden, Essen und Frankfurt.
Was wir für Sie leisten
- Haushalt: Fenster putzen, Saugen, Wäsche, Aufräumen, Gardinen aufhängen
- Einkaufen: Wocheneinkauf, Apotheke, Post, Besorgungen
- Begleitung: Zu Arztterminen, Behördengängen, Spaziergängen
- Gesellschaft: Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Aktivitäten
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Was wir nicht machen: körperbezogene Pflege (Duschen, Waschen) und medizinische Leistungen – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Unser Fazit: Mehr drin als die meisten denken
Die Pflegeversicherung ist besser als ihr Ruf – aber eben nur eine Teilabsicherung. Mit einem Beitragssatz von 3,6 % finanziert sie ein breites Leistungspaket, das viele Familien aber nicht vollständig nutzen. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel – alles zusammen ergibt ein monatliches Budget, das gerade bei häuslicher Pflege spürbar entlastet.
Der wichtigste Schritt: Pflegegrad beantragen, alle Leistungen kennen und gezielt kombinieren. Wer das nicht selbst überblickt, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Für die praktische Umsetzung im Alltag und Haushalt sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung 2026?+
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6 % des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose ab 23 Jahren gilt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten (insgesamt 4,2 %). Familien mit mehreren Kindern unter 25 erhalten Abschläge. Der Arbeitgeberanteil liegt immer bei 1,8 %.
Ist die Pflegeversicherung Pflicht?+
Ja. Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte in Deutschland muss auch pflegeversichert sein. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, Privatversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
Welche Leistungen gibt es ab Pflegegrad 1?+
Bei Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag (131 € monatlich), Pflegehilfsmittel (42 € monatlich), Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis 4.180 €) und kostenlose Pflegeberatung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Was ist die Pflegelücke?+
Die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und dem, was die Pflegeversicherung übernimmt. Im Pflegeheim liegt der Eigenanteil 2026 bei durchschnittlich 3.245 € monatlich. Bei häuslicher Pflege ist die Lücke kleiner – besonders wenn Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege gezielt genutzt werden.
Werden die Leistungen 2026 erhöht?+
Nein. Die Leistungsbeträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden zuletzt 2025 angepasst und bleiben 2026 stabil. Die nächste offizielle Dynamisierung ist für 2028 vorgesehen.
Kann JUHI über die Pflegeversicherung abgerechnet werden?+
Ja. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen als Dienstleister anerkannt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
- Verband der Ersatzkassen – Neuerungen im Gesundheitswesen 2026
- Bekanntmachung der ab 1.1.2025 geltenden Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland zahlt monatlich in die Pflegeversicherung ein – und die meisten haben keine Ahnung, was sie dafür eigentlich bekommen. Dabei steckt hinter den paar Prozent vom Brutto ein ganzes Leistungspaket: Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und mehr.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie viel Sie tatsächlich in die Pflegeversicherung einzahlen, welche Leistungen Sie oder Ihre Angehörigen im Pflegefall bekommen – und wo die Pflegeversicherung an ihre Grenzen stößt. Denn eines ist klar: Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Den Rest müssen Familien selbst tragen – oder klug kombinieren.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Beitragssatz 2026: 3,6 % des Bruttoeinkommens (Kinderlose: 4,2 %)
- ✓ Pflichtversicherung: Jeder gesetzlich und privat Versicherte zahlt ein
- ✓ Leistungen ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag 131 € monatlich, ab PG 2–5 stehen weitere Budgets wie Verhinderungspflege zur Verfügung
- ✓ Pflegegeld 2026: 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) monatlich
- ✓ Die Pflegelücke: Im Pflegeheim zahlen Betroffene durchschnittlich 3.245 € monatlich aus eigener Tasche
Was ist die Pflegeversicherung?
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) ist seit 1995 die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung – neben Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Sie soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen die nötige Unterstützung bekommen, ohne dafür sofort vom Sozialamt abhängig zu sein.
Wichtig: Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung, keine Vollkasko. Sie übernimmt einen festgelegten Anteil der Pflegekosten – aber eben nicht alle. Dieses Grundprinzip sorgt regelmäßig für böse Überraschungen, wenn Familien zum ersten Mal mit dem Thema Pflege konfrontiert werden.
💡 Gesetzlich oder privat?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen – die Leistungen sind identisch, nur die Beitragsberechnung unterscheidet sich.
Was Sie jeden Monat wirklich zahlen
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 % des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten dazu – also insgesamt 4,2 %. Familien mit mehreren Kindern unter 25 erhalten dagegen Abschläge.
| Situation | Beitragssatz 2026 | Beispiel bei 3.500 € brutto |
|---|---|---|
| Eltern (1 Kind oder mehr) | 3,6 % | 126 € (Arbeitnehmeranteil: 63 €) |
| 2 Kinder unter 25 | 3,35 % | 117,25 € (AN: ca. 54 €) |
| 3 Kinder unter 25 | 3,10 % | 108,50 € (AN: ca. 45 €) |
| Kinderlos ab 23 | 4,2 % | 147 € (AN: 84 €) |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag – der Arbeitgeberanteil liegt immer bei 1,8 % (in Sachsen 1,3 %). Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich) berechnet. Wer mehr verdient, zahlt keinen höheren Beitrag.
Was bedeutet das konkret?
Ein Durchschnittsverdiener mit einem Kind zahlt rund 63 € monatlich für die Pflegeversicherung. Ein Kinderloser bei gleichem Gehalt bereits 84 €. Über ein ganzes Berufsleben gerechnet fließen schnell fünfstellige Beträge in die Pflegeversicherung – umso wichtiger, dass Sie im Pflegefall alle Leistungen kennen und ausschöpfen.
Was Sie dafür bekommen: Alle Leistungen im Überblick
Die Pflegeversicherung bietet ein breites Leistungspaket – aber nur, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen. Hier die wichtigsten Bausteine:
| Leistung | Betrag 2026 | Für wen? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347–990 € / Monat | Ab PG 2 bei häuslicher Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistungen | 796–2.299 € / Monat | Ab PG 2 für ambulante Pflegedienste |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Ab PG 1 für anerkannte Alltagshilfen |
| Verhinderungspflege | 3.539 € / Jahr | Ab PG 2 (gemeinsam mit Kurzzeitpflege) |
| Kurzzeitpflege | 3.539 € / Jahr | Ab PG 2 (gemeinsam mit Verhinderungspflege) |
| Pflegehilfsmittel | 42 € / Monat | Ab PG 1 für Verbrauchsmaterialien |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 € einmalig | Ab PG 1 für barrierefreie Umbauten |
| Pflegeunterstützungsgeld | 90 % des Nettogehalts | Bis 10 Arbeitstage bei akuter Pflegesituation |
Pflegegrade und Leistungshöhe: Was steht Ihnen konkret zu?
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt der alten drei Pflegestufen. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst ermittelt – anhand eines Punktesystems in sechs Lebensbereichen.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| PG 1 | – | – | 131 € |
| PG 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| PG 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| PG 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| PG 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind Alternativen oder können als Kombinationsleistung anteilig genutzt werden. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege laufen zusätzlich – sie werden nicht angerechnet. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 stabil. Die nächste offizielle Dynamisierung ist erst 2028 vorgesehen.
Pflegegrad vorhanden?
Dann stehen Ihnen bis zu 13 Std. monatliche Hilfe zu!
Hier geht es zum RechnerLeistungen für die häusliche Pflege im Detail
Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt – rund 80 %. Für diesen Fall bietet die Pflegeversicherung mehrere Bausteine, die sich kombinieren lassen:
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist frei verwendbar. Die meisten Familien nutzen es, um pflegende Angehörige zu entschädigen. Wichtig: Es ist in der Regel steuerfrei.
Entlastungsbetrag
131 € monatlich ab Pflegegrad 1 – zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Haushalt. Dazu zählen professionelle Haushaltshilfen wie JUHI. Der Betrag ist nicht auszahlbar, kann aber bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Nicht genutzter übertragener Restanspruch aus dem Vorjahr verfällt danach.
Verhinderungspflege
Aus dem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € ab Pflegegrad 2 – wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Besonders wertvoll: Bei stundenweiser Nutzung unter 8 Stunden pro Tag läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Umgerechnet sind das rund 294 € pro Monat.
Pflegehilfsmittel
42 € monatlich für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Viele Familien wissen nicht, dass sie diesen Betrag auch als Pauschale auszahlen lassen können.
Leistungen für stationäre Pflege
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr reicht, zahlt die Pflegeversicherung auch für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung – allerdings nur einen Zuschuss. Die Pflegeversicherung übernimmt den pflegebedingten Anteil, den Rest (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) tragen die Bewohner selbst.
| Pflegegrad | Zuschuss vollstationär | Zuschlag im 1. Jahr | Zuschlag ab 2. Jahr |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 131 € | – | – |
| PG 2 | 805 € | 15 % | 30 % |
| PG 3 | 1.319 € | 15 % | 30 % |
| PG 4 | 1.855 € | 15 % | 30 % |
| PG 5 | 2.096 € | 15 % | 30 % |
Die Leistungszuschläge (15 % im 1. Jahr, 30 % ab dem 2. Jahr, 50 % ab dem 3. Jahr, 75 % ab dem 4. Jahr) reduzieren den Eigenanteil spürbar. Trotzdem bleibt der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim 2026 bundesweit bei durchschnittlich 3.245 €. Viele Familien entscheiden sich deshalb bewusst für die häusliche Pflege mit professioneller Unterstützung.
Die Pflegelücke: Was die Versicherung nicht zahlt
Hier liegt das größte Missverständnis: Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie deckt einen Teil der Kosten – aber eben nicht alles. Die Differenz zwischen dem, was die Pflege tatsächlich kostet, und dem, was die Kasse zahlt, heißt Pflegelücke.
⚠️ Die Pflegelücke in Zahlen
Im Pflegeheim zahlen Betroffene 2026 durchschnittlich 3.245 € monatlich aus eigener Tasche – für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den nicht gedeckten Pflegeanteil. Bei häuslicher Pflege fällt die Lücke kleiner aus, aber auch hier entstehen Kosten, die über die Kassenleistungen hinausgehen.
Die Pflegelücke lässt sich durch kluge Kombination der Leistungen deutlich reduzieren. Wer Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege konsequent nutzt, bekommt bei einem anerkannten Dienstleister wie JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat im Alltag und Haushalt – ohne eigene Zuzahlung bei gesetzlicher Versicherung. Das kann den Bedarf an teurer stationärer Pflege hinauszögern oder ganz vermeiden.
So hilft JUHI bei der Nutzung Ihrer Pflegeversicherungs-Leistungen
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vorhanden – aber viele Familien schöpfen sie nicht aus. Genau hier kommen wir von JUHI ins Spiel. Seit über 8 Jahren sind wir von allen Pflegekassen anerkannt und bundesweit in über 30 Städten aktiv – darunter Köln, Dresden, Essen und Frankfurt.
Was wir für Sie leisten
- Haushalt: Fenster putzen, Saugen, Wäsche, Aufräumen, Gardinen aufhängen
- Einkaufen: Wocheneinkauf, Apotheke, Post, Besorgungen
- Begleitung: Zu Arztterminen, Behördengängen, Spaziergängen
- Gesellschaft: Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Aktivitäten
Das sind bei JUHI bis zu 13 volle Stunden Hilfe pro Monat. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Was wir nicht machen: körperbezogene Pflege (Duschen, Waschen) und medizinische Leistungen – dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Unser Fazit: Mehr drin als die meisten denken
Die Pflegeversicherung ist besser als ihr Ruf – aber eben nur eine Teilabsicherung. Mit einem Beitragssatz von 3,6 % finanziert sie ein breites Leistungspaket, das viele Familien aber nicht vollständig nutzen. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel – alles zusammen ergibt ein monatliches Budget, das gerade bei häuslicher Pflege spürbar entlastet.
Der wichtigste Schritt: Pflegegrad beantragen, alle Leistungen kennen und gezielt kombinieren. Wer das nicht selbst überblickt, findet bei Afilio eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Für die praktische Umsetzung im Alltag und Haushalt sind wir von JUHI da. Eine kurze Anfrage genügt, und wir klären telefonisch, welche Stunden Ihnen über die Pflegekasse zustehen. Ihren genauen Stundenanspruch können Sie vorab im JUHI-Rechner berechnen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung 2026?+
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6 % des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose ab 23 Jahren gilt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten (insgesamt 4,2 %). Familien mit mehreren Kindern unter 25 erhalten Abschläge. Der Arbeitgeberanteil liegt immer bei 1,8 %.
Ist die Pflegeversicherung Pflicht?+
Ja. Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte in Deutschland muss auch pflegeversichert sein. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, Privatversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
Welche Leistungen gibt es ab Pflegegrad 1?+
Bei Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag (131 € monatlich), Pflegehilfsmittel (42 € monatlich), Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis 4.180 €) und kostenlose Pflegeberatung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Was ist die Pflegelücke?+
Die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und dem, was die Pflegeversicherung übernimmt. Im Pflegeheim liegt der Eigenanteil 2026 bei durchschnittlich 3.245 € monatlich. Bei häuslicher Pflege ist die Lücke kleiner – besonders wenn Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege gezielt genutzt werden.
Werden die Leistungen 2026 erhöht?+
Nein. Die Leistungsbeträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden zuletzt 2025 angepasst und bleiben 2026 stabil. Die nächste offizielle Dynamisierung ist für 2028 vorgesehen.
Kann JUHI über die Pflegeversicherung abgerechnet werden?+
Ja. JUHI ist seit über 8 Jahren von allen Pflegekassen als Dienstleister anerkannt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Bei gesetzlicher Versicherung entstehen für Sie keine Kosten. Unser Stundensatz beträgt 32,75 € inkl. sämtlicher Kosten.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen der Pflegeversicherung
- Verband der Ersatzkassen – Neuerungen im Gesundheitswesen 2026
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